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Geschäftsfähigkeit: Verträge Minderjähriger prüfen

Geschäftsfähigkeit: Verträge Minderjähriger prüfen
Geschäftsfähigkeit: Verträge Minderjähriger prüfen
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Geschäftsfähigkeit entscheidet, ob eine Person durch eigene Willenserklärungen ein Rechtsgeschäft wirksam vornehmen kann. Bei Minderjährigen prüfst du deshalb nicht nur den Kauf, sondern zuerst Alter, rechtlichen Vorteil, Zustimmung und den Taschengeldparagrafen.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Was Geschäftsfähigkeit mit Verträgen zu tun hat

Du kaufst ein Buch. Damit ein Kaufvertrag entsteht, müssen Angebot und Annahme zusammenpassen. Beides sind Willenserklärungen: Äußerungen, die eine bestimmte rechtliche Wirkung herbeiführen sollen.

Definition

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigene Willenserklärungen wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft: Er begründet für die Beteiligten Rechte und Pflichten.

Rechtsfähigkeit bedeutet etwas anderes. Sie ist die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, und besteht bei jedem Menschen ab der Geburt. Auch ein kleines Kind kann also Eigentum haben. Ob es einen Kaufvertrag selbst wirksam schließen kann, ist eine Frage der Geschäftsfähigkeit.

Beispiel

Die sechsjährige Mina besitzt ein Fahrrad, das ihr gehört. Damit zeigt sich ihre Rechtsfähigkeit. Möchte sie selbst ein neues Fahrrad kaufen, ist zu prüfen, ob ihre eigene Willenserklärung wirksam ist. Dafür ist ihre Geschäftsfähigkeit entscheidend.

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Frage 1 von 1LeichtWelche Aussage unterscheidet beide Begriffe richtig?
Lösung: Rechtsfähigkeit bedeutet, Rechte und Pflichten haben zu können; Geschäftsfähigkeit betrifft eigene wirksame Rechtsgeschäfte. — Geschäftsfähigkeit betrifft die rechtliche Wirksamkeit eigener Willenserklärungen, nicht das Vermögen einer Person.
Welche drei Altersstufen gelten

Für Minderjährige ordnet das Gesetz die Geschäftsfähigkeit nach dem Alter. Die Altersgrenzen schützen Kinder und Jugendliche vor Verpflichtungen, deren Folgen sie noch nicht sicher überblicken.

AlterStufeGrundfolge eigener Willenserklärungen
unter 7 JahrengeschäftsunfähigDie Willenserklärung ist grundsätzlich nichtig, also von Anfang an unwirksam.
7 bis unter 18 Jahrebeschränkt geschäftsfähigEin verpflichtendes Geschäft braucht grundsätzlich Zustimmung; Ausnahmen sind möglich.
ab 18 Jahrengrundsätzlich voll geschäftsfähigRechtsgeschäfte können grundsätzlich selbst wirksam vorgenommen werden.

Geschäftsunfähig bedeutet nicht, dass niemand für das Kind handeln kann: Die gesetzliche Vertretung kann ein Rechtsgeschäft in seinem Namen vornehmen.

Nichtig heißt: Die Erklärung hat von Anfang an keine rechtliche Wirkung. Schwebend unwirksam heißt dagegen: Bei einem Vertrag einer beschränkt geschäftsfähigen Person ist noch offen, ob er durch Genehmigung wirksam oder durch Verweigerung endgültig unwirksam wird.

Merke

Unter 7: eigene Willenserklärung grundsätzlich nichtig. Von 7 bis unter 18: beschränkt geschäftsfähig. Ab 18: grundsätzlich voll geschäftsfähig.

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Frage 1 von 2LeichtDer sechsjährige Timo kauft ohne Mitwirkung seiner Eltern ein Spiel. Welche Grundregel gilt für seine eigene Willenserklärung?
Lösung: Sie ist nichtig. — Bei einem Kind unter sieben Jahren hilft auch sofortiges Bezahlen nicht: Seine eigene Willenserklärung ist grundsätzlich nichtig.
Frage 2 von 2MittelDie 14-jährige Nele bestellt ohne Zustimmung ein Abo mit monatlichen Zahlungen. Welcher Ausgangspunkt ist richtig?
Lösung: Der Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam. — Bei beschränkt Geschäftsfähigen hängt ein verpflichtender Vertrag grundsätzlich von der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung ab.
So prüfst du einen Minderjährigenvertrag

