Bundestag: Aufgaben einfach erklärt
Der Deutsche Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament auf Bundesebene. Seine Abgeordneten beraten und beschließen Gesetze, entscheiden über den Bundeshaushalt, wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und kontrollieren die Bundesregierung.
Auf dieser Seite lernst du, diese Aufgaben zu unterscheiden und in politischen Fällen zu erkennen.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Warum vertritt der Bundestag die Bevölkerung?
Viele Millionen Menschen können nicht jede politische Entscheidung gemeinsam beraten. Deshalb wählen die Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete. Alle Abgeordneten zusammen bilden den Deutschen Bundestag.
Parlament
Ein Parlament ist eine gewählte Volksvertretung. Seine Mitglieder beraten öffentlich über politische Fragen und treffen verbindliche Entscheidungen.
Der Bundestag wird grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Die Abgeordneten vertreten die Bevölkerung und stimmen über politische Entscheidungen ab. Dabei gehören viele von ihnen einer Partei und einer Fraktion an.
Eine Fraktion ist ein größerer Zusammenschluss von Abgeordneten mit ähnlichen politischen Zielen. Fraktionen teilen die parlamentarische Arbeit auf und bereiten gemeinsame Positionen vor.
Ein Gesetzentwurf betrifft den Schutz von Kindern im Internet. Die Abgeordneten sprechen mit Betroffenen, lesen Berichte und beraten das Thema in ihren Fraktionen und Ausschüssen. Am Ende stimmen die Abgeordneten im Bundestag über den Entwurf ab.
So führt die Wahl zur Repräsentation: Die Bevölkerung wählt Abgeordnete, die politische Fragen beraten und stellvertretend entscheiden.
Welche Hauptaufgaben hat der Bundestag?
Die Aufgaben des Bundestages lassen sich in mehrere Bereiche ordnen:
- Gesetzgebung: Er berät, verändert und beschließt Bundesgesetze.
- Haushaltsrecht: Er berät die erwarteten Einnahmen und entscheidet, wofür der Bund Geld ausgeben darf.
- Kanzlerwahl: Er wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
- Regierungskontrolle: Er verlangt Auskunft über die Arbeit der Bundesregierung und untersucht mögliche Fehler.
- Weitere Entscheidungen: Er entscheidet unter anderem über Auslandseinsätze der Bundeswehr und genehmigt bestimmte Verträge mit anderen Staaten.
- Wahlen zu Staatsämtern: Er wirkt an der Wahl des Bundespräsidenten mit und wählt wichtige Richterinnen und Richter, etwa am Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag macht nicht einfach „Politik allgemein“. Er erfüllt bestimmte Aufgaben: beraten, beschließen, wählen, Geld bewilligen und kontrollieren.
Wie entsteht im Bundestag ein Gesetz?
Eine Gesetzesidee kann aus dem Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat kommen. Aus der Idee wird ein Gesetzentwurf, also ein ausformulierter Vorschlag für ein neues oder geändertes Gesetz.
Der grundlegende Weg lautet:
- Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht.
- Die Abgeordneten beraten ihn. Die Beratungen im Plenum heißen Lesungen.
- Fachausschüsse prüfen Einzelheiten und bereiten die weitere Beratung vor.
- Nach den Beratungen stimmt der Bundestag über den Entwurf ab.
- Bei bestimmten Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen. Auch nach dem Bundestagsbeschluss sind weitere vorgeschriebene Schritte nötig, bevor ein Gesetz gilt.
Ausschuss
Ein Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe aus fachkundigen Abgeordneten verschiedener Fraktionen. Er untersucht einen Themenbereich genauer und bereitet Entscheidungen des Bundestages vor.
Ein Entwurf soll eine Regel im Gesundheitsbereich ändern. Im Plenum werden unterschiedliche Positionen sichtbar. Der zuständige Ausschuss prüft Einzelheiten, hört Argumente an und schlägt möglicherweise Änderungen vor. Danach beraten die Abgeordneten erneut und stimmen ab.
Der entscheidende Gedanke: Ausschüsse bereiten vor, aber der Bundestag trifft den parlamentarischen Beschluss.
Wie entscheidet der Bundestag über Geld und Regierungsspitze?
Der Bundeshaushalt ist der Finanzplan des Bundes. Darin stehen erwartete Einnahmen, etwa aus Steuern, und geplante Ausgaben, zum Beispiel für Verkehr, soziale Leistungen oder die Bundeswehr.
Die Bundesregierung legt ihre Planungen vor. Der Bundestag berät sie, kann Änderungen verlangen und beschließt den Haushalt. Damit entscheidet er, für welche Aufgaben Geld bereitsteht.
Ein Ministerium möchte mehr Geld für neue Bahnstrecken ausgeben. Die Abgeordneten prüfen die geplante Ausgabe und vergleichen sie mit anderen Aufgaben. Erst der Haushaltsbeschluss des Bundestages bewilligt die entsprechenden Mittel.
