Rat der EU: Aufgaben, Mitglieder und Abstimmungen
Im Rat der Europäischen Union, kurz Rat der EU, beraten und entscheiden die zuständigen Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten. Der Rat vertritt damit die Regierungen der Mitgliedstaaten. Viele EU-Rechtsvorschriften beschließt er gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
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Drei ähnliche Namen richtig unterscheiden
Rat der EU, Europäischer Rat und Europarat klingen ähnlich, bezeichnen aber verschiedene Einrichtungen.
| Name | Wer gehört dazu? | Hauptaufgabe |
|---|---|---|
| Rat der Europäischen Union | die jeweils zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten | berät und beschließt unter anderem EU-Rechtsvorschriften |
| Europäischer Rat | die Staats- und Regierungschefs, der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin oder der Präsident der Europäischen Kommission | legt die allgemeine politische Richtung der EU fest |
| Europarat | gehört nicht zur EU | ist keine Einrichtung der Europäischen Union |
Minister entscheiden im Rat der EU, Staats- und Regierungschefs geben im Europäischen Rat die politische Richtung vor. Der Europarat gehört nicht zur EU.
Wer sitzt im Rat der EU?
Der Rat hat keine ständig gleiche personelle Besetzung. Welches Thema beraten wird, bestimmt, welche Ministerinnen und Minister teilnehmen.
Geht es um Umweltpolitik, kommen die Umweltminister zusammen. Bei Wirtschafts- und Finanzfragen treffen sich die zuständigen Minister im Rat Wirtschaft und Finanzen, kurz Ecofin.
Ratsformation
Eine Ratsformation ist die thematisch passende Zusammensetzung des Rates der EU. In jeder Formation vertritt ein zuständiges Regierungsmitglied jedes Mitgliedstaates sein Land und darf für seine Regierung verbindlich handeln.
Es gibt zehn Ratsformationen. Dazu gehören unter anderem Allgemeine Angelegenheiten, Auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen, Umwelt sowie Landwirtschaft und Fischerei.
Die EU-Staaten beraten über gemeinsame Vorgaben zum Schutz der Umwelt. Nicht die Regierungschefs und auch nicht alle Minister eines Landes reisen zur Sitzung. Aus jedem EU-Staat nimmt das für Umwelt zuständige Regierungsmitglied teil. Zusammen bilden sie den Rat „Umwelt“.
Welche Aufgaben hat der Rat?
Der Rat der EU erfüllt mehrere Aufgaben:
- Er erörtert, verändert und verabschiedet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament EU-Rechtsvorschriften auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission.
- Er koordiniert politische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.
- Er entwickelt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach den Leitlinien des Europäischen Rates.
- Er schließt internationale Übereinkünfte der EU mit Staaten oder internationalen Organisationen.
- Er genehmigt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den EU-Haushalt.
Der Rat entscheidet nicht allein über die meisten EU-Rechtsvorschriften. Das Europäische Parlament wirkt als Mitgesetzgeber mit. Der Europäische Rat setzt dagegen die allgemeine politische Richtung und ist nicht mit dem Rat der EU gleichzusetzen.
Die Europäische Kommission legt einen Vorschlag für eine EU-Rechtsvorschrift vor. Im Rat beraten die Regierungen darüber; im Europäischen Parlament beraten die gewählten Abgeordneten. Rat und Parlament müssen sich mit dem Vorschlag befassen und beschließen die Rechtsvorschrift gemeinsam.
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Der Rat der EU vertritt die der Mitgliedstaaten. EU-Rechtsvorschriften beschließt er häufig gemeinsam mit dem . Die allgemeine politische Richtung legt der fest.
Wie wird eine Ratssitzung vorbereitet?
Bevor die Minister entscheiden, prüfen Fachleute und nationale Vertreter die Themen. Dadurch beginnt die Ratsarbeit lange vor der eigentlichen Ministertagung.
- Arbeitsgruppen untersuchen Vorschläge fachlich, beraten Änderungen und suchen mögliche Kompromisse.
- Der Ausschuss der Ständigen Vertreter, kurz AStV oder französisch COREPER, bereitet die Ministerberatungen weiter vor. Ihm gehören die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU und ihre Stellvertreter an.
- Die zuständigen Minister beraten offene Fragen und treffen die politische Entscheidung.
Der sichtbare Ministerbeschluss ist das Ende eines längeren Weges: Arbeitsgruppen → COREPER → Ministerrat.
Wie stimmt der Rat ab?
Welche Abstimmungsregel gilt, hängt vom Gegenstand der Entscheidung ab. Möglich sind einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit und Einstimmigkeit.
Qualifizierte Mehrheit
Im Regelfall müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Mindestens 55 % der Mitgliedstaaten stimmen zu.
- Die zustimmenden Staaten vertreten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung.
Deshalb heißt das Verfahren auch doppelte Mehrheit.
Bei 27 Mitgliedstaaten entsprechen 55 % genau 14,85 Staaten. Da ein Staat nicht geteilt werden kann, müssen mindestens 15 Staaten zustimmen. Diese 15 Staaten reichen aber nur aus, wenn sie zusammen auch mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.
15 von 27 Staaten stimmen einem Vorschlag zu.
- Die Staatenbedingung ist erfüllt: 15 Staaten sind mindestens 55 % von 27.
- Nun muss die Bevölkerungsbedingung geprüft werden.
- Vertreten die 15 Staaten nur 60 % der Bevölkerung, ist der Vorschlag nicht mit qualifizierter Mehrheit angenommen.
- Vertreten sie mindestens 65 %, sind beide Bedingungen erfüllt.
Die Zahl der zustimmenden Staaten allein entscheidet also nicht.
Für eine Sperrminorität, die eine qualifizierte Mehrheit verhindern kann, sind grundsätzlich mindestens vier Staaten nötig. Zusammen müssen sie mehr als 35 % der EU-Bevölkerung vertreten.
In sensiblen Bereichen wie Außenpolitik und Steuern ist Einstimmigkeit erforderlich. Bei verfahrenstechnischen und administrativen Fragen kann eine einfache Mehrheit genügen.
Wer organisiert die Ratsarbeit?
Mit Ausnahme des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ wechselt der Vorsitz im Rat alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Ratspräsidentschaft organisiert Sitzungen, schlägt Tagesordnungen vor und unterstützt die Suche nach Kompromissen.
Je drei aufeinanderfolgende Präsidentschaften stimmen ein gemeinsames Programm für 18 Monate ab. Dieses Präsidentschaftstrio soll trotz des halbjährlichen Wechsels für Kontinuität sorgen.
Eine wichtige Ausnahme ist der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“: Ihn leitet dauerhaft der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
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Alles auf einen Blick
- Rat der Europäischen Union
- vertritt die Regierungen durch zuständige Fachminister
- tagt je nach Thema in verschiedenen Ratsformationen
- beschließt Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
- wird durch Arbeitsgruppen und COREPER vorbereitet
- entscheidet je nach Thema mit einfacher, qualifizierter oder einstimmiger Mehrheit
- nutzt im Regelfall die doppelte Mehrheit aus Staaten und Bevölkerung
- organisiert seine Arbeit meist durch die halbjährliche Ratspräsidentschaft
- unterscheidet sich vom Europäischen Rat und vom Europarat
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