Nürnberger Prozesse: Ablauf, Urteile, Bedeutung
Die Nürnberger Prozesse waren Gerichtsverfahren gegen führende Verantwortliche des Nationalsozialismus. Im internationalen Hauptprozess von 1945 bis 1946 und in zwölf amerikanischen Nachfolgeprozessen bis 1949 ging es nicht um eine pauschale Schuld aller Deutschen, sondern um die persönliche Verantwortung für konkrete Verbrechen.
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Warum fand ein internationaler Prozess statt?
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wollten die Alliierten führende Verantwortliche des NS-Regimes für Angriffskrieg, Massenmord, Verfolgung und weitere Verbrechen zur Rechenschaft ziehen. Statt die Gefangenen ohne Verfahren zu bestrafen, entschieden sie sich für einen öffentlichen Gerichtsprozess.
Am 8. August 1945 schufen die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion mit dem Londoner Abkommen den Internationalen Militärgerichtshof, kurz IMT. Sein Statut legte Zuständigkeit, Verfahrensregeln und Straftatbestände fest.
Hauptprozess
Der internationale Hauptkriegsverbrecherprozess war das Verfahren des IMT gegen 24 ursprünglich angeklagte führende Vertreter des NS-Regimes. Die eigentliche Verhandlung dauerte vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946.
Der Prozess fand im Nürnberger Justizpalast statt. Das Gebäude und das benachbarte Gefängnis waren weitgehend erhalten und lagen in der amerikanischen Besatzungszone. Nürnberg hatte außerdem symbolische Bedeutung: Dort hatten die NSDAP-Reichsparteitage stattgefunden und waren 1935 die antisemitischen Nürnberger Gesetze verkündet worden. Für die praktische Ortswahl war jedoch besonders die geeignete Infrastruktur wichtig.
„Recht statt Rache“ bedeutet: Nicht die Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit entscheidet über Schuld, sondern nachgewiesene persönliche Handlungen und Verantwortung.
Welche Verbrechen wurden angeklagt?
Im Hauptprozess gab es vier Anklagepunkte. Sie beschreiben unterschiedliche Formen der Beteiligung an den NS-Verbrechen.
Gemeinsamer Plan oder Verschwörung
Gemeint war die Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, besonders zur Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen. Eine bloße Bekanntschaft oder die Zugehörigkeit zu einer Organisation genügte dafür nicht.
Verbrechen gegen den Frieden
Dazu gehörten die Planung, Vorbereitung, Entfesselung und Führung völkerrechtswidriger Angriffskriege.
Kriegsverbrechen
Das sind schwere Verstöße gegen das Kriegsrecht, etwa die Ermordung von Kriegsgefangenen, Geiselerschießungen oder die Verschleppung von Menschen zur Zwangsarbeit.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Dazu zählten unter anderem Mord, Ausrottung, Deportation und politische oder rassistische Verfolgung der Zivilbevölkerung. Holocaustverbrechen wurden vor allem unter diesem Anklagepunkt behandelt.
Ein Verbrechen konnte je nach Tat und Zusammenhang mehr als einen Anklagepunkt berühren. Deshalb musste das Gericht genau prüfen, was geschehen war, gegen wen sich die Tat richtete und welche Rolle ein Angeklagter dabei spielte.
Ein militärischer Befehl zur Ermordung gefangener Soldaten betrifft das Kriegsrecht und kann deshalb als Kriegsverbrechen verfolgt werden. Die planmäßige Deportation und Ermordung einer Zivilbevölkerung aus rassistischen Gründen gehört zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wer einen Angriffskrieg vorbereitet und führt, kann wegen eines Verbrechens gegen den Frieden verantwortlich sein.
Wie wurden Schuld und Verantwortung geprüft?
Der Hauptprozess war stark dokumentenbasiert. Die Anklage legte Tausende Akten aus deutschen Behörden und Organisationen vor. Hinzu kamen Zeugenaussagen und Filme über befreite Konzentrations- und Vernichtungslager.
Die Angeklagten erhielten Verteidiger, konnten Beweise bestreiten, Zeugen benennen und selbst aussagen. Das Verfahren arbeitete in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch. Simultandolmetscher machten es möglich, dass alle Beteiligten dem Prozess in ihrer Sprache folgen konnten.
Viele Angeklagte bestritten ihre persönliche Verantwortung. Sie behaupteten etwa, nichts gewusst, nur Verwaltungsaufgaben erfüllt oder auf Befehl gehandelt zu haben.
Ein Amt oder ein Befehl beseitigt die persönliche Verantwortung nicht automatisch. Entscheidend ist unter anderem, welchen Handlungsspielraum eine Person hatte und welchen Beitrag sie zu den Verbrechen leistete.
Ernst Kaltenbrunner stellte seine Arbeit als Chef des Reichssicherheitshauptamts als Verwaltungstätigkeit dar und versuchte, Verantwortung auf Heinrich Himmler abzuschieben. Die Anklage verband dagegen Aussagen ehemaliger Mitarbeiter und Lagerfunktionäre mit Dokumenten und einem Foto von Kaltenbrunners Besuch in einem Nebenlager des Konzentrationslagers Mauthausen. Der Denkweg lautet: Nicht ein einzelnes Beweisstück musste alles zeigen. Mehrere voneinander verschiedene Belege sollten seine tatsächliche Stellung, sein Wissen und seinen Verantwortungsbereich zusammen sichtbar machen.
