Reichsverfassung 1871: Macht und Mitbestimmung
Die Reichsverfassung von 1871 verband einen gewählten Reichstag mit einer starken monarchischen Führung. Gesetze brauchten zwar Reichstag und Bundesrat, doch der Reichskanzler hing nicht vom Vertrauen des Parlaments ab. Der Kaiser ernannte ihn und verfügte besonders beim Militär über weitreichende Macht.
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Wie entstand die Reichsverfassung?
Die Verfassung ging weitgehend aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 hervor. Nachdem sich 1870 die süddeutschen Staaten dem Bund angeschlossen hatten, entstand zum 1. Januar 1871 das Deutsche Reich. Am 18. Januar wurde der preußische König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser proklamiert.
Der Reichstag nahm den überarbeiteten Verfassungstext im April 1871 an. Wilhelm I. unterzeichnete das Gesetz am 16. April 1871; der redigierte Text trat am 4. Mai 1871 in Kraft.
Reichsverfassung
Die Reichsverfassung legte fest, wie das Deutsche Reich aufgebaut war, welche Staatsorgane es gab und wie politische Entscheidungen zustande kamen.
Das Reich war eine konstitutionelle Monarchie: Ein Monarch stand an der Spitze, seine Herrschaft war aber an eine Verfassung gebunden. Zugleich war es ein Bundesstaat aus 25 Ländern. Diese behielten eigene Zuständigkeiten und wirkten über den Bundesrat an der Reichspolitik mit.
Preußen hatte eine besondere Stellung. Es umfasste ungefähr zwei Drittel der Reichsbevölkerung, der preußische König war zugleich Deutscher Kaiser und Preußen verfügte im Bundesrat über großen Einfluss.
Die Reichsverfassung schuf weder eine absolute Monarchie noch eine parlamentarische Demokratie. Sie verband monarchische Herrschaft, föderale Mitwirkung der Länder und eine gewählte Volksvertretung.
Wer besaß welche Macht?
Vier Organe prägten die politische Ordnung: Kaiser, Reichskanzler, Bundesrat und Reichstag. Ihre Macht war ungleich verteilt.
Der Kaiser
Der preußische König führte den Titel Deutscher Kaiser. Er vertrat das Reich nach außen, ernannte und entließ den Reichskanzler und berief, eröffnete, vertagte und schloss Bundesrat und Reichstag. Während einer Wahlperiode konnte er den Reichstag nicht allein auflösen; dafür war ein Verlangen des Bundesrats nötig.
Besonders stark war der Kaiser beim Militär. Er besaß die Befehls- und Kommandogewalt über das Reichsheer sowie den Oberbefehl über die Marine. Militärische Kommandobefehle benötigten keine Gegenzeichnung des Kanzlers.
Der Reichskanzler
Der Reichskanzler war der einzige verantwortliche Reichsminister. Er leitete die zivile Reichsverwaltung, führte den Vorsitz im Bundesrat und musste die meisten Anordnungen des Kaisers gegenzeichnen. Mit der Gegenzeichnung bestätigte er einen kaiserlichen Regierungsakt und übernahm dafür Verantwortung.
Der Kanzler wurde jedoch nicht vom Reichstag gewählt. Bis zu den Reformen im Oktober 1918 konnte der Reichstag ihn auch nicht durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.
Der Bundesrat
Der Bundesrat vertrat die Regierungen der 25 Bundesstaaten. Seine 58 Mitglieder waren an die Weisungen ihrer jeweiligen Landesregierung gebunden. Er war an der Gesetzgebung beteiligt, wirkte an der Verwaltung mit und entschied bei bestimmten Streitigkeiten zwischen Ländern.
Preußen verfügte über 17 Stimmen. Da 14 Gegenstimmen eine Verfassungsänderung verhindern konnten, war keine solche Änderung gegen Preußen möglich.
Der Reichstag
Der Reichstag vertrat die Bevölkerung. Seine Abgeordneten waren nicht an Weisungen gebunden. Er wirkte gleichberechtigt mit dem Bundesrat an Reichsgesetzen mit, durfte eigene Gesetzesvorschläge einbringen und bewilligte den Reichshaushalt.
