Frankfurter Nationalversammlung: Ziele und Scheitern 1848/49
Was wollte die Frankfurter Nationalversammlung erreichen? Sie wollte nationale Einheit mit Freiheit verbinden. Die Frankfurter Nationalversammlung war das erste gesamtdeutsche Parlament. Sie trat am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammen und wollte einen deutschen Nationalstaat mit Verfassung und Grundrechten schaffen. 1849 scheiterte dieses Vorhaben zunächst – wichtige Ideen wirkten jedoch weiter.
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Warum entstand die Nationalversammlung?
Vor 1848 gab es keinen deutschen Nationalstaat. Der Deutsche Bund war ein lockerer Zusammenschluss weitgehend eigenständiger Staaten. Ein Nationalstaat sollte dagegen die als deutsche Nation verstandene Bevölkerung in einem gemeinsamen Staat vereinen. Besonders Österreich und Preußen verfügten über große politische und militärische Macht.
Seit Beginn der 1840er-Jahre verschärften Wirtschaftskrisen, Armut und politische Unzufriedenheit die Konflikte. In der Märzrevolution von 1848 forderten Menschen vor allem:
- Grund- und Freiheitsrechte,
- politische Mitbestimmung,
- eine Verfassung,
- die nationale Einheit Deutschlands.
Unter dem Druck der Revolution lockerten Regierungen die Zensur, also die staatliche Kontrolle von Veröffentlichungen, ließen politische Aktivitäten zu und stimmten der Wahl einer Nationalversammlung zu. Ein Vorparlament, eine vorbereitende Versammlung liberaler und demokratischer Politiker, bereitete die Wahl vor.
Revolution
Eine Revolution ist ein tiefgreifender politischer oder gesellschaftlicher Umbruch. 1848 sollten Proteste und Aufstände die bestehende Fürstenherrschaft verändern und Freiheit sowie Mitbestimmung durchsetzen.
Das Wahlrecht galt für volljährige, als „selbständig“ bezeichnete Männer. Was genau als selbständig galt und ob direkt oder über Wahlmänner gewählt wurde, also über Männer, die erst anschließend die Abgeordneten bestimmten, regelten die Einzelstaaten unterschiedlich. Frauen durften nicht wählen und konnten keine Abgeordneten werden. Das Wahlrecht war daher trotz seiner damaligen Fortschrittlichkeit nicht allgemein im heutigen Sinn.
Welche Aufgaben sollte das Parlament lösen?
Die Abgeordneten mussten nicht nur eine Verfassung schreiben. Sie sollten zugleich klären, wie ein Staat aussehen konnte, den es noch gar nicht gab.
Drei Aufgaben standen im Mittelpunkt:
- Einheit: Welche Gebiete sollten zu Deutschland gehören?
- Freiheit: Welche Grundrechte sollten für die Bevölkerung gelten?
- Staatsordnung: Wer sollte regieren, Gesetze beschließen und politische Macht kontrollieren?
Verfassung
Eine Verfassung legt die grundlegende Ordnung eines Staates fest. Sie bestimmt unter anderem, welche Staatsorgane es gibt, wie sie zusammenarbeiten und welche Rechte die Menschen besitzen.
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Die Nationalversammlung trat in der zusammen. Sie wollte einen deutschen schaffen, Grundrechte sichern und eine ausarbeiten.
Wie arbeitete das erste gesamtdeutsche Parlament?
Die mehreren Hundert Abgeordneten bildeten politische Klubs, die nach ihren Versammlungsorten benannt waren. Diese Gruppen waren weniger fest organisiert als heutige Parteien, strukturierten aber Debatten, bereiteten Entscheidungen vor und bildeten Mehrheiten.
Fraktion
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten mit ähnlichen politischen Zielen. In der Paulskirche waren die Zusammenschlüsse noch lockerer als heutige Parlamentsfraktionen.
Die wichtigsten Lager waren:
- Die konservative Rechte wollte die Rechte der Fürsten und Einzelstaaten möglichst weitgehend bewahren.
- Die liberalen Zentren strebten überwiegend eine konstitutionelle Monarchie an: Ein Monarch sollte regieren, aber durch Verfassung und Parlament begrenzt werden.
- Die demokratische Linke berief sich auf die Volkssouveränität: Staatliche Macht sollte vom Volk ausgehen. Viele ihrer Abgeordneten forderten eine demokratische Republik, also einen Staat ohne Monarchen als Staatsoberhaupt.
Ausschüsse bereiteten Entscheidungen vor. Besonders wichtig war der Verfassungsausschuss. 1848 schuf das Parlament außerdem eine vorläufige Zentralgewalt: Erzherzog Johann wurde zum Reichsverweser, dem vorläufigen gesamtdeutschen Staatsoberhaupt, gewählt und ernannte Minister.
