Gesetzgebung im Bund einfach erklärt
Bei der Gesetzgebung entstehen neue verbindliche Regeln oder bestehende Gesetze werden geändert. Ein Bundesgesetz durchläuft dafür mehrere Stationen: Initiative, Beratungen im Bundestag, Beteiligung des Bundesrates, Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten.
Auf dieser Seite verfolgst du diesen Weg an Fällen und erkennst, wo ein Entwurf verändert oder gestoppt werden kann.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Wer darf ein Bundesgesetz anstoßen?
Am Anfang steht ein Gesetzentwurf. Das ist ein ausformulierter Vorschlag für ein neues oder geändertes Gesetz.
Gesetzesinitiative
Eine Gesetzesinitiative ist das Recht, einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dieses Recht haben die Bundesregierung, der Bundesrat sowie eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages.
Die drei Wege unterscheiden sich:
- Ein Entwurf der Bundesregierung geht zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat und anschließend an den Bundestag.
- Ein Entwurf des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Danach gelangt er mit deren Stellungnahme zum Bundestag.
- Ein Entwurf aus dem Bundestag muss von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder getragen werden. Er muss vorher nicht zum Bundesrat.
Vor einem Regierungsentwurf erarbeitet häufig das zuständige Ministerium einen Referentenentwurf. Fachleute, Behörden, Länder und Verbände können Stellung nehmen. Nach der Abstimmung zwischen den Ministerien und einem Beschluss des Bundeskabinetts liegt der Regierungsentwurf vor.
Bürgerinnen und Bürger dürfen einen Entwurf nicht unmittelbar in den Bundestag einbringen. Sie können aber Abgeordnete überzeugen, ihr Anliegen politisch aufzugreifen.
Mira möchte eine bundesweite Regel ändern. Sie kann den Entwurf nicht selbst in den Bundestag einbringen. Sie wendet sich an Abgeordnete. Greift eine Fraktion oder eine ausreichend große Gruppe von Bundestagsmitgliedern den Vorschlag auf, kann daraus eine Gesetzesinitiative werden.
Wie berät der Bundestag den Entwurf?
Gesetzentwürfe werden im Bundestag grundsätzlich in drei Lesungen behandelt. Eine Lesung bedeutet nicht, dass der vollständige Text vorgelesen wird. Das Wort bezeichnet eine Beratungsstufe.
- In der ersten Lesung wird der Entwurf vorgestellt und an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Eine ausführliche Aussprache findet nicht bei jedem Entwurf statt.
- Im Ausschuss prüfen Abgeordnete die Einzelheiten. Sie können Sachverständige und Interessenvertretungen anhören, Änderungen ausarbeiten und eine Beschlussempfehlung erstellen.
- In der zweiten Lesung berät das Plenum den Entwurf und die Ausschussempfehlung. Änderungsanträge sind möglich.
- In der dritten Lesung folgt die abschließende Beratung. Für neue Änderungsanträge gelten strengere Bedingungen. Danach stimmt der Bundestag über den Entwurf ab.
Ausschuss
Ein Ausschuss ist eine kleinere, fachlich spezialisierte Gruppe von Abgeordneten. Er bereitet die Entscheidung des gesamten Bundestages vor, entscheidet aber nicht allein über das Gesetz.
Die Detailarbeit geschieht vor allem im Ausschuss. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundestag in der Schlussabstimmung.
Ein Entwurf soll Kündigungsregeln für Wohnungen verändern. Nach der ersten Lesung gelangt er in den zuständigen Ausschuss. Dort werden mögliche Folgen geprüft und Fachleute angehört. Der Ausschuss empfiehlt eine veränderte Fassung. In der zweiten Lesung beraten die Abgeordneten diese Änderungen. Nach der dritten Lesung entscheidet der Bundestag in der Schlussabstimmung.
Wie wirkt der Bundesrat mit?
