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Bürgerrecht in Athen: Wer durfte mitbestimmen?

Bürgerrecht in Athen: Wer durfte mitbestimmen?
Bürgerrecht in Athen: Wer durfte mitbestimmen?
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Im antiken Athen durften nicht alle Einwohner politisch mitentscheiden. Das politische Bürgerrecht besaßen nur freie Männer, die als athenische Bürger anerkannt und in die Bürgerliste ihrer Gemeinde eingetragen waren. Frauen, Metöken und Sklaven blieben von der politischen Beteiligung ausgeschlossen.

Auf dieser Seite erfährst du, woran das Bürgerrecht gebunden war, welche Rechte und Pflichten Vollbürger hatten und warum Athen trotz seiner Demokratie keine Demokratie für alle war.

Deine Lernziele

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Wer galt in Athen als Bürger?

Athen war eine Polis, also ein griechischer Stadtstaat mit einem eigenen Gebiet und einer eigenen politischen Ordnung. Zum athenischen Gemeinwesen gehörten viele Menschen – aber nur ein Teil von ihnen besaß das politische Bürgerrecht.

Definition

Bürgerrecht

Das Bürgerrecht war die anerkannte Zugehörigkeit zur athenischen Bürgerschaft. Es erlaubte einem freien Mann, an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Ein Einwohner Athens war daher nicht automatisch ein Bürger.

Als Vollbürger galt ein Mann, der die rechtlichen Voraussetzungen erfüllte und in die Bürgerliste seiner Deme, seiner örtlichen Gemeinde, eingetragen war. Mit 18 Jahren begann für junge Männer der Übergang zum Bürgerstatus. Nach dem Militärdienst konnten sie gewöhnlich etwa ab dem Alter von 20 Jahren politisch teilnehmen. Für den Rat, die Gerichte und öffentliche Ämter galt häufig ein Mindestalter von 30 Jahren.

Seit dem Bürgerrechtsgesetz von 451/50 v. Chr. mussten grundsätzlich sowohl der Vater als auch die Mutter eines Bürgers das athenische Bürgerrecht besitzen. Außenstehenden verlieh Athen das Bürgerrecht nur ausnahmsweise.

Beispiel

Damon ist ein freier junger Mann. Sein Vater und seine Mutter besitzen das athenische Bürgerrecht. Nach Militärdienst und Eintragung in die Bürgerliste kann er an der Volksversammlung teilnehmen.

Leontios lebt dagegen dauerhaft in Athen, stammt aber aus einer anderen Polis. Obwohl er frei ist und Steuern zahlt, gehört er als Metöke nicht zur athenischen Bürgerschaft.

Merke

Wohnort und Bürgerrecht sind nicht dasselbe: Viele Menschen lebten in Athen, aber nur anerkannte männliche Vollbürger durften politisch mitbestimmen.

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Frage 1 von 1LeichtWer konnte nach dem Bürgerrechtsgesetz von 451/50 v. Chr. grundsätzlich athenischer Vollbürger werden?
Lösung: Ein freier Mann, dessen Eltern das athenische Bürgerrecht besaßen — Entscheidend waren nicht allein Wohnort, Vermögen oder Steuerzahlung, sondern das Bürgerrecht beider Eltern und die Eintragung in die Bürgerliste.
Welche Rechte und Pflichten hatten Vollbürger?

Das Bürgerrecht verband politische Mitwirkung mit Pflichten gegenüber der Polis. Die athenische Demokratie war eine direkte Demokratie: Die Bürger wählten nicht nur Vertreter, sondern entschieden viele Fragen selbst.

Ein Vollbürger konnte:

  • in der Volksversammlung reden und abstimmen,
  • über Krieg, Frieden, Gesetze und öffentliche Vorhaben entscheiden,
  • an Volksgerichten mitwirken,
  • öffentliche Ämter übernehmen, wenn er die jeweiligen Voraussetzungen erfüllte,
  • grundsätzlich Grundbesitz haben.

In der Volksversammlung, der Ekklesia, besaß jeder teilnehmende Bürger Rede- und Stimmrecht. Abgestimmt wurde meistens durch Handheben. Der Rat der 500 bereitete Beschlüsse und Sitzungen vor. Viele Ratsmitglieder und Amtsträger wurden ausgelost, damit politische Verantwortung nicht dauerhaft bei wenigen Personen blieb.

Zu den Pflichten eines Bürgers gehörte besonders der Militärdienst. Je nach Vermögen konnten außerdem Abgaben oder andere Leistungen für das Gemeinwesen verlangt werden.

