Grundgesetz einfach erklärt: Rechte und Staatsaufbau
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die wichtigsten Regeln für den Staat, schützt die Menschen und begrenzt politische Macht. Alle anderen deutschen Gesetze und alle staatlichen Stellen müssen sich daran halten.
Auf dieser Seite lernst du, wie Grundrechte und Staatsprinzipien zusammenwirken und warum auch eine Mehrheit nicht jede Verfassungsregel abschaffen darf.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Warum Deutschland ein Grundgesetz braucht
Eine Verfassung legt die grundlegenden Regeln eines Staates fest. Das Grundgesetz bestimmt deshalb nicht nur, welche staatlichen Organe handeln dürfen. Es setzt ihnen zugleich Grenzen.
Grundgesetz
Das Grundgesetz ist die Verfassung und die oberste rechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland. Kein anderes deutsches Gesetz darf ihm widersprechen.
Das Grundgesetz wurde nach der nationalsozialistischen Diktatur geschaffen. Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet. Ein wichtiges Ziel war, Menschen vor staatlicher Willkür zu schützen und eine erneute Diktatur zu verhindern.
Dafür verbindet es zwei Schutzrichtungen:
- Grundrechte schützen Menschen gegenüber dem Staat und verpflichten ihn teilweise zum aktiven Schutz.
- Staatsprinzipien legen fest, wie staatliche Macht aufgebaut, ausgeübt und kontrolliert wird.
Beschließt ein Parlament ein Gesetz, darf dieses Gesetz die Vorgaben des Grundgesetzes nicht missachten. Wendet eine Behörde das Gesetz an, bleibt auch sie an Recht und Grundrechte gebunden. Wer sich durch staatliches Handeln in einem Grundrecht verletzt sieht, kann gerichtlichen Rechtsschutz suchen.
Wie die Grundrechte Menschen schützen
Die Grundrechte stehen am Anfang des Grundgesetzes in den Artikeln 1 bis 19. Sie schützen besonders Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit.
Grundrechte
Grundrechte sind grundlegende Rechte gegenüber dem Staat. Der Staat darf sie nicht beliebig verletzen und muss Menschen in bestimmten Situationen auch schützen.
Artikel 1 stellt die Menschenwürde an die erste Stelle. Jeder Mensch besitzt allein aufgrund seines Menschseins einen dauerhaften Wert. Dieser Wert hängt weder von Herkunft, Alter, Gesundheit noch von Leistung ab.
Weitere Beispiele sind:
- Freiheit: Du darfst dein Leben grundsätzlich selbst gestalten, solange du nicht die Rechte anderer verletzt und die geltenden Gesetze beachtest.
- Gleichheit: Der Staat darf Menschen nicht ohne rechtlichen Grund besser oder schlechter behandeln.
- Glaubensfreiheit: Du darfst eine Religion oder Weltanschauung wählen oder ohne religiösen Glauben leben.
- Meinungsfreiheit: Du darfst deine Meinung äußern und politische Entscheidungen kritisieren.
- Schutz der Wohnung und Kommunikation: Private Räume und übermittelte Nachrichten sind grundsätzlich vor staatlichen Eingriffen geschützt.
- Petitionsrecht: Du darfst dich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige staatliche Stellen und Volksvertretungen wenden.
Viele Grundrechte besitzen Grenzen. Meinungsfreiheit schützt zum Beispiel politische Kritik, aber nicht automatisch Beleidigungen, Gewaltandrohungen oder Aufrufe zum Hass. Eingriffe dürfen jedoch nicht willkürlich erfolgen: Sie benötigen eine rechtliche Grundlage und müssen die verfassungsrechtlichen Grenzen beachten.
Eine Schülerin kritisiert öffentlich die Schließung eines Schwimmbads. Das ist eine politische Meinungsäußerung. Droht sie dagegen einer Person Gewalt an, kann sie sich dafür nicht einfach auf Meinungsfreiheit berufen.
Grundrechte schützen Freiheit, aber sie sind kein Freibrief, die Rechte anderer zu verletzen.
Welche Staatsprinzipien den Staat prägen
Artikel 20 enthält zentrale Grundsätze der staatlichen Ordnung. Diese Prinzipien ergänzen sich und begrenzen gemeinsam die Ausübung von Macht.
