Grundgesetz: Entstehung, Grundrechte und Schutz
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es schützt die Menschen vor staatlicher Willkür, bindet den Staat an Recht und ordnet die demokratischen Institutionen. Seine Gestaltung erklärt sich besonders aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur.
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Warum entstand das Grundgesetz?
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland in vier Besatzungszonen geteilt. Die Gegensätze zwischen der Sowjetunion und den westlichen Alliierten verschärften sich. Deshalb sollte zunächst in den westlichen Zonen ein demokratischer Staat entstehen.
Verfassung
Eine Verfassung enthält die grundlegenden Regeln eines Staates. Sie bestimmt, welche Rechte Menschen haben, wie staatliche Macht verteilt wird und wie die wichtigsten staatlichen Organe arbeiten. Andere Gesetze müssen mit ihr vereinbar sein.
Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die deutsche Teilung nicht als endgültig anerkennen. Deshalb vermieden sie die Bezeichnung einer endgültigen gesamtdeutschen Verfassung. Das Regelwerk erhielt den Namen Grundgesetz und war zunächst als Übergangslösung gedacht.
Ein Entwurf des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee bereitete die Beratungen vor. Anschließend arbeitete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz aus. Ihm gehörten 65 stimmberechtigte Mitglieder an: 61 Männer und vier Frauen. Fünf Berliner Abgeordnete nahmen ohne Stimmrecht teil.
- 1. Juli 1948Die Militärgouverneure übergeben den westdeutschen Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente.
- August 1948Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee erarbeitet einen Vorentwurf.
- 1. September 1948Der Parlamentarische Rat beginnt in Bonn mit seiner Arbeit.
- 8. Mai 1949Der Parlamentarische Rat beschließt das Grundgesetz mit 53 Ja- und 12 Nein-Stimmen.
- 23. Mai 1949Das Grundgesetz wird verkündet und tritt in Kraft.
Warum steht die Menschenwürde am Anfang?
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates hatten die Weimarer Republik, die nationalsozialistische Diktatur, Verfolgung und Krieg erlebt. Sie wollten verhindern, dass der Staat Menschen erneut willkürlich demütigt, verfolgt oder tötet. Deshalb beginnt das Grundgesetz mit dem Schutz der Menschenwürde.
Menschenwürde
Menschenwürde bedeutet: Jeder Mensch besitzt einen eigenen Wert und verdient Achtung. Artikel 1 erklärt diese Würde für unantastbar und verpflichtet den Staat, sie zu achten und zu schützen.
An die Menschenwürde schließen sich die Grundrechte an. Sie schützen wichtige Bereiche menschlicher Freiheit und Gleichheit. Dazu gehören unter anderem:
- die freie Entfaltung der Persönlichkeit,
- die Gleichheit vor dem Gesetz,
- die Gleichberechtigung von Männern und Frauen,
- die Religions- und Gewissensfreiheit,
- die Meinungs- und Versammlungsfreiheit,
- die freie Berufswahl,
- der Schutz von Ehe, Familie und Eigentum,
- das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Grundrechte sind nicht bloß politische Wünsche. Menschen können sich gegenüber dem Staat auf sie berufen, und staatliche Institutionen müssen sie beachten.
Welche Grundordnung legt das Grundgesetz fest?
Artikel 20 beschreibt grundlegende Eigenschaften der Bundesrepublik:
- Demokratie: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
- Republik: Das Staatsoberhaupt ist kein erblicher Monarch.
- Bundesstaat: Staatliche Macht und Aufgaben sind zwischen Bund und Ländern verteilt.
- Sozialstaat: Der Staat ist sozialer Sicherheit und sozialem Ausgleich verpflichtet.
- Rechtsstaat: Staatliche Institutionen sind an Recht und Gesetz gebunden; Willkür soll ausgeschlossen sein.
