Gleichheitsgrundsatz: Gleichheit richtig prüfen
Der Gleichheitsgrundsatz verlangt nicht, alle Menschen und Situationen immer identisch zu behandeln. Wesentlich gleiche Fälle sollen gleich behandelt werden; für eine unterschiedliche Behandlung braucht der Staat einen ausreichenden sachlichen Grund.
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Was bedeutet Gleichheit vor dem Gesetz?
Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet die öffentliche Gewalt, vergleichbare Fälle nach gleichen Maßstäben zu behandeln. Die Regel schützt also vor willkürlicher Bevorzugung und Benachteiligung.
Gleichheitsgrundsatz
Der Gleichheitsgrundsatz verlangt, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seinen Unterschieden ungleich zu behandeln.
Gleichheit bedeutet deshalb nicht automatisch Gleichbehandlung. Eine Regel kann unfair sein, wenn sie wichtige Unterschiede ignoriert. Umgekehrt darf ein Unterschied nur dann zu einer anderen Behandlung führen, wenn er für die jeweilige Entscheidung bedeutsam ist.
Zwei Personen stellen unter denselben Voraussetzungen denselben Antrag bei derselben Behörde. Ohne sachlichen Grund darf die Behörde nicht nur einen Antrag bewilligen.
Unterscheiden sich dagegen entscheidende Voraussetzungen, müssen die Fälle möglicherweise verschieden beurteilt werden. Entscheidend ist nicht irgendein Unterschied, sondern ein Unterschied, der zum Zweck der Regel passt.
Gerecht behandeln heißt nicht immer identisch behandeln. Entscheidend sind die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
Wie vergleichst du zwei Fälle?
Eine Gleichheitsprüfung braucht zunächst ein sinnvolles Vergleichspaar. Dazu suchst du einen gemeinsamen Oberbegriff und bestimmst anschließend das Merkmal, auf das es bei der Entscheidung ankommt.
Vergleichsmerkmal
Das Vergleichsmerkmal ist die Eigenschaft, nach der zwei Fälle für eine bestimmte Frage gleich oder ungleich behandelt werden. In der Rechtswissenschaft heißt es auch tertium comparationis.
Ein Apfel und eine Birne sind unterschiedliche Früchte. Unter dem gemeinsamen Oberbegriff Obst lassen sie sich trotzdem vergleichen.
Geht es um die Obstsorte, sind sie verschieden. Geht es darum, ob beide zum Obstangebot einer Mensa zählen, können sie gleich behandelt werden. Erst die konkrete Frage zeigt, welcher Unterschied wesentlich ist.
So gehst du vor:
- Bestimme, wer die Behandlung vornimmt.
- Suche zwei vergleichbare Fälle.
- Nenne ihren gemeinsamen Oberbegriff.
- Bestimme das entscheidende Vergleichsmerkmal.
- Stelle fest, ob die Fälle gleich oder unterschiedlich behandelt werden.
Wann ist eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt?
Nach dem Vergleich folgt die zweite Frage: Gibt es für die unterschiedliche Behandlung einen verfassungsrechtlich ausreichenden Grund?
Für Sachverhalte gilt zunächst das Willkürverbot. Eine Differenzierung darf nicht grundlos oder sachfremd sein. Es muss einen vernünftigen, sachlich einleuchtenden Grund geben.
Sachlicher Grund
Ein sachlicher Grund ist ein nachvollziehbarer Grund, der zum Ziel der Regel passt und die unterschiedliche Behandlung erklären kann.
Bei Unterschieden, die eng mit einer Person verbunden sind, wird strenger geprüft. Je stärker eine Regel Grundrechte beeinträchtigt und je weniger die betroffene Person ausweichen kann, desto gewichtiger muss die Rechtfertigung sein. Diese strengere Prüfung wird häufig mit der Neuen Formel beschrieben.
Einkommensabhängige Sozialbeiträge behandeln Menschen mit unterschiedlichem Einkommen verschieden. Eine solche Abstufung kann durch ihre unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit und durch soziale Gesichtspunkte gerechtfertigt sein.
Die Begründung lautet nicht einfach: „Die Einkommen sind verschieden.“ Der Unterschied muss vielmehr zum Zweck der Beitragsregel passen und genügend Gewicht besitzen.
Je stärker eine Ungleichbehandlung eine Person betrifft, desto überzeugender muss ihre Rechtfertigung sein.
Welche Grenzen und Sonderfälle gibt es?
Ein Hoheitsträger ist eine staatliche Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Gemeinde. Für ihn gelten bei der Gleichheitsprüfung einige wichtige Besonderheiten.