Der Bundestag wählt außerdem die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Diese Person leitet die Arbeit der Bundesregierung. Normalerweise ist dafür die Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Mitglieder des Bundestages erforderlich.
Der Bundestag wählt also die Regierungsspitze, aber nicht jeden Bundesminister einzeln. Bundeskanzler und Bundesminister bilden gemeinsam die Bundesregierung.
Wie kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung?
Bundestag und Bundesregierung sind nicht dasselbe. Die Bundesregierung führt politische Vorhaben aus und leitet die Bundesministerien. Der Bundestag kontrolliert ihre Arbeit.
Ein wichtiges Kontrollmittel sind Fragen. Abgeordnete können Auskunft über vergangene Entscheidungen und geplante Vorhaben verlangen. Die Antworten liefern Informationen und können Regierungshandeln öffentlich überprüfbar machen.
Bei Vorwürfen schwerer Fehler kann der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dieser darf Personen befragen und Akten prüfen. Dadurch kann er einen Vorgang genauer aufklären.
Opposition
Zur Opposition gehören die Fraktionen und Abgeordneten, die die Regierung nicht tragen. Sie vertreten häufig andere politische Positionen und sind für eine kritische Kontrolle der Regierung besonders wichtig.
Auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen gehören zum kontrollierenden Parlament. Die Opposition hat jedoch einen besonderen Anreiz, Widersprüche, Fehler und fehlende Informationen sichtbar zu machen.
Ein Ministerium hat bei einem großen Projekt möglicherweise wichtige Informationen zurückgehalten.
- Mit einer parlamentarischen Frage können Abgeordnete zunächst konkrete Auskünfte verlangen.
- Bei einem schwerwiegenden und umfangreichen Verdacht kann ein Untersuchungsausschuss Personen befragen und Akten auswerten.
Die Instrumente unterscheiden sich damit in Aufwand und Untersuchungstiefe.
Wie unterscheidest du Parlament, Regierung und Gerichte?
Die Gewaltenteilung verteilt staatliche Aufgaben. Dadurch soll Macht begrenzt und gegenseitige Kontrolle ermöglicht werden.
- Legislative – gesetzgebende Gewalt: Auf Bundesebene ist der Bundestag ihr wichtigstes Organ. Er beschließt Gesetze.
- Exekutive – vollziehende Gewalt: Die Bundesregierung führt Gesetze aus und leitet die staatliche Verwaltung.
- Judikative – rechtsprechende Gewalt: Unabhängige Gerichte entscheiden Rechtsfälle.
Bundestag beschließt, Bundesregierung führt aus, Gericht entscheidet über Recht.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Der Bundestag gehört zur . Die Bundesregierung gehört zur . Unabhängige Gerichte bilden die . Wenn Abgeordnete Auskunft über Regierungshandeln verlangen, übt das Parlament aus.
Einen neuen Parlamentsfall untersuchen
Gehe bei einem Fall in drei Schritten vor:
- Handlung bestimmen: Wird beraten, beschlossen, gewählt, Geld bewilligt oder kontrolliert?
- Beteiligte unterscheiden: Handelt der Bundestag, die Bundesregierung, ein Gericht oder der Bundesrat?
- Aufgabe benennen: Ordne Gesetzgebung, Haushaltsrecht, Kanzlerwahl oder Regierungskontrolle zu.
Fall: Ein Ministerium plant ein teures Verkehrsprojekt. Abgeordnete verlangen Angaben zu den Kosten und kürzen später im Haushaltsverfahren die vorgesehenen Mittel.
Analyse:
- Die Kostenfragen gehören zur Regierungskontrolle.
- Die Entscheidung über die Mittel gehört zum Haushaltsrecht.
- Das Ministerium ist Teil der Bundesregierung; die Abgeordneten gehören zum Bundestag.
Ein einziger politischer Fall kann also mehrere Aufgaben des Bundestages berühren.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Aufgaben des Bundestages
- Bevölkerung vertreten
- Abgeordnete werden gewählt
- Beratung und Abstimmung
- Verbindlich entscheiden
- Gesetze beschließen
- Bundeshaushalt beschließen
- Bundeskanzler wählen
- Bundesregierung kontrollieren
- Fragen stellen
- Untersuchungsausschüsse einsetzen
- Im Staat zusammenwirken
- Bundesregierung führt aus
- Gerichte sprechen Recht
- Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit
- Bevölkerung vertreten
Der Bundestag verbindet demokratische Wahl mit verbindlichen Entscheidungen. Seine Aufgaben erkennst du am besten an der Handlung: Er beschließt Gesetze und Geld, wählt die Regierungsspitze und kontrolliert die Regierung.
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