Politik

Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Prinzipien

Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Prinzipien
Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Prinzipien
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Die Bundesregierung leitet die politischen und staatlichen Geschäfte Deutschlands. Sie besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Gemeinsam heißen sie Bundeskabinett oder kurz Kabinett.

Auf dieser Seite lernst du, wie die Bundesregierung gebildet wird, welche Aufgaben sie übernimmt und wie Kanzler, Ministerien und Bundestag zusammenwirken.

Deine Lernziele

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Wer gehört zur Bundesregierung?

Die Bundesregierung ist ein Verfassungsorgan des Bundes. Sie ist für ganz Deutschland zuständig und gehört zur Exekutive, also zur ausführenden Gewalt.

Definition

Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern.

Der Kanzler steht an ihrer Spitze. Jede Ministerin und jeder Minister leitet einen bestimmten Aufgabenbereich, das Ressort. Beispiele sind Finanzen, Umwelt, Justiz oder Außenpolitik.

Die Bundesregierung ist nicht mit dem Bundestag oder dem Bundesrat zu verwechseln:

  • Der Bundestag wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er beschließt Gesetze, wählt den Kanzler und kontrolliert die Regierung.
  • Der Bundesrat vertritt die Länder und wirkt an der Bundesgesetzgebung mit.
  • Die Bundesregierung entwickelt und verwirklicht Politik, kann Gesetze vorschlagen und führt geltende Gesetze aus.
Merke

Parlament und Regierung sind nicht dasselbe: Der Bundestag wählt und kontrolliert den Kanzler, während die Bundesregierung die politischen und staatlichen Geschäfte leitet.

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Frage 1 von 2LeichtWelche Personen bilden gemeinsam die Bundesregierung?
Lösung: Der Bundeskanzler und die Bundesministerinnen und Bundesminister — Die Mitglieder der Bundesregierung sind der Kanzler und die Bundesministerinnen und Bundesminister. Gemeinsam bilden sie das Kabinett.
Frage 2 von 2MittelWelche Aussage beschreibt die Gewaltenteilung richtig?
Lösung: Die Bundesregierung gehört zur Exekutive, der Bundestag zur Legislative. — Die Exekutive führt Gesetze aus und gestaltet Regierungspolitik. Die Legislative berät und beschließt Gesetze.
Wie wird die Bundesregierung gebildet?

Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Bundesregierung nicht unmittelbar. Ihre Wahl entscheidet zunächst über die Zusammensetzung des Bundestages.

Der typische Weg sieht so aus:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten des Bundestages.
  2. Parteien oder Fraktionen beraten, welche Mehrheit eine Regierung tragen kann.
  3. Mehrere Parteien können dazu eine Koalition bilden.
  4. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Im ersten Wahlgang ist dafür die absolute Mehrheit seiner Mitglieder nötig.
  5. Der gewählte Kanzler schlägt die Bundesministerinnen und Bundesminister vor.
  6. Der Bundespräsident ernennt sie.
Definition

Koalition

Eine Koalition ist ein Bündnis von Parteien beziehungsweise ihren Fraktionen, die gemeinsam regieren wollen. Sie vereinbaren gewöhnlich politische Ziele und stützen die Regierung mit ihrer Mehrheit im Bundestag.

Eine Koalition ist häufig nötig, aber sie ist kein eigenes Verfassungsorgan. Entscheidend ist, dass der Kanzler die erforderliche Mehrheit im Bundestag erhält.

Beispiel

Nach einer Bundestagswahl besitzt keine Fraktion allein mehr als die Hälfte der Sitze. Zwei Fraktionen einigen sich auf gemeinsame Ziele und unterstützen dieselbe Person bei der Kanzlerwahl. Erhält diese Person mehr als die Hälfte der Stimmen aller Bundestagsmitglieder, ist sie mit absoluter Mehrheit gewählt. Danach schlägt sie die Ministerinnen und Minister vor; der Bundespräsident ernennt sie.

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Frage 1 von 1MittelWelche Reihenfolge beschreibt die Regierungsbildung richtig?
Lösung: Bundestagswahl → Kanzlerwahl → Ministervorschläge → Ernennung durch den Bundespräsidenten — Die Bevölkerung wählt den Bundestag. Dieser wählt den Kanzler. Der Kanzler schlägt die Minister vor, die anschließend vom Bundespräsidenten ernannt werden.
Welche Aufgaben übernimmt die Bundesregierung?

Die Bundesregierung legt politische Ziele fest, berät über Probleme und trifft Entscheidungen für den Bund. Dabei befasst sie sich zum Beispiel mit sozialer Sicherung, Verkehr, Sicherheit oder Außenpolitik.

Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:

  • politische Vorhaben entwickeln und koordinieren;
  • Gesetzesvorschläge in den Bundestag einbringen;
  • geltende Gesetze ausführen;
  • die Arbeit der Bundesministerien steuern;
  • gegenüber dem Bundestag Auskunft über ihre Politik geben.

Ein Ministerium unterstützt die politische Leitung seines Ressorts. Dort werden Fachfragen bearbeitet, Informationen ausgewertet sowie Gesprächsvorlagen und Gesetzesvorschläge vorbereitet. Über wichtige oder ressortübergreifende Vorhaben berät anschließend das Kabinett.

Beispiel

Angenommen, die Bundesregierung möchte eine neue Regel für den Straßenverkehr vorschlagen:

  1. Das zuständige Ministerium untersucht das Problem und bereitet einen Entwurf vor.
  2. Die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister vertritt das Vorhaben politisch.
  3. Das Kabinett berät darüber und kann Änderungen verlangen.
  4. Beschließt das Kabinett den Entwurf, kann die Bundesregierung ihn in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
  5. Der Bundestag berät und entscheidet darüber; auch der Bundesrat wirkt je nach Verfahren mit.

Die Bundesregierung kann ein Gesetz also anstoßen. Sie kann es aber nicht allein zum Gesetz machen.

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Frage 1 von 1MittelEin Ministerium hat einen Gesetzentwurf vorbereitet. Was folgt daraus noch nicht?
Lösung: Dass der Entwurf bereits ein gültiges Gesetz ist — Ein Regierungsentwurf muss die vorgesehenen Beratungs- und Beschlussschritte durchlaufen. Die Regierung kann Gesetze vorschlagen, aber nicht allein beschließen.
Wie werden Entscheidungen innerhalb der Regierung verteilt?

Drei Arbeitsgrundsätze regeln, wer innerhalb der Bundesregierung wofür verantwortlich ist.

Das Kanzlerprinzip

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Er legt damit die politische Grundrichtung fest und trägt dafür Verantwortung. Außerdem führt er den Vorsitz im Kabinett und leitet die Regierungsgeschäfte.

Das Ressortprinzip

Innerhalb der politischen Richtlinien leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister das eigene Ressort selbstständig und eigenverantwortlich. Der Kanzler entscheidet deshalb nicht jede Einzelfrage eines Ministeriums selbst.

Das Kollegialprinzip

Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung entscheidet das Kabinett gemeinsam. Auch Streit zwischen Ministerien kann im Kabinett beraten und durch einen Mehrheitsbeschluss entschieden werden. Dieses Zusammenwirken wird auch als Kabinettsprinzip bezeichnet.

Merke

Kanzlerprinzip: Grundrichtung festlegen. Ressortprinzip: den eigenen Aufgabenbereich selbstständig leiten. Kollegialprinzip: wichtige gemeinsame Fragen im Kabinett entscheiden.

Beispiel

Drei Konfliktfälle:

  • Der Kanzler legt fest, dass Klimaschutz ein Schwerpunkt der Regierungspolitik sein soll: Kanzlerprinzip.
  • Die Umweltministerin entscheidet innerhalb dieses Rahmens, wie ihr Ministerium einen Entwurf fachlich vorbereitet: Ressortprinzip.
  • Umwelt- und Verkehrsministerium sind sich bei einem ressortübergreifenden Vorhaben nicht einig; das Kabinett entscheidet gemeinsam: Kollegialprinzip.
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Frage 1 von 3LeichtWelches Prinzip gibt den Bundesministern Eigenverantwortung für ihren Aufgabenbereich?
Lösung: Ressortprinzip — Beim Ressortprinzip leitet jedes Regierungsmitglied den eigenen Geschäftsbereich selbstständig innerhalb der politischen Richtlinien.
Frage 2 von 3MittelZwei Ministerien streiten über eine politisch bedeutende gemeinsame Angelegenheit. Das Kabinett stimmt darüber ab. Welches Prinzip wird angewendet?
Lösung: Kollegialprinzip — Das Kollegialprinzip greift bei übergreifenden Fragen und bei Konflikten, über die das Kabinett gemeinsam entscheidet.
Frage 3 von 3SchwerDer Kanzler legt ein politisches Ziel fest, schreibt einem Minister aber zusätzlich jeden fachlichen Einzelschritt vor. Welche Grenze ist berührt?
Lösung: Die eigenverantwortliche Ressortleitung — Der Kanzler bestimmt die politischen Richtlinien. Innerhalb dieses Rahmens bleibt der Minister für die Leitung seines Ressorts eigenverantwortlich.
Wer trägt Verantwortung und wer kontrolliert?

