Vereinte Nationen: Aufgaben, Organe und Grenzen
Die Vereinten Nationen (UN oder UNO) sind ein Zusammenschluss von Staaten. Sie wurden 1945 gegründet, um Frieden, internationale Sicherheit, Zusammenarbeit und Menschenrechte zu fördern. Sie sind keine Weltregierung: Ob sie handeln können, hängt von ihrer Charta, den zuständigen Organen und der Mitwirkung der Mitgliedstaaten ab.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Warum gibt es die Vereinten Nationen?
Nach zwei Weltkriegen sollte eine Organisation entstehen, in der Staaten Konflikte friedlich bearbeiten und bei gemeinsamen Problemen zusammenarbeiten. Am 24. Oktober 1945 trat die UN-Charta in Kraft. Sie ist die rechtliche Grundordnung der Vereinten Nationen.
Zu den zentralen Zielen gehören:
- Weltfrieden und internationale Sicherheit erhalten,
- Streitigkeiten friedlich beilegen,
- freundschaftliche Beziehungen und internationale Zusammenarbeit fördern,
- Menschenrechte stärken,
- wirtschaftliche, soziale und humanitäre Probleme gemeinsam bearbeiten.
193 Staaten gehören den Vereinten Nationen an. Diese breite Mitgliedschaft gibt ihnen weltweite Bedeutung. Sie garantiert aber nicht, dass sich die Staaten in jedem Konflikt einigen.
Die UN stellen ein Forum, Regeln und Organe bereit. Entscheiden und umsetzen müssen meist die Mitgliedstaaten gemeinsam.
Welches Hauptorgan macht was?
Die Charta nennt sechs Hauptorgane. Eine Aufgabe richtig zuzuordnen ist der erste Schritt bei jeder Fallanalyse.
| Hauptorgan | Kernaufgabe |
|---|---|
| Generalversammlung | Alle Mitgliedstaaten beraten; jeder Staat hat eine Stimme. Sie beschließt den Haushalt und spricht in vielen Fragen Empfehlungen aus. |
| Sicherheitsrat | Trägt die Hauptverantwortung für Weltfrieden und internationale Sicherheit; kann unter den Voraussetzungen der Charta Maßnahmen beschließen. |
| Sekretariat | Erledigt die laufende Verwaltung; der Generalsekretär leitet es und kann den Sicherheitsrat auf Friedensgefahren hinweisen. |
| Wirtschafts- und Sozialrat | Koordiniert Zusammenarbeit etwa in Wirtschaft, Sozialwesen, Gesundheit, Bildung und Menschenrechten. |
| Internationaler Gerichtshof | Entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, wenn seine Zuständigkeit gegeben ist, und erstellt Rechtsgutachten. |
| Treuhandrat | Übernahm nach der Charta Aufgaben für Treuhandgebiete. |
UNICEF oder das Flüchtlingskommissariat UNHCR leisten wichtige Arbeit, sind aber keine der sechs Hauptorgane.
Fall: Zwei Staaten streiten über die Auslegung eines Vertrags und wollen eine rechtliche Entscheidung.
Denkweg: Es geht nicht zuerst um Verwaltung oder politische Beratung, sondern um eine Rechtsstreitigkeit zwischen Staaten. Dafür kommt der Internationale Gerichtshof in Betracht. Ob er tatsächlich entscheiden darf, hängt davon ab, ob seine Zuständigkeit für diesen Streit gegeben ist.
Wie entstehen Beschlüsse und Blockaden?
Nicht jede Resolution, also jeder förmliche Beschluss eines UN-Organs, wirkt gleich. Empfehlungen der Generalversammlung sind grundsätzlich nicht dasselbe wie verbindliche Entscheidungen des Sicherheitsrats. Auch ein Vertrag wird nicht allein deshalb für jeden Staat bindend, weil er im Umfeld der UN ausgearbeitet wurde: Entscheidend ist, ob ein Staat dem Vertrag nach den vorgesehenen Regeln beigetreten ist.
Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Fünf sind ständig vertreten: China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die USA. Für einen sachlichen Beschluss sind mindestens neun Ja-Stimmen nötig. Jedes ständige Mitglied kann einen solchen Beschluss durch ein Veto verhindern.
Gedankenfall: Ein Resolutionsentwurf sieht Sanktionen nach einer festgestellten Friedensbedrohung vor. 14 Mitglieder stimmen zu, ein ständiges Mitglied stimmt mit Nein.
