Nachricht und Meinung unterscheiden
Eine Information lässt sich mit Belegen überprüfen. Eine Meinung zeigt, wie jemand etwas bewertet. Beides kann im selben Medienbeitrag vorkommen. Deshalb prüfst du einzelne Aussagen und verlässt dich nicht nur auf die Überschrift oder die Art des Beitrags.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Überprüfbare Informationen erkennen
Information
Eine Information ist eine Aussage über etwas, das sich grundsätzlich prüfen lässt: Wer hat etwas getan oder gesagt? Wann und wo geschah es? Welche Zahl wurde genannt?
Im Ausgangsmaterial steht zum Beispiel, dass mehrere Nachrichtenindizes Beiträge zu einer Sommer-Pressekonferenz aufführen. Ob diese Beiträge dort stehen, lässt sich auf den jeweiligen Seiten prüfen.
Überprüfbar bedeutet aber noch nicht bewiesen. Eine Zahl, ein Name oder ein genau klingender Satz kann falsch, veraltet oder aus dem Zusammenhang gerissen sein. Zuerst erkennst du also die Art der Aussage. Danach prüfst du ihren Beleg.
Frage bei einer Information: Welche Beobachtung oder welcher Beleg könnte zeigen, ob die Aussage stimmt?
Persönliche Bewertungen erkennen
Meinung
Eine Meinung ist eine persönliche Bewertung, Einschätzung oder Forderung. Sie kann gut begründet sein, lässt sich aber nicht allein als wahr oder falsch messen.
Wörter wie gut, schlecht, mutlos, gerecht oder überzeugend weisen oft auf eine Meinung hin. Auch Sätze mit „ich finde“, „meiner Ansicht nach“ oder „sollte“ machen eine Bewertung sichtbar. Eine Meinung kann jedoch ohne solche Signalwörter formuliert sein. Achte deshalb auf den Sinn des ganzen Satzes.
„Das Reformpaket ist sozial unausgewogen“ bewertet ein politisches Vorhaben. Der Maßstab „sozial ausgewogen“ muss begründet werden.
„Ein Politiker nennt das Reformpaket sozial unausgewogen“ berichtet dagegen überprüfbar, wer welche Meinung geäußert hat. Die Bewertung im letzten Teil bleibt die Meinung des Politikers.
Beides in einem Beitrag auseinanderhalten
Eine Nachricht ist ein Medienformat, eine Information ist eine Art von Aussage. Ein Nachrichtenbeitrag kann daher Informationen, Zitate, Einordnungen und Meinungen enthalten. Auch die Überschrift „Analyse“ oder „Kommentar“ hilft nur bei der Orientierung; sie entscheidet nicht automatisch über jeden einzelnen Satz.
Gehe Satz für Satz vor:
- Markiere Prüfbbares: Namen, Handlungen, Zeitpunkte, Orte und genannte Zahlen.
- Unterstreiche Bewertungen: Wertwörter, Forderungen und persönliche Schlussfolgerungen.
- Suche den Urheber: Wer berichtet, wer wird zitiert und wer bewertet?
- Trenne Aussage und Beleg: Woher soll die Information stammen?
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Der Satz „Der Index nennt den Betrag von 600 Millionen Euro“ enthält eine . Der Satz „Das Paket ist mutlos“ enthält eine . Eine Kennzeichnung wie „Kommentar“ ist ein auf die Textsorte, ersetzt aber nicht die Prüfung einzelner Sätze.
Überraschende Behauptungen prüfen
Bevor du eine überraschende Meldung, ein Bild oder ein Gerücht weiterleitest, halte kurz an. Prüfe vier Punkte:
- Urheber: Wer veröffentlicht die Behauptung? Ist die verantwortliche Person oder Redaktion erkennbar?
- Datum: Ist der Beitrag aktuell, oder wird ein alter Inhalt so gezeigt, als sei er neu?
- Zusammenhang: Fehlen beim Bild, Zitat oder Ausschnitt wichtige Teile? Findest du die ursprüngliche Aussage vollständig?
- Unabhängige Gegenprüfung: Bestätigt eine zweite verlässliche Fundstelle die Behauptung mit eigenen Belegen?
Mehrere Seiten können dieselbe Meldung voneinander übernehmen. Dann sind ähnliche Formulierungen noch keine unabhängige Bestätigung.
Zwei Nachrichtenindizes nennen für Maßnahmen zum Bürokratieabbau denselben Betrag von 600 Millionen Euro. Das zeigt zunächst, dass beide Seiten diese Zahl berichten. Die kurzen Teaser erklären jedoch nicht vollständig, wie sie berechnet wurde und worauf sie sich genau bezieht. Für eine belastbare Prüfung brauchst du deshalb den ursprünglichen Beschluss oder eine zweite Darstellung, die Berechnung, Zeitraum und Bezugsgröße eigenständig erklärt.
Einen kurzen Beitrag selbst untersuchen
Lies diesen Übungstext:
„Das Kabinett beschloss weitere Maßnahmen zum Abbau von Vorschriften. Die Maßnahmen sollen jährlich 600 Millionen Euro einsparen. Ich finde das Paket mutlos. Endlich wird vernünftig regiert.“
Die erste Aussage berichtet über einen Beschluss. Die zweite gibt ein angekündigtes Ziel wieder; das Wort sollen zeigt, dass die Einsparung noch nicht als eingetretenes Ergebnis dargestellt wird. Die letzten beiden Sätze bewerten das Paket.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Nachricht und Meinung
- Information
- mit Belegen überprüfbar
- nicht automatisch bewiesen
- Meinung
- bewertet oder fordert
- braucht erkennbare Begründungen
- Einordnung
- Satz und Urheber trennen
- Format nur als Hinweis nutzen
- Prüfung
- Urheber und Datum klären
- Zusammenhang und unabhängige Fundstelle suchen
- Information
Mit Google fortfahren