EU-Institutionen: Aufgaben und Zusammenspiel
Die EU verteilt politische Leitung, Gesetzgebung und Kontrolle auf mehrere Institutionen. Im vereinfachten Grundmuster schlägt die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beraten und beschließen sie gemeinsam. Andere Organe setzen politische Ziele, sichern das Recht, prüfen die Finanzen oder gestalten die Geldpolitik.
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Die sieben Organe teilen sich die Aufgaben
Die EU besitzt sieben Organe. Sie sind rechtlich gleichrangig, übernehmen aber verschiedene Aufgaben und haben politisch unterschiedlich großen Einfluss.
| Organ | Kernaufgabe |
|---|---|
| Europäisches Parlament | vertritt die Bürgerinnen und Bürger; beschließt mit dem Rat der EU Rechtsvorschriften und den Haushalt |
| Europäischer Rat | legt die allgemeine politische Richtung und wichtige Prioritäten fest |
| Rat der Europäischen Union | vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten; beschließt mit dem Parlament Rechtsvorschriften |
| Europäische Kommission | vertritt gemeinsame EU-Interessen; schlägt meist Rechtsvorschriften vor und überwacht die Anwendung des EU-Rechts |
| Gerichtshof der Europäischen Union | sichert die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts |
| Europäische Zentralbank | gestaltet die Geldpolitik des Euroraums und soll dort Preisstabilität sichern |
| Europäischer Rechnungshof | prüft Einnahmen, Ausgaben und den wirtschaftlichen Einsatz von EU-Mitteln |
Kein einzelnes Organ ist einfach „die EU-Regierung“. Die Aufgaben sind auf mehrere Organe verteilt, die zusammenarbeiten und einander kontrollieren.
Drei ähnlich klingende Namen unterscheiden
Besonders leicht werden Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union verwechselt. Sie sind zwei verschiedene EU-Organe.
| Name | Wer kommt zusammen? | Was geschieht dort? |
|---|---|---|
| Europäischer Rat | Staats- und Regierungschefinnen und -chefs | Sie bestimmen politische Ziele und Prioritäten. Der Europäische Rat erlässt im Grundmuster keine Gesetze. |
| Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat | Fachministerinnen und Fachminister der Mitgliedstaaten | Sie beraten und beschließen gemeinsam mit dem Parlament Rechtsvorschriften. Die Zusammensetzung richtet sich nach dem Thema. |
Der Europarat ist mit keinem dieser beiden Namen gleichzusetzen und gehört nicht zu den sieben Organen der EU.
Geht es um die langfristige politische Richtung der EU, ist der Europäische Rat gefragt. Wird anschließend über eine konkrete Umweltregel beraten, treffen sich im Rat der Europäischen Union die dafür zuständigen Ministerinnen und Minister.
So entsteht eine EU-Regel im Grundmuster
Die genauen Verfahren unterscheiden sich je nach Politikbereich. Für einen ersten Überblick hilft dieses vereinfachte Grundmuster:
- Politische Orientierung: Der Europäische Rat kann Ziele und Prioritäten vorgeben.
- Initiative: Die Kommission erarbeitet und unterbreitet normalerweise einen Vorschlag.
- Beratung und Beschluss: Parlament und Rat der EU prüfen, verändern und beschließen die Rechtsvorschrift gemeinsam.
- Anwendung: Die Mitgliedstaaten und ihre Verwaltungen wenden das EU-Recht praktisch an.
- Überwachung und Rechtsschutz: Die Kommission kontrolliert die Anwendung. Der Gerichtshof sichert die richtige Auslegung und Einhaltung des EU-Rechts.
Initiativrecht
Das Initiativrecht ist das Recht, einen formellen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift einzubringen. Im vereinfachten Grundmuster liegt diese Aufgabe bei der Europäischen Kommission.
Angenommen, die EU möchte gemeinsame Regeln für ein Umweltproblem schaffen:
- Der Europäische Rat kann den Umweltschutz als wichtige Priorität hervorheben.
- Die Kommission entwirft einen Regelungsvorschlag.