Politische Leitung, ministerielle Arbeit und parlamentarische Kontrolle erfüllen verschiedene Funktionen:

BereichAufgabe
Kanzler und Ministerpolitische Ziele festlegen und Entscheidungen vertreten
BundesministerienVorhaben fachlich vorbereiten und geltende Regeln in ihrem Bereich umsetzen
Kabinettwichtige gemeinsame Entscheidungen beraten und beschließen
Bundestagden Kanzler wählen, Gesetze beraten und die Regierung kontrollieren

Der Kanzler ist dem Bundestag gegenüber rechenschaftspflichtig. Regierungserklärungen, Befragungen und Anhörungen in Ausschüssen ermöglichen es dem Parlament, Auskünfte und Begründungen zu verlangen.

Auch die Opposition erfüllt dabei eine wichtige Aufgabe. Sie unterstützt die Regierung nicht, kann ihre Entscheidungen aber öffentlich prüfen, kritisieren und Alternativen vorschlagen.

Ein Kanzler kann nicht einfach abgewählt werden, ohne dass eine Nachfolge feststeht. Beim konstruktiven Misstrauensvotum wählt der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gleichzeitig einen neuen Kanzler.

Definition

Konstruktives Misstrauensvotum

Der Bundestag entzieht dem bisherigen Kanzler das Vertrauen, indem er zugleich einen Nachfolger mit der erforderlichen Mehrheit wählt. So bleibt das Amt ohne Unterbrechung besetzt.

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Frage 1 von 2MittelWarum kann die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf nicht allein zum Gesetz machen?
Lösung: Weil das Parlament die vorgesehenen Beratungs- und Beschlussaufgaben erfüllt — Gewaltenteilung bedeutet hier: Die Regierung darf einen Entwurf einbringen, doch die gesetzgebenden Organe beraten und beschließen nach dem vorgesehenen Verfahren.
Frage 2 von 2SchwerWas macht ein Misstrauensvotum gegen den Kanzler konstruktiv?
Lösung: Der Bundestag wählt gleichzeitig einen neuen Kanzler. — Die gleichzeitige Wahl eines Nachfolgers verhindert, dass der Bundestag den Kanzler absetzt, ohne eine neue tragfähige Leitung zu bestimmen.
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Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Bundesregierung
    • Zusammensetzung
      • Bundeskanzler
      • Bundesminister
    • Regierungsbildung
      • Bundestagswahl
      • Kanzlerwahl
      • Ministervorschläge und Ernennung
    • Aufgaben
      • Politik gestalten
      • Gesetze vorschlagen
      • Gesetze ausführen
    • Arbeitsprinzipien
      • Kanzlerprinzip
      • Ressortprinzip
      • Kollegialprinzip
    • Verantwortung
      • Rechenschaft gegenüber dem Bundestag
      • parlamentarische Kontrolle
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Frage 1 von 4LeichtWer ernennt die Bundesministerinnen und Bundesminister auf Vorschlag des Kanzlers?
Lösung: Der Bundespräsident — Der Kanzler schlägt die Mitglieder des Kabinetts vor; der Bundespräsident ernennt sie.
Frage 2 von 4MittelEin Minister entscheidet innerhalb der politischen Richtlinien eigenverantwortlich über die Arbeit seines Ministeriums. Welches Prinzip passt?
Lösung: Ressortprinzip — Eigenverantwortliche Leitung eines einzelnen Geschäftsbereichs kennzeichnet das Ressortprinzip.
Frage 3 von 4SchwerEin Vorhaben wird im Ministerium fachlich vorbereitet, vom Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten. Welche Deutung ist richtig?
Lösung: Politische Leitung, ministerielle Vorbereitung und parlamentarische Gesetzgebung haben unterschiedliche Aufgaben. — Das Beispiel zeigt die Aufgabenteilung: Ein Ministerium bereitet vor, die Regierung entscheidet über ihre Vorlage, und das Parlament erfüllt seine gesetzgeberische Aufgabe.
Frage 4 von 4SchwerDie Ministerin für Verkehr und der Umweltminister streiten über ein gemeinsames Vorhaben. Der Kanzler verweist auf die politischen Richtlinien, das Kabinett stimmt anschließend über die übergreifende Frage ab. Welche Zuordnung stimmt?
Lösung: Die Richtlinien folgen dem Kanzlerprinzip, die gemeinsame Abstimmung dem Kollegialprinzip. — In einem Fall können mehrere Prinzipien zusammenwirken: Der Kanzler setzt den Rahmen, die Minister leiten ihre Ressorts und das Kabinett entscheidet über gemeinsame Streitfragen.

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