Bürger: Rechte, Pflichten und Bedeutungen
Bürger kann einen rechtlichen Status oder eine gesellschaftliche Gruppe bezeichnen. Im Mittelalter war ein Bürger meist ein vollberechtigtes Mitglied einer Stadt. Heute meint Staatsbürger einen Angehörigen eines Staates. Wer nur an einem Ort lebt, ist deshalb nicht automatisch dessen Staatsbürger.
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Was bedeutet Bürger?
Stell dir zwei Menschen vor, die in derselben Stadt wohnen. Beide sind Einwohner, weil sie dort leben. Trotzdem können sie unterschiedliche politische Rechte besitzen. Entscheidend ist, welche rechtliche Zugehörigkeit sie haben.
Einwohner
Ein Einwohner ist eine Person, die an einem Ort lebt. Das Wort beschreibt zunächst den Wohnort, nicht die Staatsangehörigkeit oder politische Rechte.
Staatsbürger
Ein Staatsbürger ist ein Angehöriger eines Staates. Diese Zugehörigkeit heißt Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft. Aus ihr entstehen bestimmte Rechte und Pflichten.
Im Alltag wird „Bürger“ manchmal ungenau für alle Einwohner verwendet. Bei historischen und politischen Fragen musst du deshalb auf den Zusammenhang achten.
Mira lebt in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt. Sie ist dort Einwohnerin. Ob sie dort wählen darf, hängt von den geltenden Regeln und der Art der Wahl ab. Allein ihr Wohnort macht sie nicht automatisch zur Staatsbürgerin dieses Staates.
Wer war im Mittelalter Stadtbürger?
In einer mittelalterlichen Stadt lebten nicht nur Bürger. Ein Vollbürger war ein anerkanntes Gemeindemitglied mit besonderen Rechten und Pflichten. Andere Bewohner konnten Einwohner, Inwohner oder Angehörige von Gruppen mit eingeschränktem Status sein.
Die Aufnahmebedingungen waren je nach Stadt und Zeit verschieden. Häufig spielten mehrere Voraussetzungen eine Rolle:
- ein Haus oder anderer Grundbesitz in der Stadt,
- ein Mindestvermögen,
- eine Aufnahmegebühr, das Bürgergeld,
- ein Bürgereid,
- die Eintragung in eine Bürgerrolle,
- die Fähigkeit, Steuern und weitere Pflichten zu erfüllen.
Das Bürgerrecht wurde also nicht überall allein durch den Aufenthalt in der Stadt erworben. Es musste häufig beantragt und förmlich verliehen werden. Unter bestimmten Bedingungen konnte es auch wieder verloren gehen.
Nicht jeder Stadtbewohner war Bürger. Wohnen beschreibt den Aufenthalt; Bürgerrecht beschreibt einen anerkannten Rechtsstatus.
Der Satz „Stadtluft macht frei“ bezog sich auf die mögliche Befreiung unfreier Zugezogener aus persönlicher Abhängigkeit. Er bedeutete nicht automatisch, dass nach einem Jahr sämtliche Bürgerrechte verliehen wurden. Für das volle Bürgerrecht konnten weitere Bedingungen gelten.
Welche Rechte und Pflichten gehörten dazu?
Das mittelalterliche Bürgerrecht verband Vorteile mit Aufgaben. Bürger konnten Schutz durch die Stadt und eine Form politischer Beteiligung erhalten. Der genaue Umfang hing jedoch von Stadt, Zeit, Vermögen und sozialer Stellung ab.
Zu möglichen Rechten gehörten:
- Schutz durch die Stadt,
- Anwendung des städtischen Rechts,
- politische Mitwirkung, oft nur in begrenzter oder abgestufter Form,
- Unterstützung bei Forderungen von außen.
Zu typischen Pflichten gehörten:
- Steuern und Abgaben,
- Wach- und Wehrdienst,
- Mitarbeit an öffentlichen Bauvorhaben,
- Anerkennung der städtischen Gerichtsbarkeit.
Ein Handwerker wird nach Zahlung des Bürgergeldes, Eintragung und Eid als Bürger aufgenommen. Dadurch erhält er städtischen Rechtsschutz. Zugleich muss er Steuern zahlen und Wachdienst leisten. Sein Bürgerrecht besteht daher nicht nur aus Vorteilen, sondern aus einem Verhältnis von Zugehörigkeit, Rechten und Pflichten.