Seine zentrale Grenze: Er konnte den Reichskanzler bis Oktober 1918 weder wählen noch abwählen. Dadurch konnte eine Regierung trotz fehlender parlamentarischer Mehrheit im Amt bleiben.
Stell dir vor, eine Mehrheit des Reichstags lehnt die Politik des Kanzlers ab. Sie kann Gesetzesvorlagen oder Haushaltsmittel verweigern und öffentlich Kritik üben. Sie kann den Kanzler 1871 aber nicht allein aus dem Amt entfernen. Über seine Entlassung entscheidet der Kaiser.
Wie entstand ein Reichsgesetz?
Ein Reichsgesetz benötigte die Zustimmung von Reichstag und Bundesrat. Keines der beiden Organe konnte allein ein Gesetz beschließen.
Ein vereinfachter Ablauf sah so aus:
- Ein Gesetzesvorschlag wurde eingebracht.
- Der Reichstag beriet und beschloss darüber.
- Auch der Bundesrat musste zustimmen.
- Der Kaiser fertigte das beschlossene Gesetz aus und ließ es verkünden.
Angenommen, das Reich soll eine neue einheitliche Regel für den Handel erhalten. Stimmt nur der Reichstag zu, ist noch kein Gesetz entstanden. Erst die Zustimmung des Bundesrats macht den Gesetzesbeschluss vollständig. Anschließend wird das Gesetz vom Kaiser ausgefertigt und verkündet.
Diese doppelte Zustimmung verband zwei Interessen:
- Der Reichstag brachte die Stimme der männlichen Wähler in die Gesetzgebung ein.
- Der Bundesrat sicherte die Mitwirkung der Landesregierungen.
Föderalismus
Föderalismus bedeutet, dass politische Macht zwischen dem Gesamtstaat und seinen Gliedstaaten aufgeteilt ist. Die Länder behalten eigene Aufgaben und wirken zugleich an Entscheidungen des Gesamtstaats mit.
Der föderale Aufbau zeigte sich auch bei der Verwaltung. Häufig erließ das Reich ein Gesetz, während die Behörden der Länder es ausführten. Die Landesregierungen wirkten über den Bundesrat an den Regeln mit, die ihre Behörden anschließend umsetzen mussten.
Die Länder blieben besonders in Bereichen wie Schule, Polizei und großen Teilen der Verwaltung zuständig. Das Reich besaß wichtige Kompetenzen unter anderem für Außenpolitik, Militär, Zoll, Handel und Verkehr.
Wie demokratisch war die Verfassung?
Das Reichstagswahlrecht war für seine Zeit ein wichtiges Element politischer Beteiligung. Männer ab 25 Jahren wählten die Abgeordneten grundsätzlich allgemein, gleich, direkt und geheim. Frauen durften nicht wählen. Auch bestimmte Männer, etwa einige Empfänger öffentlicher Armenunterstützung, waren ausgeschlossen.
Gleich bedeutete, dass jeder Wahlberechtigte eine Stimme hatte. In der politischen Wirkung waren die Stimmen trotzdem nicht dauerhaft gleich: Die Wahlkreise wurden nach 1871 nicht an die wachsende und wandernde Bevölkerung angepasst. Dadurch waren ländliche Gebiete später überrepräsentiert.
Das demokratische Wahlrecht darf außerdem nicht mit einer parlamentarischen Regierungsform verwechselt werden. Die Wähler bestimmten die Zusammensetzung des Reichstags, aber nicht unmittelbar die Regierung. Der Kanzler brauchte bis Oktober 1918 nicht das Vertrauen einer Reichstagsmehrheit.
Ein ausdrücklicher Grundrechtskatalog fehlte in der Reichsverfassung. Sie enthielt also keinen eigenen Abschnitt, der grundlegende Freiheitsrechte umfassend garantierte. Einzelne Rechte bestanden dennoch durch Landesrecht oder einfache Reichsgesetze.
