Demokratie in der EU: Wer entscheidet mit?
Demokratie in der EU entsteht auf mehreren Ebenen: Die Bürgerinnen und Bürger wählen das Europäische Parlament direkt. Zugleich wirken die Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat der EU an Entscheidungen mit. Die Kommission schlägt neue Gesetze vor. Diese Verteilung ermöglicht Kontrolle und Kompromisse, führt aber auch zu Kritik.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Woran erkennst du Demokratie in der EU?
Die EU beruht auf repräsentativer Demokratie. Das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger wählen Personen, die politische Entscheidungen für sie beraten und treffen.
Alle fünf Jahre wählen die Wahlberechtigten in den Mitgliedstaaten ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament. Erwachsene EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen dort wählen und selbst kandidieren.
Demokratie umfasst jedoch mehr als Wahlen. Zum demokratischen Anspruch der EU gehören auch Menschenwürde, Freiheit, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Rechtsstaatlichkeit
Auch politische Institutionen sind an geltendes Recht gebunden. Unabhängige Gerichte kontrollieren die Einhaltung des Rechts.
Die EU darf außerdem nicht beliebig handeln. Sie ist nur für Bereiche zuständig, in denen die Mitgliedstaaten ihr Befugnisse übertragen haben.
Demokratie in der EU verbindet Wahlen, Grundrechte, Rechtsbindung und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten.
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Vier Organe sind für die politischen Entscheidungen besonders wichtig. Ihre ähnlich klingenden Namen darfst du nicht verwechseln.
Europäisches Parlament
Das Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger. Es wird direkt gewählt und beschließt in den meisten Bereichen gemeinsam mit dem Rat der EU europäische Gesetze. Außerdem wählt es die von den Staats- und Regierungschefs vorgeschlagene Person an der Spitze der Kommission.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union, kurz Rat der EU oder Ministerrat, vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Je nach Thema treffen sich die zuständigen Ministerinnen und Minister, etwa für Umwelt oder Finanzen. Der Rat beschließt in den meisten Bereichen gemeinsam mit dem Parlament EU-Recht.
Europäische Kommission
Die Kommission vertritt die gemeinsamen Interessen der EU. Sie besitzt grundsätzlich das alleinige Recht, neue EU-Gesetze vorzuschlagen. Außerdem überwacht sie, ob das EU-Recht eingehalten und umgesetzt wird.
Europäischer Rat
Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs. Er legt grundlegende politische Ziele und Prioritäten fest. Er ist nicht mit dem Rat der EU zu verwechseln und gehört nicht zum üblichen Gesetzgebungsdreieck aus Kommission, Parlament und Rat der EU.
Wie entsteht ein EU-Gesetz?
Das genaue Verfahren hängt vom Politikbereich ab. Ein häufiges Grundmuster lässt sich in drei Schritten darstellen:
- Die Kommission erarbeitet einen Vorschlag.
- Das Europäische Parlament und der Rat der EU beraten darüber. Beide können Änderungen verlangen und müssen sich für einen Beschluss einigen.
- Die zuständigen Stellen setzen die beschlossene Regel um. Häufig übernehmen nationale, regionale oder örtliche Verwaltungen den Vollzug. Die Kommission überwacht die Anwendung des EU-Rechts.
Angenommen, die Kommission schlägt eine neue Umweltschutzregel vor. Das Parlament prüft den Vorschlag aus der Sicht der gewählten Bürgervertretung. Im Rat beraten die Umweltministerinnen und Umweltminister der Mitgliedstaaten. Erst wenn die erforderliche Zustimmung erreicht ist, kann die Regel beschlossen werden. Die praktische Durchführung kann anschließend bei Behörden der Mitgliedstaaten liegen.
Das Beispiel zeigt: Die Behauptung „Brüssel entscheidet allein“ greift zu kurz. Europäische und nationale Akteure wirken zusammen.
