Politik

Jugendstrafrecht: Regeln, Ziele und Folgen erklärt

Jugendstrafrecht: Regeln, Ziele und Folgen erklärt

Jugendstrafrecht: Regeln, Ziele und Folgen erklärt
Jugendstrafrecht: Regeln, Ziele und Folgen erklärt
Für Quiz, Lückentext, Lernkarten und Fortschritt ist JavaScript nötig. Alle Inhalte und Lösungen bleiben direkt lesbar.

Warum gibt es in Deutschland ein besonderes Jugendstrafrecht? Junge Menschen befinden sich noch in ihrer Entwicklung. Deshalb gelten für sie besondere Regeln für das Strafverfahren und die Folgen einer Straftat. Es soll vor allem weitere Straftaten verhindern und die Wiedereingliederung fördern. Welche Reaktion angemessen ist, hängt vom Alter zur Tatzeit, von der Reife, der Tat und den Umständen des Einzelfalls ab.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Für wen gilt Jugendstrafrecht?

Entscheidend ist zunächst das Alter zur Tatzeit. Danach wird geprüft, welche Regeln gelten.

Alter zur TatzeitStrafrechtliche Einordnung
unter 14 JahrenDas Kind ist strafunmündig und kann nicht strafgerichtlich verurteilt werden.
14 bis unter 18 JahreDie Person ist Jugendliche oder Jugendlicher. Sie ist verantwortlich, wenn sie reif genug war, das Unrecht einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
18 bis unter 21 JahreDie Person gilt als heranwachsend. Die jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen gelten, wenn ihr Entwicklungsstand noch jugendlich war oder eine typische Jugendverfehlung vorlag. Andernfalls gelten die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts.
ab 21 JahrenEs gilt Erwachsenenstrafrecht.

Auch bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden, bleiben besondere Verfahrensregeln bestehen. Eine Jugendverfehlung ist eine Tat, deren Art, Umstände oder Beweggründe jugendtypisch sind, etwa ein Ladendiebstahl als Mutprobe.

Definition

Strafmündigkeit

Strafmündigkeit ist die alters- und entwicklungsbedingte Fähigkeit, für eine Straftat strafrechtlich verantwortlich zu sein. Unter 14 Jahren besteht diese Verantwortlichkeit nicht.

Dass ein Kind unter 14 Jahren nicht strafgerichtlich verurteilt werden kann, bedeutet nicht, dass jede Reaktion ausbleibt. Jugendhilfe, Betreuung und andere pädagogische Maßnahmen können einsetzen. Außerdem können neben dem Strafrecht zivilrechtliche Fragen entstehen, etwa nach dem Ersatz eines Schadens.

Beispiel

Fiktives Beispiel: Drei Personen beschädigen gemeinsam eine Tür: Lea ist 13, Ben 16 und Can 19 Jahre alt.

  • Lea kann wegen der Tat nicht strafgerichtlich verurteilt werden, weil sie unter 14 Jahre alt ist.
  • Bei Ben muss geprüft werden, ob er das Unrecht erkennen und entsprechend handeln konnte.
  • Bei Can prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für Jugendstrafrecht vorliegen. Sein Alter allein entscheidet das noch nicht.

Bei allen drei Personen ist die Frage nach einer strafrechtlichen Reaktion von möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz zu unterscheiden.

Teste dich
Frage 1 von 2LeichtWelche Aussage über eine 13-jährige Person ist richtig?
Lösung: Sie kann nicht strafgerichtlich verurteilt werden. — Unter 14-Jährige sind strafunmündig. Pädagogische Hilfen und mögliche zivilrechtliche Folgen sind davon zu unterscheiden.
Frage 2 von 2MittelEine Person war bei der Tat 19 Jahre alt. Was muss geprüft werden?
Lösung: Ob wegen jugendlichen Entwicklungsstands oder einer typischen Jugendverfehlung Jugendstrafrecht gilt. — Bei Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren entscheidet eine gesetzlich vorgesehene Prüfung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Warum gelten besondere Regeln?

Junge Menschen können das Unrecht einer Tat häufig noch nicht so sicher beurteilen und ihr Verhalten noch nicht so zuverlässig steuern wie Erwachsene. Gleichzeitig können sich Einstellungen und Verhalten während ihrer Entwicklung besonders stark verändern.