- Demokratie: Staatliche Herrschaft geht vom Volk aus. Bürgerinnen und Bürger entscheiden durch Wahlen mit, wer sie politisch vertritt.
- Rechtsstaat: Staatliche Stellen sind an Recht und Gesetz gebunden. Unabhängige Gerichte kontrollieren die Rechtsanwendung.
- Sozialstaat: Der Staat soll für möglichst gerechte soziale Verhältnisse sorgen und Menschen unterstützen, die Hilfe benötigen.
- Bundesstaat: Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Staatliche Aufgaben sind zwischen Bund und Ländern verteilt.
- Republik: Das Staatsoberhaupt erhält sein Amt nicht durch Erbfolge, sondern wird für eine begrenzte Zeit gewählt.
Die Länder wirken durch den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Daran erkennst du das Bundesstaatsprinzip: Politische Macht liegt nicht ausschließlich beim Bund.
Wie Gewaltenteilung Macht begrenzt
Staatliche Macht wird auf drei Gewalten verteilt:
- Die gesetzgebende Gewalt beschließt Gesetze. Dazu gehören auf Bundesebene Bundestag und Bundesrat.
- Die ausführende Gewalt setzt Gesetze um. Dazu gehören etwa Regierung, Verwaltung und Polizei.
- Die rechtsprechende Gewalt entscheidet Streitfälle und kontrolliert die Rechtsanwendung. Richterinnen und Richter urteilen unabhängig.
Gewaltenteilung
Gewaltenteilung bedeutet, dass staatliche Aufgaben auf Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung verteilt sind. Die Gewalten kontrollieren und begrenzen einander.
Der Bundestag beschließt ein Gesetz. Eine Behörde wendet es in einem konkreten Fall an. Hält eine betroffene Person die Entscheidung für rechtswidrig, kann ein unabhängiges Gericht die Anwendung prüfen. So entscheidet nicht dieselbe Stelle allein über Regel, Ausführung und Kontrolle.
Das Bundesverfassungsgericht schützt das Grundgesetz und die Grundrechte. Es prüft verfassungsrechtliche Streitfragen und kann damit verhindern, dass staatliche Macht die Verfassung missachtet.
Was die Ewigkeitsklausel schützt
Das Grundgesetz kann geändert werden. Es ist also nicht insgesamt unveränderlich. Artikel 79 Absatz 3 setzt Verfassungsänderungen aber eine feste Grenze. Diese Regel wird Ewigkeitsklausel genannt.
Geschützt sind insbesondere:
- die Grundsätze des Artikels 1, vor allem die Menschenwürde und die Bindung staatlicher Gewalt an die Grundrechte;
- die Grundsätze des Artikels 20;
- die Gliederung Deutschlands in Bundesländer;
- die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung.
Die Ewigkeitsklausel schützt nicht jeden einzelnen Satz des Grundgesetzes. Sie schützt den unaufgebbaren Kern der Verfassungsordnung.
Auch andere Grundrechte dürfen nicht beliebig ausgehöhlt werden: Nach Artikel 19 darf der Wesensgehalt eines Grundrechts nicht angetastet werden.
Eine Verfassungsänderung darf nicht darauf zielen, die Menschenwürde abzuschaffen oder Deutschland in eine unkontrollierte Diktatur umzuwandeln. Dass andere Vorschriften nach den Regeln des Grundgesetzes geändert werden können, widerspricht der Ewigkeitsklausel dagegen nicht.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Grundgesetz
- schützt Menschen durch Grundrechte
- bindet alle staatlichen Gewalten
- ordnet den Staat durch Verfassungsprinzipien
- verteilt Macht durch Gewaltenteilung und Bundesstaatlichkeit
- ermöglicht gerichtliche Kontrolle
- bewahrt seinen Kern durch die Ewigkeitsklausel
Das Grundgesetz verbindet Rechte und Staatsorganisation. Grundrechte sagen, was der Staat achten und schützen muss. Staatsprinzipien und Gewaltenteilung legen fest, wie Macht ausgeübt und kontrolliert wird. Die Ewigkeitsklausel verhindert, dass der unaufgebbare Verfassungskern selbst durch eine politische Mehrheit beseitigt wird.
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