Die Paulskirche war nicht nur eine Versammlung von Rednern. Sie entwickelte Fraktionen, Ausschüsse, Gesetzgebungsverfahren und eine vorläufige Regierung – besaß aber keine verlässlich eigene militärische Macht.
Die Bezeichnung „Professorenparlament“ greift zu kurz. Viele Abgeordnete waren akademisch gebildete Juristen, Beamte, Lehrer oder Professoren. Arbeiter, Bauern und Handwerker waren dagegen kaum vertreten. Das Parlament bildete die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung deshalb nur eingeschränkt ab.
Worüber stritten die Abgeordneten?
Die Abgeordneten mussten Entscheidungen treffen, für die es keine einfache Lösung gab.
Großdeutsch oder kleindeutsch?
Bei der großdeutschen Lösung sollten auch die zum Deutschen Bund gehörenden österreichischen Gebiete einbezogen werden. Dort lebten neben Deutschsprachigen auch andere Bevölkerungsgruppen, etwa Tschechen. Das war schwierig, weil die Habsburgermonarchie auch viele nicht deutschsprachige Gebiete umfasste und als Gesamtstaat bestehen wollte.
Die kleindeutsche Lösung plante einen deutschen Staat ohne Österreich und unter Führung Preußens. Diese Richtung setzte sich schließlich durch; ein späterer Beitritt der österreichischen Bundesgebiete blieb in der Verfassung jedoch offen.
Monarchie oder Republik?
Die Mehrheit entschied sich für eine konstitutionelle Monarchie mit einem erblichen Kaiser. Demokratische Abgeordnete bevorzugten dagegen eine Republik oder eine stärker vom Volk und Parlament abhängige Staatsordnung.
Wie stark sollte die Regierung Gesetze aufhalten können?
Umstritten war auch, wie viel Macht die monarchische Regierung gegenüber dem Parlament haben sollte. Ein Veto ist ein Einspruch, der einen Beschluss aufhalten kann. Die Verfassung gab der vom Kaiser ernannten Reichsregierung nur ein verzögerndes Veto: Unter festgelegten Bedingungen konnte ein wiederholt gefasster Reichstagsbeschluss auch ohne ihre Zustimmung zum Gesetz werden.
Fiktives Beispiel für zwei politische Sichtweisen:
Ein liberaler Abgeordneter konnte die kleindeutsche Monarchie unterstützen, obwohl er mehr parlamentarische Mitbestimmung wollte. Aus seiner Sicht bot der preußische König eine realistische Möglichkeit, die Einzelstaaten zu einigen.
Ein demokratischer Abgeordneter konnte widersprechen: Wenn die Einheit von der Zustimmung eines mächtigen Fürsten abhing, blieb die Volkssouveränität gefährdet.
Der Streit verlief also nicht einfach zwischen „für Deutschland“ und „gegen Deutschland“. Die Lager verbanden Einheit, Freiheit und Macht auf unterschiedliche Weise.
Was erreichte die Nationalversammlung?
Zu ihren wichtigsten Leistungen gehörten die Grundrechte, die vorläufige Zentralgewalt und die Reichsverfassung.
Grundrechte schützen grundlegende Freiheiten und die rechtliche Stellung des Einzelnen gegenüber dem Staat. Ende 1848 erhielten die Grundrechte des deutschen Volkes Gesetzeskraft. Sie umfassten unter anderem:
- Gleichheit vor dem Gesetz und Aufhebung rechtlicher Vorrechte durch Geburt oder gesellschaftlichen Stand,
- Schutz der persönlichen Freiheit,
- Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit,
- Glaubens- und Gewissensfreiheit,
- Freizügigkeit, also freie Wahl des Wohnorts, und Gewerbefreiheit, also Freiheit der gewerblichen Berufsausübung,
- unabhängige Gerichte und Schutz vor willkürlicher Haft,
- die weitgehende Abschaffung der Todesstrafe.
Eine politische Gleichberechtigung von Frauen war nicht vorgesehen.
Der Grundsatz, dass staatsbürgerliche Rechte nicht vom religiösen Bekenntnis abhängen, verändert das Verhältnis zwischen Staat und Religion grundlegend: Der Staat darf Menschen nicht allein wegen ihres Glaubens von Bürgerrechten ausschließen. Damit wandte sich die Nationalversammlung gegen religiöse Sonderrechte und rechtliche Benachteiligung.
Ende März 1849 beschloss die Nationalversammlung eine Reichsverfassung. Sie sah einen Bundesstaat zunächst ohne Österreich vor: Die Einzelstaaten sollten bestehen bleiben, aber wichtige Aufgaben an gemeinsame Reichsorgane abgeben. An der Spitze sollte ein erblicher Kaiser stehen. Der Reichstag sollte aus einem Staatenhaus und einem gewählten Volkshaus bestehen und an Gesetzgebung, Staatshaushalt und Kontrolle der Regierung mitwirken. Der Staatshaushalt legt die Einnahmen und Ausgaben des Staates fest. Eine vollständige Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Parlaments war damit noch nicht eindeutig geregelt.