Beispiel

Die Volksversammlung berät über einen Krieg. Ein teilnahmeberechtigter Bürger darf zuhören, selbst zur Sache sprechen und anschließend abstimmen. Seine Stimme zählt ebenso wie die Stimme eines reicheren Bürgers.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Einwohner Athens eine Stimme hat: Eine Metökin, ein Sklave oder die Ehefrau eines Bürgers dürfen an dieser Abstimmung nicht teilnehmen.

Lückentext

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Athen war eine Demokratie. Politische Entscheidungen trafen die männlichen in der Volksversammlung selbst. Viele öffentliche Ämter wurden durch das vergeben. Mit dem Bürgerrecht war auch die Pflicht zum verbunden.

Lösungen: Lücke 1: direkte; Lücke 2: Vollbürger; Lücke 3: Los; Lücke 4: Militärdienst. Direkte Mitwirkung, Losverfahren und Bürgerpflichten gehörten zusammen. Diese Rechte galten allerdings nur innerhalb der begrenzten männlichen Bürgerschaft.
Wer war vom politischen Bürgerrecht ausgeschlossen?

Die Mehrheit der Bevölkerung besaß kein politisches Bürgerrecht. Besonders wichtig sind drei ausgeschlossene Gruppen.

GruppeStellung in AthenPolitische Beteiligung
FrauenTeil athenischer Familien und des Oikoskeine Teilnahme an Volksversammlung, Gerichten oder Ämtern
Metökenfreie, dauerhaft ansässige Fremde, oft aus anderen griechischen Poleiskein politisches Bürgerrecht; Bürgerrecht nur selten verliehen
Sklavenrechtlich Eigentum anderer Menschenkeine politischen Rechte

Metöken waren freie Menschen, die dauerhaft in Athen lebten, ohne athenische Vollbürger zu sein. Viele arbeiteten als Kaufleute, Handwerker, Ärzte oder Architekten. Sie zahlten Steuern und leisteten teilweise Kriegsdienst, durften aber weder politisch mitentscheiden noch grundsätzlich Grund besitzen.

Sklaven arbeiteten unter anderem in Haushalten, Werkstätten, Landwirtschaft und Bergwerken. Sie waren rechtlos und Eigentum ihrer Besitzer. Die ältere Schuldknechtschaft athenischer Bürger war bereits durch Solons Reformen abgeschafft worden; Sklaverei bestand dennoch weiter.

Frauen gehörten zum Oikos, der Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft. Sie waren für Haushalt und Kindererziehung wichtig, standen aber unter der rechtlichen Vormundschaft eines Mannes und hatten kein politisches Mitspracherecht.

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Frage 1 von 2MittelEine freie Person lebt in Athen, betreibt dort ein Geschäft, zahlt Steuern und stammt aus einer anderen Polis. Welcher Gruppe gehört sie am ehesten an?
Lösung: Den Metöken — Metöken waren freie, dauerhaft in Athen lebende Fremde. Sie trugen zum Gemeinwesen bei, blieben aber von der politischen Bürgerschaft ausgeschlossen.
Frage 2 von 2MittelWelche Aussage beschreibt Frauen im klassischen Athen richtig?
Lösung: Sie gehörten zur Gesellschaft, besaßen aber kein politisches Mitspracherecht. — Frauen waren weder Metöken noch politische Vollbürger. Sie lebten in athenischen Familien und Haushalten, waren aber von den politischen Institutionen ausgeschlossen.
Wie wurde das Bürgerrecht enger begrenzt?

Das unter Perikles beschlossene Bürgerrechtsgesetz von 451/50 v. Chr. verschärfte die Voraussetzungen: Nun mussten grundsätzlich sowohl der Vater als auch die Mutter das athenische Bürgerrecht besitzen.

Diese Regel verkleinerte den Kreis der Menschen, die politische Ämter übernehmen und staatliche Zahlungen für öffentliche Tätigkeiten erhalten konnten. Zugleich erschwerte sie es Familien mit auswärtigen Verbindungen, ihren Kindern das Bürgerrecht zu sichern.

Gut zu wissen

Das Bürgerrecht blieb während der langen Geschichte Athens nicht in allen Einzelheiten unverändert. Sicher ist jedoch: Es war kein allgemeines Menschenrecht, sondern ein nur ausnahmsweise an Außenstehende verliehener Status innerhalb der Polis.

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Frage 1 von 1MittelWelche Folge hatte das Bürgerrechtsgesetz von 451/50 v. Chr.?
Lösung: Der Zugang zum Bürgerrecht wurde enger begrenzt. — Weil nun grundsätzlich beide Eltern das athenische Bürgerrecht besitzen mussten, konnten weniger Menschen das Bürgerrecht erwerben.
Warum war Athen keine Demokratie für alle?

