Geschichte

Staatsreligion: Bedeutung und Geschichte

Staatsreligion: Bedeutung und Geschichte
Staatsreligion: Bedeutung und Geschichte
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Eine Staatsreligion ist eine Religion, die ein Staat gegenüber anderen Religionen bevorzugt und als seine offizielle Religion anerkennt. Wie eng Staat und Religion verbunden sind, kann sehr unterschiedlich sein. Deshalb bedeutet eine Staatsreligion nicht automatisch, dass jede andere Religion verboten ist.

Auf dieser Seite lernst du außerdem, wie sich das Christentum im Römischen Reich schrittweise von einer verfolgten Religion zur Staatsreligion entwickelte.

Deine Lernziele

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Woran erkennst du eine Staatsreligion?
Definition

Staatsreligion

Eine Staatsreligion ist eine Religion, mit der sich ein Staat offiziell identifiziert und die er gegenüber anderen Religionen bevorzugt. Die Verbindung kann rechtlich, politisch, institutionell oder finanziell sichtbar werden.

Entscheidend ist die Bevorzugung durch den Staat. Es reicht nicht, dass besonders viele Menschen einer Religion angehören oder dass sie kulturell großen Einfluss besitzt.

Beispiel

Wenn die Verfassung eine Religion als offizielle Religion bezeichnet und der Staat ihre Einrichtungen besonders unterstützt, handelt es sich um eine Staatsreligion.

Wenn dagegen nur ein großer Teil der Bevölkerung derselben Religion angehört, der Staat aber keine Religion offiziell bevorzugt, folgt daraus noch keine Staatsreligion.

Merke

Eine häufige Religion ist nicht automatisch eine Staatsreligion. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaft.

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Frage 1 von 1LeichtWelches Merkmal gehört zum Begriff Staatsreligion?
Lösung: Der Staat erkennt eine Religion offiziell an und bevorzugt sie. — Für eine Staatsreligion ist staatliche Bevorzugung entscheidend, nicht allein die Zahl der Gläubigen oder die kulturelle Bedeutung.
Welche Formen der Verbindung gibt es?

Staatsreligion ist kein überall gleiches Modell. Die Verbindung kann unterschiedlich stark sein:

  • Eine Verfassung stellt lediglich die besondere oder vorherrschende Stellung einer Religion fest.
  • Eine Kirche kann institutionell mit dem Staat verbunden sein und staatlicher Kontrolle unterliegen.
  • Eine Religionsgemeinschaft kann finanzielle Vorteile erhalten.
  • Religiöse Regeln können die staatliche Ordnung prägen.

Auch eine institutionell bevorzugte Kirche kann verpflichtet sein, die Religionsfreiheit anderer Menschen zu achten. Umgekehrt kann eine besonders enge religiöse Staatsordnung die Freiheit Andersgläubiger stark einschränken.

Beispiel

In England ist die anglikanische Kirche institutionell mit dem Staat verbunden. In Dänemark besitzt die lutherische Kirche eine besondere staatliche Stellung. Solche Verbindungen sind nicht automatisch mit einem vollständigen Verbot anderer Religionen gleichzusetzen.

Merke

Staatsreligion und Religionsfreiheit können nebeneinander bestehen. Ob Menschen andere Religionen frei ausüben dürfen, muss für die jeweilige Staatsordnung gesondert geprüft werden.

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Frage 1 von 1MittelEin Staat unterstützt eine offizielle Kirche, erlaubt aber die freie Ausübung anderer Religionen. Welche Beurteilung passt?
Lösung: Eine Staatsreligion kann trotz individueller Religionsfreiheit bestehen. — Staatsreligion bezeichnet die besondere Beziehung einer Religion zum Staat. Religionsfreiheit beschreibt dagegen die Rechte einzelner Menschen und Gemeinschaften.
Wie wandelte sich die Lage der Christen im Römischen Reich?