Die Nationalversammlung erließ auch Gesetze und schuf eine vorläufige Regierung. Ihre Beschlüsse wurden jedoch von mächtigen Einzelstaaten nicht zuverlässig anerkannt oder durchgesetzt. Rechtlicher Anspruch und politische Macht fielen deshalb auseinander.
Warum scheiterte das Vorhaben 1849?
Die Nationalversammlung bot Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die erbliche Kaiserkrone an. Im April 1849 lehnte er sie ab. Er berief sich auf monarchische Herrschaft von Gottes Gnaden und wollte die Krone nicht aus der Hand einer gewählten Volksvertretung annehmen.
Damit verlor die kleindeutsche Lösung ihren vorgesehenen Kaiser. Gleichzeitig erstarkten Preußen, Österreich und weitere monarchische Regierungen wieder.
Äußere Machtprobleme
- Das Parlament hatte keine verlässlich eigene Armee.
- Es blieb bei der Durchsetzung seiner Beschlüsse von den Einzelstaaten abhängig.
- Mächtige Regierungen lehnten die Verfassung ab oder riefen ihre Abgeordneten zurück.
- Aufstände für die Reichsverfassung wurden militärisch niedergeschlagen.
Innere Konflikte
- Liberale, Demokraten und Konservative verfolgten unterschiedliche Ziele.
- Großdeutsche und Kleindeutsche stritten über das Staatsgebiet.
- Die Entscheidung für ein erbliches Kaisertum beruhte auf einer sehr knappen Mehrheit.
- Nach politischen Krisen und der Ablehnung der Krone zogen sich viele gemäßigte Abgeordnete zurück.
- Das Parlament verlor gesellschaftlichen Rückhalt.
Die verbliebenen, überwiegend linken Abgeordneten verlegten ihre Arbeit nach Stuttgart. Dieses Rumpfparlament wurde am 18. Juni 1849 durch württembergisches Militär aufgelöst.
Warum reichte eine beschlossene Verfassung nicht aus?
- Das Parlament konnte die Verfassung beschließen.
- Für ihre praktische Durchsetzung brauchte es Verwaltungen, Regierungen und bewaffnete Kräfte.
- Gerade die mächtigsten Einzelstaaten verweigerten ihre Unterstützung.
- Die Verfassung besaß deshalb einen politischen Anspruch, aber nicht genug Macht, um sich überall durchzusetzen.
Das Beispiel zeigt: Rechtliche Regeln wirken nur, wenn staatliche Organe sie anerkennen und umsetzen können.
War die Nationalversammlung trotzdem bedeutsam?
Kurzfristig scheiterte das Ziel eines freiheitlichen deutschen Nationalstaats. Die Verfassung setzte sich 1849 nicht dauerhaft durch, die revolutionäre Bewegung wurde militärisch besiegt und zahlreiche Beteiligte wurden verfolgt.
Langfristig blieb die Paulskirche dennoch bedeutsam:
- Sie erprobte gesamtdeutsche parlamentarische Arbeit.
- Ihre Klubs und Fraktionen förderten die Entwicklung politischer Parteien.
- Ihre Grundrechte beeinflussten spätere deutsche Verfassungen.
- Die Konflikte um Einheit, Grundrechte und Regierungsverantwortung blieben zentrale politische Fragen.
Ein Ereignis kann kurzfristig scheitern und trotzdem langfristig wirken. Eine ausgewogene Beurteilung untersucht beides.
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Alles auf einen Blick
- Frankfurter Nationalversammlung 1848/49
- Entstehung: Märzrevolution und Forderungen nach Freiheit und Einheit
- Aufgaben: Nationalstaat, Grundrechte und Verfassung
- Arbeitsweise: Fraktionen, Ausschüsse, Gesetze und Zentralgewalt
- Streitfragen: Großdeutsch oder kleindeutsch, Monarchie oder Republik
- Leistungen: Grundrechtskatalog und Reichsverfassung
- Scheitern: innere Gegensätze und Macht der Einzelstaaten
- Wirkung: Vorbild für späteren Parlamentarismus und spätere Verfassungen
Abschluss-Check
Prüfe dich zum Schluss: Kannst du in wenigen Sätzen erst die Ziele, dann eine Leistung, anschließend je einen inneren und äußeren Scheiternsgrund und zuletzt eine langfristige Wirkung nennen? Dann kannst du die Bedeutung der Frankfurter Nationalversammlung ausgewogen beurteilen.
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