Entgeltabrechnung verstehen: Brutto, Netto, Abzüge
Eine Entgeltabrechnung zeigt dir, wie sich dein Arbeitsentgelt in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Du erkennst, wie aus dem Bruttoentgelt durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge das Nettoentgelt und schließlich der Auszahlungsbetrag entstehen.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Wozu dient eine Entgeltabrechnung?
Die Entgeltabrechnung macht die Zusammensetzung deiner Vergütung nachvollziehbar. Sie dokumentiert unter anderem Entgeltbestandteile, Abzüge und den Betrag, der ausgezahlt wird.
Entgeltabrechnung
Eine Entgeltabrechnung ist die Abrechnung der finanziellen Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum. Entgelt ist dabei der Oberbegriff für Lohn und Gehalt.
Die Begriffe lassen sich so unterscheiden:
- Gehalt ist normalerweise eine feste monatliche Vergütung.
- Lohn kann sich beispielsweise nach Arbeitszeit oder Leistung verändern.
- Entgelt umfasst beide Vergütungsformen.
Die Abrechnung hilft Beschäftigten, Arbeitgebern und zuständigen Stellen dabei, Zahlungen und Abzüge nachzuvollziehen. Arbeitgeber müssen die Zusammensetzung des Entgelts abrechnen; die Beträge werden in Euro ausgewiesen.
Wie ist die Abrechnung aufgebaut?
Du kannst eine Entgeltabrechnung gedanklich in drei Bereiche zerlegen.
Kopfteil
Hier findest du Angaben zur beschäftigten Person, zum Arbeitgeber und zum Abrechnungszeitraum. Dazu können beispielsweise Name, Anschrift, Beschäftigungsbeginn, Steuermerkmale und Sozialversicherungsdaten gehören.
Finanzteil
Dieser Bereich zeigt die eigentliche Rechnung. Typische Positionen sind:
- Grundvergütung, Zuschläge, Prämien oder Sachbezüge;
- Gesamtbrutto;
- Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag;
- Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung;
- Nettoentgelt.
Informationsteil
Am Ende steht der Auszahlungsbetrag. Dort können auch weitere Angaben wie die verwendete Bankverbindung erscheinen.
Lies eine Abrechnung nicht nur von oben nach unten. Suche zuerst den Abrechnungszeitraum, dann das Gesamtbrutto, anschließend die Abzüge und zuletzt den Auszahlungsbetrag.
Wie wird aus Brutto Netto?
Der Rechenweg beginnt beim Gesamtbrutto. Es kann neben der Grundvergütung weitere Entgeltbestandteile enthalten, etwa Zuschläge, Prämien, Provisionen oder geldwerte Vorteile.
Vom maßgeblichen Brutto werden Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen. Vereinfacht gilt:
$$\text{Nettoentgelt} = \text{Bruttoentgelt} - \text{Steuern} - \text{Arbeitnehmerbeiträge}$$
Welche Beträge tatsächlich abgezogen werden, hängt vom Einzelfall und von den jeweils geltenden Regeln ab. Steuerwerte, Beitragssätze und Grenzwerte können sich ändern. Deshalb eignet sich eine ältere Musterabrechnung nicht zur Berechnung eines heutigen Entgelts.
Ein historisches Lernbeispiel mit Rechenstand 2021 nennt bei einem Bruttoentgelt von 2.100,00 € folgende Abzüge:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lohnsteuer | 216,08 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 16,82 € |
| Krankenversicherung | 153,30 € |
| Rentenversicherung | 195,30 € |
| Arbeitslosenversicherung | 25,20 € |
| Pflegeversicherung | 37,28 € |
Zuerst werden alle Abzüge addiert:
$$216{,}08 + 0{,}00 + 16{,}82 + 153{,}30 + 195{,}30 + 25{,}20 + 37{,}28 = 643{,}98\text{ €}$$
Dann werden sie vom Bruttoentgelt abgezogen:
$$2.100{,}00\text{ €} - 643{,}98\text{ €} = 1.456{,}02\text{ €}$$
Das historische Nettoentgelt beträgt damit 1.456,02 €. Der entscheidende Gedanke ist die Reihenfolge: Abzüge zusammenfassen und anschließend vom Brutto abziehen. Die alten Einzelwerte sind keine aktuellen Beitragssätze.
Welche Aufgaben haben die Abzüge?
Nicht jeder Abzug hat denselben Zweck. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gehören zu unterschiedlichen Gruppen.
- Die Lohnsteuer ist eine Steuer auf Arbeitslohn. Ihre laufende Höhe hängt unter anderem vom Entgelt und von den gespeicherten Steuermerkmalen ab.
- Die Kirchensteuer kann zusätzlich anfallen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Solidaritätszuschlag kann als weiterer steuerlicher Abzug erscheinen.
- Die Krankenversicherung dient der gesundheitlichen Absicherung.
- Die Pflegeversicherung unterstützt bei Pflegebedürftigkeit.
- Die Rentenversicherung sichert insbesondere im Alter und bei bestimmten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit ab.
- Die Arbeitslosenversicherung unterstützt bei Arbeitslosigkeit und bei der Wiedereingliederung in Arbeit.
Für die Sozialversicherung kann ein anderes Bemessungsentgelt gelten als für die Steuer. Bestimmte Entgeltbestandteile können steuer- oder beitragsfrei sein, und Beitragsbemessungsgrenzen können die Berechnung begrenzen. Deshalb darfst du nicht automatisch jeden Prozentsatz auf das gesamte Gesamtbrutto anwenden.
Warum können Netto und Auszahlung verschieden sein?
Das Nettoentgelt entsteht zunächst nach dem Abzug von Steuern und Arbeitnehmerbeiträgen. Der Auszahlungsbetrag ist dagegen der Betrag, der am Ende tatsächlich überwiesen wird.
Nach der Nettoberechnung können weitere Zu- oder Abflüsse folgen, zum Beispiel:
- ein Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung;
- die Überweisung vermögenswirksamer Leistungen;
- ein Vorschuss;
- eine Pfändung;
- ein bereits im Brutto enthaltener Sachbezug, der nicht noch einmal bar ausgezahlt wird.
Steht auf einer Abrechnung ein Nettoentgelt von 2.000 € und wird davon ein Vorschuss von 200 € verrechnet, beträgt die Auszahlung 1.800 €. Das Nettoentgelt bleibt trotzdem 2.000 €; nur der tatsächlich überwiesene Betrag verändert sich.
Typische Fehler beim Lesen sind:
- Bruttoentgelt mit Auszahlungsbetrag zu verwechseln;
- alle Abzüge als Steuern zu bezeichnen;
- Sachbezüge wie eine zusätzliche Barauszahlung zu behandeln;
- historische Beitragssätze ungeprüft auf aktuelle Abrechnungen zu übertragen;
- nur den Endbetrag zu prüfen und einzelne Entgeltbestandteile zu übersehen.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Entgeltabrechnung
- Stammdaten und Abrechnungszeitraum
- Entgeltbestandteile ergeben das Gesamtbrutto
- Steuern mindern das Brutto
- Sozialversicherungsbeiträge mindern das Brutto
- Ergebnis der Abzüge ist das Nettoentgelt
- Weitere Zu- und Abflüsse führen zum Auszahlungsbetrag
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