Geschichte

Zwei-plus-Vier-Vertrag einfach erklärt

Zwei-plus-Vier-Vertrag einfach erklärt

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Zwei-plus-Vier-Vertrag einfach erklärt
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Wozu brauchte Deutschland den Zwei-plus-Vier-Vertrag? Er regelte die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit. Die beiden deutschen Staaten und die vier Siegermächte einigten sich 1990 unter anderem auf Deutschlands endgültige Grenzen, seine Bündnisfreiheit, die Begrenzung der Bundeswehr und das Ende der Viermächterechte.

Deine Lernziele

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Warum war der Vertrag notwendig?

Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Damit rückte eine Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und DDR in greifbare Nähe. Die beiden deutschen Staaten konnten jedoch nicht alle damit verbundenen Fragen allein entscheiden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg besaßen Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und die USA weiterhin besondere Rechte und Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes. Eine staatliche Vereinigung benötigte deshalb eine internationale Regelung mit diesen vier Mächten.

Definition

Äußere Fragen der deutschen Einheit

Damit sind Fragen gemeint, die nicht nur Bundesrepublik und DDR betrafen: die deutschen Grenzen, die Bündniszugehörigkeit, ausländische Truppen, die Stärke der Streitkräfte und das Ende der Viermächterechte.

Die inneren Schritte zur Vereinigung regelten die beiden deutschen Staaten. Die äußeren Fragen wurden im Zwei-plus-Vier-Format verhandelt. So verhandelten sechs Staaten miteinander; eine große Friedenskonferenz mit zahlreichen früheren Kriegsgegnern Deutschlands wurde vermieden.

Merke

Der Mauerfall machte die Einheit möglich. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag schuf die notwendige internationale Abschlussregelung.

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Frage 1 von 1LeichtWarum mussten die vier Siegermächte an der Regelung mitwirken?
Lösung: Sie besaßen noch Rechte und Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes. — Die beiden deutschen Staaten konnten ihre innere Vereinigung vorbereiten. Über die noch bestehenden Viermächterechte konnten sie aber nicht allein verfügen.
Wer waren die Zwei und die Vier?

Die Zwei waren:

  • die Bundesrepublik Deutschland;
  • die Deutsche Demokratische Republik, kurz DDR.

Die Vier waren die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs:

  • Frankreich;
  • die Sowjetunion;
  • das Vereinigte Königreich;
  • die USA.

Die Außenminister führten vier formelle Verhandlungsrunden: am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni in Ost-Berlin, am 17. Juli in Paris und am 12. September in Moskau. In Paris war Polen beteiligt, weil die deutsch-polnische Grenze unmittelbar betroffen war. Polen gehörte jedoch nicht zu den sechs Unterzeichnerstaaten.

Am 12. September 1990 unterzeichneten Hans-Dietrich Genscher, Lothar de Maizière, Roland Dumas, Eduard Schewardnadse, Douglas Hurd und James A. Baker den Vertrag in Moskau. Sein amtlicher Titel lautet Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.

Beispiel

Der Name beschreibt das Verhandlungsformat, nicht eine Rechenaufgabe: zwei deutsche Staaten plus vier Mächte. Diese sechs Beteiligten mussten eine Regelung finden, obwohl ihre Interessen teilweise weit auseinanderlagen.

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Frage 1 von 1LeichtWelche Staaten bildeten die „Zwei“?
Lösung: Bundesrepublik Deutschland und DDR — Die „Zwei“ waren die beiden deutschen Staaten. Die „Vier“ waren Frankreich, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und USA.
Welche Konflikte mussten gelöst werden?

Eine schnelle Vereinigung löste bei mehreren europäischen Staaten Sicherheitsbedenken aus. Manche Regierungen fürchteten, ein großes und wirtschaftlich starkes Deutschland könne erneut eine beherrschende Stellung einnehmen.

Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis nordamerikanischer und europäischer Staaten, dem die Bundesrepublik bereits angehörte. Ein neutrales Deutschland hätte keinem Militärbündnis angehört.

Fünf Fragen standen im Mittelpunkt:

  1. Welche Grenzen sollte das vereinte Deutschland haben?
  2. Sollte es der NATO angehören oder neutral sein?
  3. Wie groß durften seine Streitkräfte sein?
  4. Wo durften deutsche und ausländische Truppen stationiert werden?
  5. Wann sollten die Viermächterechte enden?

Besonders umstritten war die Bündnisfrage. Die USA unterstützten die weitere NATO-Mitgliedschaft Deutschlands. Die Sowjetunion verlangte zunächst einen neutralen deutschen Staat. Polen wollte eine verbindliche Garantie der Oder-Neiße-Grenze. Frankreich setzte auf eine feste europäische Einbindung Deutschlands, während die britische Regierung eine schnelle Vereinigung zunächst skeptisch sah.

Definition

Bündnisfreiheit

Bündnisfreiheit bedeutet hier, dass das vereinte Deutschland selbst entscheiden durfte, einem Bündnis anzugehören. Der Vertrag schränkte seine weitere Mitgliedschaft in der NATO nicht ein.

Beim Washingtoner Gipfel am 31. Mai 1990 erkannte Michail Gorbatschow das Recht eines Staates auf freie Bündniswahl an. Im Juli akzeptierte er schließlich die NATO-Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands. Dazu kamen Sicherheitsregelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR, die Begrenzung der Bundeswehr, der sowjetische Truppenabzug sowie politische und finanzielle Vereinbarungen.

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Frage 1 von 1MittelWelche Lösung verband deutsche Bündnisfreiheit mit sowjetischen Sicherheitsinteressen?
Lösung: Deutschland durfte in der NATO bleiben, während für das Gebiet der ehemaligen DDR besondere Stationierungsregeln galten. — Der Kompromiss verband die NATO-Mitgliedschaft Deutschlands mit Abrüstung, Truppenabzug und Beschränkungen für ausländische Streitkräfte und Atomwaffen im Osten Deutschlands.
Was regelte der Vertrag?

Endgültige Grenzen

Das vereinte Deutschland sollte aus Bundesrepublik, DDR und ganz Berlin bestehen. Seine Außengrenzen wurden als endgültig anerkannt. Deutschland erklärte, keine Gebietsansprüche gegen andere Staaten zu erheben.

Das betraf besonders die Oder-Neiße-Grenze zu Polen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag garantierte ihre Endgültigkeit grundsätzlich. Der deutsch-polnische Grenzvertrag vom 14. November 1990 bestätigte sie anschließend in einer eigenen Vereinbarung.

Frieden und Waffen

Deutschland bekräftigte den Verzicht auf einen Angriffskrieg sowie auf Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen, kurz ABC-Waffen. Waffen dürfen nur im Einklang mit dem Grundgesetz und der Charta der Vereinten Nationen eingesetzt werden.

Streitkräfte und Stationierung

Deutschland verpflichtete sich, seine Streitkräfte auf höchstens 370.000 Soldatinnen und Soldaten zu verringern. Die sowjetischen Truppen sollten bis spätestens Ende 1994 aus dem Gebiet der ehemaligen DDR und aus Berlin abziehen.

Bis zum sowjetischen Abzug durften dort nur solche deutschen Verbände stationiert sein, die nicht in die militärischen NATO-Strukturen eingebunden waren. Danach waren auch deutsche NATO-Verbände erlaubt. Nach diesem Abzug untersagte der Vertrag im Gebiet der ehemaligen DDR und ganz Berlin die Stationierung ausländischer Streitkräfte sowie von Atomwaffen und deren Trägern.