Selbstbindung einer Behörde
Wendet eine Behörde eine etablierte rechtmäßige Praxis auf bestimmte Fälle an, muss sie vergleichbare Fälle grundsätzlich ebenso behandeln. Sie darf ihre Praxis allgemein für die Zukunft ändern.
Aus einer rechtswidrigen Behandlung entsteht jedoch kein Anspruch darauf, ebenfalls rechtswidrig behandelt zu werden. Es gibt also keine „Gleichheit im Unrecht“.
Typisierende Regeln
Allgemeine Regeln dürfen typische Fälle zusammenfassen. Vereinzelte Härten machen eine solche Regel nicht sofort unzulässig. Treten erhebliche Härten jedoch typischerweise auf, kann die Grenze zulässiger Typisierung erreicht sein.
Beziehungen zwischen Privatpersonen
Art. 3 Abs. 1 GG gilt normalerweise nicht unmittelbar zwischen Privatpersonen. Ein Mieter kann deshalb aus diesem Grundrecht allein nicht verlangen, ein Haustier halten zu dürfen, nur weil ein Nachbar eines halten darf.
Grundrechte können auf private Rechtsbeziehungen dennoch mittelbar einwirken. Besonders im Arbeitsrecht spielt der Schutz vor Ungleichbehandlung eine wichtige Rolle.
Wie unterscheiden sich Gleichheit und Gleichberechtigung?
Art. 3 GG enthält neben dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz besondere Gleichheitsgarantien. Dazu gehören die Gleichberechtigung der Geschlechter und Verbote der Benachteiligung wegen bestimmter persönlicher Merkmale oder wegen einer Behinderung.
Rechtliche Gleichheit bedeutet, dass dieselben Rechte und rechtlichen Maßstäbe gelten. Tatsächliche Gleichberechtigung richtet den Blick zusätzlich darauf, ob bestehende gesellschaftliche Nachteile die Verwirklichung gleicher Rechte erschweren.
1949 wurde auf Betreiben Elisabeth Selberts und mit Unterstützung weiterer Frauen im Parlamentarischen Rat die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ angenommen. 1994 erhielt Art. 3 Abs. 2 einen zusätzlichen staatlichen Auftrag: Der Staat soll die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern und bestehende Nachteile beseitigen.
Über die geeigneten Maßnahmen wird politisch gestritten. Eine Position betont gleiche Rechte und Startchancen. Eine andere hebt hervor, dass der Staat auch tatsächlichen oder strukturellen Nachteilen entgegenwirken soll. Der Verfassungsauftrag zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung bildet den rechtlichen Rahmen dieser Debatte.
So prüfst du einen neuen Fall
Nutze für eine einfache schulische Fallprüfung vier Schritte. Damit bildest du den juristischen Denkweg ab, ohne eine vollständige verfassungsrechtliche Begutachtung vorzutäuschen.
- Staatliche Behandlung bestimmen: Welche staatliche Stelle entscheidet oder handelt?
- Fälle vergleichen: Welcher gemeinsame Oberbegriff und welches Vergleichsmerkmal verbinden die Fälle?
- Behandlung feststellen: Werden wesentlich gleiche Fälle verschieden oder wesentlich verschiedene Fälle unangemessen gleich behandelt?
- Rechtfertigung prüfen: Passt der genannte Grund zum Ziel der Regel, und besitzt er genügend Gewicht?
Eine Gemeinde vergibt gleichartige Marktstände. Zwei Bewerber erfüllen alle veröffentlichten Voraussetzungen. Einer erhält einen Stand, der andere wird allein wegen persönlicher Sympathie abgelehnt.
Schritt 1: Die Gemeinde ist der handelnde Hoheitsträger.
Schritt 2: Beide Personen sind Bewerber um gleichartige Marktstände und erfüllen dieselben Voraussetzungen.
Schritt 3: Die vergleichbaren Fälle werden unterschiedlich behandelt.
Schritt 4: Persönliche Sympathie hat keinen sachlichen Bezug zu den Vergabekriterien. Sie ist daher kein sachlich einleuchtender Differenzierungsgrund.
Ergebnis: Nach diesen Angaben spricht der Fall für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Gleichheitsgrundsatz
- Vergleich: gemeinsame Gruppe und wesentliches Merkmal bestimmen
- Behandlung: Gleich- oder Ungleichbehandlung feststellen
- Rechtfertigung: sachlichen Grund und sein Gewicht prüfen
- Grenzen: keine Gleichheit im Unrecht und keine willkürlichen Unterschiede
- Reichweite: vor allem Bindung staatlicher Gewalt
- Gleichberechtigung: gleiche Rechte und Abbau bestehender Nachteile
Abschluss-Check
Du kannst einen Gleichheitsfall nun geordnet untersuchen: vergleichen, Behandlung feststellen, Rechtfertigung prüfen und das Ergebnis begründen.
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