Staatsbürgerschaft: Rechte und Einbürgerung
Staatsbürgerschaft bedeutet die rechtliche Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Staat. In Deutschland wird dafür meist der Ausdruck deutsche Staatsangehörigkeit verwendet. Sie ist mit besonderen Rechten verbunden, sagt aber nicht automatisch etwas über Herkunft, Kultur oder das persönliche Zugehörigkeitsgefühl aus.
Auf dieser Seite lernst du die wichtigsten Erwerbswege kennen. Die dargestellten Einzelheiten entsprechen dem in den Ausgangsdokumenten erfassten Rechtsstand bis Oktober 2025. Bei einem persönlichen Fall entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde nach dem jeweils geltenden Recht.
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Was Staatsbürgerschaft bedeutet
Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft ist die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, gehört rechtlich zum deutschen Staatsvolk.
Deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Zu ihren besonderen politischen Rechten gehören das Wahlrecht auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sowie die Möglichkeit, für politische Ämter zu kandidieren.
Weitere Rechte sind beispielsweise bestimmte Grundrechte, die das Grundgesetz ausdrücklich Deutschen zuspricht, der konsularische Schutz im Ausland und grundsätzlich der Zugang zum Beamtenstatus. Auch die Rechte aus der Unionsbürgerschaft der Europäischen Union sind damit verbunden.
Gesetze gelten allerdings nicht nur für Staatsangehörige. Auch Menschen ohne deutschen Pass müssen die in Deutschland geltenden Gesetze beachten. Ebenso hängt die Pflicht, Steuern zu zahlen, nicht einfach vom Pass ab.
Mina besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Deshalb gehört sie rechtlich zum deutschen Staatsvolk und darf bei einer Bundestagswahl wählen, sobald sie das vorgeschriebene Wahlalter erreicht hat. Ihr Wohnort, ihre Familiensprache und ihr persönliches Zugehörigkeitsgefühl sind davon getrennte Fragen.
Wie deutsche Staatsangehörigkeit entsteht
Zwei grundlegende Erwerbswege sind die Geburt und die Einbürgerung.
Erwerb durch Abstammung
Ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich durch Geburt, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils schließt das nicht aus.
Erwerb durch Geburt in Deutschland
Auch ein Kind ausländischer Eltern kann bei seiner Geburt in Deutschland deutsch werden. Nach dem seit 2024 in den Dokumenten beschriebenen Stand muss dafür ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
Der Geburtsort allein reicht bei ausländischen Eltern also nicht in jedem Fall aus. Ältere Darstellungen nennen noch eine achtjährige Voraufenthaltszeit. Das ist ein früherer Rechtsstand und darf nicht mit der seit 2024 beschriebenen Fünfjahresregel vermischt werden.
Für den Erwerb bei der Geburt können sowohl die Staatsangehörigkeit der Eltern als auch der Geburtsort und weitere gesetzliche Bedingungen wichtig sein.
Ein Kind wird in Deutschland geboren. Seine Eltern sind nicht deutsch. Ein Elternteil lebt seit sechs Jahren rechtmäßig in Deutschland und besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Nach dem dargestellten Rechtsstand erfüllt dieser Fall die genannten zeitlichen und aufenthaltsrechtlichen Grundbedingungen für den Erwerb bei der Geburt.
Würde der Elternteil erst seit zwei Jahren in Deutschland leben, wäre die Fünfjahresbedingung nicht erfüllt. Aus dem Geburtsort allein ließe sich die deutsche Staatsangehörigkeit dann nicht ableiten.
Wie Einbürgerung funktioniert
Einbürgerung
Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Sie kommt für Menschen infrage, die nicht bereits durch Geburt deutsch geworden sind.
Nach dem dargestellten behördlichen Stand besteht nach fünf Jahren dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalts grundsätzlich ein Einbürgerungsanspruch, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
- ein geeignetes, auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht;
- eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit;
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1;
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland;
- grundsätzlich die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts;
- das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den weiteren gesetzlich verlangten Grundsätzen;
- keine strafrechtliche Verurteilung;
- die Achtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Für bestimmte Personengruppen gelten Ausnahmen oder Erleichterungen. Deshalb lässt sich aus einer kurzen Fallschilderung nicht sicher ableiten, ob eine Person eingebürgert wird.
Antrag, Kosten und Test
Der Antrag wird bei der für den Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt. Für Personen unter 16 Jahren handeln die Eltern.
Die im behördlichen Dokument genannten Gebühren betragen:
- 255 Euro je Person;
- 51 Euro für ein minderjähriges Kind, das gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert wird.
Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen, davon drei zum jeweiligen Bundesland. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten. Der Test ist ab 17 richtigen Antworten bestanden. Unter anderem können ein deutscher Schulabschluss oder ein einschlägiger deutscher Hochschulabschluss den Test ersetzen; weitere Befreiungen sind möglich.
Samir lebt seit sechs Jahren rechtmäßig in Deutschland und möchte sich einbürgern lassen. Die Aufenthaltszeit allein genügt nicht. Die Behörde prüft zusätzlich unter anderem seinen Aufenthaltstitel, seine Identität, seine Deutschkenntnisse, seine Kenntnisse der Gesellschaftsordnung, seinen Lebensunterhalt und mögliche strafrechtliche Verurteilungen.
Der entscheidende Denkweg lautet daher: zuerst den Erwerbsweg bestimmen, dann sämtliche dafür geltenden Voraussetzungen prüfen.
Mehrstaatigkeit, Staatenlosigkeit und Schutz
Mehrstaatigkeit
Mehrstaatigkeit bedeutet, dass eine Person gleichzeitig die Staatsangehörigkeit mehrerer Staaten besitzt.
Das kann zum Beispiel geschehen, wenn die Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder wenn bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit bestehen bleibt. Die Reform von 2024 akzeptiert Mehrstaatigkeit nach den dargestellten Informationen grundsätzlich.
Staatenlosigkeit
Staatenlos ist ein Mensch, den kein Staat nach seinem Recht als Staatsangehörigen betrachtet.
Staatenlosigkeit ist nicht dasselbe wie Mehrstaatigkeit: Eine mehrstaatige Person besitzt mindestens zwei Staatsangehörigkeiten, eine staatenlose Person keine.
Warum eine Staatsangehörigkeit geschützt ist
Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei muss man zwei Fälle unterscheiden:
- Ein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist verboten.
- Ein gesetzlich geregelter Verlust gegen den Willen der betroffenen Person darf nicht dazu führen, dass sie staatenlos wird.
Deshalb können vorgeschlagene Verlustregeln nur Menschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit treffen. Genau das führt zu einer verfassungsrechtlichen Debatte: Kritiker sehen die Gefahr, deutsche Staatsangehörige mit und ohne zweiten Pass ungleich zu behandeln. Außerdem muss klar vorhersehbar sein, welches Verhalten welche Rechtsfolge auslöst.
Eine Straftat wird normalerweise mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt. Ob zusätzlich ein Verlust der Staatsangehörigkeit zulässig wäre, ist eine andere rechtliche Frage. Politische Forderungen sind noch kein geltendes Recht, und die Bewertung eines Vorschlags ist noch kein Gerichtsurteil.
Staatsvolk, Bevölkerung und Identität unterscheiden
Staatsvolk
Zum deutschen Staatsvolk gehören alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Gemeint ist eine rechtliche Zugehörigkeit, keine gemeinsame ethnische Abstammung.
Die Wohnbevölkerung umfasst dagegen alle Menschen, die in Deutschland leben. Dazu gehören deutsche Staatsangehörige ebenso wie Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten oder ohne Staatsangehörigkeit.
Auch die persönliche oder kulturelle Identität ist etwas anderes. Ein Mensch kann deutsch sein und sich zugleich der Sprache, Geschichte oder Kultur eines weiteren Landes verbunden fühlen. Ebenso kann jemand lange in Deutschland leben und sich hier zu Hause fühlen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen.
Religion, Hautfarbe oder Aussehen entscheiden nicht darüber, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Leyla lebt in Deutschland und besitzt nur die türkische Staatsangehörigkeit. Sie gehört zur deutschen Wohnbevölkerung, aber nicht zum deutschen Staatsvolk.
Jonas besitzt die deutsche und die polnische Staatsangehörigkeit. Er gehört zum deutschen Staatsvolk und kann sich gleichzeitig beiden Ländern kulturell verbunden fühlen.
Karteikasten
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Alles auf einen Blick
- Staatsbürgerschaft
- Bedeutung
- rechtliche Zugehörigkeit
- besondere Rechte
- Erwerb
- Geburt und Abstammung
- Einbürgerung auf Antrag
- besondere Situationen
- Mehrstaatigkeit
- Staatenlosigkeit
- Abgrenzungen
- Staatsvolk und Wohnbevölkerung
- Rechtsstatus und Identität
- Schutz
- Verbot des Entzugs
- keine Staatenlosigkeit durch Verlust gegen den Willen
- Bedeutung
Abschluss-Check
Wenn du alle vier Abschlussfragen begründen kannst, kannst du Erwerbswege, Sonderfälle und zentrale Abgrenzungen der Staatsbürgerschaft sicher erklären.
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