Abgeordnete: Aufgaben, Mandat und Alltag
Abgeordnete sind gewählte Mitglieder eines Parlaments. Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger für eine bestimmte Zeit, beraten politische Fragen und treffen Entscheidungen. Dabei sollen sie Interessen aufnehmen, sind aber nicht an Weisungen gebunden.
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Warum gibt es Abgeordnete?
In einer Stadt, einem Bundesland oder einem ganzen Staat können nicht alle Menschen jede politische Frage gemeinsam beraten. Deshalb wählen sie Personen, die sie in einem Parlament vertreten. Dieses System heißt repräsentative Demokratie.
Mandat
Ein Mandat ist der politische Vertretungsauftrag, den eine gewählte Person für eine festgelegte Wahlperiode erhält. Wer ein Mandat besitzt, ist Abgeordnete oder Abgeordneter.
Parlamente gibt es auf verschiedenen Ebenen. Dazu gehören kommunale Vertretungen, Landtage, der Deutsche Bundestag und das Europäische Parlament. Ihre Mitglieder haben gemeinsame Grundaufgaben, aber nicht überall dieselben Zuständigkeiten.
Abgeordnete sollen die Interessen der Bevölkerung berücksichtigen. Dabei müssen sie auch Menschen beachten, die ihre Interessen nur schwer öffentlich vertreten können. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich einzelne Personen oder Gruppen in einer Entscheidung nicht wiederfinden.
Abgeordnete vertreten die Bevölkerung, aber sie erfüllen nicht einfach einzelne Aufträge wie Boten. Sie müssen unterschiedliche Interessen abwägen und selbst verantwortlich entscheiden.
Welche Aufgaben übernehmen Abgeordnete?
Abgeordnete beschäftigen sich nicht nur mit Abstimmungen. Zu ihrer Arbeit gehören mehrere miteinander verbundene Aufgaben:
- Gesetzgebung: Sie beraten neue Gesetze, beschließen sie oder ändern bestehende Gesetze.
- Haushaltsrecht: Sie entscheiden, wofür wie viel öffentliches Geld ausgegeben werden darf.
- Regierungskontrolle: Sie stellen Fragen und prüfen zum Beispiel, ob die Regierung beschlossene Gelder wie vorgesehen verwendet.
- Wahlen im Parlament: Bundestagsabgeordnete wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. In Landtagen werden die Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten gewählt.
- Bürgerkontakt: Abgeordnete sprechen mit Menschen, Vereinen, Unternehmen, Schulen und anderen Gruppen.
- Öffentliche Vermittlung: Sie halten Reden, erklären Positionen und nehmen an politischen Diskussionen teil.
Das Parlament bewilligt Geld für ein Bildungsprogramm. Später fragen Abgeordnete nach, ob die Regierung das Geld tatsächlich für die beschlossenen Maßnahmen eingesetzt hat.
Hier greifen zwei Aufgaben ineinander: Zuerst entscheidet das Parlament über den Haushalt. Danach kontrollieren Abgeordnete die Verwendung des Geldes.
Welche Aufgaben genau dazugehören, hängt von der Parlamentsebene ab. Ein Gemeinderat entscheidet nicht über die Wahl des Bundeskanzlers. Diese Aufgabe gehört zum Bundestag.
Wie werden Entscheidungen vorbereitet?
Nicht alle Abgeordneten können jedes Thema gleich gründlich bearbeiten. Deshalb teilen Parlamente die fachliche Arbeit auf.
Ausschuss
Ein Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe aus Abgeordneten verschiedener Fraktionen. Er beschäftigt sich mit einem bestimmten Politikfeld, zum Beispiel Bildung oder Gesundheit.
Ein Ausschuss prüft Vorschläge, bespricht Gesetzentwürfe, hört Fachleute an und sucht nach Lösungen oder Kompromissen. Anschließend kann er dem gesamten Parlament eine Empfehlung geben. Die endgültige parlamentarische Entscheidung trifft jedoch nicht automatisch der Ausschuss.
Auch Fraktionen bereiten Entscheidungen vor. Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten, die politisch zusammenarbeiten. In ihren Arbeitsgruppen entwickeln sie gemeinsame Positionen und Argumente.
Ein Entwurf für ein neues Bildungsgesetz liegt vor.
- Eine Fraktionsarbeitsgruppe berät, welche Position ihre Fraktion vertreten will.
- Im zuständigen Ausschuss diskutieren Abgeordnete verschiedener Fraktionen den Entwurf und befragen Fachleute.
- Der Ausschuss bereitet eine Empfehlung vor.
- Im Parlament wird weiter beraten und abgestimmt.
So wird aus fachlicher Vorbereitung eine parlamentarische Entscheidung.