Welche Urteile wurden gesprochen?
Von den 24 ursprünglich Angeklagten erschienen 21 im Gerichtssaal. Robert Ley hatte vor Prozessbeginn Suizid begangen, Gustav Krupp war nicht verhandlungsfähig, und gegen Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt. Deshalb ergingen Urteile gegen 22 Personen.
Das Ergebnis lautete:
- 12 Todesurteile,
- 7 langjährige oder lebenslange Haftstrafen,
- 3 Freisprüche.
Damit ergeben die drei Urteilsgruppen zusammen 22 Entscheidungen. Zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt. Hermann Göring beging zuvor Suizid; Bormann war in Abwesenheit verurteilt worden.
Auch Organisationen standen vor Gericht. Als verbrecherisch wurden das NSDAP-Führerkorps, die Gestapo, die SS und der Sicherheitsdienst eingestuft, jeweils mit rechtlichen Einschränkungen. SA, Reichsregierung sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht wurden nicht entsprechend eingestuft. Das war jedoch kein allgemeiner Freispruch ihrer Mitglieder oder der Wehrmachtführung: Persönliche Straftaten mussten weiterhin in Einzelverfahren geprüft werden.
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Gegen ursprünglich 24 Personen wurde Anklage erhoben. Urteile ergingen gegen Personen: Todesurteile, Haftstrafen und Freisprüche.
Die Nachfolgeprozesse
Der Hauptprozess war nur ein Teil der Nürnberger Prozesse. Von 1946 bis 1949 führten amerikanische Militärgerichte zwölf Nachfolgeprozesse. Angeklagt waren unter anderem Ärzte, Juristen, Industrielle, Militärs, Diplomaten sowie Angehörige von SS und Polizei. Grundlage war das Kontrollratsgesetz Nr. 10.
Die überlieferten Gesamtzahlen zu den angeklagten Personen und einzelnen Urteilskategorien unterscheiden sich zwischen den Darstellungen. Sicher übereinstimmend sind die Zahl von zwölf Prozessen, ihre amerikanische Leitung und ihr Ende im Jahr 1949.
Welche Bedeutung und welche Grenzen hatten die Prozesse?
Die Prozesse festigten einen grundlegenden Gedanken des Völkerstrafrechts: Auch Menschen, die im Namen eines Staates handeln, können persönlich für internationale Verbrechen verantwortlich sein. Ein hohes Amt schützt nicht automatisch vor Strafverfolgung. Ebenso entschuldigt ein höherer Befehl eine Tat nicht automatisch.
Zu den Nürnberger Prinzipien gehören außerdem der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und die Strafbarkeit der Beteiligung an völkerrechtlichen Verbrechen. Diese Grundsätze wirkten auf spätere internationale Gerichte ein. Der 2002 tätig gewordene Internationale Strafgerichtshof steht in dieser längeren Entwicklung, ist aber nicht mit dem damaligen IMT gleichzusetzen.
Die Prozesse wurden auch kritisiert. Einwände lauteten:
- Die Siegermächte bestimmten Gericht und Rechtsgrundlage.
- Verbrechen der Alliierten wurden nicht verhandelt.
- Besonders beim Angriffskrieg wurde eine rückwirkende Bestrafung befürchtet.
- Die ungewohnte Prozessordnung konnte deutsche Verteidiger benachteiligen.
Gegen den Vorwurf reiner „Siegerjustiz“ sprechen die geregelte Verteidigung, die öffentliche Beweisprüfung und die drei Freisprüche. Gegen den Rückwirkungseinwand verwies das Gericht unter anderem darauf, dass der Angriffskrieg bereits vor 1939 international geächtet worden war. Die Auswahl der verhandelten Taten blieb dennoch ein begründeter Kritikpunkt.
Ein historisches Urteil muss nicht nur zwischen „vollkommen gerecht“ und „völlig wertlos“ wählen. Du kannst gleichzeitig anerkennen, dass Nürnberg persönliche Verantwortung und rechtsförmige Verfahren stärkte, und untersuchen, wo Machtverhältnisse und die begrenzte Auswahl der Anklage die Prozesse prägten.
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Alles auf einen Blick
- Nürnberger Prozesse
- Grundlage: Londoner Abkommen, IMT und Kontrollratsgesetz Nr. 10
- Hauptprozess: vier Anklagepunkte und 22 Urteile
- Verfahren: Dokumente, Zeugen, Filme, Verteidigung und vier Sprachen
- Kernprinzip: individuelle Verantwortung statt Kollektivschuld
- Nachfolge: zwölf amerikanische Prozesse bis 1949
- Bedeutung: wichtiger Schritt in der Entwicklung des Völkerstrafrechts
- Kritik: Siegergericht, begrenzte Zuständigkeit und Rückwirkungsdebatte
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