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Arbeitsvertrag: Inhalt, Formen und Prüfung

Arbeitsvertrag: Inhalt, Formen und Prüfung
Arbeitsvertrag: Inhalt, Formen und Prüfung
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Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu abhängiger Arbeit, der Arbeitgeber zur vereinbarten Vergütung. Im Vertrag stehen außerdem wichtige Bedingungen wie Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Urlaub.

Auf dieser Seite lernst du, wie ein Arbeitsvertrag zustande kommt und wie du seine wesentlichen Angaben an einem Beispiel systematisch untersuchst.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Was regelt ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag verbindet zwei Seiten miteinander: Arbeit wird geleistet und dafür wird eine Vergütung gezahlt. Deshalb heißt er auch gegenseitiger Austauschvertrag.

Definition

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er begründet ein Arbeitsverhältnis und legt dessen Bedingungen fest.

Die beiden Hauptpflichten sind:

  • Der Arbeitnehmer leistet die vereinbarte Arbeit.
  • Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarte Vergütung.

Daneben regelt ein Vertrag häufig weitere Punkte, etwa Arbeitsort, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen.

Beispiel

Elif arbeitet in einer Bäckerei und erhält dafür monatlich den vereinbarten Lohn. Das Backen und Verkaufen gehört zu Elifs Arbeitspflicht. Die Lohnzahlung gehört zur Hauptpflicht des Arbeitgebers.

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Frage 1 von 1LeichtWelche Aussage beschreibt die Grundidee des Arbeitsvertrags?
Lösung: Arbeit wird gegen Vergütung geleistet. — Der Arbeitsvertrag verbindet die Pflicht zur abhängigen Arbeit mit der Pflicht zur Vergütung.
Wie kommt der Vertrag zustande?

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Schlüssiges Verhalten bedeutet: Das Handeln der Beteiligten zeigt eindeutig, dass sie ein Arbeitsverhältnis beginnen wollen.

Beispiel

Noah und ein Betrieb haben keinen Vertrag unterschrieben. Noah nimmt mit Wissen des Betriebs die vereinbarte Arbeit auf, und der Betrieb beschäftigt ihn. Dieses Verhalten kann einen Vertragsschluss erkennen lassen.

Auch wenn ein Vertrag ohne Unterschrift wirksam sein kann, ist eine schriftliche Dokumentation wichtig. Der Arbeitgeber muss wesentliche Vertragsbedingungen nach den geltenden Vorgaben nachweisen. Ein schriftlicher Text macht Absprachen außerdem leichter überprüfbar.

Die Formfreiheit gilt nicht ausnahmslos. Für bestimmte Vertragsarten oder aufgrund eines Tarifvertrags können besondere Formvorgaben bestehen.

Merke

Vertragsschluss und Nachweis sind nicht dasselbe: Ein Vertrag kann grundsätzlich auch mündlich entstehen. Die wesentlichen Bedingungen müssen trotzdem ordnungsgemäß dokumentiert werden.

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Frage 1 von 1MittelSam beginnt nach einer mündlichen Vereinbarung zu arbeiten. Welche Beurteilung passt?
Lösung: Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch ohne unterschriebene Vertragsurkunde zustande kommen. — Entscheidend ist nicht immer eine Unterschrift. Auch eine mündliche Einigung oder eindeutiges Verhalten kann grundsätzlich zu einem Arbeitsvertrag führen.
Welche Angaben solltest du prüfen?

Lies einen Arbeitsvertrag nicht nur von oben nach unten. Suche gezielt nach den Bedingungen, die deinen Arbeitsalltag bestimmen:

  1. Wer sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
  2. Wann beginnt das Arbeitsverhältnis?
  3. Wo wird gearbeitet?
  4. Welche Tätigkeit ist vereinbart?
  5. Wie hoch ist die Vergütung?
  6. Welche Arbeitszeit gilt?
  7. Wie viele Urlaubstage sind vereinbart?
  8. Ist der Vertrag befristet oder unbefristet?
  9. Welche Kündigungsregel ist genannt?
  10. Gibt es Hinweise auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?

Einen Beispielvertrag auswerten

Der folgende kurze Auszug ist ein Lernbeispiel:

Beispiel

Arbeitgeber: Nordrad GmbH Arbeitnehmerin: Mira Stein Beginn: 1. September Arbeitsort: Freiburg Tätigkeit: Verkauf und Warenannahme Vergütung: 2.400 Euro brutto im Monat Arbeitszeit: 38 Stunden pro Woche Urlaub: 28 Arbeitstage pro Jahr Dauer: unbefristet Kündigung: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

So wertest du den Auszug aus:

  • Mira soll im Verkauf und in der Warenannahme arbeiten.
  • Ihre regelmäßige Arbeitszeit beträgt 38 Stunden pro Woche.
  • Sie erhält monatlich 2.400 Euro brutto.
  • Ihr stehen laut Beispielvertrag 28 Arbeitstage Urlaub pro Jahr zu.
  • Das Arbeitsverhältnis hat kein vereinbartes Enddatum.
  • Der Vertrag nennt keine eigene Frist, sondern verweist auf die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Brutto bedeutet hier: Von diesem Betrag können noch Abzüge vorgenommen werden. Der Auszug nennt daher nicht den Betrag, der tatsächlich ausgezahlt wird.