Nach einem erfolgreichen Bundestagsbeschluss geht das Gesetz an den Bundesrat. Dort wirken die Länder an der Bundesgesetzgebung mit. Welche Wirkung ihre Entscheidung hat, hängt von der Gesetzesart ab.
| Gesetzesart | Rolle des Bundesrates | Möglicher weiterer Weg |
|---|---|---|
| Zustimmungsgesetz | Der Bundesrat muss zustimmen. | Ohne Zustimmung kann das Gesetz nicht zustande kommen. |
| Einspruchsgesetz | Der Bundesrat kann Einspruch erheben. | Der Bundestag kann den Einspruch in einer erneuten Abstimmung zurückweisen. |
Zustimmung ist unter anderem bei Verfassungsänderungen sowie bei bestimmten Regelungen über Länderfinanzen oder Verwaltungszuständigkeiten der Länder erforderlich. Ob ein konkretes Gesetz zustimmungsbedürftig ist, richtet sich nach den einschlägigen Regeln des Grundgesetzes. Eine bloße politische Meinungsverschiedenheit macht ein Gesetz noch nicht zum Zustimmungsgesetz.
Zustimmungsgesetz: Ohne Ja des Bundesrates kein Gesetz. Einspruchsgesetz: Der Bundesrat kann widersprechen, doch der Bundestag kann den Einspruch unter den geltenden Mehrheitsregeln überwinden.
Wo hilft der Vermittlungsausschuss?
Sind Bundestag und Bundesrat uneinig, kann der Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss suchen. Ihm gehören jeweils 16 Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates an.
Der Vermittlungsausschuss beschließt das Gesetz nicht selbst. Er kann eine Änderung empfehlen. Wird der Gesetzestext verändert, müssen Bundestag und Bundesrat erneut über das Ergebnis entscheiden.
Der Bundestag beschließt ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Der Bundesrat lehnt einzelne Regelungen ab. Im Vermittlungsausschuss wird eine veränderte Formulierung vorgeschlagen. Nun muss der Bundestag erneut über den geänderten Text entscheiden. Auch die erforderliche Zustimmung des Bundesrates bleibt notwendig.
Einen realistischen Änderungspunkt finden
In einem Planspiel kannst du zum Beispiel die Ausschussberatung wählen:
- Akteur: Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses
- Handlung: Sie prüfen den Entwurf und erarbeiten eine geänderte Fassung.
- Begründung: Der Ausschuss ist für die fachliche Detailarbeit und die Beschlussempfehlung zuständig.
Auch in der zweiten Lesung sind Änderungsanträge möglich. Der Bundesrat kann einen bereits vom Bundestag beschlossenen Text dagegen nicht einfach selbst umschreiben. Bei Uneinigkeit kann er den Vermittlungsweg nutzen.
Wie wird aus dem Beschluss geltendes Recht?
Nach der parlamentarischen Phase folgen mehrere formelle Schritte:
- Das Gesetz wird von der Bundesregierung gegengezeichnet.
- Der Bundespräsident prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt.
- Der Bundespräsident unterschreibt das Gesetz. Dieser Schritt heißt Ausfertigung.
- Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das ist die Verkündung.
- Es tritt zu dem im Gesetz bestimmten Zeitpunkt in Kraft. Fehlt ein besonderes Datum, gilt es grundsätzlich ab dem vierzehnten Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verkündung ist die amtliche Veröffentlichung des Gesetzes. Das Inkrafttreten ist der Zeitpunkt, ab dem das Gesetz gilt. Beide Zeitpunkte müssen nicht identisch sein.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Nach dem Bundestagsbeschluss wirkt der mit. Danach folgen Gegenzeichnung und . Verkündet wird ein Bundesgesetz im . Geltendes Recht wird es mit dem .
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Gesetzgebung im Bund
- Initiative: Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestagsmitglieder
- Bundestag: drei Lesungen, Ausschussarbeit und Schlussabstimmung
- Bundesrat: Zustimmung oder möglicher Einspruch
- Vermittlung: Suche nach einem Kompromiss
- Abschluss: Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung
- Geltung: Inkrafttreten zum festgelegten Zeitpunkt
Abschluss-Check
Du kannst den Gesetzgebungsprozess verstehen, wenn du bei jedem Fall drei Fragen stellst: Wer darf handeln? An welcher Station befindet sich der Entwurf? Welche Wirkung hat die Handlung auf den weiteren Weg?
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