Das frühe Christentum war monotheistisch: Christen glaubten an einen Gott. Die römische Religionsordnung war polytheistisch und kannte die Verehrung mehrerer Gottheiten. Der christliche Glaube geriet deshalb mit dem römischen Götter- und Staatskult in Konflikt.

Christliche Gemeinden wurden zeitweise verfolgt. Dennoch verbreitete sich der Glaube durch Gemeinden und Missionare weiter. Die rechtliche Stellung änderte sich anschließend in mehreren Schritten:

  1. Verfolgung: Christen wurden zeitweise unterdrückt und bestraft.
  2. 311 – Duldung: Das Toleranzedikt des Galerius machte das Christentum zu einer geduldeten beziehungsweise erlaubten Religion.
  3. 313 – freie Religionsausübung: Die Mailänder Vereinbarung gestattete Christen, ihren Glauben frei auszuüben.
  4. 325 – Festigung: Das Konzil von Nicäa behandelte wichtige kirchliche Streitfragen.
  5. 380 – Staats- und Reichskirche: Kaiser Theodosius I. erhob das Christentum zur Staatsreligion.
  6. 391/92 – Ausschluss anderer Kulte: Nichtchristliche Kulte und Opfer wurden verboten.
Gut zu wissen

Das Wort „heidnisch“ wurde aus christlicher Sicht für nichtchristliche Religionen verwendet. In einer historischen Erklärung ist deshalb genauer von nichtchristlichen oder traditionellen römischen Kulten zu sprechen.

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Frage 1 von 1MittelWelche Reihenfolge ist richtig?
Lösung: Verfolgung – Duldung – freie Religionsausübung – Staatsreligion – Verbot anderer Kulte — Die Entwicklung verlief stufenweise. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Erlaubnis des Christentums und seiner späteren staatlichen Vorherrschaft.
Warum war Konstantins Politik eine Wende?

Kaiser Konstantin regierte von 306 bis 337. Mit seiner Politik endete die Verfolgung der Christen nicht in einem einzigen Augenblick; ihre Stellung verbesserte sich jedoch entscheidend.

313 vereinbarten Konstantin und sein Mitkaiser Licinius eine Religionspolitik, die Christen freie Religionsausübung gestattete. Konstantin förderte außerdem Kirchenbauten und griff in kirchliche Fragen ein. 325 berief er das Konzil von Nicäa ein. Erst 337 ließ er sich auf dem Sterbebett taufen.

Die Erzählung, Konstantin habe vor einer Schlacht im Jahr 312 ein Kreuz am Himmel gesehen, ist als Legende überliefert. Sie darf daher nicht wie ein sicher belegter Augenzeugenbericht behandelt werden.

Beispiel

Die Aussage „Konstantin führte 313 das Christentum als Staatsreligion ein“ ist ungenau.

Richtig ist: 313 erhielten Christen freie Religionsausübung. Das Christentum wurde dadurch anerkannt und gefördert, aber noch nicht zur allein maßgeblichen Staatsreligion erhoben.

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Frage 1 von 1MittelWarum ist das Jahr 313 noch nicht der Beginn der christlichen Staatsreligion?
Lösung: Christen erhielten freie Religionsausübung, während andere Kulte weiterhin bestanden. — Anerkennung bedeutet noch keine staatliche Vorherrschaft. Erst 380 wurde das Christentum zur Staats- und Reichskirche erhoben.
Was änderten Theodosius und die Verbote von 391/92?

Unter Kaiser Theodosius I. erreichte die Verbindung von Staat und Christentum eine neue Stufe. 380 wurde das Christentum zur Staatsreligion und die christliche Kirche zur Reichskirche erhoben.

391/92 folgten Verbote nichtchristlicher Kulte und Opfer. Damit wurde aus der staatlichen Bevorzugung zunehmend religiöse Ausschließlichkeit. Traditionelle Tempel und Kulte verloren ihre bisherige Stellung; zugleich entstanden zahlreiche Kirchen und Klöster.

