Ewigkeitsklausel einfach erklärt

Ewigkeitsklausel einfach erklärt
Ewigkeitsklausel einfach erklärt
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Die Ewigkeitsklausel schützt die tragenden Grundlagen des Grundgesetzes. Selbst eine Zweidrittelmehrheit darf diese Kernelemente nicht beseitigen. Das übrige Grundgesetz bleibt veränderbar.

Deine Lernziele

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Warum gibt es die Ewigkeitsklausel?

Das Grundgesetz entstand 1948 und 1949 unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Diktatur. Seine Verfasserinnen und Verfasser wollten verhindern, dass eine politische Mehrheit noch einmal Menschenwürde, Demokratie und die grundlegende Staatsordnung beseitigt.

Deshalb reicht bei bestimmten Verfassungsgrundsätzen auch eine sehr große parlamentarische Mehrheit nicht aus. Die Änderungsmacht des Gesetzgebers hat eine feste Grenze.

Definition

Ewigkeitsklausel

Die Ewigkeitsklausel ist die Regel in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes. Sie erklärt Verfassungsänderungen für unzulässig, wenn sie die dort geschützten Grundentscheidungen berühren.

„Ewig“ bedeutet dabei: Die Grundentscheidungen sind unabänderlich, solange das Grundgesetz gilt. Ob und wie sie auch eine völlig neue Verfassung binden würden, ist eine juristische Streitfrage.

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Frage 1 von 1LeichtWarum wurde die Ewigkeitsklausel geschaffen?
Lösung: Sie soll grundlegende Verfassungsentscheidungen vor ihrer Beseitigung durch politische Mehrheiten schützen. — Die Klausel ist eine Lehre aus der Zerstörung der freiheitlichen Ordnung. Sie begrenzt Verfassungsänderungen, verhindert aber nicht jede politische Veränderung.
Welche Grundlagen sind geschützt?

Artikel 79 Absatz 3 nennt drei Schutzbereiche:

  1. die Gliederung des Bundes in Länder,
  2. die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung,
  3. die in Artikel 1 und Artikel 20 niedergelegten Grundsätze.

Zu den geschützten Grundsätzen gehören insbesondere:

  • die Menschenwürde und das Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten,
  • die Bindung der Staatsgewalt an die Grundrechte,
  • Demokratie und Volkssouveränität,
  • die grundlegende Gewaltenteilung,
  • Bundesstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit,
  • die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung und Recht.
Beispiel

Eine Verfassungsänderung soll festlegen, dass künftig eine einzelne Person ohne Wahlen dauerhaft die gesamte Staatsgewalt ausübt.

Das widerspricht der Demokratie und der Volkssouveränität: Nach Artikel 20 geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Änderung würde einen geschützten Grundsatz beseitigen und wäre deshalb unzulässig.

Merke

Geschützt sind nicht alle Einzelheiten der heutigen Staatsordnung, sondern ihre tragenden Grundentscheidungen.

Lückentext

Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.

Die Ewigkeitsklausel steht in Artikel Absatz 3 des Grundgesetzes. Sie schützt unter anderem die und die Gliederung des Bundes in .

Lösungen: Lücke 1: 79; Lücke 2: Menschenwürde; Lücke 3: Länder. Entscheidend sind Artikel 79 Absatz 3, die Grundsätze der Artikel 1 und 20 sowie die föderalen Schutzbereiche.
Warum bleibt das Grundgesetz trotzdem veränderbar?

Eine Verfassung muss auf neue gesellschaftliche und politische Bedingungen reagieren können. Deshalb darf das Grundgesetz grundsätzlich geändert werden. Dafür sind jeweils Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

Die Ewigkeitsklausel trennt dabei zwischen geschütztem Kern und veränderbarer Ausgestaltung.

Beispiel

Eine Reform verändert einzelne Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Die Länder bleiben jedoch bestehen und wirken weiterhin grundsätzlich an der Gesetzgebung mit.

Eine solche Änderung ist nicht allein deshalb verboten, weil sie den Föderalismus betrifft. Entscheidend ist, ob sie dessen geschützten Kern beseitigt. Eine vollständige Abschaffung der Länder oder ihrer grundsätzlichen Mitwirkung wäre dagegen unzulässig.

Auch Artikel 79 Absatz 3 kann nach der herrschenden Auffassung nicht einfach gestrichen werden. Sonst könnte eine Mehrheit zuerst die Schutzregel beseitigen und danach die geschützten Grundsätze abschaffen. Die Garantie ließe sich dadurch wirkungslos machen.

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Frage 1 von 1MittelEine Verfassungsreform verändert ein Detail der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Was ist für die Ewigkeitsklausel entscheidend?
Lösung: Ob die Bundesgliederung oder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder beseitigt wird. — Eine Zweidrittelmehrheit erfüllt nur die formale Voraussetzung. Zusätzlich darf die Änderung keinen geschützten Kernbereich verletzen.
Wie prüfst du eine Verfassungsänderung?