Ein Fall wird übersichtlich, wenn du immer in derselben Reihenfolge fragst:

  1. Handelt die minderjährige Person selbst? Übermittelt ein Kind nur eine fremde Erklärung, kann es Bote sein. Dann ist nicht seine eigene Geschäftsfähigkeit der Ausgangspunkt.
  2. Wie alt ist die Person? Unter sieben ist die eigene Erklärung grundsätzlich nichtig. Von sieben bis unter 18 prüfst du weiter.
  3. Ist das Geschäft ausschließlich rechtlich vorteilhaft? Dann ist keine Zustimmung nötig.
  4. Liegt eine Zustimmung vor? Prüfe eine vorherige Einwilligung oder eine nachträgliche Genehmigung.
  5. Greift § 110 BGB? Prüfe, ob die vertragsgemäße Leistung vollständig mit dafür oder zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bewirkt wurde.
  6. Formuliere das Ergebnis. Möglich sind wirksam, schwebend unwirksam oder nichtig.
Beispiel

Fall: Der 13-jährige Amir kauft ohne vorherige Zustimmung ein Buch für 18 Euro und bezahlt es sofort vollständig mit Taschengeld, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde.

Prüfung: Amir ist 13 und damit beschränkt geschäftsfähig. Der Kauf ist nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft, weil Amir den Preis schuldet. Eine vorherige Einwilligung fehlt. Er hat seine Leistung aber vollständig mit frei überlassenen Mitteln bewirkt. Deshalb ist der Vertrag nach § 110 BGB wirksam.

Lückentext

Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.

Bei einer 16-jährigen Person prüfst du die Stufe der . Ein Kauf ist wegen der Zahlungspflicht nicht ausschließlich . Eine vorherige Zustimmung heißt . Ohne Zustimmung bleibt ein zustimmungsbedürftiger Vertrag zunächst .

Lösungen: Lücke 1: beschränkten Geschäftsfähigkeit; Lücke 2: rechtlich vorteilhaft; Lücke 3: Einwilligung; Lücke 4: schwebend unwirksam. Das Alter bestimmt die Stufe. Danach zählen rechtlicher Vorteil, Zustimmung und gegebenenfalls § 110 BGB; ein günstiger Preis allein macht einen Kauf nicht rechtlich vorteilhaft.
Wann ein Geschäft rechtlich vorteilhaft ist

Ein Geschäft ist ausschließlich rechtlich vorteilhaft, wenn die minderjährige Person dadurch keine eigenen rechtlichen Pflichten oder sonstigen rechtlichen Nachteile erhält. Ob das Geschäft wirtschaftlich klug oder besonders günstig ist, entscheidet diese Frage nicht.

Beispiel

Die 13-jährige Lea erhält ein Fußballbuch geschenkt. Das Geschenk ist an keine Pflicht geknüpft. Lea erwirbt dadurch einen Anspruch beziehungsweise Eigentum, ohne selbst etwas leisten zu müssen. Das Geschäft ist ausschließlich rechtlich vorteilhaft und kann ohne Zustimmung wirksam sein.

Ein Kauf bleibt dagegen auch bei einem Sonderangebot rechtlich nachteilig: Die kaufende Person muss den Preis zahlen. „Günstig“ bedeutet also nicht „ausschließlich rechtlich vorteilhaft“.

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Frage 1 von 2MittelEin 15-Jähriger kauft ein stark reduziertes Fahrrad und soll den Preis in drei Raten zahlen. Ist der Kauf ausschließlich rechtlich vorteilhaft?
Lösung: Nein, denn er übernimmt eine Zahlungspflicht. — Entscheidend sind rechtliche Folgen. Weil der Käufer zahlen muss, ist der Kauf nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft.
Frage 2 von 2SchwerEine 12-Jährige bekommt ein Buch ohne Gegenleistung und ohne weitere Pflicht geschenkt. Welche Begründung passt?
Lösung: Das Geschäft ist ausschließlich rechtlich vorteilhaft, weil für sie keine eigene rechtliche Pflicht entsteht. — Prüfe stets die konkreten Rechtsfolgen. In diesem Fall gibt es weder Gegenleistung noch weitere Pflicht.
Wie Zustimmung und Taschengeldparagraf wirken

Einwilligung ist die Zustimmung vor dem Geschäft. Hat die gesetzliche Vertretung den konkreten Kauf vorher erlaubt, kann die beschränkt geschäftsfähige Person ihn im erlaubten Rahmen wirksam abschließen.

