Wirtschaft

Gewährleistung: Rechte bei mangelhafter Ware

Gewährleistung: Rechte bei mangelhafter Ware
Gewährleistung: Rechte bei mangelhafter Ware
Für Quiz, Lückentext, Lernkarten und Fortschritt ist JavaScript nötig. Alle Inhalte und Lösungen bleiben direkt lesbar.

Gewährleistung schützt dich, wenn eine gekaufte Ware bei der Übergabe mangelhaft war. Dein gesetzlicher Ansprechpartner ist grundsätzlich der Verkäufer. Zuerst verlangst du normalerweise eine Reparatur oder eine mangelfreie Ersatzware.

Diese Seite erklärt die Grundregeln für einen Verbrauchsgüterkauf: Eine Privatperson kauft bei einem gewerblichen Händler. In besonderen Einzelfällen können zusätzliche Regeln gelten.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Wann greift die Gewährleistung?

Stell dir vor: Du kaufst neue Kopfhörer. Nach vier Monaten funktioniert eine Seite nicht mehr, obwohl du sie normal benutzt hast. Jetzt kommt es darauf an, ob die Ursache schon bei der Übergabe vorhanden war.

Definition

Sachmangel

Eine Ware hat einen Sachmangel, wenn sie nicht die vereinbarte oder gewöhnlich erwartbare Beschaffenheit besitzt. Das gilt zum Beispiel, wenn sie nicht funktioniert, Teile fehlen, die falsche Ware geliefert wurde oder eine fehlerhafte Montageanleitung den richtigen Aufbau verhindert.

Für die Gewährleistung ist der maßgebliche Zeitpunkt die Übergabe: im Geschäft die Aushändigung, beim Versand die Ablieferung. Der Fehler muss damals schon vorhanden oder angelegt gewesen sein. Er darf sich aber erst später zeigen.

Nicht zur Gewährleistung gehören Schäden, die erst durch unsachgemäße Nutzung, einen selbst verursachten Unfall oder normalen Verschleiß entstehen.

Beispiel

Ein neuer Schreibtisch wird mit einer fehlerhaften Bohrschablone geliefert. Deshalb lassen sich die Teile nicht richtig verbinden. Die ungeeignete Anleitung gehört zum Produkt und kann einen Sachmangel begründen.

Bricht dagegen Monate später eine Platte, weil sie weit über die vorgesehene Belastung hinaus belastet wurde, spricht das für einen nachträglich verursachten Schaden.

Teste dich
Frage 1 von 1LeichtWelcher Fall passt am ehesten zur Gewährleistung?
Lösung: Ein neu gekauftes Gerät funktioniert wegen eines bereits bei der Übergabe angelegten Fehlers nicht richtig. — Gewährleistung betrifft Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden oder angelegt waren. Ein später selbst verursachter Schaden gehört nicht dazu.
Wie unterscheiden sich Gewährleistung, Garantie und Widerruf?

Die Begriffe führen zu unterschiedlichen Rechten. Prüfe deshalb zuerst, warum du die Ware zurückgeben oder reparieren lassen möchtest.

BegriffGrundlageTypischer AnlassAnsprechpartner
GewährleistunggesetzlichWare war bei der Übergabe mangelhaftVerkäufer
Garantiefreiwillige ZusageEin in den Garantiebedingungen geregelter Fall tritt einGarantiegeber, häufig der Hersteller
Widerrufgesetzlich nur bei bestimmten VertriebsformenVertrag soll ohne Angabe eines Mangels rückgängig gemacht werdenVertragspartner
Kulanzfreiwilliges EntgegenkommenMangelfreie Ware gefällt nicht oder soll umgetauscht werdenHändler

Eine Garantie ergänzt die Gewährleistung. Sie ersetzt oder beschränkt deine gesetzlichen Rechte gegen den Verkäufer nicht. Der Garantiegeber legt Dauer, Umfang und Bedingungen der Garantie fest.

Ein Widerruf setzt keinen Mangel voraus. Bei vielen erfassten Onlinekäufen können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt widerrufen; es gibt jedoch Ausnahmen. Für einen gewöhnlichen Kauf im Ladengeschäft besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Merke

Mangel bei Übergabe: Gewährleistung prüfen. Freiwillige Zusage: Garantiebedingungen prüfen. Rückgabe ohne Mangel: Widerruf oder Kulanz getrennt prüfen.

