Legislative, Exekutive und Judikative erklärt
Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive führt sie aus und die Judikative entscheidet Rechtsfragen nach diesen Gesetzen. Diese Aufteilung der Staatsgewalt soll verhindern, dass eine Stelle unkontrolliert über Regeln, ihre Anwendung und mögliche Strafen bestimmt.
Auf dieser Seite lernst du, die drei Gewalten an ihren Aufgaben zu erkennen, deutschen Institutionen zuzuordnen und ihr Zusammenspiel zu erklären.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Warum wird die Staatsgewalt geteilt?
Das Wort Gewalt meint hier nicht körperliche Gewalt. Gemeint ist die Macht des Staates, Regeln durchzusetzen und auf Gesetzesverstöße zu reagieren. Auch der Staat selbst ist an Gesetze gebunden.
Wenn dieselbe Stelle Gesetze beschließen, sie ausführen und abschließend über Streitfälle entscheiden könnte, wäre ihre Macht kaum kontrolliert. Die Gewaltenteilung verteilt diese Aufgaben deshalb auf verschiedene staatliche Organe.
Gewaltenteilung
Gewaltenteilung ist die Aufteilung der Staatsgewalt auf Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung. Die Bereiche begrenzen und kontrollieren einander, damit staatliche Macht nicht willkürlich oder zum einseitigen Vorteil eingesetzt wird.
Gewaltenteilung schützt Freiheit, indem sie staatliche Macht verteilt und kontrollierbar macht.
Welche Aufgabe hat jede Gewalt?
Die drei Gewalten lassen sich am zuverlässigsten über ihre vorrangige Aufgabe unterscheiden.
Legislative: Gesetze beraten und beschließen
Legislative bedeutet gesetzgebende Gewalt. In Deutschland gehört vor allem der Bundestag dazu. Auch der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit, und die Landesparlamente beschließen Gesetze für ihre Bundesländer.
Eine Regierung darf einen Gesetzentwurf vorschlagen. Sie kann jedoch nicht allein entscheiden, dass daraus ein gültiges Gesetz wird.
Exekutive: Gesetze ausführen
Exekutive bedeutet ausführende oder vollziehende Gewalt. Sie setzt Gesetze und politische Beschlüsse im Alltag um.
Zur Exekutive gehören beispielsweise die Bundesregierung, Ministerien, Polizei und Stadtverwaltungen. Eine Verwaltung, die einen Antrag nach gesetzlichen Vorgaben bearbeitet, handelt exekutiv.
Judikative: Recht sprechen
Judikative bedeutet rechtsprechende Gewalt. Gerichte führen Verfahren und entscheiden Streit- und Rechtsfragen anhand der Gesetze.
Richterinnen und Richter sind unabhängig. Eine Regierung oder eine andere Person darf ihnen kein gewünschtes Urteil vorschreiben. Zugleich müssen auch Richterinnen und Richter die geltenden Gesetze beachten.
| Gewalt | Vorrangige Aufgabe | Beispiele in Deutschland |
|---|---|---|
| Legislative | Gesetze beraten und beschließen | Bundestag, Bundesrat, Landesparlamente |
| Exekutive | Gesetze und Beschlüsse ausführen | Bundesregierung, Ministerien, Polizei, Stadtverwaltung |
| Judikative | Rechtsfragen entscheiden und Urteile fällen | Bundes- und Landesgerichte, Bundesverfassungsgericht |
Wie wirken die Gewalten bei einem Gesetz zusammen?
Stell dir vor, die Bundesregierung schlägt ein neues Gesetz vor. An diesem Beispiel erkennst du, dass die Gewalten getrennte Aufgaben haben, aber nicht beziehungslos nebeneinanderstehen.
- Die Bundesregierung erarbeitet einen Gesetzesvorschlag und legt ihn vor. Dabei handelt sie als Teil der Exekutive.
- Der Bundestag berät und entscheidet über den Vorschlag. Bei der Gesetzgebung wirkt außerdem der Bundesrat mit. Diese Aufgabe gehört zur Legislative.
- Bevor ein beschlossenes Gesetz gültig wird, unterschreibt es der Bundespräsident.
- Behörden und Verwaltungen setzen das geltende Gesetz um. Das ist eine Aufgabe der Exekutive.
- Entsteht ein Rechtsstreit, entscheidet ein zuständiges Gericht anhand der Gesetze. Das ist die Aufgabe der Judikative.
Der entscheidende Gedanke lautet: Der Gesetzesvorschlag der Regierung ist noch nicht das beschlossene Gesetz. Beratung, Beschluss, Ausführung und Rechtsprechung sind verschiedenen Funktionen zugeordnet.
Warum sind Trennung und Zusammenarbeit kein Widerspruch?
Gewaltenteilung bedeutet nicht, dass die drei Bereiche niemals miteinander zu tun haben. Sie haben unterschiedliche Hauptaufgaben und wirken an bestimmten Stellen zusammen. Diese Verbindung nennt man Gewaltenverschränkung.
Ein Beispiel ist der Weg eines Gesetzes: Die Bundesregierung kann es vorschlagen, der Bundestag berät und beschließt es, der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit und der Bundespräsident unterschreibt es vor seinem Inkrafttreten.
Auch Kontrolle verbindet die Gewalten. Der Bundestag kann der Regierung Anfragen stellen. Gerichte prüfen konkrete Rechtsfragen unabhängig. Dabei ersetzt keine Gewalt einfach die Hauptaufgabe der anderen.
Getrennte Aufgaben und Zusammenarbeit passen zusammen: Entscheidend ist, dass keine Stelle alle staatlichen Funktionen allein beherrscht.
Weshalb müssen Gerichte unabhängig sein?
Gerichte sollen einen Fall nach dem Gesetz beurteilen. Würde eine Regierung ihnen das Ergebnis vorschreiben, könnte die Exekutive ihre eigene Machtausübung der unabhängigen rechtlichen Beurteilung entziehen.
Richterliche Unabhängigkeit bedeutet deshalb, dass Richterinnen und Richter nicht zu einem bestimmten Urteil gezwungen werden dürfen. Unabhängigkeit bedeutet aber nicht, dass sie frei von allen Regeln entscheiden: Sie bleiben an die Gesetze gebunden.
Eine Behörde trifft eine Entscheidung, die eine betroffene Person für rechtswidrig hält. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entscheidet das Gericht nach dem geltenden Recht. Die Behörde oder die Regierung darf das Urteil nicht anweisen.
So bleibt die Aufgabenverteilung erhalten: Die Exekutive handelt und verwaltet, die Judikative entscheidet den Rechtsstreit unabhängig.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Gewaltenteilung
- Zweck: Macht begrenzen, Kontrolle ermöglichen und Freiheit schützen
- Legislative: Gesetze beraten und beschließen
- Exekutive: Gesetze und Beschlüsse ausführen
- Judikative: Rechtsfragen unabhängig nach Gesetzen entscheiden
- Zusammenarbeit: Gesetzesvorschläge, Gesetzgebung und Kontrolle verbinden die Gewalten
- Grenze: Keine Stelle soll alle staatlichen Hauptaufgaben allein beherrschen
Abschluss-Check
Wenn du in einem neuen Fall zuerst fragst, wer Regeln beschließt, wer sie ausführt und wer Rechtsfragen entscheidet, kannst du Legislative, Exekutive und Judikative zuverlässig unterscheiden.
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