Zwei-plus-Vier-Vertrag einfach erklärt
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit. Die beiden deutschen Staaten und die vier Siegermächte einigten sich 1990 unter anderem auf Deutschlands endgültige Grenzen, seine Bündnisfreiheit, die Begrenzung der Bundeswehr und das Ende der Viermächterechte.
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Warum war der Vertrag notwendig?
Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Damit rückte eine Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und DDR in greifbare Nähe. Die beiden deutschen Staaten konnten jedoch nicht alle damit verbundenen Fragen allein entscheiden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg besaßen Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und die USA weiterhin besondere Rechte und Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes. Eine staatliche Vereinigung benötigte deshalb eine internationale Regelung mit diesen vier Mächten.
Äußere Fragen der deutschen Einheit
Damit sind Fragen gemeint, die nicht nur Bundesrepublik und DDR betrafen: die deutschen Grenzen, die Bündniszugehörigkeit, ausländische Truppen, die Stärke der Streitkräfte und das Ende der Viermächterechte.
Die inneren Schritte zur Vereinigung regelten die beiden deutschen Staaten. Die äußeren Fragen wurden im Zwei-plus-Vier-Format verhandelt. Dieses begrenzte Format war schneller als eine große Friedenskonferenz mit zahlreichen früheren Kriegsgegnern Deutschlands.
Der Mauerfall machte die Einheit möglich. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag schuf die notwendige internationale Abschlussregelung.
Wer waren die Zwei und die Vier?
Die Zwei waren:
- die Bundesrepublik Deutschland;
- die Deutsche Demokratische Republik, kurz DDR.
Die Vier waren die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs:
- Frankreich;
- die Sowjetunion;
- das Vereinigte Königreich;
- die USA.
Die Außenminister führten vier formelle Verhandlungsrunden: am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni in Ost-Berlin, am 17. Juli in Paris und am 12. September in Moskau. In Paris war Polen beteiligt, weil die deutsch-polnische Grenze unmittelbar betroffen war. Polen war jedoch kein gleichberechtigter siebter Vertragspartner.
Am 12. September 1990 unterzeichneten Hans-Dietrich Genscher, Lothar de Maizière, Roland Dumas, Eduard Schewardnadse, Douglas Hurd und James A. Baker den Vertrag in Moskau. Sein amtlicher Titel lautet Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.
Der Name beschreibt das Verhandlungsformat, nicht eine Rechenaufgabe: zwei deutsche Staaten plus vier Mächte. Diese sechs Beteiligten mussten eine Regelung finden, obwohl ihre Interessen teilweise weit auseinanderlagen.
Welche Konflikte mussten gelöst werden?
Eine schnelle Vereinigung löste bei mehreren europäischen Staaten Sicherheitsbedenken aus. Manche Regierungen fürchteten, ein großes und wirtschaftlich starkes Deutschland könne erneut eine beherrschende Stellung einnehmen.
Fünf Fragen standen im Mittelpunkt:
- Welche Grenzen sollte das vereinte Deutschland haben?
- Sollte es der NATO angehören oder neutral sein?
- Wie groß durften seine Streitkräfte sein?
- Wo durften deutsche und ausländische Truppen stationiert werden?
- Wann sollten die Viermächterechte enden?
Besonders umstritten war die Bündnisfrage. Die USA unterstützten die weitere NATO-Mitgliedschaft Deutschlands. Die Sowjetunion verlangte zunächst einen neutralen deutschen Staat. Polen wollte eine verbindliche Garantie der Oder-Neiße-Grenze. Frankreich setzte auf eine feste europäische Einbindung Deutschlands, während die britische Regierung eine schnelle Vereinigung zunächst skeptisch sah.
Bündnisfreiheit
Bündnisfreiheit bedeutet hier, dass das vereinte Deutschland selbst entscheiden durfte, einem Bündnis anzugehören. Der Vertrag schränkte seine weitere Mitgliedschaft in der NATO nicht ein.
Beim Washingtoner Gipfel am 31. Mai 1990 erkannte Michail Gorbatschow das Recht eines Staates auf freie Bündniswahl an. Im Juli akzeptierte er schließlich die NATO-Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands. Dazu kamen Sicherheitsregelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR, die Begrenzung der Bundeswehr, der sowjetische Truppenabzug sowie politische und finanzielle Vereinbarungen.
Was regelte der Vertrag?
Endgültige Grenzen
Das vereinte Deutschland sollte aus Bundesrepublik, DDR und ganz Berlin bestehen. Seine Außengrenzen wurden als endgültig anerkannt. Deutschland erklärte, keine Gebietsansprüche gegen andere Staaten zu erheben.
Das betraf besonders die Oder-Neiße-Grenze zu Polen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag garantierte ihre Endgültigkeit grundsätzlich. Der deutsch-polnische Grenzvertrag vom 14. November 1990 bestätigte sie anschließend in einer eigenen Vereinbarung.
Frieden und Waffen
Deutschland bekräftigte den Verzicht auf einen Angriffskrieg. Es verzichtete außerdem auf Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Waffen dürfen nur im Einklang mit dem Grundgesetz und der Charta der Vereinten Nationen eingesetzt werden.