Auch unter den Bürgern war die Macht ungleich verteilt. Reiche Kaufmannsfamilien, die Patrizier, beherrschten in vielen Städten Rat und Wirtschaft. Im 14. Jahrhundert forderten organisierte Handwerker mehr Zugang zu Rat und Ämtern. Daraus entstanden Konflikte, die je nach Stadt mit einem Sieg der bisherigen Ratsherren, einem Kompromiss oder einer stärkeren Beteiligung der Handwerker endeten.
Wie wurde aus dem Stadtbürger der Staatsbürger?
Bürgerstatus und politische Beteiligung gab es schon in der Antike. In griechischen Städten war ein Bürger, ein polites, an Rechtsprechung und Herrschaft beteiligt. Das galt allerdings nur für einen begrenzten Teil der Bevölkerung.
Auch das römische Bürgerrecht unterschied Bürger von anderen Einwohnern. Es brachte rechtliche Vorteile, politische Rechte und Pflichten wie den Kriegsdienst mit sich. Im Verlauf der römischen Geschichte wurde der Kreis der Bürger erweitert. Gleichzeitig verlor die politische Mitbestimmung am Ende der Republik an tatsächlicher Bedeutung.
Im Mittelalter bezog sich „Bürger“ vor allem auf vollberechtigte Mitglieder einer Stadt. Mit Revolutionen und modernen Verfassungen wurde der Begriff zunehmend auf Angehörige eines ganzen Staates übertragen. Größere Teile der Bevölkerung erhielten politische Rechte.
Heute entstehen konkrete Rechte aus der jeweiligen Rechtsordnung. Dazu kann besonders das Wahlrecht gehören. Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Staat und Art der Wahl können bestimmen, wer ein bestimmtes Recht ausüben darf.
Der Bürgerkreis wurde im Lauf der Geschichte größer. Trotzdem bedeutete „Bürger“ zu verschiedenen Zeiten nicht dasselbe und war nicht automatisch mit allen Einwohnern identisch.
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In der Antike konnte Bürgerstatus politische einschließen. Im Mittelalter bezeichnete er häufig ein vollberechtigtes Mitglied einer . Heute gehört ein Staatsbürger rechtlich zu einem .
Was ist das Bürgertum?
„Bürger“ besitzt neben der rechtlichen noch eine soziale Bedeutung. Das Bürgertum bezeichnet gesellschaftliche Gruppen, die besonders mit städtischer Arbeit, Handel, Besitz, Bildung und bestimmten Lebensweisen verbunden wurden.
In der vorindustriellen Gesellschaft unterschied sich das Bürgertum besonders vom Adel, vom Klerus und von der großen landwirtschaftlich arbeitenden Bevölkerung. Eine genaue Grenze war aber schwierig zu ziehen.
Im 19. Jahrhundert gewann das Bürgertum durch Handel, Gewerbe, Bildung und Industrialisierung großen wirtschaftlichen und politischen Einfluss. Innerhalb dieser Gruppe bestanden deutliche Unterschiede:
- Großbürger waren reich und einflussreich.
- Kleinbürger verfügten über deutlich weniger Besitz und Macht.
- Besitzbürger wurden besonders über ihr Vermögen beschrieben.
- Bildungsbürger wurden besonders über Bildung und geistige Berufe beschrieben.
Diese Bezeichnungen beschreiben soziale Gruppen. Sie entscheiden nicht darüber, ob jemand im heutigen rechtlichen Sinn Staatsbürger ist.
Eine wohlhabende Fabrikantin und ein wenig verdienender Handwerker konnten im 19. Jahrhundert beide dem Bürgertum zugerechnet werden, obwohl ihr Vermögen und ihr Einfluss sehr verschieden waren. Der Begriff bezeichnete also keine einheitliche Einkommensgruppe.
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Alles auf einen Blick
- Bürger
- rechtliche Bedeutung: Zugehörigkeit und Bürgerrecht
- Wohnort: Einwohner ist nicht automatisch Staatsbürger
- Mittelalter: Vollbürger einer Stadt
- Mittelalter: Schutz, Mitwirkung, Steuern und Dienste
- Gegenwart: Staatsangehörigkeit und gesetzlich bestimmte Rechte
- soziale Bedeutung: Bürgertum
- Entwicklung: Bürgerkreis wird schrittweise erweitert
Abschluss-Check
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