Deshalb steht im Jugendstrafrecht nicht bloß die Vergeltung für eine vergangene Tat im Mittelpunkt. Das vorrangige Ziel ist, weitere Straftaten zu verhindern. Dazu sollen die Reaktionen auf die Person und ihre Situation abgestimmt werden.

Definition

Erziehungsgedanke

Der Erziehungsgedanke bedeutet, dass Verfahren und Rechtsfolgen vorrangig darauf ausgerichtet werden, künftig ein Leben ohne Straftaten zu fördern. Gemeint ist eine rechtlich geregelte, individuelle Reaktion – nicht das Ausbleiben von Konsequenzen.

Merke

Jugendstrafrecht ist nicht automatisch milder. Es bietet andere und flexiblere Reaktionen, die Rückfälle verhindern und Wiedereingliederung ermöglichen sollen.

Beispiel

Fiktives Beispiel: Ein Jugendlicher beschädigt absichtlich eine Parkbank. Eine passende Reaktion soll ihm die Folgen der Tat verdeutlichen und weitere Taten verhindern. Dazu können je nach Einzelfall Arbeitsleistungen, die Wiedergutmachung des Schadens oder ein sozialer Trainingskurs beitragen.

Teste dich
Frage 1 von 1MittelWelche Begründung trifft den Erziehungsgedanken am besten?
Lösung: Die Reaktion soll Verantwortung fördern und weitere Straftaten verhindern. — Die persönliche Entwicklung und die Umstände unterscheiden sich. Deshalb verlangt der Erziehungsgedanke eine passende, nicht schematische Reaktion.
Welche Reaktionen kann das Jugendgericht wählen?

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) unterscheidet drei zentrale Gruppen von Rechtsfolgen. Sie reichen von erzieherischer Unterstützung bis zu einer Freiheitsstrafe. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Verfahren auch ohne Verurteilung beendet werden, etwa wenn eine erzieherische Maßnahme bereits eingeleitet wurde und eine Anklage nicht erforderlich ist.

Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln sollen die Lebensführung beeinflussen. Dazu gehören Weisungen, also gerichtliche Gebote oder Verbote, etwa die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs. Auch die Anordnung bestimmter Hilfen zur Erziehung ist möglich.

Zuchtmittel

Zuchtmittel sollen eindringlich verdeutlichen, dass die junge Person für das Unrecht einzustehen hat. Dazu zählen:

  • Verwarnung: Das Gericht hält der Person das Unrecht deutlich vor.
  • Auflagen: zum Beispiel nach Kräften den Schaden wiedergutmachen, sich entschuldigen oder Arbeitsleistungen erbringen.
  • Jugendarrest: ein kurzer Freiheitsentzug; Dauerarrest dauert eine bis vier Wochen.

Arbeitsleistungen können sowohl eine erzieherische Weisung als auch eine Auflage sein. Ihre rechtliche Einordnung hängt deshalb davon ab, wie das Gericht sie anordnet.

Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist eine besonders ausgestaltete Freiheitsstrafe. Sie kommt insbesondere bei schwerer Schuld in Betracht. Das Gesetz erlaubt sie auch, wenn in der Tat erkennbare erhebliche Fehlentwicklungen vorliegen und Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen. Das Gesetz nennt diese Fehlentwicklungen „schädliche Neigungen“.

Die Mindestdauer beträgt sechs Monate. Für die Höchstdauer gelten unterschiedliche Regeln:

  • Jugendliche: grundsätzlich fünf Jahre. Zehn Jahre sind möglich, wenn die Tat ein Verbrechen ist, für das das allgemeine Strafrecht mehr als zehn Jahre Freiheitsstrafe als Höchststrafe vorsieht.
  • Heranwachsende bei Anwendung von Jugendstrafrecht: höchstens zehn Jahre. Bei Mord können es bis zu 15 Jahre sein, wenn zehn Jahre wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht ausreichen.
Gut zu wissen

Welche Rechtsfolge in einem konkreten Fall gewählt wird, lässt sich nicht allein aus dem Namen der Straftat ableiten. Das Gericht prüft unter anderem Tat, Schaden, Beweggründe, Entwicklung, Vorbelastungen und die Aussicht, weitere Straftaten zu verhindern.

