Politik

Legislative, Exekutive und Judikative erklärt

Legislative, Exekutive und Judikative erklärt
Legislative, Exekutive und Judikative erklärt
Für Quiz, Lückentext, Lernkarten und Fortschritt ist JavaScript nötig. Alle Inhalte und Lösungen bleiben direkt lesbar.

Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive führt sie aus und die Judikative entscheidet Rechtsfragen nach diesen Gesetzen. Diese Aufteilung der Staatsgewalt soll verhindern, dass eine Stelle unkontrolliert über Regeln, ihre Anwendung und mögliche Strafen bestimmt.

Auf dieser Seite lernst du, die drei Gewalten an ihren Aufgaben zu erkennen, deutschen Institutionen zuzuordnen und ihr Zusammenspiel zu erklären.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Warum wird die Staatsgewalt geteilt?

Das Wort Gewalt meint hier nicht körperliche Gewalt. Gemeint ist die Macht des Staates, Regeln durchzusetzen und auf Gesetzesverstöße zu reagieren. Auch der Staat selbst ist an Gesetze gebunden.

Wenn dieselbe Stelle Gesetze beschließen, sie ausführen und abschließend über Streitfälle entscheiden könnte, wäre ihre Macht kaum kontrolliert. Die Gewaltenteilung verteilt diese Aufgaben deshalb auf verschiedene staatliche Organe.

Definition

Gewaltenteilung

Gewaltenteilung ist die Aufteilung der Staatsgewalt auf Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung. Die Bereiche begrenzen und kontrollieren einander, damit staatliche Macht nicht willkürlich oder zum einseitigen Vorteil eingesetzt wird.

Merke

Gewaltenteilung schützt Freiheit, indem sie staatliche Macht verteilt und kontrollierbar macht.

Teste dich
Frage 1 von 1LeichtWelcher Gedanke beschreibt den Zweck der Gewaltenteilung?
Lösung: Staatliche Macht soll aufgeteilt und gegenseitig kontrolliert werden. — Gewaltenteilung trennt Gesetzgebung, Ausführung und Rechtsprechung, damit keine Stelle allein unkontrolliert bestimmt.
Welche Aufgabe hat jede Gewalt?

Die drei Gewalten lassen sich am zuverlässigsten über ihre vorrangige Aufgabe unterscheiden.

Legislative: Gesetze beraten und beschließen

Legislative bedeutet gesetzgebende Gewalt. In Deutschland gehört vor allem der Bundestag dazu. Auch der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit, und die Landesparlamente beschließen Gesetze für ihre Bundesländer.

Eine Regierung darf einen Gesetzentwurf vorschlagen. Sie kann jedoch nicht allein entscheiden, dass daraus ein gültiges Gesetz wird.

Exekutive: Gesetze ausführen

Exekutive bedeutet ausführende oder vollziehende Gewalt. Sie setzt Gesetze und politische Beschlüsse im Alltag um.

Zur Exekutive gehören beispielsweise die Bundesregierung, Ministerien, Polizei und Stadtverwaltungen. Eine Verwaltung, die einen Antrag nach gesetzlichen Vorgaben bearbeitet, handelt exekutiv.

Judikative: Recht sprechen

Judikative bedeutet rechtsprechende Gewalt. Gerichte führen Verfahren und entscheiden Streit- und Rechtsfragen anhand der Gesetze.

Richterinnen und Richter sind unabhängig. Eine Regierung oder eine andere Person darf ihnen kein gewünschtes Urteil vorschreiben. Zugleich müssen auch Richterinnen und Richter die geltenden Gesetze beachten.

GewaltVorrangige AufgabeBeispiele in Deutschland
LegislativeGesetze beraten und beschließenBundestag, Bundesrat, Landesparlamente
ExekutiveGesetze und Beschlüsse ausführenBundesregierung, Ministerien, Polizei, Stadtverwaltung
JudikativeRechtsfragen entscheiden und Urteile fällenBundes- und Landesgerichte, Bundesverfassungsgericht
Teste dich
Frage 1 von 2LeichtWer setzt ein beschlossenes Gesetz im Alltag um?
Lösung: die Exekutive — Behörden, Verwaltungen und Polizei gehören zur Exekutive und führen gesetzliche Regeln aus.
Frage 2 von 2MittelEine Richterin entscheidet unabhängig über einen Rechtsstreit. Welcher Gewalt gehört diese Tätigkeit an?
Lösung: der Judikative — Gerichtsverfahren und Urteile gehören zur rechtsprechenden Gewalt, also zur Judikative.
Wie wirken die Gewalten bei einem Gesetz zusammen?

Stell dir vor, die Bundesregierung schlägt ein neues Gesetz vor. An diesem Beispiel erkennst du, dass die Gewalten getrennte Aufgaben haben, aber nicht beziehungslos nebeneinanderstehen.

Beispiel
  1. Die Bundesregierung erarbeitet einen Gesetzesvorschlag und legt ihn vor. Dabei handelt sie als Teil der Exekutive.
  2. Der Bundestag berät und entscheidet über den Vorschlag. Bei der Gesetzgebung wirkt außerdem der Bundesrat mit. Diese Aufgabe gehört zur Legislative.
  3. Bevor ein beschlossenes Gesetz gültig wird, unterschreibt es der Bundespräsident.
  4. Behörden und Verwaltungen setzen das geltende Gesetz um. Das ist eine Aufgabe der Exekutive.
  5. Entsteht ein Rechtsstreit, entscheidet ein zuständiges Gericht anhand der Gesetze. Das ist die Aufgabe der Judikative.

