Ermächtigungsgesetz 1933: Weg in die NS-Diktatur
Das Ermächtigungsgesetz erlaubte der Reichsregierung, Gesetze ohne den Reichstag und sogar abweichend von der Verfassung zu beschließen. So beseitigte es die parlamentarische Kontrolle und wurde zu einer zentralen Grundlage der nationalsozialistischen Diktatur.
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Wie kam die Zweidrittelmehrheit zustande?
Da das Gesetz die Verfassungsordnung veränderte, mussten mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder anwesend sein. Bei 647 Sitzen waren das mindestens 432 Abgeordnete. Außerdem mussten zwei Drittel der Anwesenden zustimmen.
Zwei Drittel von 647 sind 431⅓. Da es keinen Bruchteil eines Abgeordneten gibt, mussten mindestens 432 Mitglieder anwesend sein.
SPD und KPD hatten zusammen 201 Sitze. Wären zusätzlich mindestens 15 weitere Abgeordnete ferngeblieben, wären höchstens 431 Mitglieder anwesend gewesen. Das Anwesenheitsquorum wäre verfehlt worden.
Das Verfahren wurde jedoch gezielt verändert. Die Geschäftsordnung sollte verhindern, dass das Gesetz durch Fernbleiben scheiterte. Die 81 KPD-Abgeordneten konnten nicht teilnehmen; ihre Mandate waren annulliert worden. Zudem waren 26 SPD-Abgeordnete verhaftet oder geflohen.
Die Sitzung fand in der Krolloper statt, weil das Reichstagsgebäude nach dem Brand nicht nutzbar war. SA- und SS-Verbände umstellten und bewachten den Tagungsort. Diese bewaffnete Drohkulisse schüchterte Abgeordnete ein.
Bei der namentlichen Abstimmung wurden 538 gültige Stimmen abgegeben:
- 444 Abgeordnete stimmten mit Ja.
- 94 anwesende SPD-Abgeordnete stimmten mit Nein.
- Die SPD war die einzige geschlossen ablehnende Fraktion.
Was regelten die fünf Artikel?
Gewaltenteilung
In einer Demokratie werden staatliche Aufgaben auf verschiedene Gewalten verteilt: Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive führt sie aus und die Judikative spricht Recht. Diese Aufteilung begrenzt Macht und ermöglicht gegenseitige Kontrolle.
Die Reichsregierung gehörte zur Exekutive. Durch das Ermächtigungsgesetz erhielt sie zusätzlich Befugnisse der Legislative. Es wurde also nicht „die Exekutive an Hitler übergeben“; vielmehr durfte die Regierung selbst Gesetze erlassen.
Die fünf Artikel bewirkten zusammen:
- Die Reichsregierung durfte neben dem Reichstag Reichsgesetze beschließen.
- Regierungsgesetze durften von der Verfassung abweichen. Reichstag und Reichsrat sollten als Einrichtungen formal bestehen bleiben; auch die Rechte des Reichspräsidenten blieben dem Wortlaut nach unberührt.
- Der Reichskanzler fertigte die Regierungsgesetze aus und verkündete sie.
- Bestimmte Staatsverträge benötigten keine Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften.
- Das Gesetz trat mit seiner Verkündung in Kraft und sollte zunächst spätestens am 1. April 1937 enden.
Vorher sollte der Reichstag als gesetzgebende Gewalt die Regierung kontrollieren. Nach dem Ermächtigungsgesetz konnte die Regierung ein Gesetz selbst beschließen und verkünden. Damit kontrollierte die Legislative die Exekutive nicht mehr wirksam.
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Die Reichsregierung gehörte zur . Durch das Gesetz erhielt sie Befugnisse der . Regierungsgesetze durften von der abweichen. Dadurch verlor der Reichstag seine wirksame .
Warum stimmten weitere Parteien zu?