Ein demokratisch gewähltes Parlament macht eine Staatsordnung nicht automatisch zu einer parlamentarischen Demokratie. Entscheidend ist auch, ob die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängt.
Warum gilt die Ordnung als obrigkeitsstaatlich?
Obrigkeitsstaatlich nennt man eine Ordnung, in der die politische Führung stark von oben bestimmt wird und die gewählte Volksvertretung die Regierung nur begrenzt kontrollieren kann. Der Begriff ist eine begründete historische Einordnung, kein Ersatz für die genaue Untersuchung der Verfassung.
Für diese Einordnung sprechen mehrere Merkmale:
- Der Kaiser ernannte und entließ den Reichskanzler.
- Der Kanzler war nicht vom Vertrauen des Reichstags abhängig.
- Der Kaiser besaß weitreichende militärische Befehlsgewalt.
- Die Reichsverfassung enthielt keinen ausdrücklichen Grundrechtskatalog.
- Preußen konnte wichtige Entscheidungen, besonders Verfassungsänderungen, blockieren.
Daneben gab es demokratische und föderale Elemente:
- Der Reichstag wurde von einem großen Teil der männlichen Bevölkerung gewählt.
- Ohne Reichstag konnten keine Reichsgesetze beschlossen werden.
- Der Reichstag wirkte am Haushalt mit.
- Die Bundesstaaten behielten eigene Zuständigkeiten und wirkten über den Bundesrat mit.
Verfassungstext und politische Praxis
Die geschriebene Verfassung zeigt, welche Rechte ein Organ besaß. Die Verfassungspraxis zeigt, wie diese Rechte tatsächlich genutzt wurden und welches Organ politisch besonders einflussreich war.
Der Bundesrat war nach dem Verfassungstext sehr stark. In der politischen Praxis konnten Kaiser und Kanzler ihn jedoch teilweise in den Hintergrund drängen. Umgekehrt gewann der Reichstag gesellschaftlich an Bedeutung, obwohl seine rechtlichen Kontrollmittel begrenzt blieben: Seine öffentlichen Debatten erreichten immer mehr Menschen und machten den Gegensatz zwischen gewähltem Parlament und monarchischer Regierung sichtbar.
Die Aussage „Der Reichstag war machtlos“ wäre zu grob. Er konnte Gesetze ablehnen und Haushaltsentscheidungen beeinflussen. Die Aussage „Der Reichstag bestimmte die Politik“ wäre ebenfalls falsch, weil er den Kanzler nicht wählen oder abberufen konnte. Eine treffende Beurteilung nennt beide Seiten.
Im Oktober 1918 wurde die Ordnung kurz vor dem Ende des Ersten Weltkriegs parlamentarisiert. Der Kanzler benötigte nun das Vertrauen des Reichstags. Diese späte Reform veränderte ein zentrales Machtverhältnis der Verfassung.
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Alles auf einen Blick
- Reichsverfassung von 1871
- Staatsform
- konstitutionelle Monarchie
- Bundesstaat aus 25 Ländern
- monarchische Führung
- Kaiser ernennt den Kanzler
- starke Militärgewalt
- Gesetzgebung
- Zustimmung des Reichstags
- Zustimmung des Bundesrats
- politische Beteiligung
- Männerwahlrecht ab 25 Jahren
- Haushalts- und Gesetzgebungsrechte
- Grenzen der Beteiligung
- Kanzler nicht vom Reichstag abhängig
- kein ausdrücklicher Grundrechtskatalog
- Spannungsverhältnis
- demokratische und föderale Elemente
- obrigkeitsstaatliche Machtordnung
- Staatsform
Abschluss-Check
Prüfe dein Verständnis abschließend mit drei Sätzen: Erkläre zuerst den Weg eines Reichsgesetzes, nenne dann eine Machtgrenze des Reichstags und formuliere schließlich ein Urteil zur politischen Teilhabe. Ein vollständiges Urteil nennt sowohl Beteiligungsmöglichkeiten als auch ihre Grenzen.
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