Streitkräfte und Stationierung
Die Bundeswehr wurde auf höchstens 370.000 Angehörige begrenzt. Die sowjetischen Truppen sollten bis spätestens 1994 aus dem Gebiet der ehemaligen DDR und aus Berlin abziehen.
Nach dem sowjetischen Abzug durften dort deutsche Truppen stationiert werden, auch wenn sie der NATO angehörten. Ausländische Streitkräfte sowie Atomwaffen und deren Träger durften dort dagegen nicht stationiert oder dorthin verlegt werden.
Volle Souveränität
Die vier Mächte beendeten ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes. Die damit verbundenen Einrichtungen wurden aufgelöst. Deutschland erhielt damit volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Souveränität
Ein souveräner Staat entscheidet grundsätzlich selbst über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Beim vereinten Deutschland endeten dafür die noch bestehenden Vorbehaltsrechte der vier Mächte.
Die Regelungen bildeten ein Gesamtpaket: Deutschland erhielt volle Souveränität und Bündnisfreiheit. Zugleich erkannte es seine Grenzen endgültig an, begrenzte seine Streitkräfte und akzeptierte besondere Stationierungsregeln für das Gebiet der ehemaligen DDR.
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Deutschland erkannte seine als endgültig an. Die Bundeswehr wurde auf höchstens Angehörige begrenzt. Deutschland behielt das Recht auf freie . Die Rechte der vier Mächte wurden .
Wann wurde Deutschland vollständig souverän?
Die Unterzeichnung am 12. September 1990 setzte den Vertrag noch nicht sofort in Kraft. Dafür mussten die Vertragsparteien ihn ratifizieren, also nach ihren jeweiligen innerstaatlichen Verfahren bestätigen.
Am 1. Oktober 1990 setzten die vier Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für die Zeit zwischen der Vereinigung und dem Inkrafttreten des Vertrags aus. Deshalb besaß Deutschland ab dem 3. Oktober 1990 faktisch volle innere und äußere Souveränität.
Förmlich trat der Vertrag am 15. März 1991 in Kraft. An diesem Tag wurde die letzte Ratifikationsurkunde der Sowjetunion hinterlegt.
Drei Daten erfüllen verschiedene Funktionen: Unterzeichnung am 12. September 1990, deutsche Vereinigung am 3. Oktober 1990 und förmliches Inkrafttreten am 15. März 1991.
Friedensregelung und NATO-Kontroverse
Der Vertrag trägt nicht den Titel „Friedensvertrag“. Trotzdem erfüllte er eine vergleichbare abschließende Funktion: Er beendete die verbliebene Nachkriegsordnung, regelte die äußeren Bedingungen der Einheit und hob die Viermächterechte auf. Deshalb wird er als friedensvertragliches Äquivalent oder Friedensvertragsersatz eingeordnet.
Diese Einordnung bedeutet nicht, dass alle politischen und moralischen Folgen des Zweiten Weltkriegs unumstritten erledigt waren. Besonders die Reparationsfrage blieb Gegenstand rechtlicher und politischer Diskussionen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sah keine weiteren Reparationen vor; die Bundesregierung betrachtete die Frage als abschließend geregelt.
Vertiefung: Was wurde zur NATO-Osterweiterung vereinbart?
1990 äußerten westliche Politiker Gedanken und Zusicherungen, die NATO nicht nach Osten auszudehnen oder sowjetische Sicherheitsinteressen nicht zu beeinträchtigen. Historikerinnen und Historiker beurteilen Reichweite und Bedeutung dieser Aussagen unterschiedlich.
Gesichert ist: Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht kein allgemeines Verbot, später weitere osteuropäische Staaten in die NATO aufzunehmen. Die besonderen Stationierungsregeln beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR. Umstritten bleibt, ob mündliche Aussagen nur diese Deutschlandfrage betrafen oder darüber hinaus eine politisch beziehungsweise moralisch bedeutsame Zusicherung für Osteuropa darstellten.
Trenne bei einer historischen Kontroverse drei Ebenen: Was steht im Vertrag? Was wurde außerhalb des Vertrags gesagt? Wie deuten Fachleute diese Aussagen? So behandelst du eine umstrittene Deutung nicht versehentlich als gesicherte Vertragsbestimmung.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Zwei-plus-Vier-Vertrag
- Ausgangslage: fortbestehende Viermächterechte
- Beteiligte: zwei deutsche Staaten und vier Siegermächte
- Grenzen: endgültige Anerkennung und keine Gebietsansprüche
- Sicherheit: ABC-Waffenverzicht und höchstens 370.000 Soldaten
- Bündnisse: freie Bündniswahl mit besonderen Stationierungsregeln im Osten
- Ergebnis: Ende der Viermächterechte und volle deutsche Souveränität
- Zeitpunkte: Unterzeichnung 1990 und Inkrafttreten 1991
Abschluss-Check
Du hast den Kern verstanden, wenn du die Wirkung als Kette erklären kannst: Fortbestehende Viermächterechte machten internationale Verhandlungen nötig; der gefundene Ausgleich ermöglichte die deutsche Einheit; mit dem Ende dieser Rechte erhielt Deutschland volle Souveränität.
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