Genehmigung ist die Zustimmung nach dem Geschäft. Ohne notwendige Einwilligung ist ein Vertrag zunächst schwebend unwirksam. Wird er genehmigt, wird er wirksam; wird die Genehmigung verweigert, wird er endgültig unwirksam.

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Frage 1 von 1MittelDie 14-jährige Aylin bestellt ohne vorherige Erlaubnis einen Rucksack. Am nächsten Tag stimmen ihre Eltern dem Kauf ausdrücklich zu. Wie wirken die beiden Zeitpunkte?
Lösung: Vor der Bestellung fehlte eine Einwilligung, daher war der Vertrag zunächst schwebend unwirksam. Die Zustimmung danach ist eine Genehmigung und macht ihn wirksam. — Der Zeitpunkt entscheidet über den Begriff und den Weg zur Wirksamkeit: Einwilligung liegt vorher vor und ermöglicht den wirksamen Abschluss; Genehmigung erfolgt danach und macht den zunächst schwebend unwirksamen Vertrag wirksam.
Definition

Taschengeldparagraf

Nach § 110 BGB gilt ein Vertrag als wirksam, wenn die minderjährige Person ihre vertragsgemäße Leistung vollständig mit Mitteln bewirkt, die ihr für diesen Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Stammen die Mittel von einer anderen Person, kommt es auf die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung an.

Der Name „Taschengeldparagraf“ kann täuschen. Es gibt keine feste Preisgrenze, die jeden Kauf automatisch erlaubt. Entscheidend sind die Herkunft und der Zweck der Mittel sowie die vollständige Leistung. Bei einer Ratenzahlung bestehen noch künftige Zahlungspflichten; deshalb greift § 110 BGB nicht allein wegen einer ersten Rate.

Beispiel

Fall A: Die Eltern erlauben der 16-jährigen Zoé vorab, ein bestimmtes gebrauchtes Fahrrad zu kaufen. Diese Einwilligung kann den Kauf wirksam machen.

Fall B: Der 15-jährige Ben kauft ohne Erlaubnis Kopfhörer auf Raten. Er zahlt die erste Rate aus frei verfügbarem Taschengeld. § 110 BGB greift nicht, weil Ben seine gesamte geschuldete Leistung noch nicht bewirkt hat. Der Vertrag bleibt ohne andere Zustimmung zunächst schwebend unwirksam.

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Frage 1 von 2MittelDie 15-jährige Samira bezahlt ein Brettspiel sofort vollständig mit Geld, das ihre Eltern ihr zur freien Verfügung gegeben haben. Welche Regel kann den Kauf wirksam machen?
Lösung: § 110 BGB, weil Samira vollständig mit frei überlassenen Mitteln leistet. — Vollständige Leistung und frei überlassene Mittel sind die entscheidenden Voraussetzungen des § 110 BGB.
Frage 2 von 2SchwerDer 17-jährige Luis zahlt von einem Laptopkauf nur die erste von zwölf Raten aus Taschengeld. Was folgt allein aus § 110 BGB?
Lösung: Der Paragraf macht den Vertrag nicht wirksam, weil die geschuldete Leistung noch nicht vollständig bewirkt ist. — Ohne Zustimmung ist der Vertrag grundsätzlich schwebend unwirksam. § 110 BGB hilft hier nicht, weil Luis noch nicht vollständig geleistet hat.
Welche Sonderfälle du abgrenzen solltest

Erwachsene und freie Willensbestimmung

Ab 18 Jahren besteht grundsätzlich volle Geschäftsfähigkeit. Eine Betreuung allein bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Entscheidend kann sein, ob ein nicht nur vorübergehender krankhafter Zustand die freie Willensbestimmung ausschließt. Das lässt sich bei einer konkreten Person nicht allein aus einer Diagnose oder aus ungewöhnlichem Verhalten ableiten.

Ein Kind als Bote

Ein geschäftsunfähiges Kind kann eine fremde Willenserklärung übermitteln. Gibt eine Mutter ihrem sechsjährigen Kind einen Einkaufszettel und genaues Geld, kann das Kind als Bote handeln: Die Mutter gibt die rechtlich maßgebliche Erklärung ab; das Kind überbringt sie nur.

