Bei einer Bundestagswahl machst du nicht einfach irgendein Kreuz. Du entscheidest mit, welche Parteien stark werden und welche Personen aus deiner Region eine Chance auf einen Sitz bekommen. Das wirkt am Anfang kompliziert. Wenn du die zwei Stimmen getrennt verstehst, wird das System viel übersichtlicher.
- Du verstehst, was personalisierte Verhältniswahl bedeutet.
- Du unterscheidest Erststimme und Zweitstimme.
- Du erklärst, warum die Zweitstimme für die Sitzverteilung besonders wichtig ist.
- Du erkennst, was Direktmandate, Landeslisten und Zweitstimmendeckung bedeuten.
Die Grundidee
Stell dir vor, deine Klasse wählt eine Schülervertretung. Einerseits soll jede Gruppe ungefähr so viele Plätze bekommen, wie sie Stimmen hat. Andererseits möchten viele auch konkrete Personen wählen, denen sie vertrauen. Genau diese Mischung steckt hinter der Bundestagswahl.
Die personalisierte Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, das zwei Ideen verbindet: Parteien sollen ungefähr so viele Sitze bekommen, wie es ihrem Stimmenanteil entspricht, und einzelne Personen aus der Region sollen besonders berücksichtigt werden.
Der erste Teil heißt Verhältniswahl. Dabei kommt es auf das Verhältnis der Stimmen an. Wenn eine Partei ungefähr ein Viertel der entscheidenden Stimmen bekommt, soll sie ungefähr ein Viertel der Sitze erhalten.
Der zweite Teil heißt Personalisierung. Das bedeutet: Du wählst nicht nur eine Partei, sondern auch eine konkrete Person aus deiner Gegend.
In einem vereinfachten Parlament gibt es 100 Sitze. Partei A bekommt 30 Prozent der wichtigen Parteistimmen. Dann soll Partei A ungefähr 30 Sitze bekommen. Welche Personen diese Sitze besetzen, hängt unter anderem von regionalen Kandidaten und Listen ab.
Bei der personalisierten Verhältniswahl zählt die Partei für die Sitzanteile. Die Personenwahl bestimmt mit, welche Kandidaten innerhalb dieses Rahmens eine Chance bekommen.
Interaktive Quizfrage wird geladen ...
Erststimme und Wahlkreis
Deutschland ist für die Bundestagswahl in viele regionale Gebiete eingeteilt.
Ein Wahlkreis ist ein regionales Gebiet, in dem Kandidatinnen und Kandidaten gegeneinander antreten.
In jedem Wahlkreis kannst du eine Person wählen. Diese Entscheidung triffst du mit der Erststimme.
Die Erststimme ist die Stimme für eine konkrete Person in deinem Wahlkreis. Diese Person nennt man Wahlkreiskandidat oder Wahlkreiskandidatin.
Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, gewinnt dort den Wahlkreis. Früher bedeutete das fast automatisch einen Sitz im Bundestag. Seit der Wahlrechtsreform gilt: Bei Parteikandidaten reicht der Wahlkreissieg allein nicht immer. Die Partei braucht dafür genug Sitze nach den Zweitstimmen.
Ein Direktmandat ist ein Sitz, der über den Wahlkreis an eine Person gehen kann. Ein Mandat ist ein Sitz im Parlament.
Lena, Murat und Paula kandidieren im selben Wahlkreis. Paula bekommt die meisten Erststimmen. Sie ist Wahlkreisgewinnerin. Ob sie wirklich in den Bundestag einzieht, hängt bei einer Parteikandidatur zusätzlich davon ab, ob ihre Partei in diesem Bundesland genug Sitze nach Zweitstimmen hat.
Die Erststimme zeigt, welche Person du aus deinem Wahlkreis bevorzugst. Sie entscheidet aber nicht allein über die Stärke der Parteien im Bundestag.
Interaktive Quizfrage wird geladen ...
Zweitstimme und Verhältniswahl
Auf dem Stimmzettel gibt es noch eine zweite wichtige Entscheidung. Sie wirkt oft stärker, als der Name vermuten lässt.
Die Zweitstimme ist die Stimme für eine Partei. Sie entscheidet im Kern darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Bei der Bundestagswahl hat der Bundestag seit der Reform eine feste Größe von 630 Sitzen. Diese Sitze werden zuerst nach den Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Darum sagt man oft: Die Zweitstimme ist für das Kräfteverhältnis im Bundestag entscheidend.
Das Kräfteverhältnis beschreibt, wie stark die Parteien im Parlament vertreten sind. Es zeigt also, welche Partei viele oder wenige Sitze hat.
Partei B bekommt bundesweit viele Zweitstimmen. Dann erhält sie auch viele Sitze. Partei C gewinnt vielleicht einige Wahlkreise, bekommt aber deutlich weniger Zweitstimmen. Dann bekommt sie insgesamt auch weniger Sitze.
Die Zweitstimme heißt zwar Zweitstimme, ist aber für die Sitzanteile der Parteien besonders wichtig.
Interaktiver Lückentext wird geladen ...
Interaktive Quizfrage wird geladen ...
