Europäische Kommission: Aufgaben einfach erklärt
Die Europäische Kommission ist das zentrale Exekutivorgan der Europäischen Union. Sie vertritt die Interessen der EU als Ganzes, schlägt neue EU-Rechtsvorschriften vor, verwaltet den Haushalt und überwacht die Anwendung des EU-Rechts.
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Welche Aufgaben hat die Kommission?
Die Kommission übernimmt Aufgaben, die teilweise denen einer Regierung ähneln. Sie ist aber keine Regierung eines Staates, sondern ein Organ der EU.
Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
- Vorschläge machen: Sie erarbeitet Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften.
- Beschlüsse umsetzen: Sie führt beschlossene Maßnahmen aus und organisiert Programme der EU.
- Haushalt verwalten: Sie verwaltet die Mittel des EU-Haushalts, nachdem Parlament und Rat über den Haushalt entschieden haben.
- EU-Recht überwachen: Sie prüft, ob die Mitgliedstaaten das EU-Recht richtig anwenden.
- Die EU international vertreten: Sie handelt in bestimmten Bereichen internationale Abkommen im Namen der EU aus.
Initiativrecht
Das Initiativrecht ist das Recht, einen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift einzubringen. In den meisten Bereichen der EU-Gesetzgebung liegt dieses Recht bei der Europäischen Kommission.
Die Kommission beschließt EU-Rechtsvorschriften also normalerweise nicht allein. Über ihre Vorschläge beraten und entscheiden das Europäische Parlament und der Rat der EU.
Die Kommission schlägt vor und führt aus. Parlament und Rat beraten und entscheiden über viele EU-Rechtsvorschriften.
Wer gehört zur Kommission?
Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern – einem Mitglied aus jedem EU-Mitgliedstaat. Dazu gehören die Präsidentin oder der Präsident sowie die weiteren Kommissarinnen und Kommissare.
Jedes Mitglied ist für bestimmte Politikbereiche zuständig. Diese Zuständigkeit heißt Ressort, zum Beispiel Landwirtschaft, Handel oder Umwelt.
Die Mitglieder sollen nicht die Interessen ihres Herkunftsstaates vertreten. Sie sind dem gemeinsamen Interesse der Europäischen Union verpflichtet und dürfen keine Weisungen ihrer nationalen Regierung annehmen.
Entscheidungen trifft die Kommission als Kollegium. Das bedeutet: Die Mitglieder tragen die Entscheidungen gemeinsam. Bei einer Abstimmung entscheidet die Mehrheit.
Eine Kommissarin stammt aus Mitgliedstaat A und ist für Umweltpolitik zuständig. Bei einer Entscheidung darf sie nicht einfach den Auftrag der Regierung von Staat A ausführen. Sie muss ihre Aufgabe aus Sicht der gesamten EU wahrnehmen.
Wie wird die Kommission eingesetzt?
Eine Kommission erhält eine Amtszeit von fünf Jahren. Ihre Bildung ist mit der Europawahl und mehreren EU-Organen verknüpft.
- Nach der Europawahl schlägt der Europäische Rat eine Person für das Präsidentenamt vor. Dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahl.
- Das Europäische Parlament wählt die vorgeschlagene Person.
- Die Mitgliedstaaten nominieren Kandidatinnen und Kandidaten für die weiteren Ämter. Die künftige Präsidentin oder der künftige Präsident wirkt an der Zusammenstellung des Teams mit.
- Das Parlament prüft die Kandidierenden und ihre Eignung für die vorgesehenen Aufgabenbereiche.
- Anschließend stimmt das Parlament über die Kommission als Ganzes ab.
- Nach der Zustimmung wird die Kommission ernannt.
Das Parlament kontrolliert die Kommission auch während ihrer Amtszeit. Spricht es der gesamten Kommission das Misstrauen aus, muss diese geschlossen zurücktreten.
Die Beteiligung des direkt gewählten Europäischen Parlaments verbindet die Bildung und Kontrolle der Kommission mit dem Ergebnis der Europawahl. Zugleich entscheiden mehrere Organe und die Mitgliedstaaten mit. Deshalb ist das Verfahren demokratisch verknüpft, aber komplexer als die Bildung vieler nationaler Regierungen.
