Tarifvertrag: Regeln, Geltung und Verhandlung
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche, bindende Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband. Er kann zum Beispiel Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Zuschläge regeln. Anders als ein Arbeitsvertrag wird er für viele Beschäftigte gemeinsam ausgehandelt.
Auf dieser Seite erfährst du, wer Tarifverträge abschließt, wann sie gelten und wie Tarifverhandlungen ablaufen. Außerdem lernst du, Zahlen zur Tarifbindung vorsichtig auszuwerten.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Tarifvertrag und Arbeitsvertrag unterscheiden
Ein Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen einer einzelnen beschäftigten Person und ihrem Arbeitgeber. Ein Tarifvertrag legt dagegen Bedingungen für eine größere Gruppe fest.
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine kollektiv ausgehandelte Vereinbarung. Auf der Seite der Beschäftigten verhandelt eine Gewerkschaft. Ihr Gegenüber ist ein einzelner Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband, also ein Zusammenschluss mehrerer Arbeitgeber.
Typische Regelungsbereiche sind:
- Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung;
- Arbeitszeit und Pausen;
- Urlaub;
- Zuschläge und Sonderzahlungen;
- Entgeltgruppen nach Tätigkeit oder Qualifikation;
- Weiterbildung und Beschäftigungssicherung.
Gesetze setzen weiterhin verbindliche Grenzen und Mindeststandards. Ein Tarifvertrag ersetzt deshalb weder die Gesetze noch den persönlichen Arbeitsvertrag. Er ergänzt den Arbeitsvertrag durch kollektiv vereinbarte Regeln.
Individuell bedeutet: Eine Person handelt ihren Arbeitsvertrag aus. Kollektiv bedeutet: Eine Gewerkschaft handelt Bedingungen für viele Beschäftigte aus.
Prüfen, für wen der Tarifvertrag gilt
Ein Tarifvertrag bindet zunächst die Parteien, die ihn abgeschlossen haben. Auf Beschäftigtenseite haben grundsätzlich die Mitglieder der beteiligten Gewerkschaft einen tariflichen Anspruch. Auf Arbeitgeberseite muss der einzelne Arbeitgeber selbst Tarifpartei oder Mitglied des beteiligten Arbeitgeberverbands sein.
Viele Arbeitgeber wenden tarifliche Bedingungen auch auf nicht organisierte Beschäftigte an. Das kann durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag geschehen. Darin steht, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet wird.
Ein Tarifvertrag kann außerdem für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann erfasst er in seinem Geltungsbereich auch Arbeitgeber und Beschäftigte, die vorher nicht tarifgebunden waren.
Ob ein Tarifvertrag im Einzelfall gilt, hängt unter anderem von den beteiligten Parteien, dem Betrieb, der Branche, dem Gebiet und dem persönlichen Arbeitsvertrag ab. Die bloße Existenz eines Tarifvertrags in einer Branche genügt daher nicht immer.
Das Günstigkeitsprinzip anwenden
Tarifliche Regeln verdrängen ungünstigere Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Ist eine persönliche Vereinbarung für die beschäftigte Person günstiger, bleibt sie bestehen. Das nennt man Günstigkeitsprinzip.
Im Tarifvertrag stehen mindestens 30 Urlaubstage und 13 Euro Stundenlohn. Kims Arbeitsvertrag nennt 31 Urlaubstage und 14 Euro Stundenlohn.
Beide persönlichen Regelungen sind günstiger. Für Kim gelten deshalb 31 Urlaubstage und 14 Euro Stundenlohn.
Später vereinbaren die Tarifparteien 32 Urlaubstage. Nun ist die tarifliche Urlaubsregel günstiger, während Kims persönlicher Stundenlohn weiterhin höher ist. Kim erhält daher 32 Urlaubstage und behält 14 Euro Stundenlohn.
Der entscheidende Gedanke: Urlaub und Stundenlohn werden als unterschiedliche Regelungsbereiche getrennt verglichen.
Tarifvertragsarten einordnen
Tarifverträge lassen sich danach unterscheiden, wer sie abschließt und was sie regeln.
Ein Haus- oder Firmentarifvertrag wird mit einem einzelnen Unternehmen vereinbart. Ein Flächen-, Branchen- oder Verbandstarifvertrag gilt dagegen für einen festgelegten Wirtschaftszweig und meist auch für ein bestimmtes Gebiet. Auf Arbeitgeberseite steht dabei ein Arbeitgeberverband.
Nach ihrem Inhalt werden häufig folgende Arten unterschieden:
- Entgelttarifvertrag: regelt beispielsweise Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen und Entgeltgruppen;
- Manteltarifvertrag: regelt längerfristige Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen;
- Rahmentarifvertrag: ordnet Tätigkeiten und Qualifikationen den Lohn- oder Gehaltsgruppen zu;
- Anerkennungstarifvertrag: übernimmt Inhalte eines bestehenden Flächentarifvertrags für ein einzelnes Unternehmen.
Eine Gewerkschaft verhandelt mit einem einzelnen Klinikunternehmen über Arbeitszeit und Wochenendschichten. Das ist nach den beteiligten Parteien ein Haustarifvertrag. Regeln die Parteien darin allgemeine Arbeitsbedingungen, ähnelt sein Inhalt einem Manteltarifvertrag.