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Frage 1 von 1MittelWelche Angabe fehlt im Beispielauszug?
Lösung: Eine konkrete Zahl zur Kündigungsfrist — Zur Kündigung enthält der Auszug nur einen Verweis auf gesetzliche Fristen, aber keine konkrete Zahl.
Befristet oder unbefristet?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthält kein von Anfang an festgelegtes Enddatum. Er endet daher nicht allein durch den Ablauf eines bestimmten Tages.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist dagegen zeitlich begrenzt. Eine Zeitbefristung kann beispielsweise ein festes Enddatum nennen. Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Ablauf, ohne dass allein dafür eine Kündigung nötig ist.

Für Befristungen gelten rechtliche Voraussetzungen. Ein sachlicher Grund kann zum Beispiel die Vertretung eines erkrankten Beschäftigten sein. Unter bestimmten Bedingungen ist bei einer erstmaligen Beschäftigung auch eine Befristung ohne Sachgrund möglich. Einzelheiten und Ausnahmen lassen sich nicht allein aus dem Wort „befristet“ ableiten.

Merke

Frage bei einer Befristung immer: Welches Ende ist vereinbart, und auf welcher Grundlage beruht die Befristung?

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Frage 1 von 1MittelIn einem Vertrag steht: „Das Arbeitsverhältnis endet am 31. August.“ Was erkennst du unmittelbar?
Lösung: Der Vertrag enthält ein festgelegtes Enddatum. — Aus dem Satz lässt sich die Befristung erkennen. Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, kann daraus noch nicht abgeleitet werden.
Wo endet die Vertragsfreiheit?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können viele Vertragsbedingungen vereinbaren. Diese Vertragsfreiheit bedeutet aber nicht, dass jede Klausel wirksam ist.

Grenzen können sich insbesondere ergeben aus:

  • zwingenden Gesetzen,
  • anwendbaren Tarifverträgen,
  • Betriebsvereinbarungen,
  • Diskriminierungsverboten,
  • der Kontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen.

Viele Arbeitsverträge werden vom Arbeitgeber vorformuliert. Solche Bedingungen dürfen deshalb rechtlich kontrolliert werden. Eine Vertragsklausel ist nicht allein deshalb unangreifbar, weil beide Seiten den Vertrag unterschrieben haben.

Der Arbeitgeber kann manche Einzelheiten der Arbeit durch sein Direktionsrecht näher bestimmen. Das ist das Recht, die vereinbarte Arbeit innerhalb der geltenden Grenzen zu konkretisieren. Es erlaubt jedoch nicht, den Vertrag oder zwingende Schutzregeln beliebig zu umgehen.

Vertiefung: Was geschieht bei einem fehlerhaften Vertrag?

Bei Arbeitsverträgen können Nichtigkeit oder Anfechtung besondere Folgen haben. Wurde die Arbeit bereits geleistet, entfällt der Vergütungsanspruch für diese Arbeit grundsätzlich nicht einfach rückwirkend. Auch bei einer unwirksamen einzelnen Klausel bleibt der übrige Vertrag grundsätzlich bestehen.

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Frage 1 von 1SchwerEin vorformulierter Vertrag enthält eine Klausel, die gegen zwingendes Recht verstößt. Welche Aussage ist am besten begründet?
Lösung: Die Unterschrift allein macht die Klausel nicht automatisch wirksam. — Vertragsbedingungen werden durch zwingende Gesetze und weitere Regeln begrenzt. Eine fehlerhafte Klausel führt außerdem nicht automatisch dazu, dass der gesamte Vertrag rückwirkend wegfällt.
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Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Arbeitsvertrag
    • begründet das Arbeitsverhältnis
    • verbindet Arbeit und Vergütung
    • kann schriftlich, mündlich oder durch Verhalten entstehen
    • enthält wichtige Bedingungen
      • Tätigkeit, Ort und Beginn
      • Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub
      • Dauer und Kündigungsregel
    • kann befristet oder unbefristet sein
    • bleibt rechtlich begrenzt
      • Gesetze und Diskriminierungsverbote
      • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
      • Kontrolle vorformulierter Bedingungen

Prüfe einen Arbeitsvertrag immer in derselben Reihenfolge: Vertragsparteien, Tätigkeit, Zeit, Geld, Urlaub, Dauer und Beendigung. Unterscheide dabei zwischen dem, was ausdrücklich im Vertrag steht, und dem, was du erst rechtlich prüfen müsstest.

Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWas ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers?
Lösung: Die vereinbarte Vergütung zahlen — Zur Grundstruktur des Arbeitsvertrags gehören Arbeitsleistung und Vergütung.
Frage 2 von 3MittelEin Vertrag nennt Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung, aber weder Dauer noch Enddatum. Was kannst du sicher feststellen?
Lösung: Aus diesen Angaben allein lässt sich die Vertragsdauer noch nicht bestimmen. — Entnimm nur, was wirklich angegeben ist. Für die Vertragsdauer brauchst du eine entsprechende Regelung oder weitere Informationen.
Frage 3 von 3SchwerEin Arbeitgeber möchte eine vereinbarte Verkaufstätigkeit dauerhaft in eine völlig andere Tätigkeit umwandeln und beruft sich nur auf sein Direktionsrecht. Welche Prüfung ist nötig?
Lösung: Es muss geprüft werden, ob die Anordnung noch vom Vertrag und den rechtlichen Grenzen gedeckt ist. — Vergleiche die Anordnung zuerst mit der vereinbarten Tätigkeit. Das Direktionsrecht ersetzt den Arbeitsvertrag nicht.

Wenn du den Lernweg beherrschst, kannst du einen neuen Vertragsauszug gezielt untersuchen: Du findest die wichtigen Bedingungen, unterscheidest Befristung und unbefristete Beschäftigung und erkennst, welche Fragen eine zusätzliche rechtliche Prüfung verlangen.

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