Die Stimmen des Zentrums und anderer bürgerlicher Parteien waren für die Zweidrittelmehrheit entscheidend. Ihre Zustimmung hatte nicht bei allen Abgeordneten denselben Grund.
Eine Rolle spielten unter anderem:
- unmittelbare Einschüchterung und Angst vor Gewalt;
- Parteidisziplin und Sorge vor persönlichen oder beruflichen Folgen;
- Angst vor Kommunismus und einer gewaltsamen Revolution;
- Hoffnung, Hitler werde seine Zusicherungen einhalten;
- Zustimmung zu autoritären oder nationalistischen Zielen;
- die Erwartung, eine Zustimmung könne eine noch offenere Gewaltherrschaft verhindern.
Hitler versprach, Reichstag, Reichsrat, Länder, Kirchen und Reichspräsident nicht anzutasten. Eine verlangte schriftliche Bestätigung für Zusagen an das Zentrum wurde jedoch nicht geliefert.
Otto Wels begründete die Ablehnung der SPD mit der Verteidigung von parlamentarischer Kontrolle, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Sein Satz „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“ fasste diesen Widerstand zusammen.
Die Bezeichnung Selbstentmachtung des Parlaments beschreibt, dass eine Mehrheit dem Gesetz zustimmte. Sie reicht als Erklärung aber nicht aus: Ein Teil der Opposition war ausgeschlossen, Abgeordnete waren verfolgt worden und am Tagungsort herrschte eine massive Drohkulisse.
Wie führte das Gesetz zur Diktatur?
Die Weimarer Verfassung wurde nicht sofort vollständig aufgehoben. Sie wurde aber durch die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz praktisch ausgehöhlt. Die Regierung konnte ohne wirksame parlamentarische Kontrolle handeln und ihren Maßnahmen einen gesetzlichen Anschein geben.
Das Gesetz erleichterte die weitere Gleichschaltung. Damit ist die erzwungene Unterordnung von Staat und Gesellschaft unter die nationalsozialistische Herrschaft gemeint.
Zu den Folgen gehörten:
- die weitere Einschränkung von Grundrechten;
- die Verfolgung politischer Gegner;
- die Zerschlagung der Gewerkschaften am 2. Mai 1933;
- das Verbot der SPD und die erzwungene Auflösung weiterer Parteien;
- der Einparteienstaat ab Juli 1933;
- die Ausschaltung der politischen Selbstständigkeit von Ländern und Gemeinden;
- staatlich gelenkte antisemitische Entrechtung und Verfolgung.
Das Gesetz war zunächst auf vier Jahre befristet. Es wurde 1937, 1939 und 1943 verlängert und blieb bis zum Ende des NS-Regimes wirksam. Der Reichstag bestand formal weiter, hatte aber keine wirksame politische Kontrollfunktion mehr.
Ein Gesetz ist nicht schon deshalb demokratisch, weil darüber abgestimmt wurde. Entscheidend sind auch freie Opposition, geschützte Grundrechte, ein unverfälschtes Verfahren und wirksame Kontrolle der Regierung.
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Alles auf einen Blick
- Ermächtigungsgesetz 1933
- Vorbereitung: Grundrechtsabbau und Verfolgung der Opposition
- Abstimmung: Ausschluss, Drohkulisse und Zustimmung weiterer Parteien
- Inhalt: Gesetzgebung durch die Reichsregierung
- Machtverschiebung: Entmachtung des Parlaments und Schwächung der Gewaltenteilung
- Folgen: Gleichschaltung, Einparteienstaat und Ausbau der Diktatur
- Urteil: formales Gesetzgebungsverfahren ohne freie demokratische Bedingungen
Abschluss-Check
Du hast das Lernziel erreicht, wenn du nicht nur Inhalt und Datum des Gesetzes nennen kannst, sondern auch erklärst, wie seine Annahme vorbereitet wurde und warum es die demokratische Gewaltenteilung zerstörte.
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