Athenische Demokratie: Aufbau und Grenzen
In Athen entschieden politisch berechtigte Bürger unmittelbar über viele Angelegenheiten ihrer Polis. Diese direkte Demokratie entstand schrittweise und ermöglichte außergewöhnlich viel Beteiligung. Sie galt jedoch nur für eine Minderheit der Bevölkerung: Frauen, Sklaven und Zugewanderte ohne Bürgerrecht waren ausgeschlossen.
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Vom Adel zur Herrschaft der Bürger
Wie wurde aus einer von Adeligen beherrschten Polis eine Demokratie? Der Wandel geschah nicht auf einmal. Soziale Konflikte und mehrere Reformen öffneten die politische Ordnung schrittweise.
Polis
Eine Polis war ein griechischer Stadtstaat mit eigenem politischen Gemeinwesen. Zur Polis Athen gehörten die Stadt und das umliegende Gebiet Attika.
Viele Bauern waren bei Adeligen verschuldet. Wer seine Schulden nicht bezahlen konnte, geriet unter Umständen in Schuldknechtschaft: Die betroffene Person verlor ihre Freiheit und musste für den Gläubiger arbeiten.
Solon schwächt die Adelsherrschaft
594 v. Chr. führte Solon Reformen durch. Er ließ Schuldenlasten beseitigen, schaffte die Schuldknechtschaft ab und teilte die Bürger nach Vermögen statt ausschließlich nach Herkunft ein. Untere Bürgergruppen erhielten mehr Beteiligungsrechte. Bedeutende Ämter blieben aber vom Vermögen abhängig.
Solon führte noch keine vollständige Demokratie ein. Seine Reformen schwächten jedoch die Vorherrschaft weniger Adelsfamilien und bereiteten weitere Veränderungen vor.
Kleisthenes ordnet die Bürgerschaft neu
508/507 v. Chr. löste Kleisthenes alte politische Verbände auf, die stark von Herkunft und adligen Abhängigkeiten geprägt waren. Er ordnete die Bürger nach ihrem Wohnort in Demen, also Gemeinden mit lokaler Selbstverwaltung.
Je 50 Vertreter aus zehn neu gebildeten Bürgerverbänden kamen in den Rat der 500. Dadurch sollten verschiedene Gebiete Attikas gemeinsam vertreten sein. Die Neuordnung erschwerte es einzelnen Adelsfamilien, ihre alten Gefolgschaften politisch zu beherrschen.
Unter Perikles wurde die Beteiligung weiter ausgebaut. Diäten, also Tagegelder, glichen Verdienstausfälle aus. So konnten auch weniger wohlhabende Bürger eher an Versammlungen, Gerichten und Ämtern teilnehmen.
Wer durfte politisch mitentscheiden?
Das Wort Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Doch mit „Volk“ waren in Athen nicht alle Einwohner gemeint.
Bürger
Ein politisch berechtigter Bürger war ein erwachsener freier Mann mit athenischem Bürgerstatus, der in die Bürgerliste seiner Deme eingetragen war. Nur diese Bürger durften an der Volksversammlung teilnehmen, Richter werden und grundsätzlich Ämter übernehmen.
Ausgeschlossen waren:
- Frauen, auch wenn sie aus athenischen Familien stammten;
- Sklaven, die rechtlich unfrei waren;
- Metöken, also dauerhaft in Athen lebende Zugewanderte ohne Bürgerstatus.
Unter Perikles gab es ungefähr 30.000 bis 35.000 erwachsene Bürger. Insgesamt lebten jedoch etwa 200.000 Menschen im Gebiet Athens. Politische Gleichheit bestand daher nur innerhalb der begrenzten Bürgerschaft.
Ein athenischer Handwerker mit Bürgerstatus durfte in der Volksversammlung sprechen und abstimmen. Eine wohlhabende zugewanderte Händlerin durfte das nicht. Vermögen allein entschied also nicht über das Bürgerrecht; Geschlecht, Freiheit und rechtlicher Status waren ausschlaggebend.