Mehrebenensystem
Im Mehrebenensystem sind die europäische, nationale, regionale und örtliche Ebene miteinander verflochten. Eine Ebene kann einen Beschluss mitgestalten, während eine andere ihn ausführt.
Ist die EU demokratisch genug?
Die Frage nach einem Demokratiedefizit fragt nicht einfach, ob die EU demokratisch oder undemokratisch ist. Sie untersucht, ob demokratische Mitwirkung, Kontrolle und Machtverteilung ausreichend sind.
Für die demokratische Qualität sprechen mehrere Merkmale:
- Das Europäische Parlament wird unmittelbar gewählt.
- Parlament und Rat der EU beschließen in den meisten Bereichen gemeinsam Gesetze.
- Mehrere Organe teilen sich Aufgaben und kontrollieren einander.
- Das Handeln der EU ist an Verträge, Grundrechte und Gerichtsentscheidungen gebunden.
- Die Regierungen der Mitgliedstaaten wirken im Rat der EU und im Europäischen Rat mit.
Kritik richtet sich besonders auf andere Merkmale:
- Das Parlament kann grundsätzlich nicht selbst einen Gesetzesvorschlag einbringen.
- Regierungen besitzen im Rat der EU und im Europäischen Rat großen Einfluss.
- Die Verflechtung vieler Ebenen erschwert es, Verantwortung eindeutig zuzuordnen.
- Bei der Besetzung der Kommissionsspitze teilen sich Europäischer Rat und Parlament den Einfluss.
Komplexität ist noch kein Beweis für fehlende Demokratie. Sie kann aus der notwendigen Zusammenarbeit eigenständiger Mitgliedstaaten entstehen. Trotzdem ist die Frage berechtigt, ob Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen nachvollziehen und Verantwortliche wirksam kontrollieren können.
Ein begründetes Urteil nennt zuerst ein Kriterium, prüft daran konkrete Merkmale und wägt Stärken sowie Schwächen gegeneinander ab.
Wie beurteilst du einen EU-Konflikt?
Bei einem EU-Konflikt vertreten die Beteiligten oft unterschiedliche Interessen. Mit vier Fragen kannst du den Fall geordnet untersuchen:
- Akteure: Wer handelt oder ist betroffen?
- Regeln: Wer ist zuständig, und welches Verfahren gilt?
- Werte und Interessen: Welche Ziele, Rechte oder Belastungen stehen einander gegenüber?
- Urteil: Welche Lösung verbindet demokratische Beteiligung, Rechtsbindung, Handlungsfähigkeit und Solidarität am besten?
Angenommen, die Kommission schlägt strengere Regeln für soziale Netzwerke vor. Das Parlament fordert einen besonders starken Schutz der Nutzerinnen und Nutzer. Einige Regierungen im Rat befürchten hohe Belastungen für Unternehmen. Jugendliche sind von den möglichen Folgen unmittelbar betroffen.
Eine Analyse trennt zunächst die Rollen: Die Kommission hat vorgeschlagen, Parlament und Rat beraten, die Jugendlichen sind Betroffene. Ein begründetes Urteil könnte lauten: Ein Kompromiss ist demokratisch überzeugend, wenn Parlament und Rat das Verfahren einhalten, die Grundrechte der Betroffenen schützen und die neuen Pflichten praktisch umsetzbar bleiben.
Dieses Urteil ist nachvollziehbar, weil es Regeln, Werte, Betroffene und Handlungsfähigkeit ausdrücklich abwägt.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Demokratie in der EU
- Demokratische Grundlagen
- Wahlen, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
- Gesetzgebung
- Kommission schlägt vor
- Parlament und Rat der EU entscheiden
- Politische Leitung
- Europäischer Rat setzt Prioritäten
- Mehrebenensystem
- Europäische und nationale Ebenen wirken zusammen
- Demokratische Beurteilung
- Beteiligung, Kontrolle und Verantwortlichkeit prüfen
- Stärken und Kritik gegeneinander abwägen
- Demokratische Grundlagen
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