Volksversammlung in Athen: Aufgaben und Grenzen
Die Volksversammlung, griechisch Ekklesia, war das zentrale Entscheidungsorgan der athenischen Demokratie. Berechtigte Bürger berieten dort politische Fragen und stimmten unmittelbar darüber ab. Ein Parlament, das stellvertretend für sie entschied, gab es nicht.
Auf dieser Seite erfährst du, wer teilnehmen durfte, wie eine Versammlung ablief und warum die athenische Demokratie trotz breiter Bürgerbeteiligung viele Menschen ausschloss.
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Wer durfte mitentscheiden?
Teilnehmen durften erwachsene männliche Vollbürger, die in der Bürgerliste ihrer Gemeinde eingetragen waren. Die überlieferten Angaben zum genauen Teilnahmealter unterscheiden sich. Sicher ist: Nicht alle Einwohner Athens besaßen politische Rechte.
Vollbürger
Ein Vollbürger war ein männlicher Athener mit anerkanntem Bürgerrecht. Nur diese Bürger durften in der Volksversammlung reden, Anträge stellen und abstimmen.
Ausgeschlossen waren:
- Frauen, auch wenn sie aus athenischen Familien stammten;
- Metöken, also dauerhaft in Athen lebende Menschen ohne Bürgerrecht;
- Sklavinnen und Sklaven.
Damit konnte nur eine Minderheit der gesamten Bevölkerung politisch mitentscheiden. Die Gleichheit galt innerhalb der Bürgerschaft, nicht für alle Menschen in Athen.
Wenn antike Texte vom „Volk“ in Athen sprechen, meinen sie die Gemeinschaft der männlichen Vollbürger – nicht die gesamte Bevölkerung.
Wie lief eine Versammlung ab?
Die Volksversammlung tagte meistens auf der Pnyx, einem Versammlungsplatz westlich der Agora. In einem Amtsjahr fanden ungefähr 40 Sitzungen statt. Eine Sitzung dauerte höchstens einen Tag.
Der Ablauf folgte einem erkennbaren Muster:
- Termin und Beratungsgegenstände wurden vorher bekannt gegeben.
- Der Rat der 500 bereitete die Themen und Beschlussvorlagen vor.
- In der Volksversammlung konnten Bürger zu den vorgesehenen Fragen sprechen.
- Nach der Beratung stimmten die Anwesenden meist durch Handheben ab.
- Die Mehrheit entschied.
Das gleiche Rederecht hieß Isegoria. Es bedeutete jedoch nicht, dass tatsächlich alle gleich häufig oder gleich überzeugend sprachen. Geübte Redner konnten die Beratung besonders stark beeinflussen.
Die Behauptung, in der Volksversammlung sei grundsätzlich ohne Diskussion entschieden worden, passt nicht zu den ausführlichen Überlieferungen über Rederecht, Beratung und politische Redner. Die Beratung gehörte zum Verfahren.
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Der bereitete die Tagesordnung vor. In der Volksversammlung konnten berechtigte Bürger . Meist wurde durch abgestimmt. Den Beschluss bestimmte die .
Was entschied die Volksversammlung?
Die Ekklesia beriet und entschied über wichtige Angelegenheiten der Polis, also des athenischen Gemeinwesens. Dazu gehörten unter anderem:
- Krieg und Frieden;
- Versorgung und Sicherheit;
- Steuern und öffentliche Arbeiten;
- Kultangelegenheiten;
- Gesandtschaften und Bürgerrechtsverleihungen;
- Wahl bestimmter Amtsträger, etwa der Strategen;
- Kontrolle und Entlastung von Amtsträgern.
Für bestimmte besonders wichtige Entscheidungen spielte die Zahl von 6.000 Bürgern eine Rolle. Sie darf aber nicht als notwendige Teilnehmerzahl für jeden gewöhnlichen Beschluss verstanden werden.