Die Bezeichnungen beantworten also unterschiedliche Fragen: Wer ist beteiligt? und Was wird geregelt?
Von der Forderung zum Abschluss gelangen
Tarifverträge entstehen durch Verhandlungen. Dabei handeln die Tarifparteien ihre unterschiedlichen Interessen aus.
Ein typischer Weg sieht so aus:
- Beschäftigte benennen gemeinsame Probleme und Ziele.
- Gewerkschaftsmitglieder beraten über mögliche Forderungen.
- Eine Tarifkommission formuliert und begleitet die Forderungen.
- Gewerkschaft und Arbeitgeberseite verhandeln.
- Ein akzeptiertes Ergebnis wird schriftlich festgehalten und unterzeichnet.
Die Tarifkommission besteht aus gewählten gewerkschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern. Sie bringt die Erfahrungen der Beschäftigten in die Verhandlungen ein.
Ein Betriebsrat hat eine andere Aufgabe: Er vertritt die Beschäftigten innerhalb eines Betriebs und wirkt dort bei betrieblichen Angelegenheiten mit. Tarifverträge schließt auf Beschäftigtenseite jedoch die Gewerkschaft ab.
Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberverbände Entgelt und Arbeitsbedingungen grundsätzlich eigenständig aushandeln. Zwingende Gesetze und arbeitsrechtliche Mindeststandards bleiben dabei verbindlich.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Auf Beschäftigtenseite verhandelt die . Die Forderungen werden häufig von einer vorbereitet und begleitet. Die eigenständige Aushandlung durch die Tarifparteien heißt .
Konflikt, Streik und Friedenspflicht erklären
Nicht jede Tarifverhandlung führt sofort zu einer Einigung. Aktionen und Streiks können den wirtschaftlichen Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen. Streikende Gewerkschaftsmitglieder erhalten während des Streiks keinen normalen Arbeitslohn; ihre Gewerkschaft kann ihnen Streikunterstützung zahlen.
Bei festgefahrenen Gesprächen kann eine Schlichtung helfen. Eine paritätisch besetzte Kommission erarbeitet dann einen Einigungsvorschlag. Nehmen beide Seiten ihn an, endet der Konflikt mit einer Vereinbarung.
Friedenspflicht
Die Friedenspflicht begrenzt Arbeitskämpfe für die von ihr erfassten tariflichen Regelungen. Während einer vereinbarten Schlichtungsphase kann ebenfalls Friedenspflicht gelten.
Streik und Friedenspflicht sind daher keine Gegensätze ohne Zusammenhang: Der Streik ist ein mögliches Druckmittel im Tarifkonflikt, während die Friedenspflicht festlegt, wann dieses Mittel für bestimmte Ziele nicht eingesetzt werden darf.
Vergleichsdaten richtig deuten
Eine Auswertung des repräsentativen IAB-Betriebspanels verglich tarifgebundene und tariflose Betriebe mit ähnlichen Merkmalen. Berücksichtigt wurden unter anderem Betriebsgröße, Wirtschaftszweig, Qualifikationsstruktur und Stand der technischen Anlagen.
Für Vollzeitbeschäftigte zeigte der Vergleich:
- In tariflosen Betrieben lag das Entgelt durchschnittlich 11 Prozent niedriger.
- Dort wurde durchschnittlich 54 Minuten pro Woche länger gearbeitet.
Diese Zahlen beschreiben Durchschnittsunterschiede zwischen vergleichbaren Betriebsgruppen. Sie bedeuten nicht, dass jede einzelne beschäftigte Person ohne Tarifvertrag genau 11 Prozent weniger verdient oder genau 54 Minuten länger arbeitet.
Aus dem Vergleich allein folgt auch nicht, dass der Tarifvertrag sicher die einzige Ursache jedes Unterschieds ist. Die Untersuchung hat mehrere Betriebsmerkmale berücksichtigt; im vorliegenden Material fehlen jedoch Angaben zu weiteren möglichen Einflussgrößen und zu statistischen Unsicherheiten.
Der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben sank nach den angegebenen Daten von 68 Prozent im Jahr 2000 auf 52 Prozent im Jahr 2021. Damit arbeiteten 2021 nur noch ungefähr die Hälfte der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb.
Ein Durchschnitt beschreibt eine Gruppe, nicht automatisch jeden Einzelfall. Prüfe bei Vergleichsdaten immer Bezugsgruppe, Vergleichsmerkmale, Zeitpunkt und Grenzen der Aussage.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Tarifvertrag
- Parteien: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite
- Inhalte: Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Bedingungen
- Geltung: Tarifbindung, Bezugnahme oder Allgemeinverbindlichkeit
- Vergleich: Günstigere Individualregelung bleibt bestehen
- Entstehung: Forderungen, Tarifkommission, Verhandlung und Abschluss
- Konflikt: Streik, Schlichtung und Friedenspflicht
- Wirkung: Gemeinsame Regeln, Transparenz und Planungssicherheit
Abschluss-Check
Du kannst einen Tarifvertrag jetzt als Ergebnis kollektiver Verhandlungen erklären, seine Geltung prüfen und ihn vom individuellen Arbeitsvertrag abgrenzen. Bei Beispielen vergleichst du einzelne Regelungsbereiche nach dem Günstigkeitsprinzip; bei Statistiken unterscheidest du Durchschnittsaussagen von Aussagen über Einzelfälle.
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