Die Jahreszahlen 380 und 391/92 beschreiben daher zwei unterscheidbare Schritte:

  • 380: Erhebung des Christentums zur Staats- und Reichskirche
  • 391/92: Verbot konkurrierender Kulte und Opfer
Merke

Wenn eine Darstellung 391 als Beginn der Staatsreligion nennt, fasst sie mehrere Schritte zusammen. Eine genauere Einordnung trennt die Erhebung von 380 von den Verboten 391/92.

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Frage 1 von 1SchwerEine Zeitleiste setzt „freie Religionsausübung“, „Staatsreligion“ und „Verbot anderer Kulte“ alle in das Jahr 313. Wie korrigierst du sie?
Lösung: 313 gehört zur freien Religionsausübung, 380 zur Staatsreligion und 391/92 zum Verbot anderer Kulte. — Die Begriffe bezeichnen verschiedene Stufen: Erlaubnis, staatliche Vorherrschaft und Ausschluss konkurrierender Kulte.
Wie beurteilst du historische Aussagen genau?

Achte bei Aussagen über Staatsreligion auf drei Fragen:

  1. Was tat der Staat? Duldete, erlaubte, förderte oder bevorzugte er eine Religion?
  2. Welche Rechte hatten andere Religionen? Waren sie erlaubt, eingeschränkt oder verboten?
  3. Welcher Zeitpunkt ist gemeint? Ein längerer Wandel darf nicht auf ein einziges Ereignis verkürzt werden.
Beispiel

Behauptung: „Mit Konstantin wurde das Christentum sofort die einzige erlaubte Religion.“

Prüfung: Die Aussage vermischt verschiedene Schritte. Konstantins Politik ermöglichte ab 313 freie christliche Religionsausübung und förderte das Christentum. Die Erhebung zur Staatsreligion erfolgte 380 unter Theodosius; Verbote anderer Kulte folgten 391/92.

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Frage 1 von 1SchwerEin Reich erlaubt eine zuvor verfolgte Religion, bevorzugt sie aber noch nicht gegenüber allen anderen. Welcher Begriff beschreibt diesen Schritt am genauesten?
Lösung: Duldung oder freie Religionsausübung — Frage zuerst nach der staatlichen Handlung: Erlauben, Bevorzugen und Verbieten sind unterschiedliche Stufen.
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Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Staatsreligion
    • Kennzeichen
      • offizielle Anerkennung
      • staatliche Bevorzugung
    • mögliche Formen
      • rechtliche Verbindung
      • institutionelle Verbindung
      • finanzielle Förderung
    • Römisches Reich
      • Verfolgung
      • Duldung 311
      • freie Religionsausübung 313
      • Staatsreligion 380
      • Kultverbote 391/92
    • wichtige Unterscheidung
      • Staatsreligion bedeutet nicht automatisch fehlende Religionsfreiheit
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWas entscheidet darüber, ob eine Religion Staatsreligion ist?
Lösung: Ihre offizielle Bevorzugung durch den Staat — Entscheidend ist das Verhältnis zum Staat, nicht Alter, Verbreitung oder kulturelle Bekanntheit.
Frage 2 von 3MittelWelche Aussage zu 313 ist richtig?
Lösung: Christen erhielten freie Religionsausübung, aber das Christentum war noch nicht Staatsreligion. — Die Mailänder Vereinbarung steht für Anerkennung und freie Ausübung, nicht für religiöse Ausschließlichkeit.
Frage 3 von 3SchwerWarum sollte eine historische Erklärung 380 und 391/92 unterscheiden?
Lösung: Weil Staatsreligion und das spätere Verbot konkurrierender Kulte verschiedene Stufen waren. — Eine genaue Einordnung trennt staatliche Bevorzugung von der späteren Ausschließlichkeit.

Du kannst den Wandel nun als Entwicklung erklären: Das Christentum wurde zunächst verfolgt, dann geduldet und erlaubt, anschließend staatlich bevorzugt und schließlich gegenüber konkurrierenden Kulten durchgesetzt.

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