Bundesregierung: Aufgaben, Aufbau und Arbeitsweise
Die Bundesregierung leitet die Politik des Bundes. Sie führt Gesetze aus, bereitet politische Vorhaben und viele Gesetzentwürfe vor, vertritt Deutschland nach außen und steuert die Bundesverwaltung. Sie besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Zusammen bilden sie das Bundeskabinett.
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Welche Aufgaben hat die Bundesregierung?
Die Bundesregierung gehört zur Exekutive, also zur ausführenden Gewalt. Ihre Arbeit beschränkt sich aber nicht darauf, bereits beschlossene Gesetze auszuführen.
Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
- Sie bestimmt und koordiniert die Politik des Bundes.
- Sie führt Bundesgesetze aus und leitet die Bundesbehörden. Viele Gesetze werden allerdings von den Ländern ausgeführt.
- Sie bereitet politische Entscheidungen und einen großen Teil der Gesetzentwürfe vor.
- Sie kann eigene Gesetzesvorlagen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
- Sie plant den Bundeshaushalt und berät über Programme, Verordnungen und Berichte.
- Sie gestaltet die Außenpolitik und vertritt Deutschland in der Europäischen Union und in internationalen Organisationen.
Ressort
Ein Ressort ist der Aufgabenbereich eines Ministeriums, zum Beispiel Finanzen, Verteidigung oder Justiz. Die genaue Zahl und der Zuschnitt der Ressorts sind nicht dauerhaft festgelegt.
Die Bundesregierung und der Bundestag sind nicht dasselbe. Die Regierung entwickelt und verwirklicht Politik. Der Bundestag wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung. Auch der Bundesrat kann je nach Gesetz an der Gesetzgebung mitwirken.
Ein Ministerium bereitet einen Gesetzentwurf vor. Das Kabinett beschließt, ihn einzubringen. Damit ist der Entwurf noch kein Gesetz: Er muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Bundestag entscheidet darüber; je nach Gesetz wirkt auch der Bundesrat mit.
Wie wird die Bundesregierung gebildet?
Die Regierungsbildung beginnt nicht mit der Ernennung der Minister. Zuerst wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Bundestages. Häufig verhandeln anschließend zwei oder mehr Parteien über eine Koalition, wenn keine Partei allein eine tragfähige Mehrheit besitzt.
Der übliche Ablauf ist:
- Die Bürgerinnen und Bürger wählen den Bundestag.
- Parteien klären, welche Mehrheit eine Regierung tragen kann, und vereinbaren häufig ein gemeinsames Regierungsprogramm.
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Im ersten Wahlgang ist dafür die absolute Mehrheit seiner Mitglieder nötig.
- Der Kanzler oder die Kanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesministerinnen und Bundesminister verbindlich vor.
- Der Bundespräsident ernennt die vorgeschlagenen Ministerinnen und Minister formell.
Der Bundestag wählt den Kanzler. Der Kanzler schlägt die Minister vor. Der Bundespräsident ernennt sie.
Formal besitzt der Kanzler eine starke Stellung bei der Kabinettsbildung. In einer Koalition werden Ressortverteilung und Personalfragen jedoch gewöhnlich zwischen den beteiligten Parteien ausgehandelt.
Wie verteilen drei Prinzipien die Macht?
Artikel 65 des Grundgesetzes verbindet drei Arbeitsprinzipien. Keines davon gilt allein: Erst ihr Zusammenspiel erklärt, wie die Bundesregierung arbeitet.
Kanzlerprinzip
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, also die politische Gesamtlinie. Diese Befugnis heißt Richtlinienkompetenz. Der Kanzler leitet die Regierungsgeschäfte und trägt die Gesamtverantwortung.
Ressortprinzip
Jeder Bundesminister führt sein Ressort innerhalb der politischen Richtlinien selbstständig und eigenverantwortlich. Der Kanzler darf deshalb nicht jede einzelne Fachentscheidung einfach an sich ziehen.
Kollegialprinzip
Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung beraten Kanzler und Minister gemeinsam. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ressorts entscheidet das Kabinett mit Mehrheit. Das Kollegialprinzip wird deshalb auch Kabinettsprinzip genannt.
Drei Konflikte lassen sich so zuordnen:
- Der Kanzler legt fest, dass Klimaschutz ein Schwerpunkt der gesamten Regierungspolitik wird: Kanzlerprinzip.
