Wenn in Deutschland neue Gesetze entstehen oder über den Bundeshaushalt gestritten wird, spielt der Bundestag eine zentrale Rolle. Er ist das Parlament auf Bundesebene und wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Nach dieser Erklärung kannst du seine Aufgaben, Arbeitsweise und Kontrollrechte erklären.
- Ich kann erklären, was der Deutsche Bundestag ist.
- Ich kann die wichtigsten Aufgaben des Bundestages nennen.
- Ich kann Gesetzgebung, Kanzlerwahl und Regierungskontrolle unterscheiden.
- Ich kann erklären, was Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse tun.
- Ich kann typische Prüfungsfälle zum Bundestag richtig zuordnen.
Was ist der Bundestag?
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Parlament bedeutet: Hier beraten und entscheiden gewählte Vertreterinnen und Vertreter über politische Fragen.
Bundestag
Der Bundestag ist die direkt gewählte Volksvertretung auf Bundesebene. Er ist das zentrale gesetzgebende Organ des Bundes.
Die Mitglieder des Bundestages heißen Abgeordnete oder MdB, also Mitglieder des Deutschen Bundestages. Sie werden bei der Bundestagswahl gewählt und vertreten das ganze Volk, nicht nur ihre Partei oder ihren Wahlkreis.
Mandat
Ein Mandat ist der Auftrag, als gewählte Person im Parlament mitzuwirken und politische Entscheidungen zu treffen.
Bei einer Bundestagswahl entscheiden Wahlberechtigte, welche Parteien und Personen im Bundestag vertreten sein sollen. Danach arbeiten die Abgeordneten in Berlin und in ihren Wahlkreisen. Sie beraten Gesetze, stimmen ab und sprechen mit Bürgerinnen und Bürgern.
Der Bundestag ist nicht die Regierung. Er wählt und kontrolliert die Regierung.
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Die wichtigsten Aufgaben
Der Bundestag hat mehrere Kernaufgaben. Besonders wichtig sind Gesetzgebung, Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, Kontrolle der Regierung und Budgetrecht.
Gesetzgebung
Gesetzgebung bedeutet, dass verbindliche Regeln beraten, beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
Budgetrecht
Budgetrecht bedeutet, dass das Parlament über Einnahmen und Ausgaben des Staates entscheidet, besonders über den Bundeshaushalt.
Ohne Bundestag kann die Bundesregierung nicht einfach beliebig Geld ausgeben oder Gesetze allein beschließen. Viele Gesetze brauchen außerdem die Mitwirkung des Bundesrates, weil auch die Bundesländer betroffen sein können.
Ein neues Bundesgesetz soll beschlossen werden.
Schritt 1: Ein Entwurf wird eingebracht, zum Beispiel von der Bundesregierung, aus dem Bundestag oder vom Bundesrat.
Schritt 2: Der Bundestag berät den Entwurf in Lesungen und Ausschüssen.
Schritt 3: Die Abgeordneten stimmen ab.
Schritt 4: Je nach Gesetz wirkt der Bundesrat mit.
Ergebnis: Erst nach dem vorgeschriebenen Verfahren kann ein Gesetz in Kraft treten.
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Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse
Parlamentsarbeit besteht nicht nur aus großen Reden im Plenarsaal. Viel Arbeit passiert in Gruppen, Fraktionen und Ausschüssen.
Abgeordnete
Abgeordnete sind gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Bundestag sind sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und ihrem Gewissen verpflichtet.
Fraktion
Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten im Bundestag, die politisch zusammenarbeiten.
Ausschuss
Ein Ausschuss ist eine kleinere Arbeitsgruppe des Bundestages, die sich fachlich mit bestimmten Themen beschäftigt.
Fraktionen bündeln politische Positionen. Ausschüsse bereiten Entscheidungen genauer vor, zum Beispiel zu Haushalt, Bildung, Außenpolitik oder Gesundheit. Dadurch kann das Parlament viele komplexe Themen arbeitsteilig bearbeiten.
Ein Gesetz zur Verkehrspolitik wird vorbereitet.
Im Plenum wird öffentlich darüber beraten.
Im zuständigen Ausschuss prüfen Abgeordnete Details, hören Fachleute an und schlagen Änderungen vor.
In den Fraktionen wird beraten, welche Position sie im Bundestag vertreten.
Am Ende stimmt der Bundestag im Plenum ab.
Wenn der Plenarsaal im Fernsehen nicht voll wirkt, heißt das nicht automatisch, dass niemand arbeitet. Viele Abgeordnete sind parallel in Ausschüssen, Fraktionssitzungen, Gesprächen oder bei der Vorbereitung von Abstimmungen.
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Regierung wählen und kontrollieren
Der Bundestag ist eng mit der Bundesregierung verbunden, aber er ist nicht dasselbe wie sie. Eine wichtige Aufgabe ist die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin.
Parlamentarische Kontrolle
Parlamentarische Kontrolle bedeutet, dass das Parlament die Arbeit der Regierung beobachtet, hinterfragt und überprüft.
Kontrolle passiert durch Debatten, Anfragen, Untersuchungsausschüsse, Haushaltsberatungen und Abstimmungen. Besonders die Opposition nutzt Kontrollrechte, aber auch Regierungsfraktionen tragen Verantwortung.
Eine Fraktion möchte wissen, warum ein Ministerium ein Projekt teurer geplant hat als angekündigt.
Sie kann Fragen stellen oder eine Debatte verlangen.
Der Bundestag kann Unterlagen beraten und im Haushalt prüfen, wofür Geld ausgegeben wird.
Bei schweren offenen Fragen kann ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.
Die Regierung handelt, aber der Bundestag fragt nach, entscheidet über Gesetze und Geld und kann politische Verantwortung sichtbar machen.
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Bundestag und Bundesrat unterscheiden
Viele verwechseln Bundestag und Bundesrat. Beide sind wichtig, aber sie vertreten unterschiedliche Perspektiven.
Bundesrat
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan, durch das die Bundesländer an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken.
Der Bundestag wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Bei vielen Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen oder kann Einspruch einlegen.
Ein Gesetz betrifft Aufgaben der Bundesländer.
Der Bundestag berät und beschließt das Gesetz.
Der Bundesrat prüft, wie die Länder betroffen sind.
Je nach Art des Gesetzes kann der Bundesrat zustimmen müssen oder Einspruch erheben.
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Prüfungsmodus: Fälle richtig zuordnen
In Tests geht es oft darum, konkrete Handlungen einer Aufgabe des Bundestages zuzuordnen.
Fall 1: Der Bundestag stimmt über ein Klimaschutzgesetz ab.
Aufgabe: Gesetzgebung.
Fall 2: Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.
Aufgabe: Wahlfunktion.
Fall 3: Abgeordnete stellen der Bundesregierung kritische Fragen.
Aufgabe: Kontrolle.
Fall 4: Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt.
Aufgabe: Budgetrecht.
Typischer Fehler: "Der Bundestag führt Gesetze aus." Das Ausführen ist Aufgabe der Exekutive, also zum Beispiel Bundesregierung, Ministerien und Verwaltung. Der Bundestag beschließt und kontrolliert.
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Alles auf einen Blick
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Abschluss-Check
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Zusammenfassung
Der Bundestag ist das direkt gewählte Parlament Deutschlands auf Bundesebene. Er beschließt Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, kontrolliert die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Abgeordnete arbeiten im Plenum, in Fraktionen und Ausschüssen. Wichtig ist die Abgrenzung: Die Bundesregierung führt aus, der Bundestag beschließt und kontrolliert, der Bundesrat bringt die Länderperspektive ein.
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