Auch deren Verlegung dorthin wurde untersagt. Eine Protokollnotiz überließ es der Bundesregierung, Anwendungsfragen zum Begriff „verlegt“ unter Beachtung der Sicherheitsinteressen aller Vertragsparteien zu entscheiden. Konventionell ausgerüstete und ausschließlich dafür vorgesehene Waffensysteme waren vom Verbot der Kernwaffenträger ausgenommen.

Volle Souveränität

Die vier Mächte beendeten ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes. Die damit verbundenen Einrichtungen wurden aufgelöst. Deutschland erhielt damit volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Definition

Souveränität

Ein souveräner Staat entscheidet grundsätzlich selbst über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Beim vereinten Deutschland endeten dafür die noch bestehenden Vorbehaltsrechte der vier Mächte.

Beispiel

Die Regelungen bildeten ein Gesamtpaket: Deutschland erhielt volle Souveränität und Bündnisfreiheit. Zugleich erkannte es seine Grenzen endgültig an, begrenzte seine Streitkräfte und akzeptierte besondere Stationierungsregeln für das Gebiet der ehemaligen DDR.

Lückentext

Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.

Deutschland erkannte seine als endgültig an. Die Bundeswehr wurde auf höchstens Soldatinnen und Soldaten begrenzt. Deutschland behielt das Recht auf freie . Die Rechte der vier Mächte wurden .

Lösungen: Lücke 1: Grenzen; Lücke 2: 370.000; Lücke 3: Bündniswahl; Lücke 4: beendet. Die vier Begriffe zeigen den Kern des Vertrags: endgültige Grenzen, militärische Begrenzung, Bündnisfreiheit und volle Souveränität.
Wann wurde Deutschland vollständig souverän?

Die Unterzeichnung am 12. September 1990 setzte den Vertrag noch nicht sofort in Kraft. Dafür mussten die beteiligten Staaten ihn ratifizieren oder annehmen, also nach ihren jeweiligen innerstaatlichen Verfahren bestätigen, und ihre Urkunden hinterlegen. Auf deutscher Seite übernahm dies das vereinte Deutschland.

Am 1. Oktober 1990 setzten die vier Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für die Zeit zwischen der Vereinigung und dem Inkrafttreten des Vertrags aus. Deshalb besaß Deutschland ab dem 3. Oktober 1990 faktisch volle innere und äußere Souveränität.

Förmlich trat der Vertrag am 15. März 1991 in Kraft. An diesem Tag wurde die letzte Ratifikationsurkunde der Sowjetunion hinterlegt.

Merke

Drei Daten erfüllen verschiedene Funktionen: Unterzeichnung am 12. September 1990, deutsche Vereinigung am 3. Oktober 1990 und förmliches Inkrafttreten am 15. März 1991.

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Frage 1 von 1MittelEine Aussage lautet: „Der Vertrag galt bereits mit seiner Unterzeichnung vollständig.“ Wie beurteilst du sie?
Lösung: Sie ist falsch, weil der Vertrag erst mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde am 15. März 1991 in Kraft trat. — Am 12. September 1990 wurde der Vertrag unterschrieben. Am 15. März 1991 trat er förmlich in Kraft. Die Viermächterechte waren zuvor bereits ausgesetzt worden.
Friedensregelung und NATO-Kontroverse

Der Vertrag trägt nicht den Titel „Friedensvertrag“. Trotzdem erfüllte er eine vergleichbare abschließende Funktion: Er beendete die verbliebene Nachkriegsordnung, regelte die äußeren Bedingungen der Einheit und hob die Viermächterechte auf. Deshalb wird er als Ersatz für einen Friedensvertrag eingeordnet.

Diese Einordnung bedeutet nicht, dass alle politischen und moralischen Folgen des Zweiten Weltkriegs unumstritten erledigt waren. Besonders die Frage der Reparationen, also staatlicher Entschädigungsleistungen für Kriegsschäden, blieb rechtlich und politisch umstritten. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sah keine weiteren Reparationen vor; die Bundesregierung betrachtete die Frage als abschließend geregelt.