- Die Verkehrsministerin entscheidet innerhalb dieser Vorgabe, wie ihr Ministerium ein Förderprogramm ausgestaltet: Ressortprinzip.
- Verkehrs- und Finanzministerium streiten über ein Vorhaben von allgemeiner Bedeutung; das Kabinett entscheidet gemeinsam: Kollegialprinzip.
Wie wird aus einer politischen Idee ein Vorhaben?
Ein Minister kann ein großes Politikfeld nicht allein bearbeiten. Ihm steht ein Bundesministerium mit Fachabteilungen und Referaten zur Seite.
Bei einem Ressortvorhaben lassen sich drei Ebenen unterscheiden:
- Politische Leitung: Der Minister setzt innerhalb der Regierungsrichtlinien Schwerpunkte, trifft politische Entscheidungen und vertritt das Vorhaben.
- Ministerialverwaltung: Fachleute prüfen Probleme, sammeln Informationen, entwickeln Regelungen und formulieren Entwürfe.
- Parlamentarische Verantwortung: Der Bundestag berät und beschließt Gesetze und kontrolliert die Bundesregierung. Die Regierung muss ihr Handeln politisch erklären und verantworten.
Das Verkehrsministerium möchte eine neue bundesweite Verkehrsregel vorbereiten.
- Die politische Leitung legt das Ziel des Vorhabens fest.
- Fachleute im Ministerium prüfen bestehende Regeln und erarbeiten einen Entwurf.
- Andere betroffene Ressorts stimmen den Entwurf mit dem Verkehrsministerium ab.
- Das Kabinett berät und beschließt die Regierungsvorlage.
- Die Bundesregierung bringt sie in das Gesetzgebungsverfahren ein.
- Der Bundestag berät und entscheidet; je nach Gegenstand wirkt der Bundesrat mit.
Das Beispiel zeigt: Die Verwaltung bereitet fachlich vor, die Regierung führt politisch, und das Parlament entscheidet über das Gesetz.
Wer begrenzt und kontrolliert die Regierung?
Die Bundesregierung kann nicht unbeschränkt handeln. Ihre Macht wird auf mehreren Ebenen begrenzt:
- Der Bundestag beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung.
- Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit und vertritt dabei die Länder.
- Viele Gesetze werden von den Ländern ausgeführt.
- Gerichte prüfen staatliches Handeln; das Bundesverfassungsgericht wacht über die Verfassung.
- Koalitionspartner müssen gemeinsame Entscheidungen aushandeln.
- Innerhalb der Regierung begrenzen Ressort- und Kollegialprinzip eine alleinige Steuerung durch den Kanzler.
- In der Europäischen Union handelt die Bundesregierung gemeinsam mit weiteren europäischen Organen und Mitgliedstaaten.
Der Bundestag kann einen einzelnen Bundesminister nicht abwählen. Einen Kanzler kann er nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum ersetzen: Er muss dabei mit absoluter Mehrheit zugleich einen neuen Kanzler wählen.
Dass die Regierung viele Gesetzentwürfe vorbereitet, macht sie nicht zur alleinigen Gesetzgeberin. Vorbereitung, parlamentarische Entscheidung und Ausführung sind unterschiedliche Aufgaben.
Karteikasten
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Alles auf einen Blick
- Bundesregierung
- Aufbau: Kanzler und Bundesminister bilden das Kabinett
- Aufgaben: Politik steuern, Gesetze ausführen, Vorlagen vorbereiten, Deutschland vertreten
- Bildung: Bundestag wählt Kanzler, Bundespräsident ernennt vorgeschlagene Minister
- Arbeitsweise: Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip
- Unterstützung: Ministerien leisten fachliche Verwaltungsarbeit
- Kontrolle: Bundestag, Bundesrat, Länder, Gerichte und weitere Bindungen begrenzen die Regierung
Abschluss-Check
Du hast das Thema verstanden, wenn du bei einem neuen Fall zuerst fragst: Geht es um die politische Gesamtlinie, um die Eigenständigkeit eines Ressorts oder um eine gemeinsame Kabinettsentscheidung? Danach kannst du bestimmen, wer fachlich vorbereitet und wer politisch oder parlamentarisch verantwortlich entscheidet.
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