Tarifvertrag: Regeln, Geltung und Verhandlung
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche, zeitlich befristete und rechtlich bindende Vereinbarung. Eine Gewerkschaft handelt darin mit einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband gemeinsame Arbeitsbedingungen aus.
Du erfährst, wer dabei handelt, was ein Tarifvertrag regelt, für wen er gilt und wie er sich von Gesetz und Arbeitsvertrag unterscheidet.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Was regelt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag legt gemeinsame Standards für eine Gruppe von Arbeitsverhältnissen fest. Er kann zum Beispiel folgende Bereiche regeln:
- Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
- Arbeitszeit und Überstundenzuschläge
- Urlaub und Sonderzahlungen
- Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung
- Eingruppierung von Tätigkeiten
- Weiterbildung, Gesundheitsschutz oder Regeln zum technischen Wandel
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine kollektive Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband. Kollektiv bedeutet: Die Vereinbarung betrifft nicht nur eine einzelne Person, sondern eine Gruppe von Beschäftigten und Arbeitsverhältnissen.
Die vereinbarte Laufzeit schafft Verlässlichkeit. Beschäftigte kennen ihre Ansprüche, während Arbeitgeber Löhne, Arbeitszeiten und Personalkosten besser planen können.
Eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband vereinbaren eine bestimmte Wochenarbeitszeit, Urlaubstage und Entgeltgruppen. Die Beschäftigten müssen diese Punkte nicht einzeln mit jedem Unternehmen neu aushandeln. Die Unternehmen arbeiten während der Laufzeit mit einem gemeinsamen Rahmen.
Wer handelt die Regeln aus?
Die beiden Seiten heißen Tarifparteien oder Tarifpartner:
- Eine Gewerkschaft vertritt die gemeinsamen Interessen der Beschäftigten.
- Auf der anderen Seite steht ein einzelner Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband, der mehrere Unternehmen vertritt.
Ein Betriebsrat vertritt Beschäftigte innerhalb eines Betriebs. Er ist jedoch keine Tarifpartei und schließt deshalb nicht anstelle einer Gewerkschaft den Tarifvertrag ab.
Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber ihre Tarifverträge grundsätzlich eigenständig aushandeln. Der Staat legt nicht jedes Gehalt und jede Arbeitsbedingung fest. Die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt das Recht, dafür Vereinigungen zu bilden.
Tarifautonomie heißt nicht, dass keine Gesetze gelten. Gesetzliche Grenzen, etwa der allgemeine Mindestlohn, müssen eingehalten werden.
Gewerkschaft plus Arbeitgeberseite ergibt die Tarifpartnerschaft. Der Staat setzt rechtliche Grenzen, handelt den Tarifvertrag aber nicht für die Parteien aus.
Für wen gilt der Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt rechtlich unmittelbar und zwingend, wenn beide Seiten tarifgebunden sind: Der Arbeitgeber ist etwa Mitglied des beteiligten Arbeitgeberverbands oder hat selbst einen Firmentarifvertrag geschlossen, und die beschäftigte Person gehört der abschließenden Gewerkschaft an.
Tarifliche Regeln können außerdem aus anderen Gründen angewendet werden:
- Der Arbeitsvertrag verweist auf einen Tarifvertrag.
- Ein Arbeitgeber wendet die Bedingungen freiwillig auf weitere Beschäftigte an.
- Eine staatliche Allgemeinverbindlicherklärung erweitert den Geltungsbereich eines Tarifvertrags.
Deshalb bedeutet „Der Betrieb arbeitet nach Tarif“ nicht automatisch, dass jede Person aus genau demselben rechtlichen Grund einen Anspruch besitzt.
Fläche oder einzelnes Unternehmen?
Ein Flächen- oder Verbandstarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband vereinbart. Er schafft einen Rahmen für tarifgebundene Unternehmen einer Branche oder Region.
Ein Firmen-, Haus- oder Unternehmenstarifvertrag gilt für einen einzelnen Arbeitgeber, der ihn direkt mit einer Gewerkschaft abschließt.
Ein Hotel ist nicht Mitglied des Arbeitgeberverbands. Der Flächentarifvertrag der Branche bindet das Hotel daher nicht allein deshalb, weil es zur Branche gehört. Es könnte jedoch einen eigenen Firmentarifvertrag schließen oder tarifliche Regeln in Arbeitsverträge übernehmen.