Gedankenbeispiel: Beratung über die Ausrüstung der Flotte
- Der Rat der 500 bereitet das Thema vor und setzt es auf die Tagesordnung.
- In der Volksversammlung erläutern Bürger unterschiedliche Vorschläge.
- Die Anwesenden wägen Nutzen, Kosten und Gefahren ab.
- Anschließend stimmen sie durch Handheben ab.
- Der Vorschlag mit der Mehrheit wird zum Beschluss.
Der entscheidende Gedanke: Der Rat bereitet die Entscheidung vor, aber die anwesenden Bürger treffen sie in der Volksversammlung selbst.
Wie wurde dauerhafte Macht begrenzt?
Die Volksversammlung war Teil eines größeren politischen Systems. Der Rat der 500 bereitete Entscheidungen vor und überwachte laufende Geschäfte. Volksgerichte entschieden Rechtsfälle und konnten später auch rechtswidrige Beschlüsse überprüfen. Viele Ämter wurden für kurze Zeit ausgelost.
Los, kurze Amtszeiten, täglicher oder jährlicher Wechsel und Rechenschaft sollten verhindern, dass einzelne Personen dauerhaft Macht sammelten. Ämter, die besonderes Fachwissen verlangten, wurden dagegen gewählt. Dazu gehörten die militärischen Befehlshaber, die Strategen.
Ein besonderes Schutzverfahren war der Ostrakismos, das Scherbengericht:
- Die Volksversammlung entschied zunächst, ob ein Scherbengericht stattfinden sollte.
- Bei der späteren Abstimmung ritzten Bürger einen Namen auf Tonscherben.
- Ein Bürger, der als Gefahr für die politische Ordnung galt, konnte für zehn Jahre verbannt werden.
Die Volksversammlung entschied nicht völlig ohne Vorbereitung und Kontrolle. Rat, Gerichte, begrenzte Amtszeiten und Rechenschaft ergänzten die unmittelbare Bürgerherrschaft.
Welche Chancen und Grenzen hatte die Beteiligung?
Die Volksversammlung ermöglichte berechtigten Bürgern eine ungewöhnlich unmittelbare politische Beteiligung. Sie konnten selbst zuhören, sprechen, beraten und abstimmen. Zahlungen für politische Tätigkeit sollten außerdem den Verdienstausfall mindern und ärmeren Bürgern die Teilnahme erleichtern.
Diese Beteiligung hatte klare Grenzen:
- Die große Mehrheit der Bevölkerung besaß kein Bürgerrecht.
- Lange Wege und der Zeitaufwand erschwerten manchen Bürgern die Teilnahme.
- Geübte Redner konnten die Meinung der Versammlung stark beeinflussen.
- Mehrheitsentscheidungen konnten übereilt oder rechtswidrig sein.
- Athen kannte keine modernen Grund- und Minderheitenrechte und keine heutige Gewaltenteilung.
Die athenische Ordnung war deshalb demokratisch für ihre Vollbürger, aber keine Demokratie im heutigen Sinn. Eine faire Beurteilung muss beide Seiten berücksichtigen: die direkte Mitwirkung vieler Bürger und den Ausschluss großer Bevölkerungsgruppen.
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Alles auf einen Blick
- Volksversammlung in Athen
- Teilhabe
- männliche Vollbürger
- Ausschluss großer Bevölkerungsgruppen
- Verfahren
- Vorbereitung durch den Rat der 500
- Beratung und Abstimmung durch Handheben
- Aufgaben
- Krieg, Frieden und Versorgung
- Amtsträger und öffentliche Angelegenheiten
- Machtbegrenzung
- Los, kurze Amtszeiten und Kontrolle
- Ostrakismos gegen gefährliche Machtkonzentration
- Beurteilung
- unmittelbare Beteiligung der Bürger
- keine Gleichberechtigung aller Einwohner
- Teilhabe
Abschluss-Check
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