Landeslisten und Sitzverteilung
Parteien brauchen eine Reihenfolge, welche ihrer Kandidatinnen und Kandidaten Sitze bekommen, wenn nicht alle über Wahlkreise einziehen. Dafür gibt es Listen.
Eine Landesliste ist eine von einer Partei aufgestellte Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten für ein Bundesland. Über diese Liste können Personen in den Bundestag einziehen.
Zuerst wird berechnet, wie viele Sitze einer Partei insgesamt zustehen. Dann wird verteilt, wie viele dieser Sitze auf ihre Landeslisten in den Bundesländern entfallen. Danach wird geschaut, welche Wahlkreisgewinner und Listenpersonen die Sitze bekommen.
Die Fünf-Prozent-Hürde bedeutet: Eine Partei wird bei der Sitzverteilung normalerweise nur berücksichtigt, wenn sie bundesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreicht.
Es gibt Ausnahmen. Eine wichtige Ausnahme heißt Grundmandatsregelung. Sie bedeutet: Eine Partei kann trotz weniger als fünf Prozent Zweitstimmen berücksichtigt werden, wenn sie mindestens drei Wahlkreise gewinnt. Parteien nationaler Minderheiten sind ebenfalls besonders geregelt.
Partei D bekommt in einem Bundesland 10 Sitze. Sie hat dort 6 erfolgreiche Wahlkreiskandidaten. Dann werden diese 6 zuerst berücksichtigt. Die übrigen 4 Sitze gehen an Personen von der Landesliste.
Die genaue Berechnung ist mathematisch. Für das Grundverständnis reicht: Die Zweitstimmen legen die Sitzzahl fest, danach werden Wahlkreisgewinner und Listenplätze zugeordnet.
Interaktive Quizfrage wird geladen ...
Zweitstimmendeckung
Jetzt kommt der Punkt, der oft verwirrt. Ein Wahlkreissieg ist wichtig, aber bei Parteikandidaten nicht mehr immer ein sicherer Sitz.
Zweitstimmendeckung bedeutet: Ein Wahlkreisgewinner einer Partei bekommt nur dann einen Sitz, wenn seine Partei in diesem Bundesland nach den Zweitstimmen genug Sitze dafür hat.
Das soll verhindern, dass der Bundestag immer größer wird. Früher konnten zusätzliche Sitze entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach den Zweitstimmen zustanden. Solche zusätzlichen Sitze hießen Überhangmandate. Seit der Reform gibt es bei der Bundestagswahl keine Überhangmandate und Ausgleichsmandate mehr.
Ein Überhangmandat war ein zusätzlicher Sitz, der entstand, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustanden. Ein Ausgleichsmandat war ein zusätzlicher Sitz für andere Parteien, um das Verhältnis wieder auszugleichen.
Eine Partei gewinnt in einem Bundesland 12 Wahlkreise. Nach den Zweitstimmen stehen ihr dort aber nur 10 Sitze zu. Dann ziehen nicht alle 12 Wahlkreisgewinner ein. Es kommen die Wahlkreisgewinner mit den stärkeren Ergebnissen zum Zug, bis die 10 Sitze besetzt sind.
Ein Wahlkreissieg ist eine starke Chance auf ein Mandat. Bei Parteikandidaten braucht er aber genug Zweitstimmendeckung.
Interaktive Quizfrage wird geladen ...
Alles zusammen am Beispiel
Du kannst dir die Wahl wie zwei Schritte vorstellen. Erst wird mit der Zweitstimme geklärt, wie groß die Parteien im Bundestag werden. Dann wird innerhalb dieses Rahmens geklärt, welche Personen einziehen.
Angenommen, Partei E bekommt in einem Bundesland nach Zweitstimmen 5 Sitze. Sie gewinnt dort 3 Wahlkreise. Dann ziehen diese 3 Wahlkreisgewinner zuerst ein. Die restlichen 2 Sitze werden über die Landesliste besetzt.
Angenommen, Partei F bekommt nach Zweitstimmen 5 Sitze, gewinnt aber 7 Wahlkreise. Dann können nur 5 ihrer Wahlkreisgewinner einziehen. Die übrigen Wahlkreisgewinner bekommen keinen Sitz.
Interaktive Lernkarten wird geladen ...
Interaktive Mindmap wird geladen ...
Interaktive Quizfrage wird geladen ...
Zusammenfassung
Die personalisierte Verhältniswahl verbindet zwei Ziele. Die Parteien sollen nach ihrem Stimmenanteil im Bundestag vertreten sein, und gleichzeitig sollen Menschen konkrete Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrem Wahlkreis wählen können.
Mit der Erststimme wählst du eine Person im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung der Parteien besonders wichtig.
Direktmandate, Landeslisten und Zweitstimmendeckung sorgen zusammen dafür, dass die Sitze mit Personen besetzt werden. Seit der Reform bleibt der Bundestag grundsätzlich bei 630 Sitzen, und Wahlkreissieger von Parteien brauchen genug Zweitstimmendeckung.
Kurz gesagt: Erststimme für die Person, Zweitstimme für die Parteistärke. Die Zweitstimme setzt den Rahmen, in dem die Personen in den Bundestag einziehen.
Mit Google fortfahren