- Das direkt gewählte Parlament berät aus Sicht der Bürgervertretung darüber.
- Im Rat der EU beraten die zuständigen Ministerinnen und Minister aus Sicht der Mitgliedstaaten.
- Parlament und Rat müssen gemeinsam zu einem Beschluss kommen.
- Die Regel wird anschließend durch die zuständigen Verwaltungen angewendet; die Kommission überwacht die korrekte Anwendung.
Der entscheidende Gedanke lautet: Vorschlagen, beschließen und anwenden sind auf verschiedene Beteiligte verteilt.
Entscheidungen entstehen auf mehreren Ebenen
Die EU ergänzt in Deutschland die politischen Ebenen von Kommunen, Ländern und Bund um eine europäische Ebene. Deshalb spricht man von einem Mehrebenensystem.
Mehrebenensystem
In einem Mehrebenensystem sind politische Zuständigkeiten und Entscheidungen über mehrere Ebenen verteilt und miteinander verflochten. Eine EU-Regel kann europäisch beschlossen, aber von nationalen, regionalen oder kommunalen Behörden praktisch umgesetzt werden.
Die Kommission überwacht die Anwendung des EU-Rechts, führt aber nicht jede Regel selbst vor Ort aus. In Deutschland übernehmen wegen des föderalen Aufbaus häufig Behörden des Bundes, der Länder oder der Kommunen die praktische Umsetzung.
Eine EU-Regel ist beschlossen. Damit sie im Alltag wirkt, müssen zuständige Verwaltungen sie anwenden. Die europäische Entscheidung und die örtliche Durchführung gehören also zu demselben politischen Vorgang, finden aber auf verschiedenen Ebenen statt.
Macht wird verteilt und demokratisch verbunden
Institutionelles Gleichgewicht
Das institutionelle Gleichgewicht bedeutet, dass politische Leitung, Rechtsetzung, Ausführung, Rechtsprechung und Kontrolle nicht in einem einzigen Organ konzentriert sind. Die Organe sollen zusammenarbeiten und einander begrenzen.
EU-Entscheidungen besitzen mehrere demokratische Verbindungen:
- Die Bürgerinnen und Bürger wählen das Europäische Parlament alle fünf Jahre direkt.
- Die Regierungen der Mitgliedstaaten sind im Rat der EU vertreten.
- Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs bestimmen im Europäischen Rat politische Ziele und Prioritäten.
- Der Europäische Rat schlägt die Person für das Amt an der Spitze der Kommission vor; das Parlament wählt diese Person.
Diese Verteilung kann Entscheidungen absichern, macht das System aber auch schwerer zu überblicken. In der Debatte über ein Demokratiedefizit kritisieren manche besonders, dass das Parlament normalerweise kein eigenes Initiativrecht besitzt. Eine Gegenposition betont, dass Parlament und demokratisch verantwortliche nationale Regierungen gemeinsam an Entscheidungen beteiligt sind.
Unterscheide Beobachtung und Bewertung: Dass die Kommission normalerweise Vorschläge einbringt und Parlament sowie Rat beschließen, beschreibt das Verfahren. Ob diese Verteilung demokratisch ausreichend ist, ist eine begründungsbedürftige politische Bewertung.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- EU-Institutionen
- Politische Richtung: Europäischer Rat
- Vorschlag und Überwachung: Europäische Kommission
- Bürgervertretung und Beschluss: Europäisches Parlament
- Staatenvertretung und Beschluss: Rat der Europäischen Union
- Rechtliche Kontrolle: Gerichtshof der Europäischen Union
- Geldpolitik des Euroraums: Europäische Zentralbank
- Finanzkontrolle: Europäischer Rechnungshof
- Praktische Anwendung: Verwaltungen der Mitgliedstaaten
Die Leitkette lautet: Der Europäische Rat gibt politische Orientierung, die Kommission schlägt vor, Parlament und Rat der EU beschließen, Verwaltungen wenden an und Kommission sowie Gerichtshof sichern Anwendung und Recht.
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