Der entscheidende Gedanke lautet: Der Gesetzesvorschlag der Regierung ist noch nicht das beschlossene Gesetz. Beratung, Beschluss, Ausführung und Rechtsprechung sind verschiedenen Funktionen zugeordnet.

Teste dich
Frage 1 von 1MittelDie Bundesregierung schlägt ein Gesetz vor. Warum ist es dadurch noch nicht beschlossen?
Lösung: Weil die Entscheidung über das Gesetz zur Aufgabe der Legislative gehört. — Die Regierung kann einen Entwurf einbringen. Über die Verabschiedung entscheidet jedoch die Legislative.
Warum sind Trennung und Zusammenarbeit kein Widerspruch?

Gewaltenteilung bedeutet nicht, dass die drei Bereiche niemals miteinander zu tun haben. Sie haben unterschiedliche Hauptaufgaben und wirken an bestimmten Stellen zusammen. Diese Verbindung nennt man Gewaltenverschränkung.

Ein Beispiel ist der Weg eines Gesetzes: Die Bundesregierung kann es vorschlagen, der Bundestag berät und beschließt es, der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit und der Bundespräsident unterschreibt es vor seinem Inkrafttreten.

Auch Kontrolle verbindet die Gewalten. Der Bundestag kann der Regierung Anfragen stellen. Gerichte prüfen konkrete Rechtsfragen unabhängig. Dabei ersetzt keine Gewalt einfach die Hauptaufgabe der anderen.

Merke

Getrennte Aufgaben und Zusammenarbeit passen zusammen: Entscheidend ist, dass keine Stelle alle staatlichen Funktionen allein beherrscht.

Teste dich
Frage 1 von 1SchwerEine Person behauptet: „Wenn die Regierung Gesetze vorschlagen darf, gibt es keine Gewaltenteilung.“ Welche Antwort trifft zu?
Lösung: Gewaltenteilung erlaubt Zusammenarbeit; über den Vorschlag entscheidet die Legislative. — Der Vorschlag der Regierung ist eine Verschränkung. Die Entscheidung über das Gesetz bleibt eine Aufgabe der Legislative.
Weshalb müssen Gerichte unabhängig sein?

Gerichte sollen einen Fall nach dem Gesetz beurteilen. Würde eine Regierung ihnen das Ergebnis vorschreiben, könnte die Exekutive ihre eigene Machtausübung der unabhängigen rechtlichen Beurteilung entziehen.

Richterliche Unabhängigkeit bedeutet deshalb, dass Richterinnen und Richter nicht zu einem bestimmten Urteil gezwungen werden dürfen. Unabhängigkeit bedeutet aber nicht, dass sie frei von allen Regeln entscheiden: Sie bleiben an die Gesetze gebunden.

Beispiel

Eine Behörde trifft eine Entscheidung, die eine betroffene Person für rechtswidrig hält. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entscheidet das Gericht nach dem geltenden Recht. Die Behörde oder die Regierung darf das Urteil nicht anweisen.

So bleibt die Aufgabenverteilung erhalten: Die Exekutive handelt und verwaltet, die Judikative entscheidet den Rechtsstreit unabhängig.

Teste dich
Frage 1 von 1MittelWas verbindet richterliche Unabhängigkeit und Gesetzesbindung richtig?
Lösung: Richterinnen und Richter entscheiden ohne Weisung, müssen dabei aber die Gesetze beachten. — Die Judikative ist gegenüber politischen Weisungen unabhängig und zugleich an das geltende Recht gebunden.
Karteikasten
Karteikasten

Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Gewaltenteilung
    • Zweck: Macht begrenzen, Kontrolle ermöglichen und Freiheit schützen
    • Legislative: Gesetze beraten und beschließen
    • Exekutive: Gesetze und Beschlüsse ausführen
    • Judikative: Rechtsfragen unabhängig nach Gesetzen entscheiden
    • Zusammenarbeit: Gesetzesvorschläge, Gesetzgebung und Kontrolle verbinden die Gewalten
    • Grenze: Keine Stelle soll alle staatlichen Hauptaufgaben allein beherrschen
Abschluss-Check
Teste dich
Frage 1 von 3LeichtWelche Zuordnung ist richtig?
Lösung: Bundestag – Legislative — Der Bundestag erfüllt vor allem gesetzgebende Aufgaben und gehört damit zur Legislative.
Frage 2 von 3MittelEine Stadtverwaltung bearbeitet einen Antrag nach einem geltenden Gesetz. Welche Funktion übt sie aus?
Lösung: Sie führt das Gesetz aus und handelt als Teil der Exekutive. — Die Stadtverwaltung wendet gesetzliche Regeln praktisch an. Das ist eine ausführende Aufgabe.
Frage 3 von 3SchwerEine Regierung schlägt eine Regel vor, das Parlament entscheidet darüber und ein Gericht klärt später einen Rechtsstreit. Was zeigt der Fall?
Lösung: Die Gewalten haben verschiedene Aufgaben und wirken zugleich zusammen. — Der Fall verbindet Gesetzesvorschlag, Gesetzgebung, Ausführung und unabhängige Rechtsprechung. Gerade die verteilten Zuständigkeiten kennzeichnen die Gewaltenteilung.

Wenn du in einem neuen Fall zuerst fragst, wer Regeln beschließt, wer sie ausführt und wer Rechtsfragen entscheidet, kannst du Legislative, Exekutive und Judikative zuverlässig unterscheiden.

Passend dazu