Gesetzgebungsverfahren im Bund einfach erklärt
Ein Bundesgesetz entsteht in mehreren festgelegten Schritten: Ein berechtigter Akteur bringt einen Entwurf ein, der Bundestag berät und beschließt ihn, der Bundesrat wirkt mit und schließlich wird das Gesetz ausgefertigt und verkündet. Erst zum festgelegten Zeitpunkt tritt es in Kraft.
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Wer darf ein Gesetz vorschlagen?
Nicht jede Person darf einen Gesetzentwurf unmittelbar in den Bundestag einbringen. Bürgerinnen und Bürger können sich aber an Abgeordnete wenden und versuchen, sie von einem Vorschlag zu überzeugen.
Gesetzesinitiative
Eine Gesetzesinitiative ist die förmliche Einbringung eines Gesetzentwurfs. Dazu berechtigt sind die Bundesregierung, der Bundesrat sowie eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages.
Je nach Urheber beginnt der Weg unterschiedlich:
- Ein Regierungsentwurf wird zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Danach gelangt er mit der Stellungnahme und einer möglichen Antwort der Bundesregierung zum Bundestag.
- Ein Entwurf des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung und anschließend mit deren Stellungnahme zum Bundestag.
- Ein Entwurf aus dem Bundestag kann unmittelbar in die parlamentarische Beratung eingebracht werden.
Wie entsteht ein Regierungsentwurf?
Im zuständigen Ministerium entsteht zunächst ein Referentenentwurf. Fachleute, Behörden, Länder und Verbände können dazu Stellung nehmen. Nach der Abstimmung mit den anderen Ministerien und dem Kanzleramt entscheidet das Bundeskabinett. Stimmt es zu, liegt ein Regierungs- oder Kabinettsentwurf vor.
Verbände und Sachverständige können Wissen, Kritik und Vorschläge einbringen. Sie entscheiden aber nicht über das Gesetz. Die Entscheidung treffen die zuständigen staatlichen Organe.
Was geschieht im Bundestag?
Der Bundestag behandelt einen Gesetzentwurf üblicherweise in drei Lesungen. Dabei bedeutet „Lesung“ nicht, dass der gesamte Gesetzestext vorgelesen wird. Es handelt sich um Beratungsabschnitte.
- Erste Lesung: Der Entwurf wird vorgestellt und an einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen. Eine ausführliche Aussprache findet nicht bei jedem Entwurf statt.
- Ausschussarbeit: Abgeordnete untersuchen die Einzelheiten, hören gegebenenfalls Sachverständige an und beraten Änderungen.
- Zweite Lesung: Der Bundestag berät die Ausschussempfehlung. Änderungsanträge und Abstimmungen über den Entwurf sind möglich.
- Dritte Lesung: Es folgt die abschließende Beratung mit der Schlussabstimmung.
Federführender Ausschuss
Sind mehrere Ausschüsse beteiligt, trägt der federführende Ausschuss die Hauptverantwortung. Er fasst die Beratungen in einem Bericht und einer Beschlussempfehlung für das Plenum zusammen.
Ein Entwurf soll die Verwaltungsaufgaben der Länder verändern. Nach der ersten Lesung wird er an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort weisen Fachleute auf praktische Probleme hin. Der federführende Ausschuss empfiehlt daraufhin Änderungen. In der zweiten Lesung kann der Bundestag über diese Änderungen beraten und abstimmen. Der realistische Änderungspunkt liegt hier also in der Ausschussarbeit und in der anschließenden Beratung des Bundestages.
Ein Ausschuss beschließt das Bundesgesetz nicht endgültig. Er leistet die fachliche Detailarbeit und bereitet die Entscheidung des gesamten Bundestages vor.
Wie wirkt der Bundesrat mit?
Nach dem Beschluss des Bundestages wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Durch ihn wirken die Länder an der Bundesgesetzgebung mit. Welche Wirkung seine Entscheidung hat, hängt von der Gesetzesart ab.
| Gesetzesart | Rolle des Bundesrates | Folge einer Ablehnung oder eines Einspruchs |
|---|---|---|
| Zustimmungsgesetz | Der Bundesrat muss zustimmen. | Ohne Zustimmung kommt das Gesetz nicht zustande. |
| Einspruchsgesetz | Der Bundesrat kann Einspruch erheben. | Der Bundestag kann den Einspruch unter den erforderlichen Bedingungen zurückweisen. |
Ob ein Gesetz ein Zustimmungsgesetz ist, hängt nicht bloß davon ab, ob die Länder politisch betroffen sind. Das Grundgesetz muss die Zustimmung des Bundesrates für den betreffenden Regelungsbereich verlangen. Das gilt etwa bei Verfassungsänderungen und bei bestimmten Regelungen zu Länderfinanzen oder Verwaltungszuständigkeiten.