Teste dich
Frage 1 von 2LeichtWelche Maßnahme gehört zu den Erziehungsmaßregeln?
Lösung: Ein sozialer Trainingskurs — Erziehungsmaßregeln beeinflussen vor allem die weitere Lebensführung. Ein sozialer Trainingskurs ist dafür ein typisches Beispiel.
Frage 2 von 2MittelWelche Aussage über Jugendarrest ist richtig?
Lösung: Er ist ein Zuchtmittel und keine Jugendstrafe. — Auch Jugendarrest entzieht Freiheit. Rechtlich gehört er aber zu den Zuchtmitteln und ist keine Jugendstrafe.
Wie schützt das Verfahren junge Beschuldigte?

Ein Strafverfahren ist für junge Menschen oft schwerer zu verstehen. Sie können Schwierigkeiten haben, ihre Sicht darzustellen oder ihre Rechte wirksam wahrzunehmen. Deshalb gelten besondere Schutzregeln.

Dazu gehören:

  • alters- und entwicklungsgerechte Information,
  • besondere Anforderungen an Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte und weitere Beteiligte,
  • die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe,
  • erweiterte Fälle notwendiger Verteidigung: Dann muss eine Verteidigerin oder ein Verteidiger mitwirken,
  • grundsätzlich die Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung gegen Jugendliche.

Die Jugendgerichtshilfe wird von der Kinder- und Jugendhilfe getragen. Sie berät junge Menschen und ihre Familien, begleitet das Verfahren und bringt Informationen über Entwicklung und Lebenssituation ein.

Definition

Nichtöffentlichkeit

Bei einer nichtöffentlichen Hauptverhandlung ist das allgemeine Publikum ausgeschlossen; einzelne Personen können aus besonderen Gründen zugelassen werden. Bei Jugendlichen schützt dies ihre Persönlichkeit und soll verhindern, dass öffentliche Aufmerksamkeit die Wiedereingliederung erschwert.

Sind in demselben Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, ist die Verhandlung grundsätzlich öffentlich. Zum Schutz der Erziehung der Jugendlichen kann das Gericht die Öffentlichkeit ausschließen.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet nicht, dass ohne rechtsstaatliche Regeln entschieden wird. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und weitere gesetzlich vorgesehene Beteiligte erfüllen weiterhin ihre Aufgaben.

Teste dich
Frage 1 von 1MittelWarum ist eine Verhandlung gegen Jugendliche grundsätzlich nicht öffentlich?
Lösung: Sie soll die Persönlichkeit und die Wiedereingliederung der jungen Person schützen. — Die Nichtöffentlichkeit schützt vor zusätzlicher öffentlicher Belastung. Die gesetzlich vorgesehenen Beteiligten bleiben am Verfahren beteiligt.
Wie untersuchst du einen Fall?

Trenne bei der Fallanalyse fünf Fragen. So vermeidest du vorschnelle Urteile.

  1. Was ist geschehen? Halte nur die bekannten Tatsachen fest.
  2. Wie alt war die Person bei der Tat? Ordne sie einer Altersgruppe zu.
  3. Welche Prüfung ist nötig? Bei Jugendlichen geht es um die nötige Reife, bei Heranwachsenden um die Voraussetzungen für Jugendstrafrecht.
  4. Welche Reaktionsziele passen? Prüfe etwa Verantwortungsübernahme, Wiedergutmachung, Verhaltensänderung und Schutz vor weiteren Taten.
  5. Was ist Recht, was ist dein Urteil? Eine gesetzlich mögliche Entscheidung und deine Vorstellung von Gerechtigkeit sind nicht dasselbe.
Beispiel

Fiktiver Übungsfall: Der 16-jährige Noah bricht mit zwei Freunden nachts in einen Kiosk ein und nimmt Lebensmittel mit. Dabei wird ein Schloss beschädigt.

Aufgabe: Ordne Noah rechtlich ein und erkläre, warum du aus diesen Angaben noch keine konkrete Strafe ableiten kannst. Vergleiche deine Antwort anschließend mit der Lösung.

Lösung – Tatsachen: Noah ist 16 Jahre alt, handelt gemeinsam mit anderen und nimmt fremde Sachen mit. Außerdem ist ein Schloss beschädigt worden; wer es beschädigt hat, bleibt offen.

Rechtliche Ausgangslage: Noah ist Jugendlicher. Er kann strafrechtlich verantwortlich sein, wenn er reif genug war, das Unrecht zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Warum noch keine konkrete Strafe feststeht: Über Noahs Reife, seine genaue Beteiligung und seine Vorgeschichte wissen wir nicht genug. Auch die Schadenshöhe ist nicht genannt. Diese Lücken darfst du nicht durch Vermutungen füllen.

