Kurfürsten: Königswahl und Macht im Reich
Die Kurfürsten waren die Fürsten, die im Heiligen Römischen Reich den römisch-deutschen König wählen durften. „Kur“ bedeutet „Wahl“. Ihr besonderes Wahlrecht machte sie zu einer kleinen und mächtigen Gruppe.
Du lernst, wer zu dieser Gruppe gehörte, wie die Goldene Bulle die Wahl regelte und weshalb die Kurfürsten die Macht des Königs begrenzen konnten.
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Vom Fürstenwähler zum Kurfürsten
Im mittelalterlichen Reich wurde die Königswürde nicht automatisch vom Vater an den Sohn vererbt. Anfangs beteiligte sich ein größerer, nicht genau abgegrenzter Kreis von Reichsfürsten an der Wahl. Allmählich verengte sich dieser Kreis.
Kurfürst
Ein Kurfürst war ein besonders hochrangiger Fürst des Heiligen Römischen Reiches mit dem ausschließlichen Recht, den römisch-deutschen König zu wählen. Mit dem Königtum war der Anspruch auf die Kaiserwürde verbunden. Die Kurfürsten wählten also nicht unmittelbar den Kaiser.
Wie das feste Kollegium genau entstand, ist in der Forschung umstritten. Zwei Daten sind besonders wichtig:
- 1257 traten bei einer Doppelwahl die sieben späteren Kurfürsten als Wähler auf. Sie handelten jedoch in zwei gegnerischen Parteien.
- 1298 stellten alle sieben gemeinsam eine besiegelte Wahlurkunde aus. Dieses Ereignis gilt deshalb als besonders starker Beleg für ein gemeinsam handelndes Kollegium.
Es gab nicht den einen sicher nachweisbaren Gründungsakt. Das Kurfürstenkolleg entwickelte sich schrittweise und wurde später rechtlich festgeschrieben.
1257 zeigt die späteren sieben Wähler in einem Wahlkonflikt. 1298 belegt ihr gemeinsames Handeln besonders deutlich.
Wer gehörte zu den sieben Kurfürsten?
Das mittelalterliche Kollegium bestand aus drei geistlichen und vier weltlichen Kurfürsten. Geistliche Kurfürsten waren zugleich hohe Amtsträger der Kirche. Weltliche Kurfürsten herrschten als Könige oder Fürsten über ihre Gebiete.
| Gruppe | Kurfürst | Zugeordnetes Erzamt |
|---|---|---|
| geistlich | Erzbischof von Mainz | Reichserzkanzler für Deutschland |
| geistlich | Erzbischof von Trier | Reichserzkanzler für Burgund |
| geistlich | Erzbischof von Köln | Reichserzkanzler für Italien |
| weltlich | König von Böhmen | Erzmundschenk |
| weltlich | Pfalzgraf bei Rhein | Erztruchsess |
| weltlich | Herzog von Sachsen | Erzmarschall |
| weltlich | Markgraf von Brandenburg | Erzkämmerer |
Ein Erzamt war ein besonders ehrenvolles Hofamt. Bei feierlichen Anlässen übten die Kurfürsten oder ihre Stellvertreter diese Aufgaben aus. Die Erzämter zeigten ihren hohen Rang sichtbar.
Die Erzämter erklären nicht sicher, warum gerade diese Fürsten das Wahlrecht erhielten. Nach einer wichtigen Forschungsdeutung folgte das Erzamt dem kurfürstlichen Rang und war nicht dessen ursprüngliche Ursache.
Was regelte die Goldene Bulle?
Doppelwahlen und Streit um die Königswürde konnten das Reich destabilisieren. Kaiser Karl IV. ließ deshalb 1356 die Goldene Bulle erlassen. Sie blieb bis zum Ende des Reiches 1806 eine Grundlage seiner Verfassung.
Goldene Bulle
Die Goldene Bulle war ein Reichsgesetz von 1356. Sie schrieb die sieben Kurfürsten, das Mehrheitsprinzip, wichtige Wahlregeln und besondere kurfürstliche Rechte fest.
Der Ablauf sollte eine Entscheidung erzwingen:
- Der Erzbischof von Mainz lud die Kurfürsten nach Frankfurt ein.
- Die Kurfürsten schworen, ohne geheime Absprache, Belohnung oder Bezahlung zu entscheiden.
- Sie durften Frankfurt vor einer Wahl nicht verlassen.
- Nach 30 erfolglosen Tagen sollten sie nur noch Brot und Wasser erhalten.