Grundrechte schützen vor allem die Stellung des Menschen gegenüber dem Staat. Staatsprinzipien beschreiben dagegen die grundlegende Ordnung des Staates. Beide Bereiche gehören zusammen: Rechte helfen wenig, wenn staatliche Macht nicht wirksam gebunden und kontrolliert wird.
Eine Behörde darf nicht allein nach persönlicher Laune entscheiden. Im Rechtsstaat muss ihr Handeln an geltendes Recht gebunden sein. Die betroffene Person steht der staatlichen Macht deshalb nicht schutzlos gegenüber.
Wie schützt das Grundgesetz die Demokratie?
Das Grundgesetz verteilt staatliche Macht auf verschiedene Organe und Ebenen. Bundestag und Bundesrat wirken auf Bundesebene an der Gesetzgebung mit. Bundesregierung, Bundespräsident, Gerichte sowie Bund und Länder besitzen unterschiedliche Aufgaben.
Auch aus den Problemen der Weimarer Republik wurden Folgerungen gezogen. Der Bundespräsident erhielt weniger Macht, während die parlamentarische Ordnung gestärkt wurde. Ein Bundeskanzler kann nur abgewählt werden, wenn gleichzeitig ein Nachfolger gewählt wird. Dieses Verfahren verhindert, dass eine Regierung ohne neue handlungsfähige Mehrheit gestürzt wird.
Konstruktives Misstrauensvotum
Beim konstruktiven Misstrauensvotum wählt der Bundestag einen neuen Bundeskanzler und löst damit den bisherigen ab. Es genügt nicht, nur eine Mehrheit gegen die amtierende Person zu bilden.
Auch Verfassungsänderungen sind erschwert. Sie benötigen jeweils eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Bestimmte Grundlagen dürfen selbst mit diesen Mehrheiten nicht beseitigt werden: Artikel 79 Absatz 3 schützt insbesondere die Grundsätze der Artikel 1 und 20 sowie die föderale Ordnung. Diese Schutzregel wird Ewigkeitsklausel genannt.
Demokratie wird nicht nur durch Wahlen geschützt. Machtverteilung, Rechtsbindung, stabile Regierungsbildung, hohe Änderungshürden und unveränderliche Grundsätze wirken zusammen.
Wie wurde aus dem Provisorium die Verfassung Deutschlands?
1949 entstand neben der Bundesrepublik auch die DDR mit einer eigenen Verfassung. Das Grundgesetz galt zunächst im westlichen Teil Deutschlands.
1989 fiel die Berliner Mauer, und das Ende der DDR begann. 1990 trat die DDR der Bundesrepublik bei. Damit galt das ursprünglich vorläufig gedachte Grundgesetz im vereinten Deutschland. Es ist heute die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Der Ausdruck „vorläufig“ bedeutete nicht „unverbindlich“. Das Grundgesetz war von Beginn an geltendes Verfassungsrecht. Vorläufig war der politische Anspruch, weil die deutsche Teilung nicht als endgültig gelten sollte.
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Alles auf einen Blick
- Grundgesetz
- Entstehung: Reaktion auf Diktatur, Krieg, staatliche Willkür und deutsche Teilung
- Menschenschutz: Menschenwürde und Grundrechte
- Staatsordnung: Demokratie, Republik, Bundesstaat, Sozialstaat und Rechtsstaat
- Machtbegrenzung: verteilte Aufgaben und gebundene Staatsgewalt
- Stabilität: konstruktives Misstrauensvotum und hohe Änderungshürden
- Bestandsschutz: Ewigkeitsklausel für zentrale Grundsätze
- Entwicklung: vom westdeutschen Provisorium zur Verfassung des vereinten Deutschlands
Abschluss-Check
Du hast den Kern verstanden, wenn du diese Beziehung erklären kannst: Historische Erfahrungen mit Diktatur und instabiler Demokratie führten zu Menschenrechten, gebundener Staatsgewalt und besonders geschützten Verfassungsgrundsätzen.
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