Mögliche Reaktionsziele: Eine geeignete Reaktion könnte das Unrecht verdeutlichen, den Schaden wiedergutmachen, den Einfluss der Gruppe bearbeiten und weitere Taten verhindern. Welche konkrete Rechtsfolge gewählt wird, entscheidet das Gericht nach Prüfung des Einzelfalls.

Gerechtigkeitsurteil: Du kannst anschließend begründet beurteilen, welche Reaktion du für angemessen hältst. Diese Bewertung darfst du aber nicht als bereits feststehendes Urteil ausgeben.

Merke

Erst Tatsachen und geltendes Recht klären, danach die Angemessenheit beurteilen. „Ich finde das gerecht“ und „das Gericht muss so entscheiden“ sind verschiedene Aussagen.

Teste dich
Frage 1 von 2MittelWelche Aussage zur Wahl einer konkreten Rechtsfolge ist richtig?
Lösung: Der Name der Straftat allein reicht nicht; auch Alter, Reife und weitere Umstände müssen geprüft werden. — Der Tatname allein legt keine feste Jugendstrafe fest. Alter, Reife, Schaden, Beweggründe, Vorbelastungen und weitere Umstände müssen berücksichtigt werden.
Frage 2 von 2SchwerIn einem fiktiven Fall beschädigt eine 17-Jährige unter Gruppendruck fremdes Eigentum. Welche Analyse ist am sorgfältigsten?
Lösung: Tatsachen, Alter und Reife prüfen, Gruppeneinfluss und Schaden berücksichtigen und erst danach eine angemessene Reaktion beurteilen. — Gruppendruck kann für Ursachen und Reaktion bedeutsam sein, beseitigt aber nicht automatisch die strafrechtliche Verantwortung.
Karteikasten
Karteikasten

Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Jugendstrafrecht
    • Geltungsbereich
      • unter 14: strafunmündig
      • 14 bis unter 18: Reifeprüfung
      • 18 bis unter 21: besondere Voraussetzungen
    • Ziele
      • Rückfälle verhindern
      • Verantwortung fördern
      • Wiedereingliederung ermöglichen
    • Rechtsfolgen
      • Erziehungsmaßregeln
      • Zuchtmittel
      • Jugendstrafe
    • Verfahrensschutz
      • altersgerechte Information
      • Jugendgerichtshilfe
      • grundsätzlich nichtöffentliche Jugendverhandlung
    • Fallanalyse
      • Tatsachen und Alter klären
      • rechtliche Prüfung durchführen
      • Gerechtigkeitsurteil getrennt begründen
Abschluss-Check
Teste dich
Frage 1 von 4LeichtWelche Person ist allein wegen ihres Alters strafunmündig?
Lösung: Eine 12-jährige Person — Kinder unter 14 Jahren können nicht strafgerichtlich verurteilt werden.
Frage 2 von 4MittelWas unterscheidet ein Zuchtmittel von der Jugendstrafe?
Lösung: Ein Zuchtmittel soll das Unrecht verdeutlichen, ist aber keine Jugendstrafe. — Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest gehören zu den Zuchtmitteln. Die Jugendstrafe bildet eine eigene, schwerere Rechtsfolge.
Frage 3 von 4SchwerIn einem fiktiven Fall begeht ein 19-Jähriger einen Ladendiebstahl als Mutprobe. Welche Aussage ist richtig?
Lösung: Das Gericht prüft, ob wegen einer typischen Jugendverfehlung oder jugendlichen Entwicklung Jugendstrafrecht gilt. — Bei Heranwachsenden muss das Gericht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Jugendstrafrechts prüfen.
Frage 4 von 4SchwerWelche Begründung trennt Recht und Gerechtigkeitsurteil korrekt?
Lösung: „Mehrere Rechtsfolgen kommen infrage; nach der rechtlichen Prüfung halte ich Wiedergutmachung und einen Trainingskurs für besonders angemessen.“ — Eine gute Beurteilung beschreibt zuerst die rechtlichen Möglichkeiten und kennzeichnet anschließend das eigene, begründete Gerechtigkeitsurteil.

Du kannst einen Jugendstrafrechtsfall jetzt schrittweise untersuchen: Alter und Reife bestimmen, Ziele und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden, Verfahrensschutz beachten und erst danach eine eigene Bewertung begründen.

Passend dazu

8 Kapitel

Kapitel 1