Bundesverfassungsgericht: Aufgaben einfach erklärt
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es schützt damit die Verfassung und die Grundrechte. Es beschließt aber keine eigenen Gesetze und entscheidet nicht, welche Politik es am besten findet.
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Warum gibt es das Bundesverfassungsgericht?
Bundestag, Bundesregierung, Behörden und Gerichte müssen das Grundgesetz beachten. Doch was geschieht, wenn darüber Streit entsteht? Dann kann das Bundesverfassungsgericht unter den jeweils geltenden Voraussetzungen angerufen werden.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht, kurz BVerfG, ist ein unabhängiges Gericht und ein eigenes Verfassungsorgan mit Sitz in Karlsruhe. Sein Maßstab ist das Grundgesetz. Deshalb wird es auch „Hüter der Verfassung“ genannt.
Das Gericht gehört zur Judikative, also zur rechtsprechenden Gewalt. Es kontrolliert zum Beispiel, ob ein Gesetz oder eine staatliche Maßnahme Grundrechte verletzt. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und für die staatlichen Organe bindend.
Das BVerfG ist jedoch keine zusätzliche Instanz für jeden gewöhnlichen Rechtsstreit. Zuerst muss geklärt werden, ob ein verfassungsrechtliches Verfahren zulässig ist und ob gerade dieses Gericht zuständig ist.
Das Bundesverfassungsgericht fragt nicht: „Ist diese Politik besonders klug?“ Es fragt: „Ist dieses staatliche Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar?“
Wie gelangt eine Verfassungsfrage zum Gericht?
Das Gericht wird nicht von selbst tätig. Jemand muss ein dafür vorgesehenes Verfahren einleiten. Wer das darf und was geprüft wird, hängt von der Verfahrensart ab.
Ein möglicher Weg sieht so aus:
- Eine staatliche Stelle handelt oder ein Gesetz wird angewendet.
- Eine Person, ein Gericht oder ein staatliches Organ erkennt eine mögliche Verfassungsfrage.
- Das BVerfG prüft zunächst Zuständigkeit und Zulässigkeit.
- Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft es die Verfassungsfrage inhaltlich.
- Die staatlichen Stellen müssen die Entscheidung beachten.
Eine Behörde trifft eine Entscheidung. Eine betroffene Person meint, dadurch werde eines ihrer Grundrechte verletzt. Das bedeutet noch nicht, dass das BVerfG sofort über die Sache entscheidet. Zunächst wird geprüft, ob die Beschwerde zulässig ist und ob das BVerfG zuständig ist. Erst danach kann es untersuchen, ob tatsächlich ein Grundrecht verletzt wurde.
Die Aussage „Jede Person kann jedes beliebige Gesetz einfach in Karlsruhe anfechten“ ist zu weit. Eine Verfassungsbeschwerde hat genaue Voraussetzungen. Eine behauptete Grundrechtsverletzung allein garantiert noch keine inhaltliche Entscheidung.
Welche Verfahren gehören zu seinen Aufgaben?
Verschiedene Konflikte benötigen verschiedene Verfahren. Entscheidend ist, wer eine Verfassungsfrage stellt und was geprüft werden soll.
| Verfahren | Zentrale Prüffrage | Möglicher Ausgangspunkt |
|---|---|---|
| Verfassungsbeschwerde | Hat die öffentliche Gewalt Grundrechte verletzt? | Eine betroffene Person rügt staatliches Handeln. |
| Konkrete Normenkontrolle | Ist ein entscheidungserhebliches Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar? | Ein Gericht hält ein anzuwendendes Gesetz für verfassungswidrig. |
| Abstrakte Normenkontrolle | Ist Bundes- oder Landesrecht mit höherrangigem Recht vereinbar? | Bestimmte staatliche Organe beantragen eine Prüfung. |
| Organstreit | Wurden Rechte oder Zuständigkeiten eines Verfassungsorgans verletzt? | Verfassungsorgane streiten über ihre Befugnisse. |
| Bund-Länder-Streit | Welche Rechte und Pflichten haben Bund und Länder im Streitfall? | Bund und ein Land sind sich über Zuständigkeiten uneinig. |
| Parteiverbotsverfahren | Ist eine Partei verfassungswidrig? | Ein antragsberechtigtes Verfassungsorgan stellt einen Antrag. |
Ein Fachgericht soll einen Fall entscheiden. Dafür müsste es ein Gesetz anwenden, das es für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält. Das Fachgericht verwirft das Gesetz nicht einfach selbst, sondern kann die Verfassungsfrage dem BVerfG vorlegen. Das ist eine konkrete Normenkontrolle.
Wie ist das Gericht aufgebaut und geschützt?
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richterinnen und Richtern. Sie arbeiten in zwei gleichberechtigten Senaten mit jeweils acht Mitgliedern. Innerhalb der Senate gibt es Kammern mit jeweils drei Mitgliedern.
Bundestag und Bundesrat wählen jeweils die Hälfte der Mitglieder. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Diese Regeln erschweren es, das Gericht dauerhaft von einer einzelnen politischen Mehrheit abhängig zu machen:
- Die Zweidrittelmehrheit verlangt breite Zustimmung.
- Die lange Amtszeit löst die Tätigkeit von kurzen Wahlperioden.
- Der Ausschluss der Wiederwahl verringert den Anreiz, Entscheidungen an einer möglichen Wiederwahl auszurichten.
- Eine eigene Verwaltung und ein eigener Haushalt unterstützen die institutionelle Arbeitsfähigkeit.
Richterinnen und Richter werden von politischen Organen gewählt. Nach der Wahl dürfen diese Organe ihnen trotzdem keine Entscheidungen vorschreiben.
Macht das Gericht Politik?
Urteile des BVerfG können große politische Folgen haben. Erklärt das Gericht eine Regelung für verfassungswidrig, muss der Gesetzgeber sie möglicherweise ändern oder neu gestalten. Dadurch verändert sich der politische Handlungsspielraum.
Trotzdem ist das Gericht nicht selbst der Gesetzgeber:
- Das Parlament entscheidet innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens über politische Ziele und konkrete Regelungen.
- Das BVerfG kontrolliert, ob dieser Rahmen eingehalten wird.
- Es darf politische Zweckmäßigkeit nicht an die Stelle des Grundgesetzes setzen.
- Es kann nur entscheiden, wenn es in einem vorgesehenen Verfahren angerufen wird.
Das Gericht stellt fest, dass eine gesetzliche Regelung Grundrechte verletzt. Es kann damit eine verfassungsrechtliche Grenze benennen und eine Neuregelung notwendig machen. Welche zulässige politische Lösung gewählt wird, bleibt grundsätzlich Aufgabe des Gesetzgebers.
Die Macht des Gerichts bleibt ein demokratisches Spannungsfeld. Seine Kontrolle begrenzt staatliche Macht und schützt Grundrechte. Zu enge Vorgaben könnten jedoch den Spielraum des gewählten Parlaments verkleinern. Deshalb ist die Unterscheidung zwischen verfassungsrechtlicher Kontrolle und politischer Gestaltung so wichtig.
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Alles auf einen Blick
- Bundesverfassungsgericht
- schützt Grundgesetz und Grundrechte
- prüft Gesetze und staatliches Handeln
- entscheidet nur in vorgesehenen Verfahren
- besteht aus zwei Senaten mit je acht Mitgliedern
- ist unabhängig von politischen Weisungen
- bindet staatliche Stellen durch seine Entscheidungen
- begrenzt Politik, ersetzt aber nicht den Gesetzgeber
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