- Die Mehrheit der Stimmen entschied. Einstimmigkeit und päpstliche Zustimmung waren nicht erforderlich.
Mainz stimmte zuletzt. Stand es zuvor drei zu drei, konnte diese letzte Stimme die Entscheidung bringen.
Angenommen, drei der ersten sechs Wähler unterstützen Kandidat A und drei Kandidat B. Der Mainzer Erzbischof gibt als Siebter seine Stimme ab. Er verschafft einem Kandidaten damit vier Stimmen und die Mehrheit. Entscheidend ist nicht die Zustimmung aller sieben, sondern die Mehrheit.
Die Goldene Bulle band die weltlichen Kurstimmen an bestimmte Herrschaftsgebiete und Erblinien. Der rechtlich unteilbare Kern eines solchen Gebiets hieß Kurpräzipuum. Dadurch sollte verhindert werden, dass eine Kurstimme bei Erbteilungen zersplitterte.
Warum machte das Wahlrecht mächtig?
Ein König brauchte die Stimmen der Kurfürsten. Wer gewählt werden wollte oder die Wahl eines Nachfolgers vorbereitete, musste deshalb ihre Interessen beachten. Die Wähler konnten Zusagen, Rechte oder politische Zugeständnisse verlangen.
Ein König möchte erreichen, dass sein Sohn später gewählt wird. Er kann die Kurfürsten nicht einfach zur Zustimmung zwingen. Er muss verhandeln und ihre Unterstützung sichern. Dadurch begrenzt das Wahlrecht seine Handlungsfreiheit und stärkt die Stellung der Kurfürsten.
Die Goldene Bulle gewährte den Kurfürsten außerdem besondere Rechte. Dazu gehörten unter anderem Münz- und Zollrechte, eine weitreichende Gerichtshoheit und der Schutz des an die Kur gebundenen Territoriums vor Teilung.
So entstand ein wechselseitiges Verhältnis:
- Die Kurfürsten brauchten einen König, der das Reich regierte und ihre Rechte anerkannte.
- Der König brauchte die Kurfürsten für seine Wahl und für politische Unterstützung.
- Beide Seiten konnten Ansprüche erheben, aber nicht immer vollständig durchsetzen.
Das Wahlrecht war Macht: Weil der König gewählt werden musste, konnte er die Kurfürsten nicht dauerhaft übergehen.
Wie veränderte sich das Kollegium?
Die Siebenergruppe blieb nicht unverändert. Kriege, Erbfälle und politische Bündnisse führten zu neuen oder übertragenen Kurstimmen.
- 1623: Bayern erhielt die zuvor von der Pfalz ausgeübte Kur.
- 1648: Die Pfalz bekam eine neue achte Stimme.
- 1692: Braunschweig-Lüneburg beziehungsweise Hannover erhielt eine neunte Kur; die reichsrechtliche Anerkennung folgte 1708.
- 1777: Nach dem Erbfall Bayern erlosch die zusätzliche pfälzische Kur, während die bayerische bestehen blieb.
- 1803: Köln und Trier verloren ihre Kuren. Mainz wurde territorial neu zugeordnet; Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel erhielten Kurwürden.
- 1806: Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches endete die politische Funktion des Kurfürstenamtes.
Die 1803 neu geschaffenen Stimmen führten zu keiner weiteren Kaiserwahl. Die letzte Kaiserwahl hatte bereits 1792 stattgefunden.
Nach 1806 konnte der Titel noch fortleben, obwohl es nichts mehr zu wählen gab. Der Herrscher von Hessen-Kassel führte den Kurfürstentitel bis zur Annexion seines Landes durch Preußen 1866 weiter.
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Alles auf einen Blick
- Kurfürsten
- Bedeutung: exklusive Wähler des römisch-deutschen Königs
- Zusammensetzung: drei geistliche und vier weltliche Mitglieder
- Entwicklung: schrittweise Bildung im 13. Jahrhundert
- Goldene Bulle: feste Regeln und Mehrheitswahl seit 1356
- Macht: Einfluss auf König und besondere territoriale Rechte
- Veränderung: zusätzliche und übertragene Kuren
- Ende: Funktionsverlust mit der Reichsauflösung 1806
Abschluss-Check
Wenn du die ursprünglichen sieben Mitglieder einteilen, die Mehrheitswahl erklären und den Zusammenhang zwischen Wahlrecht und Macht begründen kannst, hast du die zentralen Ziele erreicht.
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