Vertiefung: Was wurde zur NATO-Osterweiterung vereinbart?

1990 äußerten westliche Politiker Gedanken und Zusicherungen, die NATO nicht nach Osten auszudehnen oder sowjetische Sicherheitsinteressen nicht zu beeinträchtigen. Historikerinnen und Historiker beurteilen Reichweite und Bedeutung dieser Aussagen unterschiedlich.

Gesichert ist: Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht kein allgemeines Verbot, später weitere osteuropäische Staaten in die NATO aufzunehmen. Die besonderen Stationierungsregeln beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR und Berlin. Umstritten bleibt, ob mündliche Aussagen nur diese Deutschlandfrage betrafen oder darüber hinaus eine politisch beziehungsweise moralisch bedeutsame Zusicherung für Osteuropa darstellten.

Gut zu wissen

Trenne bei einer historischen Kontroverse drei Ebenen: Was steht im Vertrag? Was wurde außerhalb des Vertrags gesagt? Wie deuten Fachleute diese Aussagen? So behandelst du eine umstrittene Deutung nicht versehentlich als gesicherte Vertragsbestimmung.

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Frage 1 von 1SchwerJemand behauptet: „Der Zwei-plus-Vier-Vertrag verbietet ausdrücklich jede spätere NATO-Erweiterung nach Osteuropa.“ Welche Prüfung ist richtig?
Lösung: Die Behauptung ist falsch; ein solches allgemeines Verbot steht nicht im Vertrag, während die Bedeutung mündlicher Aussagen umstritten ist. — Der Vertrag enthält besondere Stationierungsregeln für das Gebiet der ehemaligen DDR und Berlin, aber kein ausdrückliches allgemeines Verbot einer späteren NATO-Osterweiterung.
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Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Zwei-plus-Vier-Vertrag
    • Ausgangslage: fortbestehende Viermächterechte
    • Beteiligte: zwei deutsche Staaten und vier Siegermächte
    • Grenzen: endgültige Anerkennung und keine Gebietsansprüche
    • Sicherheit: ABC-Waffenverzicht und höchstens 370.000 Soldaten
    • Bündnisse: freie Bündniswahl mit besonderen Stationierungsregeln im Osten
    • Ergebnis: Ende der Viermächterechte und volle deutsche Souveränität
    • Zeitpunkte: Unterzeichnung 1990 und Inkrafttreten 1991
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWelche Aussage beschreibt die Hauptaufgabe des Zwei-plus-Vier-Vertrags?
Lösung: Er regelte die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit. — Der Vertrag verband die deutsche Einheit mit einer internationalen Regelung zu Grenzen, Sicherheit, Bündnissen und Souveränität.
Frage 2 von 3MittelWelche Zusammenstellung enthält nur Vertragsregelungen?
Lösung: Endgültige Grenzen, eine Truppenobergrenze von 370.000 und freie Bündniswahl — Zu den Kernregelungen gehörten die endgültigen Grenzen, Abrüstungs- und Stationierungsbestimmungen sowie das Recht Deutschlands auf freie Bündniswahl.
Frage 3 von 3SchwerWarum kann der Vertrag als politischer Ausgleich erklärt werden?
Lösung: Deutschland erhielt Souveränität und Bündnisfreiheit, übernahm aber zugleich Grenz-, Abrüstungs- und Stationierungsverpflichtungen. — Der Vertrag löste den Grundkonflikt durch miteinander verbundene Zusagen: deutsche Selbstbestimmung auf der einen, Grenzgarantien und Sicherheitsbegrenzungen auf der anderen Seite.

Der Zusammenhang ist entscheidend: Viermächterechte machten internationale Verhandlungen nötig. Grenz- und Sicherheitszusagen ermöglichten den Ausgleich. Mit dem Ende dieser Rechte erhielt Deutschland volle Souveränität.

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