Teste dich
Frage 1 von 1MittelEin Händler verweist dich wegen eines defekten Fernsehers ausschließlich an den Hersteller. Was ist richtig?
Lösung: Du kannst deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer geltend machen. — Gewährleistung und Garantie können nebeneinander bestehen. Für die Gewährleistung bleibt grundsätzlich der Verkäufer dein Ansprechpartner.
Welche Rechte hast du in welcher Reihenfolge?

Der Verkäufer muss den Kaufpreis bei der ersten Reklamation nicht automatisch erstatten. Zunächst erhält er grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung.

Definition

Nacherfüllung

Nacherfüllung bedeutet, dass der Mangel durch Reparatur beseitigt oder eine mangelfreie Ersatzware geliefert wird. Grundsätzlich kannst du zwischen beiden Möglichkeiten wählen. Der Verkäufer darf die gewählte Art jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen, etwa wenn sie unmöglich wäre oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.

Das typische Anspruchsmuster lautet:

  1. Mangel feststellen und dokumentieren.
  2. Verkäufer informieren.
  3. Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen und gegebenenfalls eine angemessene Frist setzen.
  4. Scheitert die Nacherfüllung oder verstreicht die Frist erfolglos, weitere Rechte prüfen.

Die notwendigen Kosten der Nacherfüllung, etwa für Material und Transport, trägt grundsätzlich der Verkäufer. Zwei erfolglose Reparaturversuche können in vielen Fällen zeigen, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Je nach Mangel und Umständen kann die rechtliche Bewertung aber anders ausfallen.

Danach kommen insbesondere diese Möglichkeiten in Betracht:

  • Minderung: Du behältst die Ware und der Kaufpreis wird herabgesetzt.
  • Rücktritt: Bei einem erheblichen Mangel gibst du die Ware zurück und erhältst den Kaufpreis zurück.
  • Schadens- oder Aufwendungsersatz: Diese Ansprüche können unter zusätzlichen Voraussetzungen hinzukommen.
Beispiel

Ein neuer Drucker zieht kein Papier ein. Du meldest den Mangel beim Verkäufer und verlangst eine Reparatur. Auch nach zwei Reparaturversuchen besteht derselbe Fehler. Das spricht dafür, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Nun kannst du je nach Bedeutung des Mangels beispielsweise Minderung oder Rücktritt prüfen.

Teste dich
Frage 1 von 1MittelEin neuer Wasserkocher ist mangelhaft. Was verlangst du grundsätzlich zuerst?
Lösung: Reparatur oder mangelfreie Ersatzlieferung — Zuerst geht es normalerweise um Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung gegenüber dem Verkäufer. Weitere Rechte folgen grundsätzlich erst nach ihrem Scheitern oder einem erfolglosen Fristablauf.
Welche Fristen und Beweisregeln sind wichtig?

Bei neuen Waren verjähren Gewährleistungsansprüche grundsätzlich nach zwei Jahren ab Übergabe beziehungsweise Ablieferung. Diese Frist bedeutet nicht, dass jede Ware zwei Jahre lang ohne Verschleiß funktionieren muss. Entscheidend bleibt ein bei der Übergabe vorhandener oder angelegter Mangel.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt im ersten Jahr, also in den ersten zwölf Monaten, eine wichtige Beweiserleichterung: Zeigt sich der Mangel in dieser Zeit, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Die Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist. Nach dem ersten Jahr muss der Verbraucher grundsätzlich beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag.

Bei gebrauchten Waren gelten grundsätzlich ebenfalls zwei Jahre. Ein gewerblicher Händler kann die Frist gegenüber Verbrauchern auf mindestens ein Jahr verkürzen. Dafür muss er den Verbraucher vor Vertragsschluss eigens informieren und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbaren.

Gut zu wissen

Ältere Darstellungen nennen für die Beweiserleichterung sechs Monate. Für die hier behandelte aktuelle Grundregel beim Verbrauchsgüterkauf ist ein Jahr maßgeblich.

Teste dich
Frage 1 von 1MittelEin Fehler zeigt sich acht Monate nach der Übergabe einer neuen Ware. Welche Aussage trifft beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich zu?
Lösung: Es wird vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. — Acht Monate liegen im ersten Jahr. Daher gilt grundsätzlich die Vermutung, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Ansprechpartner für die Gewährleistung bleibt der Verkäufer.
Wie gehst du bei einer Reklamation vor?

