Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Prinzipien
Die Bundesregierung leitet die politischen und staatlichen Geschäfte Deutschlands. Sie besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Gemeinsam heißen sie Bundeskabinett oder kurz Kabinett.
Auf dieser Seite lernst du, wie die Bundesregierung gebildet wird, welche Aufgaben sie übernimmt und wie Kanzler, Ministerien und Bundestag zusammenwirken.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Wer gehört zur Bundesregierung?
Die Bundesregierung ist ein Verfassungsorgan des Bundes. Sie ist für ganz Deutschland zuständig und gehört zur Exekutive, also zur ausführenden Gewalt.
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern.
Der Kanzler steht an ihrer Spitze. Jede Ministerin und jeder Minister leitet einen bestimmten Aufgabenbereich, das Ressort. Beispiele sind Finanzen, Umwelt, Justiz oder Außenpolitik.
Die Bundesregierung ist nicht mit dem Bundestag oder dem Bundesrat zu verwechseln:
- Der Bundestag wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er beschließt Gesetze, wählt den Kanzler und kontrolliert die Regierung.
- Der Bundesrat vertritt die Länder und wirkt an der Bundesgesetzgebung mit.
- Die Bundesregierung entwickelt und verwirklicht Politik, kann Gesetze vorschlagen und führt geltende Gesetze aus.
Parlament und Regierung sind nicht dasselbe: Der Bundestag wählt und kontrolliert den Kanzler, während die Bundesregierung die politischen und staatlichen Geschäfte leitet.
Wie wird die Bundesregierung gebildet?
Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Bundesregierung nicht unmittelbar. Ihre Wahl entscheidet zunächst über die Zusammensetzung des Bundestages.
Der typische Weg sieht so aus:
- Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten des Bundestages.
- Parteien oder Fraktionen beraten, welche Mehrheit eine Regierung tragen kann.
- Mehrere Parteien können dazu eine Koalition bilden.
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Im ersten Wahlgang ist dafür die absolute Mehrheit seiner Mitglieder nötig.
- Der gewählte Kanzler schlägt die Bundesministerinnen und Bundesminister vor.
- Der Bundespräsident ernennt sie.
Koalition
Eine Koalition ist ein Bündnis von Parteien beziehungsweise ihren Fraktionen, die gemeinsam regieren wollen. Sie vereinbaren gewöhnlich politische Ziele und stützen die Regierung mit ihrer Mehrheit im Bundestag.
Eine Koalition ist häufig nötig, aber sie ist kein eigenes Verfassungsorgan. Entscheidend ist, dass der Kanzler die erforderliche Mehrheit im Bundestag erhält.
Nach einer Bundestagswahl besitzt keine Fraktion allein mehr als die Hälfte der Sitze. Zwei Fraktionen einigen sich auf gemeinsame Ziele und unterstützen dieselbe Person bei der Kanzlerwahl. Erhält diese Person mehr als die Hälfte der Stimmen aller Bundestagsmitglieder, ist sie mit absoluter Mehrheit gewählt. Danach schlägt sie die Ministerinnen und Minister vor; der Bundespräsident ernennt sie.
Welche Aufgaben übernimmt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung legt politische Ziele fest, berät über Probleme und trifft Entscheidungen für den Bund. Dabei befasst sie sich zum Beispiel mit sozialer Sicherung, Verkehr, Sicherheit oder Außenpolitik.
Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
- politische Vorhaben entwickeln und koordinieren;
- Gesetzesvorschläge in den Bundestag einbringen;
- geltende Gesetze ausführen;
- die Arbeit der Bundesministerien steuern;
- gegenüber dem Bundestag Auskunft über ihre Politik geben.
Ein Ministerium unterstützt die politische Leitung seines Ressorts. Dort werden Fachfragen bearbeitet, Informationen ausgewertet sowie Gesprächsvorlagen und Gesetzesvorschläge vorbereitet. Über wichtige oder ressortübergreifende Vorhaben berät anschließend das Kabinett.
