Bundestagswahl: Stimmen, Ablauf und Wahlrecht
Bei der Bundestagswahl wählen die Wahlberechtigten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Die Erststimme bezieht sich auf eine Person im Wahlkreis. Die Zweitstimme bestimmt maßgeblich, wie viele der 630 Sitze eine Partei erhält. Der Bundestag beschließt Gesetze, kontrolliert die Bundesregierung und wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
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Wie unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme?
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Auf dem Stimmzettel kannst du zwei verschiedene Entscheidungen treffen.
Erststimme
Mit der Erststimme wählst du eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten aus deinem Wahlkreis. Sie entscheidet darüber, wer den Wahlkreis gewinnt. Seit der Wahlrechtsreform reicht ein Wahlkreissieg bei Kandidierenden einer Partei jedoch nicht immer allein für den Einzug in den Bundestag aus.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählst du die Landesliste einer Partei. Der Anteil der Zweitstimmen bestimmt maßgeblich, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält. Deshalb ist die Zweitstimme für das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien entscheidend.
Eine Landesliste ist eine von einer Partei für ein Bundesland festgelegte Reihenfolge von Kandidierenden. Sie wird bei der Verteilung der einer Partei zustehenden Sitze berücksichtigt.
Erststimme: Person im Wahlkreis. Zweitstimme: Stärke einer Partei und Zahl ihrer Sitze.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Mit der Erststimme wählst du eine im Wahlkreis. Die ist für die Sitzanzahl einer Partei maßgeblich. Die Kandidierenden einer Partei auf Landesebene stehen auf einer .
Wie werden die 630 Sitze verteilt?
Seit der Bundestagswahl 2025 besteht der Bundestag grundsätzlich aus 630 Abgeordneten. Die Zweitstimmen bestimmen, wie viele Sitze den Parteien zustehen. Das unterscheidet das heutige System vom Wahlrecht bis 2021, unter dem Überhang- und Ausgleichsmandate den Bundestag vergrößern konnten.
Zweitstimmendeckung
Ein Wahlkreissieg einer Parteikandidatin oder eines Parteikandidaten führt nur dann zu einem Sitz, wenn dieser Sitz durch das Zweitstimmenergebnis der Partei im betreffenden Bundesland gedeckt ist.
Ein vereinfachtes Beispiel
Eine Partei gewinnt in einem Bundesland drei Wahlkreise. Nach ihrem Zweitstimmenergebnis stehen ihr dort aber nur zwei Sitze zu.
- Zuerst wird festgestellt, dass die Partei in diesem Bundesland zwei Sitze erhält.
- Danach werden ihre drei Wahlkreissieger nach ihren Erststimmenanteilen geordnet.
- Die beiden Wahlkreissieger mit den höchsten Anteilen erhalten die beiden gedeckten Sitze.
- Der dritte Wahlkreissieger zieht trotz seines Sieges nicht ein, weil kein weiterer Sitz durch Zweitstimmen gedeckt ist.
Der entscheidende Gedanke lautet: Die Erststimme entscheidet über den Vergleich im Wahlkreis, aber die Zweitstimme begrenzt die Zahl der Sitze einer Partei.
Vertiefung: Wer wird bei der Sitzverteilung berücksichtigt?
Grundsätzlich werden Parteien berücksichtigt, die bundesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten.
Für die Bundestagswahl 2025 galt aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts außerdem eine Übergangsmaßgabe: Eine Partei unter fünf Prozent wurde bei der Sitzverteilung berücksichtigt, wenn ihre Kandidierenden mindestens drei Wahlkreise gewannen. Diese Übergangslösung darf nicht mit der früheren Grundmandatsklausel als unverändert fortbestehender Regel verwechselt werden.
Davon getrennt besteht eine gesetzliche Ausnahme für Landeslisten von Parteien nationaler Minderheiten. Für sie gilt die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht.
Ältere Erklärungen nennen häufig 598 Mindestsitze sowie Überhang- und Ausgleichsmandate. Sie beschreiben das Wahlrecht bis 2021 und dürfen nicht ungekennzeichnet auf die Bundestagswahl 2025 übertragen werden.
Wie gibst du deine Stimme ab?
Grundsätzlich dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren an der Bundestagswahl teilnehmen. Zusätzlich gelten Regeln zum Wohnsitz; für dauerhaft im Ausland lebende Deutsche bestehen besondere Voraussetzungen. Das Wählerverzeichnis sorgt dafür, dass Wahlberechtigte nur einmal abstimmen.
Vor der Wahl erhalten eingetragene Wahlberechtigte normalerweise eine Wahlbenachrichtigung. Sie nennt unter anderem das zuständige Wahllokal.
Im Wahllokal läuft die Stimmabgabe in wenigen Schritten ab:
- Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer prüfen die Wahlberechtigung.
- Du erhältst einen Stimmzettel.
- Du setzt deine Kreuze unbeobachtet in der Wahlkabine.
- Du faltest den Stimmzettel und wirfst ihn in die Wahlurne.
Alternativ kannst du Briefwahl beantragen. Der Wahlbrief muss rechtzeitig bei der zuständigen Wahlbehörde eingehen.
Wer Unterstützung benötigt, darf eine selbst gewählte Hilfsperson einsetzen. Diese muss den erklärten Willen der wählenden Person umsetzen. Hilfsmittel wie Wahlschablonen und barrierefreie Wahllokale erleichtern die Teilnahme.
Wahlgrundsätze
Die Wahl ist frei, weil niemand eine bestimmte Entscheidung erzwingen darf. Sie ist gleich, weil jede Stimme dasselbe Gewicht hat. Sie ist geheim, weil niemand beobachten oder kontrollieren darf, was du ankreuzt.
Was geschieht nach der Wahl?
Nach dem Schließen der Wahllokale zählen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen aus. Erste Hochrechnungen sind berechnete Schätzungen. Das amtliche Ergebnis entsteht erst durch die vollständige Prüfung und Feststellung der Stimmen.
Aus der Sitzverteilung ergeben sich mögliche Mehrheiten. Eine absolute Mehrheit bedeutet mehr als die Hälfte aller Sitze.
Eine einzelne Partei erreicht diese Mehrheit nur selten. Deshalb verhandeln Parteien häufig über eine Koalition, also über eine gemeinsame Regierung. Sie müssen sich auf politische Ziele und die Verteilung von Regierungsämtern einigen.
Die Abgeordneten außerhalb der Regierungsmehrheit bilden die Opposition. Sie kontrolliert die Regierung, kritisiert deren Vorhaben und macht politische Alternativen sichtbar.
Schließlich wählt der Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Bundesregierung besteht aus der Regierungsspitze und den Bundesministerinnen und Bundesministern.
Wahlentscheidung → Stimmenverteilung → Sitze und Mehrheiten → mögliche Koalition → Kanzlerwahl und Regierungsbildung.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Bundestagswahl
- Bedeutung
- Abgeordnete wählen
- Politik mitbestimmen
- Zwei Stimmen
- Erststimme für eine Person
- Zweitstimme für Parteistärke und Sitze
- Sitzverteilung
- 630 Sitze
- Zweitstimmendeckung
- Wahlgrundsätze
- frei
- gleich
- geheim
- Folgen
- Mehrheiten und Koalitionen
- Kanzlerwahl
- Regierung und Opposition
- Bedeutung
Abschluss-Check
Du hast das Thema verstanden, wenn du bei einem neuen Beispiel zuerst fragst: Wie viele Sitze erhält die Partei nach Zweitstimmen, welche Wahlkreissiege sind gedeckt und welche Mehrheit kann daraus entstehen?
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