Ergebnis: Obwohl eine sehr große Mehrheit zustimmt, kommt der sachliche Beschluss wegen des Vetos nicht zustande. Das zeigt zugleich zwei Seiten des Vetorechts: Es zwingt zur Rücksicht auf die Großmächte, kann die UN aber in schweren Konflikten blockieren.
Frage bei einem UN-Beschluss immer: Welches Organ entscheidet? Auf welcher Rechtsgrundlage? Ist der Beschluss verbindlich? Wer muss ihn umsetzen?
Wie kann die UN Frieden sichern?
Die Charta verlangt zunächst friedliche Mittel wie Verhandlung, Vermittlung, Schiedsverfahren oder gerichtliche Entscheidung. Stellt der Sicherheitsrat eine Friedensbedrohung, einen Friedensbruch oder einen Angriff fest, kann er weitere Schritte beschließen:
- vorläufige Maßnahmen,
- nichtmilitärische Maßnahmen wie Sanktionen,
- wenn diese nicht ausreichen, militärische Maßnahmen nach der Charta.
Blauhelme wurden zusätzlich in der Praxis als Instrument der Friedenssicherung entwickelt. Der Sicherheitsrat legt ihr Mandat für den jeweiligen Einsatz fest. Die UN besitzen keine dauerhaft bereitstehende eigene Armee; Mitgliedstaaten stellen Personal bereit. Bei klassischen friedenssichernden Missionen ist außerdem die Zustimmung der Konfliktparteien eine wichtige Voraussetzung. Das ist von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII zu unterscheiden.
Eine rechtliche Befugnis garantiert noch kein wirksames Handeln. Ein Mandat kann am Veto scheitern; ein beschlossenes Mandat braucht außerdem Personal, Geld und Kooperation für die Umsetzung.
Wie beurteilst du Menschenrechtsschutz?
„Die UN schützen Menschenrechte“ beschreibt ein Ziel, aber noch keinen einzigen, immer gleichen Rechtsweg. Unterscheide zunächst drei Formen:
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 formuliert gemeinsame Maßstäbe, ist aber selbst kein unmittelbar bindender Vertrag.
- Menschenrechtsverträge binden die Staaten, die ihnen nach den vorgesehenen Regeln beigetreten sind. UN-Vertragsausschüsse prüfen unter anderem Staatenberichte; eine Individualbeschwerde ist nur möglich, wenn der betreffende Beschwerdeweg vorgesehen und vom Staat anerkannt ist.
- Regionale Menschenrechtsgerichte gehören zu regionalen Schutzsystemen und sind nicht der Internationale Gerichtshof. Zugang und Verbindlichkeit richten sich nach dem jeweiligen regionalen Vertrag.
Nutze für einen neuen Fall vier Prüffragen:
- Zuständigkeit: Welche Institution darf genau diesen Fall behandeln?
- Bindung: Welche Erklärung, welcher Vertrag oder welcher Beschluss gilt für den Staat?
- Zugang: Dürfen Einzelpersonen ein Verfahren beginnen, und welche Voraussetzungen gelten?
- Durchsetzung: Welche Entscheidung oder Empfehlung ist möglich, und wer setzt sie um?
Fall: Eine Person behauptet, ihr Staat verletze einen UN-Menschenrechtsvertrag, und möchte „bei der UN klagen“.
Denkweg: Die Formulierung ist noch zu ungenau. Zuerst ist zu prüfen, ob der Staat an den betreffenden Vertrag gebunden ist. Danach wird geprüft, ob der Vertrag einen Beschwerdeweg vorsieht, ob der Staat ihn anerkannt hat und ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Internationale Gerichtshof ist nicht zuständig, nur weil der Fall Menschenrechte betrifft. Schließlich muss man unterscheiden, ob das zuständige Gremium eine Empfehlung oder eine rechtlich anders ausgestaltete Entscheidung trifft und wie diese umgesetzt wird.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Vereinte Nationen
- Grundlage: UN-Charta und Mitgliedstaaten
- Ziele: Frieden, Zusammenarbeit und Menschenrechte
- Organe: beraten, entscheiden, verwalten oder Recht sprechen
- Friedenssicherung: friedliche Mittel, Mandate und abgestufte Maßnahmen
- Grenzen: Vetos, Zuständigkeiten und fehlende staatliche Mitwirkung
- Fallurteil: Zuständigkeit, Bindung, Zugang und Durchsetzung
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