Angenommen, die Bundesregierung möchte eine neue Regel für den Straßenverkehr vorschlagen:
- Das zuständige Ministerium untersucht das Problem und bereitet einen Entwurf vor.
- Die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister vertritt das Vorhaben politisch.
- Das Kabinett berät darüber und kann Änderungen verlangen.
- Beschließt das Kabinett den Entwurf, kann die Bundesregierung ihn in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
- Der Bundestag berät und entscheidet darüber; auch der Bundesrat wirkt je nach Verfahren mit.
Die Bundesregierung kann ein Gesetz also anstoßen. Sie kann es aber nicht allein zum Gesetz machen.
Wie werden Entscheidungen innerhalb der Regierung verteilt?
Drei Arbeitsgrundsätze regeln, wer innerhalb der Bundesregierung wofür verantwortlich ist.
Das Kanzlerprinzip
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Er legt damit die politische Grundrichtung fest und trägt dafür Verantwortung. Außerdem führt er den Vorsitz im Kabinett und leitet die Regierungsgeschäfte.
Das Ressortprinzip
Innerhalb der politischen Richtlinien leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister das eigene Ressort selbstständig und eigenverantwortlich. Der Kanzler entscheidet deshalb nicht jede Einzelfrage eines Ministeriums selbst.
Das Kollegialprinzip
Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung entscheidet das Kabinett gemeinsam. Auch Streit zwischen Ministerien kann im Kabinett beraten und durch einen Mehrheitsbeschluss entschieden werden. Dieses Zusammenwirken wird auch als Kabinettsprinzip bezeichnet.
Kanzlerprinzip: Grundrichtung festlegen. Ressortprinzip: den eigenen Aufgabenbereich selbstständig leiten. Kollegialprinzip: wichtige gemeinsame Fragen im Kabinett entscheiden.
Drei Konfliktfälle:
- Der Kanzler legt fest, dass Klimaschutz ein Schwerpunkt der Regierungspolitik sein soll: Kanzlerprinzip.
- Die Umweltministerin entscheidet innerhalb dieses Rahmens, wie ihr Ministerium einen Entwurf fachlich vorbereitet: Ressortprinzip.
- Umwelt- und Verkehrsministerium sind sich bei einem ressortübergreifenden Vorhaben nicht einig; das Kabinett entscheidet gemeinsam: Kollegialprinzip.
Wer trägt Verantwortung und wer kontrolliert?
Politische Leitung, ministerielle Arbeit und parlamentarische Kontrolle erfüllen verschiedene Funktionen:
| Bereich | Aufgabe |
|---|---|
| Kanzler und Minister | politische Ziele festlegen und Entscheidungen vertreten |
| Bundesministerien | Vorhaben fachlich vorbereiten und geltende Regeln in ihrem Bereich umsetzen |
| Kabinett | wichtige gemeinsame Entscheidungen beraten und beschließen |
| Bundestag | den Kanzler wählen, Gesetze beraten und die Regierung kontrollieren |
Der Kanzler ist dem Bundestag gegenüber rechenschaftspflichtig. Regierungserklärungen, Befragungen und Anhörungen in Ausschüssen ermöglichen es dem Parlament, Auskünfte und Begründungen zu verlangen.
Auch die Opposition erfüllt dabei eine wichtige Aufgabe. Sie unterstützt die Regierung nicht, kann ihre Entscheidungen aber öffentlich prüfen, kritisieren und Alternativen vorschlagen.
Ein Kanzler kann nicht einfach abgewählt werden, ohne dass eine Nachfolge feststeht. Beim konstruktiven Misstrauensvotum wählt der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gleichzeitig einen neuen Kanzler.
Konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag entzieht dem bisherigen Kanzler das Vertrauen, indem er zugleich einen Nachfolger mit der erforderlichen Mehrheit wählt. So bleibt das Amt ohne Unterbrechung besetzt.
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Alles auf einen Blick
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