Staatsvolk einfach erklärt: Bedeutung und Abgrenzung
Das Staatsvolk umfasst die Bürgerinnen und Bürger, die durch ihre Staatsangehörigkeit rechtlich zu einem Staat gehören. Für Deutschland bedeutet das: Zum deutschen Staatsvolk gehören Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wohnort, Geburtsort, Herkunft oder perfekte Deutschkenntnisse entscheiden darüber nicht.
Auf dieser Seite lernst du, das Staatsvolk von der Wohnbevölkerung, einer Nation und kulturellen Vorstellungen von „Volk“ zu unterscheiden.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Wer gehört zum Staatsvolk?
Ein Staat besteht aus drei miteinander verbundenen Elementen: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Das Staatsvolk beantwortet dabei die Frage: Welche Menschen sind diesem Staat rechtlich zugeordnet?
Staatsvolk
Das Staatsvolk ist die Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger eines Staates. Die rechtliche Zugehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit bestimmt.
Für das deutsche Staatsvolk ist daher die deutsche Staatsangehörigkeit entscheidend. Eine Person kann dazugehören, obwohl sie im Ausland geboren wurde, außerhalb Deutschlands lebt oder nicht perfekt Deutsch spricht.
Umgekehrt gehört eine Person nicht allein deshalb zum deutschen Staatsvolk, weil sie in Deutschland wohnt. Sie kann Teil der Wohnbevölkerung sein und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
Mila besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und lebt seit zwei Jahren im Ausland. Sie gehört weiterhin zum deutschen Staatsvolk, denn ihr derzeitiger Wohnort ändert ihre Staatsangehörigkeit nicht.
Samir lebt dauerhaft in Deutschland, besitzt aber ausschließlich eine andere Staatsangehörigkeit. Er gehört zur Wohnbevölkerung Deutschlands, nach den vorliegenden Angaben jedoch nicht zum deutschen Staatsvolk.
Staatsvolk fragt nach der rechtlichen Zugehörigkeit, Wohnbevölkerung nach dem Wohnort.
Wie grenzt du ähnliche Begriffe ab?
Das Wort „Volk“ hat mehrere Bedeutungen. Deshalb musst du zuerst prüfen, ob von einer rechtlichen, räumlichen oder kulturellen Zugehörigkeit gesprochen wird.
| Begriff | Entscheidend ist | Beispiel |
|---|---|---|
| Staatsvolk | rechtliche Zugehörigkeit durch Staatsangehörigkeit | deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger |
| Wohnbevölkerung | Wohnen in einem Gebiet | alle dort lebenden Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit |
| Nation | Verbundenheit mit einem Land und seinen gemeinsamen politischen Regeln | Menschen mit einem gemeinsamen Zugehörigkeitsgefühl |
| kulturelle Volksvorstellung | zugeschriebene Gemeinsamkeiten wie Sprache, Herkunft oder Gebräuche | eine kulturell beschriebene Gemeinschaft |
Staat und Nation sind ebenfalls nicht dasselbe. Der Staat ist eine territoriale und politische Ordnung mit Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Nation bezeichnet hier eine Gemeinschaft von Menschen, die sich mit einem Land und seinen demokratischen Regeln verbunden fühlt.
Eine kulturelle Selbstbeschreibung kann für Menschen wichtig sein. Sie ersetzt aber nicht die rechtliche Staatsangehörigkeit. Problematisch wird sie, wenn Herkunft, Sprache oder Kultur als angeblich notwendige Bedingungen der Staatszugehörigkeit dargestellt werden oder zur Abwertung anderer Menschen dienen.
Auch die Bezeichnung „einfaches Volk“ meint nicht das Staatsvolk. Sie stellt gewöhnliche Menschen reichen oder mächtigen Gruppen gegenüber. Populisten können diesen Gegensatz zuspitzen, um Konflikte zu verschärfen und eigene politische Ziele zu verfolgen.
Warum ist das Staatsvolk für die Demokratie wichtig?
In einer Demokratie soll politische Herrschaft nicht nur von wenigen Menschen bestimmt werden. Das Staatsvolk ist der Ausgangspunkt demokratischer Legitimation: Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger wählen ihre politische Vertretung.
Bei der Bundestagswahl bestimmen die Wahlberechtigten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Dabei musst du Zugehörigkeit und Wahlberechtigung unterscheiden: Zum Staatsvolk gehören alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, aber nicht jedes Mitglied nimmt an jeder Wahl teil.
Der Begriff erscheint außerdem in wichtigen staatlichen Formulierungen:
- Das Grundgesetz spricht vom Deutschen Volk und seinem Bekenntnis zu den Menschenrechten.
- Gerichte urteilen „im Namen des Volkes“.
- Gewählte Abgeordnete vertreten die Bürgerinnen und Bürger im Parlament.
Das Staatsvolk ist mehr als die Menge der Menschen, die gerade wählen: Es umfasst alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Wahlen sind eine Form, in der die Wahlberechtigten politische Vertretung bestimmen.
So prüfst du einen unbekannten Fall
Bei Fallbeispielen hilft eine feste Reihenfolge:
- Frage nach der Staatsangehörigkeit. Sie entscheidet über die Zugehörigkeit zum Staatsvolk.
- Prüfe den Wohnort getrennt. Er zeigt, zu welcher Wohnbevölkerung die Person gehört.
- Achte auf kulturelle Angaben. Sprache, Herkunft und Gebräuche beschreiben keine rechtliche Staatsangehörigkeit.
- Prüfe die konkrete politische Handlung. Wahlteilnahme betrifft die Wahlberechtigung und darf nicht mit der bloßen Zugehörigkeit zum Staatsvolk verwechselt werden.
Lea besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und lebt in Deutschland. Arben lebt ebenfalls in Deutschland, besitzt aber ausschließlich eine andere Staatsangehörigkeit. Beide gehören zur deutschen Wohnbevölkerung. Nur Lea gehört nach den Angaben zugleich zum deutschen Staatsvolk.
Die entscheidende Frage lautet nicht: „Wer lebt hier?“ Sie lautet: „Wer ist dem Staat durch die Staatsangehörigkeit rechtlich zugeordnet?“
Typische Denkfehler
- „Wer in Deutschland lebt, gehört automatisch zum deutschen Staatsvolk.“ Das verwechselt Wohnbevölkerung und Staatsvolk.
- „Nur in Deutschland geborene Menschen gehören dazu.“ Der Geburtsort allein ist nicht das entscheidende Merkmal.
- „Man muss perfekt Deutsch sprechen.“ Sprachkenntnisse bestimmen die rechtliche Zugehörigkeit nicht.
- „Ein Staatsvolk hat immer dieselbe Kultur.“ Das verwechselt staatsbürgerliche und kulturelle Zugehörigkeit.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Staatsvolk
- rechtliche Grundlage
- Staatsangehörigkeit
- gehört zum Staat
- neben Staatsgebiet und Staatsgewalt
- abzugrenzen von
- Wohnbevölkerung
- Nation
- kultureller Volksvorstellung
- Bedeutung in der Demokratie
- politische Vertretung
- Wahlen der Wahlberechtigten
- rechtliche Grundlage
Abschluss-Check
Du kannst den Begriff sicher anwenden, wenn du zuerst nach der Staatsangehörigkeit fragst und Wohnort, kulturelle Merkmale sowie Wahlberechtigung anschließend getrennt prüfst.
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