Ausgleichsmandat einfach erklärt und berechnet
Ein Ausgleichsmandat ist ein zusätzlicher Parlamentssitz, der eine durch Überhangmandate verschobene Sitzverteilung wieder an das Stimmenverhältnis annähert. Es wird nicht nach der Regel „ein Überhangmandat ergibt ein Ausgleichsmandat“ vergeben, sondern durch eine neue Verhältnisrechnung.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Warum braucht ein Parlament einen Ausgleich?
Stell dir vor, eine Partei gewinnt mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen Sitze zustehen. Darf sie alle gewonnenen Wahlkreissitze behalten, entstehen zusätzliche Sitze: die Überhangmandate. Ohne weitere Korrektur wäre diese Partei im Parlament stärker vertreten, als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht.
Ausgleichsmandat
Ein Ausgleichsmandat ist ein zusätzlicher Sitz, der nach einer Verhältnisrechnung vergeben wird. Ziel ist, die durch Überhangmandate entstandene Verschiebung des Kräfteverhältnisses auszugleichen.
Die zusätzlichen Sitze werden in der Regel über Landeslisten besetzt. Wie genau gerechnet wird, bestimmt das jeweilige Wahlgesetz.
Überhang bezeichnet Sitze oberhalb des proportionalen Anspruchs. Ausgleich bezeichnet zusätzliche Sitze, die das Verhältnis zwischen den Parteien wiederherstellen.
Wie entstehen Überhang und Ausgleich?
Im früheren Bundestagswahlrecht und in entsprechenden Landeswahlsystemen lässt sich der Zusammenhang in vier Schritten verstehen:
- Die Verhältniswahl bestimmt, wie viele Sitze einer Partei zustehen.
- Die gewonnenen Direktmandate werden damit verglichen.
- Mehr Direktmandate als zustehende Sitze erzeugen Überhangmandate.
- Eine neue Verhältnisrechnung vergrößert das Parlament und verteilt zusätzliche Sitze zum Ausgleich.
Einer Partei stehen nach dem Zweitstimmenergebnis 50 Sitze zu. Sie gewinnt aber 55 Direktmandate und darf alle Direktgewinner entsenden.
$55 - 50 = 5$
Die Partei hat also 5 Überhangmandate. Nun muss das gesamte Parlament neu berechnet werden, damit ihr Sitzanteil und die Anteile der anderen Parteien wieder möglichst dem Zweitstimmenergebnis entsprechen.
Wie funktioniert die Verhältnisrechnung?
Ein vereinfachtes Modell zeigt, warum wenige Überhangmandate viele Ausgleichsmandate auslösen können. Ein Parlament hat zunächst 600 Sitze.
| Partei | Zweitstimmenanteil | Regulärer Anspruch |
|---|---|---|
| A | 10 % | 60 Sitze |
| B | 30 % | 180 Sitze |
| C | 20 % | 120 Sitze |
| D | 40 % | 240 Sitze |
Partei A gewinnt 70 Direktmandate. Gegenüber ihrem Anspruch von 60 Sitzen hat sie 10 Überhangmandate. Wenn 70 Sitze genau 10 % des vergrößerten Parlaments sein sollen, gilt:
$$70 : 0{,}10 = 700$$
Das Parlament muss im vereinfachten Modell also auf 700 Sitze wachsen. Danach passen die Sitzanteile wieder:
| Partei | Endstand | Zusätzliche Sitze gegenüber dem regulären Anspruch |
|---|---|---|
| A | 70 | 10 Überhangmandate |
| B | 210 | 30 Ausgleichsmandate |
| C | 140 | 20 Ausgleichsmandate |
| D | 280 | 40 Ausgleichsmandate |
Zu den 10 Überhangmandaten kommen damit insgesamt $30 + 20 + 40 = 90$ Ausgleichsmandate. Aus 600 werden 700 Sitze.
Das Beispiel macht den Grundgedanken sichtbar. Reale Verfahren können komplizierter sein, und die Regeln unterscheiden sich zwischen den Ländern.
Was gilt heute beim Bundestag?
Ausgleichsmandate sind beim Bundestag vor allem ein Begriff für die frühere Rechtslage. Bei den Bundestagswahlen 2013, 2017 und 2021 wurden sie vergeben. Unmittelbar nach der Bundestagswahl 2021 hatte der Bundestag wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten 736 statt der damaligen Grundgröße von 598 Sitzen.
| Bis einschließlich Bundestagswahl 2021 | Seit der Bundestagswahl 2025 |
|---|---|
| Alle direkt Gewählten konnten einziehen. | Ein Wahlkreissieg allein garantiert nicht in jedem Fall einen Sitz. |
| Überhangmandate konnten entstehen. | Die Zweitstimmendeckung verhindert Überhangmandate. |
| Ausgleichsmandate stellten das Verhältnis weitgehend wieder her. | Es gibt keine Ausgleichsmandate mehr. |
| Die endgültige Größe konnte über die Grundgröße steigen. | Der Bundestag ist auf 630 Sitze begrenzt. |
Die Wahlrechtsreform wurde 2023 beschlossen und gilt für Bundestagswahlen. Bei Landtagswahlen einzelner Bundesländer können Überhang- und Ausgleichsmandate weiterhin vorkommen. Deshalb musst du bei einer Aussage über Ausgleichsmandate immer fragen: Für welches Parlament und welches Wahljahr gilt sie?
Kannst du den Ausgleich selbst berechnen?
Ein vereinfachtes Parlament hat 500 reguläre Sitze. Partei A erhält 20 %, Partei B 32 % und Partei C 48 % der maßgeblichen Stimmen. Partei A gewinnt 125 Direktmandate, obwohl ihr regulär nur 100 Sitze zustehen.
Berechne:
- die Zahl der Überhangmandate von A,
- die neue Gesamtgröße, bei der 125 Sitze genau 20 % entsprechen,
- die Sitzzahlen von B und C,
- die Zahl der Ausgleichsmandate für B und C.
Lösung
- Partei A hat $125 - 100 = 25$ Überhangmandate.
- Die neue Gesamtgröße ist $125 : 0{,}20 = 625$ Sitze.
- Partei B erhält $625 · 0{,}32 = 200$ Sitze. Partei C erhält $625 · 0{,}48 = 300$ Sitze.
- Regulär hatte B $500 · 0{,}32 = 160$ Sitze und C $500 · 0{,}48 = 240$ Sitze. Daher erhält B $200 - 160 = 40$ und C $300 - 240 = 60$ Ausgleichsmandate.
Kontrolle: $125 + 200 + 300 = 625$. Außerdem ergeben 125 von 625 wieder 20 %, 200 von 625 wieder 32 % und 300 von 625 wieder 48 %.
Prüfe am Ende drei Dinge: Stimmenanteile, Summe aller Sitze und Rechtsstand des betrachteten Wahlgesetzes.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Ausgleichsmandat
- Ausgangspunkt
- Sitzanspruch nach dem Stimmenverhältnis
- Mehr Direktmandate als Anspruch
- Reaktion
- Überhangmandate feststellen
- Gesamtgröße neu berechnen
- Zusätzliche Sitze verteilen
- Ziel
- Parteienverhältnis wiederherstellen
- Folgen
- Parlament wird größer
- Zahl des Ausgleichs ist nicht gleich Zahl des Überhangs
- Rechtsstand
- Früher beim Bundestag
- Heute noch in einzelnen Landtagswahlsystemen möglich
- Ausgangspunkt
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