Erlaubter Arbeits- oder Geschäftskreis

Mit den erforderlichen Ermächtigungen können Minderjährige in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder in einem selbstständigen Erwerbsgeschäft für den jeweiligen Bereich weitergehend selbst handeln. Diese Teilgeschäftsfähigkeit gilt nicht automatisch für beliebige private Verträge.

Gut zu wissen

Die Regeln helfen dir, typische Lernfälle zu ordnen. Ob ein realer Einzelfall wirksam ist, kann von weiteren Umständen abhängen; die Prüfung hier ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Frage 1 von 2MittelEin sechsjähriges Kind reicht im Laden den Einkaufszettel seiner Mutter weiter. Welche Frage muss zuerst geklärt werden?
Lösung: Ob das Kind nur als Bote eine fremde Willenserklärung übermittelt. — Auch ein geschäftsunfähiges Kind kann eine fremde Erklärung überbringen. Dann handelt die andere Person rechtlich selbst.
Frage 2 von 2SchwerEine volljährige Person steht unter Betreuung. Welche Aussage ist richtig?
Lösung: Die Betreuung allein macht sie nicht automatisch geschäftsunfähig. — Entscheidend ist nicht die Betreuung als solche. Eine Geschäftsunfähigkeit setzt besondere rechtliche Voraussetzungen zur freien Willensbestimmung voraus.
Karteikasten
Karteikasten

Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Geschäftsfähigkeit
    • Bedeutung
      • eigene wirksame Willenserklärungen
      • von Rechtsfähigkeit unterscheiden
    • Altersstufen
      • unter 7: geschäftsunfähig
      • 7 bis unter 18: beschränkt geschäftsfähig
      • ab 18: grundsätzlich voll geschäftsfähig
    • Minderjährigenvertrag prüfen
      • rechtlicher Vorteil
      • Einwilligung oder Genehmigung
      • vollständige Leistung nach § 110 BGB
    • Ergebnisse
      • wirksam
      • schwebend unwirksam
      • nichtig
Abschluss-Check
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Frage 1 von 4LeichtWelche Zuordnung der Altersstufen ist richtig?
Lösung: Unter 7 geschäftsunfähig; 7 bis unter 18 beschränkt geschäftsfähig; ab 18 grundsätzlich voll geschäftsfähig. — Die gesetzlichen Altersgrenzen liegen bei sieben und 18 Jahren. Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind verschiedene Fähigkeiten.
Frage 2 von 4MittelDie 13-jährige Kim bestellt ohne Zustimmung eine Spielekonsole und soll erst in 30 Tagen zahlen. Wie ist der Vertrag zunächst einzuordnen?
Lösung: Er ist schwebend unwirksam. — Kim ist beschränkt geschäftsfähig. Der Kauf ist nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft, Zustimmung fehlt und § 110 BGB greift ohne vollständige Leistung nicht.
Frage 3 von 4MittelWelche Zuordnung von Zustimmung und Rechtsfolge ist richtig?
Lösung: Vor einem erlaubten Kauf liegt eine Einwilligung vor und der Vertrag kann im erlaubten Rahmen wirksam geschlossen werden; stimmt die gesetzliche Vertretung erst nach einem Kauf ohne Erlaubnis zu, ist das eine Genehmigung und der zunächst schwebend unwirksame Vertrag wird wirksam. — Prüfe zuerst den Zeitpunkt: Vorherige Zustimmung ist Einwilligung und erlaubt den Abschluss; nachträgliche Zustimmung ist Genehmigung und macht den zunächst schwebend unwirksamen Vertrag wirksam.
Frage 4 von 4SchwerDer 16-jährige Noah kauft ohne vorherige Erlaubnis einen gebrauchten Schreibtisch. Er bezahlt sofort vollständig mit Geld, das ihm seine Eltern zur freien Verfügung gegeben haben. Welche vollständige Begründung ist richtig?
Lösung: Der Kauf ist nach § 110 BGB wirksam: Noah ist beschränkt geschäftsfähig, aber er hat vollständig mit frei überlassenen Mitteln geleistet. — Auch ohne einzelne Einwilligung kann § 110 BGB einen Vertrag wirksam machen. Entscheidend sind hier die vollständige Leistung und die freie Überlassung der Mittel.

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