Innerhalb der männlichen Bürgerschaft waren die Beteiligungsmöglichkeiten außergewöhnlich groß. Bürger konnten unmittelbar abstimmen, vor der Volksversammlung sprechen, in Gerichten entscheiden und öffentliche Aufgaben übernehmen. Los, kurze Amtszeiten und Rechenschaft sollten verhindern, dass wenige Menschen dauerhaft die Macht behielten.

Diese politische Gleichheit galt aber nur für einen begrenzten Kreis. Frauen, Metöken und Sklaven leisteten wichtige Arbeit für Haushalte, Wirtschaft und Gemeinwesen, ohne an politischen Entscheidungen beteiligt zu sein. Schätzungen zufolge bildeten die politisch berechtigten Bürger nur eine Minderheit der gesamten Bevölkerung.

Merke

Die athenische Demokratie verband starke Beteiligung innerhalb der Bürgerschaft mit starkem Ausschluss außerhalb der Bürgerschaft.

Der Begriff Demokratie bedeutet deshalb im antiken Athen etwas anderes als in modernen Demokratien. Diese richten politische Gleichheit grundsätzlich an erwachsenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus. In Athen war die politische Mitwirkung dagegen an Geschlecht, Bürgerstatus und die Eintragung in die Bürgerliste gebunden.

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Frage 1 von 2SchwerEin Schüler sagt: „Athen war demokratisch, also durften alle erwachsenen Einwohner abstimmen.“ Wie ist diese Aussage zu beurteilen?
Lösung: Sie ist falsch, weil nur männliche Vollbürger politische Rechte besaßen. — Athen war innerhalb seiner Bürgerschaft direktdemokratisch. Der Bürgerkreis schloss jedoch Frauen, Metöken und Sklaven aus.
Frage 2 von 2SchwerZwei freie Männer leben dauerhaft in Athen. Nur einer gehört zu einer anerkannten athenischen Bürgerfamilie. Warum besitzen sie nicht automatisch dieselben politischen Rechte?
Lösung: Das politische Bürgerrecht hing von rechtlicher Anerkennung und dem Bürgerrecht der Eltern ab, nicht nur von Freiheit und Wohnort. — Freiheit und dauerhaftes Wohnen reichten nicht aus. Ein Metöke konnte wirtschaftlich wichtig und militärisch verpflichtet sein, ohne politischer Bürger zu werden.
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Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Bürgerrecht in Athen
    • Voraussetzung: freier Mann, Bürgerrecht der Eltern und Eintragung in die Bürgerliste
    • Rechte: reden, abstimmen, richten und öffentliche Aufgaben übernehmen
    • Pflichten: besonders Militärdienst und je nach Lage weitere Leistungen
    • Vollbürger: unmittelbare politische Beteiligung
    • Metöken: frei und wirtschaftlich aktiv, aber ohne politische Rechte
    • Frauen: Teil von Familie und Oikos, aber ohne politische Rechte
    • Sklaven: unfrei und ohne eigene Rechte
    • Gesamturteil: starke Beteiligung einer Minderheit bei Ausschluss der Mehrheit
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWelche Gruppe besaß das politische Bürgerrecht in Athen?
Lösung: Anerkannte männliche Vollbürger — Politische Teilhabe war an den Status als männlicher Vollbürger gebunden.
Frage 2 von 3MittelWarum war ein Metöke trotz Steuerzahlung und Kriegsdienst kein Vollbürger?
Lösung: Pflichten gegenüber Athen verliehen nicht automatisch das Bürgerrecht. — Das Bürgerrecht beruhte auf rechtlicher Anerkennung, dem Bürgerrecht der Eltern und der Eintragung in die Bürgerliste. Leistungen für die Polis ersetzten diese Voraussetzungen nicht.
Frage 3 von 3SchwerBeurteile den Satz: „Athen war zugleich demokratisch und undemokratisch.“
Lösung: Er weist sinnvoll auf starke Bürgerbeteiligung und den gleichzeitigen Ausschluss vieler Einwohner hin. — Das Urteil wird verständlich, wenn du den betrachteten Personenkreis nennst: Für männliche Vollbürger gab es weitreichende direkte Mitwirkung; Frauen, Metöken und Sklaven blieben ausgeschlossen.

Prüfe dich zum Schluss: Kannst du in zwei Sätzen erklären, wer Bürger war und wer ausgeschlossen blieb? Wenn du dabei sowohl die Voraussetzungen als auch die politischen Folgen nennst, hast du das Kernziel erreicht.

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