Wie entsteht aus einer Idee EU-Recht?
Ein vereinfachter Ablauf macht die Zuständigkeiten sichtbar:
- Die Kommission erkennt einen möglichen Regelungsbedarf und erarbeitet einen Vorschlag.
- Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger und berät über den Vorschlag.
- Der Rat der EU vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten und berät ebenfalls darüber.
- Parlament und Rat müssen sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auf einen gemeinsamen Text einigen.
- Nach dem Beschluss wird die Regelung angewendet oder umgesetzt. Die Kommission überwacht dabei die korrekte Anwendung des EU-Rechts.
Angenommen, für ein grenzüberschreitendes Problem sollen gemeinsame Regeln entstehen. Die Kommission untersucht das Problem und legt einen Vorschlag vor. Parlament und Rat beraten darüber und können Änderungen verlangen. Erst wenn die erforderliche Einigung erreicht ist, wird aus dem Vorschlag ein Rechtsakt. Die Kommission hat den Prozess angestoßen, den Rechtsakt aber nicht allein beschlossen.
Warum heißt sie Hüterin der Verträge?
Die EU-Verträge und das daraus entstandene EU-Recht binden die Mitgliedstaaten. Die Kommission überwacht, ob diese Regeln eingehalten und angewendet werden. Deshalb wird sie Hüterin der Verträge genannt.
Vermutet die Kommission einen Verstoß durch einen Mitgliedstaat, läuft das Verfahren vereinfacht so ab:
- Die Kommission prüft den Sachverhalt und fordert eine Stellungnahme oder Korrektur.
- Sie versucht, das Problem mit dem betroffenen Staat zu klären.
- Bleibt der Verstoß bestehen, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren weiterführen.
- Der Fall kann vor den Europäischen Gerichtshof gelangen.
- Der Gerichtshof entscheidet über den Rechtsverstoß und kann unter den vorgesehenen Bedingungen finanzielle Sanktionen verhängen.
Vertragsverletzungsverfahren
Ein Vertragsverletzungsverfahren ist ein geregeltes Verfahren gegen einen Mitgliedstaat, der nach Auffassung der Kommission seine Pflichten aus dem EU-Recht nicht erfüllt.
Die Kommission untersucht und verfolgt einen möglichen Verstoß. Über einen vor Gericht gebrachten Streit entscheidet der Europäische Gerichtshof.
Verwechsle die EU-Organe nicht
Die Namen mehrerer EU-Organe klingen ähnlich. Für die Rolle der Kommission hilft diese Zuordnung:
| Organ | Vereinfachte Aufgabe im Lernweg |
|---|---|
| Europäische Kommission | schlägt meistens neue Rechtsvorschriften vor, führt Maßnahmen aus und überwacht EU-Recht |
| Europäisches Parlament | vertritt die Bürgerinnen und Bürger und entscheidet an vielen Rechtsakten mit |
| Rat der EU | vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten und entscheidet an vielen Rechtsakten mit |
| Europäischer Rat | gibt politische Impulse und schlägt die Person für das Amt der Kommissionspräsidentin oder des Kommissionspräsidenten vor |
| Europäischer Gerichtshof | entscheidet Streitfragen über die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts |
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Europäische Kommission
- Aufgaben
- Rechtsvorschriften vorschlagen
- EU-Haushalt verwalten
- Beschlüsse ausführen
- EU-Recht überwachen
- EU international vertreten
- Aufbau
- 27 Mitglieder
- Ressorts
- unabhängiges Kollegium
- Einsetzung
- Vorschlag durch Europäischen Rat
- Wahl der Spitze durch Parlament
- Zustimmung zur Gesamtkommission
- Zusammenarbeit
- Parlament und Rat entscheiden
- Gerichtshof klärt Rechtsverstöße
- Aufgaben
Abschluss-Check
Du hast den Kern verstanden, wenn du drei Rollen auseinanderhalten kannst: Die Kommission schlägt vor, Parlament und Rat entscheiden, und die Kommission führt aus und überwacht die Anwendung.
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