Wie entsteht ein Tarifabschluss?
Eine Tarifrunde verläuft nicht immer gleich. Der grundlegende Weg lässt sich so ordnen:
- Beschäftigte und Gewerkschaft sammeln Interessen und Forderungen.
- Eine Tarifkommission bereitet Forderungen und Verhandlungsstrategie vor.
- Gewerkschaft und Arbeitgeberseite verhandeln.
- Stimmen beide Seiten einem Ergebnis zu, wird es schriftlich festgehalten und unterzeichnet.
- Vor oder nach dem Ende der Laufzeit wird über einen Nachfolgevertrag verhandelt.
Scheitern die Verhandlungen, kann eine Schlichtung helfen. Dabei erarbeitet eine Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern beider Seiten sowie unabhängigen Schlichtungspersonen einen Einigungsvorschlag.
Ein Arbeitskampf kann Forderungen zusätzlich Nachdruck verleihen. Bei einem Streik stellen Beschäftigte die Arbeit ein und erzeugen dadurch wirtschaftlichen Druck. Über Voraussetzungen und Durchführung entscheidet nicht eine einzelne Person für einen Tarifvertrag, sondern die zuständige Gewerkschaft im Rahmen der geltenden Regeln.
Friedenspflicht
Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen die Tarifparteien wegen der darin geregelten Fragen grundsätzlich keine Arbeitskampfmaßnahmen gegeneinander führen. Diese Bindung heißt Friedenspflicht.
Welche Regel gilt im Einzelfall?
Drei Ebenen können Arbeitsbedingungen bestimmen:
- Gesetz: Es setzt allgemeine Mindeststandards, etwa den gesetzlichen Mindestlohn.
- Tarifvertrag: Er regelt kollektive Standards für seinen Geltungsbereich.
- Arbeitsvertrag: Er wird zwischen einer einzelnen beschäftigten Person und ihrem Arbeitgeber geschlossen.
Günstigkeitsprinzip
Treffen ein anwendbarer Tarifvertrag und eine abweichende Regel im Arbeitsvertrag aufeinander, bleibt eine für die beschäftigte Person günstigere Individualregel bestehen. Eine ungünstigere Einzelabsprache darf den zwingenden Tarifstandard nicht verdrängen.
Der Tarifvertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 37 Stunden vor. Im Arbeitsvertrag stehen 38,5 Stunden bei ansonsten vergleichbaren Bedingungen. Die ungünstigere längere Arbeitszeit verdrängt den Tarifstandard nicht.
In einem zweiten Fall beträgt der tarifliche Stundenlohn 17,50 Euro, im Arbeitsvertrag sind aber 20 Euro vereinbart. Der günstigere individuelle Lohn bleibt bestehen.
Verschiedene Bedingungen dürfen nicht beliebig miteinander verrechnet werden. Man kann also nicht ohne genaue Prüfung einen höheren Lohn gegen weniger Urlaub „aufrechnen“.
Der gesetzliche Mindestlohn bildet eine Untergrenze. Auch ein Tarifvertrag darf diese Grenze nicht unterschreiten. Oberhalb davon können die Tarifparteien Entgelte und weitere Bedingungen eigenständig aushandeln.
Denke in Ebenen: Gesetzlicher Mindestschutz – tariflicher Standard – mögliche günstigere Individualregel.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Tarifvertrag
- Tarifparteien: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite
- Inhalte: Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen
- Formen: Flächen- und Firmentarifvertrag
- Grundlage: Tarifautonomie innerhalb gesetzlicher Grenzen
- Wirkung: verbindliche Standards und Planungssicherheit
- Ablauf: Forderung, Verhandlung, Abschluss und neue Tarifrunde
- Einzelfall: Tarifbindung, Arbeitsvertrag und Günstigkeitsprinzip
Abschluss-Check
Du kannst einen Arbeitskonflikt nun gezielt prüfen: Wer handelt, auf welcher Ebene wird entschieden, für wen gilt die Regel und ist eine günstigere oder gesetzlich zwingende Vorgabe zu beachten?
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