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss besteht aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat. Bei einem Konflikt sucht er nach einem Kompromiss. Er kann eine Änderung vorschlagen, den Gesetzestext aber nicht selbst endgültig beschließen.
Schlägt der Vermittlungsausschuss eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut darüber entscheiden. Danach wird der Bundesrat wieder entsprechend der Gesetzesart beteiligt.
Ein Gesetz verändert Verwaltungszuständigkeiten der Länder und benötigt deshalb die Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat lehnt den beschlossenen Text ab. Der Bundestag kann diese Zustimmung nicht durch eine eigene weitere Abstimmung ersetzen. Ein möglicher Weg ist der Vermittlungsausschuss: Er sucht einen Kompromiss, über den anschließend erneut entschieden wird.
Wann wird der Beschluss zum geltenden Gesetz?
Mit der Schlussabstimmung im Bundestag ist das Verfahren noch nicht beendet. Nach der notwendigen Beteiligung des Bundesrates folgen mehrere formale Schritte.
- 1Gegenzeichnung durch die beteiligten Mitglieder der Bundesregierung
- 2Prüfung und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten
- 3Verkündung im Bundesgesetzblatt
- 4Inkrafttreten zum festgelegten Zeitpunkt
Ausfertigung
Ausfertigung bedeutet, dass der Bundespräsident das verfassungsgemäße Zustandekommen prüft und das Gesetz unterschreibt.
Die amtliche Veröffentlichung eines Bundesgesetzes heißt Verkündung und erfolgt im Bundesgesetzblatt. Der Bundesanzeiger ist hier nicht der richtige Veröffentlichungsort. Das Gesetz gilt anschließend ab dem darin bestimmten Datum. Fehlt eine besondere Regelung, tritt es am 14. Tag nach Ausgabe des Bundesgesetzblattes in Kraft.
Beschlossen, verkündet und in Kraft bedeuten nicht dasselbe: Der Bundestag beschließt das Gesetz, im Bundesgesetzblatt wird es verkündet und erst zum maßgeblichen Zeitpunkt wird es wirksam.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Nach der Schlussabstimmung wird der Bundesrat . Der Bundespräsident übernimmt die . Verkündet wird das Bundesgesetz im . Danach tritt es zum in Kraft.
So untersuchst du einen Gesetzesfall
Bei einem Fall hilft dir eine feste Reihenfolge. Prüfe nicht sofort nur das Ergebnis, sondern ordne zuerst die Akteure und Stationen.
- Initiative klären: Wer hat den Entwurf eingebracht und war dazu berechtigt?
- Bundestag verfolgen: Welche Lesung oder Ausschussphase ist erreicht? Wo sind Änderungen möglich?
- Gesetzesart bestimmen: Verlangt das Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrates oder handelt es sich um ein Einspruchsgesetz?
- Konflikt lösen: Kann der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden? Muss erneut abgestimmt werden?
- Abschluss prüfen: Sind Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung erfolgt? Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Fall: Eine Bundesregierung plant ein Gesetz, das bestimmte Verwaltungszuständigkeiten der Länder verändert. Nach Stellungnahmen wird der Entwurf vom Kabinett beschlossen. Der Bundestag überweist ihn an Ausschüsse, verändert ihn in der zweiten Lesung und verabschiedet ihn in der dritten Lesung. Der Bundesrat verweigert die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung.
Auswertung:
- Die Initiative ist zulässig, weil sie von der Bundesregierung ausgeht.
- Der Entwurf wurde im Ausschuss und in den Lesungen beraten; dort konnten Änderungen vorbereitet und beschlossen werden.
- Wegen der vorausgesetzten Zustimmungspflicht liegt ein Zustimmungsgesetz vor.
- Der Bundestag kann die fehlende Zustimmung nicht einfach überstimmen. Ein realistischer nächster Schritt ist die Suche nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss.
- Ohne erfolgreiche Einigung und Zustimmung folgen Ausfertigung und Verkündung nicht.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Bundesgesetz
- Initiative durch Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestagsmitglieder
- Beratung in drei Lesungen und Ausschüssen
- Beschluss durch den Bundestag
- Mitwirkung des Bundesrates
- Vermittlung bei Konflikten
- Gegenzeichnung und Ausfertigung
- Verkündung im Bundesgesetzblatt
- Inkrafttreten zum maßgeblichen Zeitpunkt
Abschluss-Check
Du beherrschst den Ablauf, wenn du bei einem neuen Fall drei Fragen beantworten kannst: Wer handelt gerade? Welche Station ist erreicht? Welche rechtliche Wirkung hat die Entscheidung dieses Akteurs?
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