Gehe in vier Schritten vor:

  1. Änderung bestimmen: Was soll im Grundgesetz konkret anders werden?
  2. Schutzbereich zuordnen: Betrifft die Änderung die Länder, ihre grundsätzliche Mitwirkung oder einen Grundsatz aus Artikel 1 oder 20?
  3. Kernwirkung untersuchen: Verändert sie nur eine Ausgestaltung oder gibt sie einen geschützten Grundsatz preis?
  4. Ergebnis formulieren: Wird der geschützte Kern berührt, ist die Verfassungsänderung unzulässig und unwirksam.
Beispiel

Fall: Eine Änderung soll alle Bundesländer abschaffen und Deutschland in einen einheitlichen Zentralstaat umwandeln.

Prüfung:

  1. Die Änderung beseitigt die Länder.
  2. Damit betrifft sie ausdrücklich die Gliederung des Bundes in Länder.
  3. Es geht nicht nur um neue Ländergrenzen oder einzelne Zuständigkeiten, sondern um die vollständige Abschaffung der föderalen Grundstruktur.
  4. Die Änderung verstößt gegen Artikel 79 Absatz 3 und wäre unwirksam.

Das Bundesverfassungsgericht kann prüfen, ob ein verfassungsänderndes Gesetz diese Grenze überschreitet.

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Frage 1 von 1SchwerEine Zweidrittelmehrheit möchte die Länder abschaffen und ihre Gesetzgebungsaufgaben vollständig dem Bund übertragen. Welche Beurteilung trifft zu?
Lösung: Die Änderung wäre unzulässig, weil sie die Bundesgliederung und die grundsätzliche Ländermitwirkung beseitigt. — Die notwendige Mehrheit erlaubt keine grenzenlose Änderung. Hier werden zwei ausdrücklich geschützte föderale Kernelemente abgeschafft.
Vertiefung: Sind alle Grundrechte unveränderlich?

Nein. Artikel 79 Absatz 3 schützt ausdrücklich die Grundsätze der Artikel 1 und 20, nicht automatisch jeden Satz jedes Grundrechtsartikels in seiner heutigen Form.

Ein einzelnes Grundrecht kann grundsätzlich geändert oder eingeschränkt werden. Dabei darf der Gesetzgeber jedoch nicht den unantastbaren Menschenwürdekern oder andere geschützte Grundsätze preisgeben. Wie weit dieser mittelbare Schutz bei einem bestimmten Grundrecht reicht, kann juristisch umstritten sein.

Gut zu wissen

Eine normale gesetzliche Einschränkung eines Grundrechts ist außerdem nicht dasselbe wie eine Verfassungsänderung. Gesetze dürfen zum Beispiel Freiheiten unter verfassungsrechtlichen Bedingungen begrenzen. Die Ewigkeitsklausel beantwortet dagegen die besondere Frage, welche Grundlagen selbst durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht beseitigt werden dürfen.

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Frage 1 von 1MittelWelche Aussage beschreibt den Schutz der Grundrechte am genauesten?
Lösung: Unabänderlich sind vor allem die geschützten Grundsätze; weitere Grundrechte können über ihren unverzichtbaren Menschenwürdekern mitgeschützt sein. — Die richtige Prüfung unterscheidet den Wortlaut eines einzelnen Grundrechts vom geschützten Menschenwürdekern und den übrigen Grundsätzen der Artikel 1 und 20.
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Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Ewigkeitsklausel
    • steht in Artikel 79 Absatz 3 GG
    • schützt Grundsätze aus Artikel 1 und 20
    • schützt Gliederung des Bundes in Länder
    • schützt grundsätzliche Mitwirkung der Länder
    • begrenzt auch Zweidrittelmehrheiten
    • erlaubt Änderungen außerhalb des geschützten Kerns
    • macht verbotene Verfassungsänderungen unwirksam
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWelche Aussage fasst die Ewigkeitsklausel richtig zusammen?
Lösung: Sie schützt bestimmte grundlegende Verfassungsentscheidungen vor Änderung. — Artikel 79 Absatz 3 setzt auch einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit inhaltliche Grenzen.
Frage 2 von 3MittelEine Reform ändert einzelne Zuständigkeiten der Länder, lässt die Länder und ihre grundlegende Mitwirkung aber bestehen. Was folgt allein daraus?
Lösung: Die Reform verstößt nicht automatisch gegen die Ewigkeitsklausel; ihre genaue Wirkung auf den geschützten Kern muss geprüft werden. — Bei einer Verfassungsänderung müssen sowohl die vorgeschriebene Mehrheit als auch die Grenze des Artikel 79 Absatz 3 beachtet werden.
Frage 3 von 3SchwerEine Änderung wahrt Wahlen, überträgt aber Gerichten und Regierung dauerhaft die Befugnis, jedes Wahlergebnis ohne rechtliche Grenze zu verwerfen. Was ist das stärkste Argument gegen die Änderung?
Lösung: Sie höhlt Demokratie sowie die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung und Recht aus. — Die Prüfung endet nicht beim Föderalismus. Auch die geschützten Grundsätze der Artikel 1 und 20, darunter Demokratie und rechtliche Bindung staatlicher Gewalt, müssen gewahrt bleiben.

Du hast den Kern verstanden, wenn du bei einem neuen Fall nicht nur nach der Mehrheit fragst, sondern nach dem betroffenen Schutzbereich und danach, ob eine tragende Grundentscheidung beseitigt wird.

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