Der Arbeitsalltag umfasst außerdem Gespräche im Wahlkreis, die Vorbereitung von Reden, Anfragen aus der Bevölkerung, Recherchen und Sitzungen. Abgeordnete arbeiten deshalb sowohl im Parlament als auch außerhalb davon.
Wie frei entscheiden Abgeordnete?
Das freie Mandat bedeutet: Abgeordnete sind rechtlich nicht an Aufträge oder Weisungen ihrer Wählerinnen und Wähler, ihrer Partei oder ihrer Fraktion gebunden. Sie entscheiden nach ihrem Gewissen und tragen dafür politische Verantwortung.
Das heißt jedoch nicht, dass sie allein und ohne Absprachen arbeiten. Die meisten Abgeordneten gehören einer Partei und einer Fraktion an. Gemeinsame Programme, Fachwissen anderer Mitglieder und vorherige Beratungen beeinflussen politische Entscheidungen.
Fraktionsdisziplin
Fraktionsdisziplin bezeichnet die politische Bereitschaft, nach gemeinsamer Beratung eine abgestimmte Fraktionsposition mitzutragen. Sie hebt das freie Mandat nicht auf: Rechtlich bleibt die einzelne Abgeordnete oder der einzelne Abgeordnete für die eigene Stimme verantwortlich.
Fraktionsdisziplin und ein rechtlicher Fraktionszwang sind daher nicht dasselbe. Politische Zusammenarbeit kann Erwartungen und Konflikte erzeugen. Eine bindende Weisung, wie ein Abgeordneter abstimmen muss, widerspräche dagegen dem freien Mandat.
Eine Fraktion spricht sich nach mehreren Beratungen für einen Gesetzentwurf aus. Eine Abgeordnete hält einen Teil des Entwurfs nach Gesprächen mit Betroffenen und nach eigener Prüfung weiterhin für falsch.
Sie muss nun verschiedene Gesichtspunkte abwägen: das gemeinsame Programm, die Argumente der Fraktion, die Interessen der Bevölkerung und ihr eigenes Urteil. Das freie Mandat bedeutet, dass die endgültige Entscheidung rechtlich bei ihr liegt.
Vertreten heißt: zuhören, Informationen prüfen, Interessen abwägen und verantwortlich entscheiden. Es heißt nicht, jede einzelne Forderung ungeprüft auszuführen.
Welche Rechte und Pflichten gehören zum Mandat?
Damit Abgeordnete ihre Aufgaben erfüllen können, besitzen sie parlamentarische Rechte. Sie dürfen an Sitzungen und Abstimmungen teilnehmen, Anträge einbringen, Fragen stellen und notwendige Informationen verlangen.
Ein Antrag ist ein Vorschlag, mit dem eine Maßnahme, eine Entscheidung oder eine parlamentarische Beratung angestoßen werden soll. Fragen und Anträge sind auch wichtige Arbeitsmittel für die Kontrolle der Regierung.
Zu den Schutzrechten gehören außerdem:
- Indemnität: Sie schützt Abgeordnete wegen ihrer parlamentarischen Abstimmungen und politischen Äußerungen vor gerichtlicher oder dienstlicher Verantwortung.
- Immunität: Sie schützt während der Amtszeit vor strafrechtlicher Verfolgung; das zuständige Parlament kann diesen Schutz aufheben.
- Zeugnisverweigerungsrecht: Abgeordnete dürfen über Informationen schweigen, die ihnen in ihrer politischen Funktion anvertraut wurden.
Rechte stehen Pflichten gegenüber. Abgeordnete müssen an den vorgesehenen Sitzungen teilnehmen, die parlamentarische Ordnung beachten, Nebentätigkeiten und Einkünfte nach den geltenden Regeln offenlegen und ihre Unabhängigkeit vor beeinflussenden Zuwendungen schützen.
Eine Abgeordnete legt eine bezahlte Nebentätigkeit offen. Damit wird sichtbar, ob ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Die Offenlegung entscheidet noch nicht, wie sie abstimmen wird, schafft aber Transparenz.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Abgeordnete
- erhalten durch eine Wahl ein zeitlich begrenztes Mandat
- vertreten Bürgerinnen und Bürger im Parlament
- beraten und beschließen Gesetze und den Haushalt
- kontrollieren die Regierung und stellen Fragen
- bereiten Fachthemen in Fraktionen und Ausschüssen vor
- entscheiden rechtlich frei und arbeiten politisch zusammen
- nutzen parlamentarische Rechte und erfüllen Pflichten
- halten Kontakt zur Bevölkerung und zu Fachleuten
Abschluss-Check
Wenn du die drei Fälle begründen kannst, hast du den Kern verstanden: Abgeordnete verbinden gesellschaftliche Interessen mit arbeitsteiliger Beratung und eigenverantwortlichen Entscheidungen im Parlament.
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