Europäische Bürgerinitiative einfach erklärt
Mit einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) kannst du gemeinsam mit Menschen aus mehreren EU-Staaten die Europäische Kommission auffordern, sich mit einem Anliegen zu befassen. Ein Gesetz entsteht dadurch nicht automatisch.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Wofür ist eine EBI da?
Eine EBI ist ein Instrument politischer Beteiligung in der Europäischen Union. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können damit ein Thema auf die europäische politische Agenda bringen.
Europäische Bürgerinitiative
Eine EBI ist eine grenzüberschreitende Aufforderung an die Europäische Kommission, in einem Bereich ihrer Zuständigkeit einen EU-Rechtsakt vorzuschlagen.
Die EBI richtet sich an die Europäische Kommission, weil diese in vielen Bereichen Vorschläge für EU-Rechtsakte ausarbeitet.
Eine EBI ist keine Volksabstimmung: Die Unterstützenden entscheiden nicht selbst über ein Gesetz.
Welche Voraussetzungen gelten?
Das Anliegen muss in einen Bereich fallen, in dem die EU zuständig ist und die Kommission einen Rechtsakt vorschlagen kann. Außerdem muss es mit den EU-Verträgen und höherrangigem EU-Recht vereinbar sein.
Um eine EBI zu starten, bilden mindestens sieben wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen, die organisierende Gruppe. Unterstützen darf, wer die Unionsbürgerschaft besitzt und das Alter erreicht hat, das im jeweiligen Mitgliedstaat für die Teilnahme an der Europawahl gilt.
Für die Unterstützung gelten drei Schwellen:
- mindestens 1 Million gültige Unterstützungsbekundungen,
- Unterstützende aus mindestens 7 der 27 EU-Mitgliedstaaten,
- eine nationale Mindestzahl in jedem der mindestens sieben angerechneten Staaten.
Die Unterstützungen können online oder auf Papier gesammelt werden. Für die Sammlung stehen zwölf Monate zur Verfügung.
Eine Initiative erreicht 1,2 Millionen gültige Unterstützungen. Die nationalen Mindestzahlen werden aber nur in sechs Staaten erreicht. Das Länderquorum ist nicht erfüllt. Die Gesamtzahl allein reicht nicht.
Wie läuft eine EBI ab?
Der Ablauf lässt sich in acht Schritte ordnen:
- Eine grenzüberschreitende Gruppe formuliert ein Anliegen.
- Die Kommission prüft die Registrierung und ihre Zuständigkeit.
- Nach der Registrierung beginnt die Sammlung online und/oder auf Papier.
- Innerhalb von zwölf Monaten sollen mindestens eine Million gültige Unterstützungen zusammenkommen.
- Mindestens sieben Staaten müssen ihre jeweilige Mindestzahl erreichen.
- Nationale Behörden prüfen die Unterstützungsbekundungen.
- Bei erfüllten Voraussetzungen folgt eine Anhörung im Europäischen Parlament.
- Die Kommission veröffentlicht eine rechtliche und politische Stellungnahme und begründet ihr weiteres Vorgehen.
Eine abgelehnte Registrierung muss begründet werden. So wird sichtbar, ob das Anliegen etwa außerhalb der Befugnisse der Kommission liegt.
Was bewirkt eine EBI?
Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, findet eine Anhörung im Europäischen Parlament statt. Danach muss die Kommission Stellung nehmen und öffentlich begründen, wie sie mit dem Anliegen umgeht.
Sie kann einen Gesetzesvorschlag vorlegen, andere Maßnahmen wählen oder nichts weiter unternehmen. Nach der vorherrschenden Auslegung muss sie keinen Gesetzesvorschlag vorlegen.
Eine EBI erreicht alle Schwellen und fordert eine neue EU-Regel. Die Kommission prüft das Anliegen, nimmt öffentlich Stellung und lehnt einen Gesetzesvorschlag begründet ab. Die EBI hat eine Befassung und Begründung erreicht, aber nicht die verlangte Regel.
„Erfolgreich“ kann registriert, genügend unterstützt oder politisch wirksam bedeuten. Nenne deshalb immer, welchen Erfolg du beurteilst.
Wie beurteilst du Chancen und Grenzen?
Eine begründete Beurteilung betrachtet mehrere Kriterien:
- Beteiligung: Menschen aus mehreren Staaten können ein gemeinsames Anliegen sichtbar machen.
- Europäische Öffentlichkeit: Die Sammlung kann eine grenzüberschreitende Debatte fördern.
- Zugangshürden: Gesamtzahl, Länderquorum und nationale Mindestzahlen verlangen viel Organisation.
- Rechtswirkung: Die Kommission muss prüfen und begründen, aber grundsätzlich keinen Gesetzesvorschlag vorlegen.
- Zuständigkeit: Nicht jedes politische Anliegen kann Gegenstand einer EBI sein.
Urteil: „Die EBI stärkt Beteiligung, weil Bürgerinnen und Bürger ein europäisches Anliegen gemeinsam auf die Agenda setzen können. Ihre Wirkung bleibt begrenzt, weil die Kommission trotz erfüllter Schwellen keinen Gesetzesvorschlag vorlegen muss.“ Das Urteil nennt Chance, Grenze und Begründung.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Europäische Bürgerinitiative
- Zweck
- EU-Anliegen auf die politische Agenda bringen
- Kommission zum Befassen auffordern
- Voraussetzungen
- EU-Zuständigkeit und Vereinbarkeit mit EU-Recht
- 1 Million gültige Unterstützungen
- nationale Mindestzahl in mindestens 7 Staaten
- Verfahren
- Registrierung und Sammlung
- nationale Prüfung und Anhörung
- begründete Stellungnahme der Kommission
- Beurteilung
- grenzüberschreitende Beteiligung
- organisatorische Hürden
- begrenzte Rechtswirkung
- Zweck
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