Wie trafen die Bürger Entscheidungen?
Athen besaß kein modernes Parlament und keine politischen Parteien. Die Bürger versammelten sich selbst, berieten Anträge, übten Ämter aus und wirkten an Gerichten mit.
Die Volksversammlung entscheidet
Die Ekklesia, die Volksversammlung, war das Zentrum der Demokratie. Sie tagte ungefähr 40-mal im Amtsjahr auf der Pnyx. Jeder teilnahmeberechtigte Bürger hatte Rede- und Stimmrecht. Abgestimmt wurde durch Handheben.
Gewöhnlich nahmen mindestens 6.000 Bürger teil. Die Versammlung behandelte unter anderem die Sicherheit und Versorgung Athens, Gesandtschaften, politische Anklagen und die Kontrolle von Amtsträgern.
Der Rat bereitet Entscheidungen vor
Der Rat der 500, auch Boule genannt, bereitete die Volksversammlung vor. Er beriet Themen, formulierte vorläufige Beschlüsse und legte die Tagesordnung fest. Je 50 Mitglieder kamen aus den zehn Bürgerverbänden.
Eine Gruppe von 50 Ratsmitgliedern führte jeweils für einen Teil des Jahres die laufenden Geschäfte. Diese geschäftsführende Gruppe hieß Prytanie. Ihr Vorsitzender wurde täglich neu ausgelost.
Gerichte und Amtsträger setzen die Ordnung um
Die Dikasterien waren große Laiengerichte ohne Berufsrichter. Jährlich wurden 6.000 Bürger über 30 Jahre als Richter ausgelost. Sie entschieden nach den geltenden Gesetzen und Beschlüssen.
Etwa 700 Amtsträger übernahmen jedes Jahr Verwaltungsaufgaben. Die meisten Ämter wurden ausgelost und nur für kurze Zeit vergeben. Ämter, die besonderes Fachwissen verlangten, wurden dagegen gewählt. Dazu gehörten etwa die Finanzverwaltung, die Wasserversorgung und die militärischen Strategen.
| Einrichtung | Hauptaufgabe |
|---|---|
| Volksversammlung | beraten, abstimmen und zentrale politische Entscheidungen treffen |
| Rat der 500 | Themen und Beschlüsse der Volksversammlung vorbereiten |
| Dikasterien | Recht sprechen und politische Beschlüsse kontrollieren |
| Amtsträger | Beschlüsse ausführen und einzelne Verwaltungsaufgaben übernehmen |
Wie sollte Macht begrenzt werden?
Direkte Beteiligung bedeutete nicht, dass jede Entscheidung ohne Kontrolle blieb. Die Athener nutzten mehrere Verfahren, um dauerhafte persönliche Macht und rechtswidrige Beschlüsse zu begrenzen.
Los, kurze Amtszeit und Rechenschaft
Das Los gab geeigneten Bürgern grundsätzlich gleiche Chancen auf viele Ämter. Kurze Amtszeiten verhinderten, dass eine Person eine gewöhnliche Amtsstelle dauerhaft behielt. Nach der Amtsführung konnten Amtsträger kontrolliert und zur Verantwortung gezogen werden.
Das Los sollte politische Gleichheit fördern. Bei Aufgaben mit besonderem Fachwissen setzte Athen dennoch Wahlen ein.
Das Scherbengericht
Beim Ostrakismos, dem Scherbengericht, konnten Bürger einen politisch einflussreichen Mann für zehn Jahre aus Athen verbannen. Zuerst entschied die Volksversammlung, ob in diesem Jahr ein Scherbengericht stattfinden sollte. Später ritzten die Bürger den Namen der betreffenden Person auf Tonscherben.
Das Verfahren sollte einer als gefährlich empfundenen Machtkonzentration vorbeugen. Es war kein gewöhnliches Strafgericht und setzte nicht zwingend den Nachweis einer Straftat voraus.