Handle zügig und bewahre Belege auf. Damit lässt sich später besser nachvollziehen, was du wann gemeldet und verlangt hast.

  1. Beschreibe den Fehler genau.
  2. Fotografiere oder dokumentiere den Mangel, soweit das sinnvoll möglich ist.
  3. Halte Kaufnachweis, Kaufdatum und Übergabedatum bereit.
  4. Wende dich an den Verkäufer und berufe dich auf die Gewährleistung.
  5. Verlange eindeutig Reparatur oder Ersatzlieferung.
  6. Setze gegebenenfalls eine angemessene Frist und bewahre eine Kopie deiner Nachricht auf.
Beispiel

Vier Monate nach der Lieferung fällt bei deinen neuen Kopfhörern ohne erkennbaren äußeren Schaden eine Seite aus. Du schreibst dem Verkäufer:

„Die am 12. März gelieferten Kopfhörer geben seit dem 8. Juli auf der linken Seite keinen Ton mehr aus. Das Gerät wurde normal verwendet und weist keinen sichtbaren Unfallschaden auf. Ich mache meine Gewährleistungsrechte geltend und bitte um eine mangelfreie Ersatzlieferung. Ein Foto und den Kaufnachweis füge ich bei.“

Die Nachricht nennt Ware, Zeitpunkt, Fehler, Anspruchsgrund und gewünschte Nacherfüllung. Sie bleibt sachlich und überprüfbar.

Lückentext

Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.

Bei der Gewährleistung wendest du dich grundsätzlich an den . Zuerst verlangst du normalerweise . Einen sichtbaren Fehler solltest du möglichst .

Lösungen: Lücke 1: Verkäufer; Lücke 2: Reparatur oder Ersatzlieferung; Lücke 3: dokumentieren. Der Verkäufer ist Vertragspartner für die Gewährleistung. Reparatur und Ersatzlieferung bilden die Nacherfüllung; eine Dokumentation hilft bei der Beweissicherung.
Karteikasten
Karteikasten

Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Gewährleistung
    • Voraussetzung: Mangel war bei der Übergabe vorhanden oder angelegt
    • Ansprechpartner: Verkäufer
    • erster Schritt: Reparatur oder Ersatzlieferung
    • danach: Minderung, Rücktritt oder mögliche Ersatzansprüche prüfen
    • regelmäßige Frist bei Neuwaren: zwei Jahre
    • Beweiserleichterung beim Verbrauchsgüterkauf: erstes Jahr
    • Abgrenzung: Garantie ist freiwillig
    • Abgrenzung: Widerruf setzt keinen Mangel voraus
Abschluss-Check
Teste dich
Frage 1 von 3LeichtWer ist bei der gesetzlichen Gewährleistung grundsätzlich dein Ansprechpartner?
Lösung: Der Verkäufer — Der Gewährleistungsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer.
Frage 2 von 3MittelDu kaufst im Ladengeschäft eine mangelfreie Jacke und möchtest sie am nächsten Tag nur wegen der Farbe zurückgeben. Was gilt grundsätzlich?
Lösung: Ein Umtausch hängt von der freiwilligen Kulanz des Händlers ab. — Für einen gewöhnlichen Ladenkauf besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ohne Mangel bleibt eine Rücknahme eine Frage der Kulanz.
Frage 3 von 3SchwerEin neuer Laptop zeigt acht Monate nach der Lieferung ohne erkennbaren Bedienfehler einen Defekt. Welcher nächste Schritt passt am besten?
Lösung: Den Mangel dokumentieren, den Verkäufer informieren und Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. — Der Defekt zeigt sich innerhalb der zweijährigen Frist und innerhalb des ersten Jahres. Daher greift grundsätzlich die Beweiserleichterung. Zuerst machst du beim Verkäufer Nacherfüllung geltend.

Du kannst einen Gewährleistungsfall lösen, wenn du vier Fragen nacheinander beantwortest: Liegt ein ursprünglicher Mangel vor? Wer ist der Verkäufer? Welche Nacherfüllung verlangst du? Welches Recht folgt, wenn sie scheitert?

Passend dazu