Rechtliche Kontrollen
Mit der graphe paranomon konnte ein Bürger gegen einen vermutlich gesetzeswidrigen Beschluss klagen. Ein Volksgericht durfte den Beschluss aufheben und den Antragsteller bestrafen.
Nach schweren politischen Krisen wurden 403/402 v. Chr. außerdem Nomotheten eingesetzt. Diese aus dem Kreis der Richter bestimmten Gesetzgeber sollten wichtige Gesetze sorgfältiger prüfen. Solche Sicherungen reagierten auf die Gefahr, dass Redner Stimmungen in der Volksversammlung für eigene Ziele ausnutzten.
Demokratie – aber für alle?
Kann man Athen wirklich eine Demokratie nennen? Eine gute Antwort muss Leistung und Grenzen der Ordnung zusammen betrachten.
Was demokratisch war
Politisch berechtigte Bürger konnten unmittelbar beraten, abstimmen, Ämter übernehmen und als Richter entscheiden. Das Los, wechselnde Amtsinhaber und öffentliches Rederecht sollten gleiche Einflusschancen innerhalb der Bürgerschaft schaffen.
Perikles beschrieb diese Ordnung als Herrschaft vieler Bürger, in der Herkunft oder Armut einen fähigen Bürger nicht vom Dienst für die Polis abhalten sollten. Diese Rede formuliert jedoch ein Idealbild. Sie beweist nicht, dass alle Einwohner gleichberechtigt beteiligt waren.
Wo die Grenzen lagen
Die Mehrheit der Bevölkerung besaß keine politischen Rechte. Außerdem kannte Athen keine unveräußerlichen Menschenrechte und keinen abgesicherten Minderheitenschutz im modernen Sinn. Die Mehrheit konnte weitreichende Entscheidungen treffen und stimmte in den Krisen von 411 und 404 v. Chr. sogar zeitweise für die Abschaffung der Demokratie.
Athen war daher eine Demokratie für seine männlichen Vollbürger, aber keine Demokratie für alle Einwohner.
Warum Athen nicht einfach eine moderne Demokratie war
| Athenische Demokratie | Moderne repräsentative Demokratie |
|---|---|
| berechtigte Bürger entscheiden häufig selbst in der Versammlung | Bürger wählen gewöhnlich Abgeordnete, die politische Entscheidungen treffen |
| kein Parlament und keine politischen Parteien | Parlament und Parteien bündeln politische Interessen |
| Frauen, Sklaven und Metöken ausgeschlossen | politische Gleichberechtigung erwachsener Staatsbürger ist ein Grundprinzip |
| kein moderner Grund- und Minderheitenrechtsschutz | Verfassungen sichern Grundrechte und begrenzen Mehrheitsmacht |
Die klassische Demokratie bestand mit Unterbrechungen von 508/507 bis 322 v. Chr. Bereits 338 v. Chr. geriet Athen unter makedonische Vorherrschaft. Als entscheidendes Ende der selbstständigen demokratischen Ordnung gilt hier 322 v. Chr., als Makedonien nach militärischen Niederlagen eine Oligarchie der Vermögenden durchsetzte.
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Alles auf einen Blick
- Athenische Demokratie
- Entstehung: Solon öffnet die Ordnung, Kleisthenes ordnet die Bürgerschaft neu
- Beteiligung: männliche Vollbürger beraten, entscheiden, richten und übernehmen Ämter
- Einrichtungen: Volksversammlung, Rat der 500, Gerichte und Amtsträger
- Machtbegrenzung: Los, kurze Amtszeiten, Rechenschaft und gerichtliche Kontrolle
- Ausschluss: Frauen, Sklaven und Metöken ohne politische Rechte
- Urteil: direkte Demokratie innerhalb einer begrenzten Bürgerschaft
Abschluss-Check
Du kannst die athenische Demokratie nun beurteilen, wenn du immer zwei Fragen verbindest: Wie konnten Bürger mitwirken? Und: Wer galt überhaupt als Bürger?
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