Politik

Bundespräsident: Aufgaben, Wahl und Macht

Bundespräsident: Aufgaben, Wahl und Macht
Bundespräsident: Aufgaben, Wahl und Macht
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Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er vertritt den Staat, erfüllt wichtige Aufgaben nach dem Grundgesetz und kann mit Reden gesellschaftliche Debatten beeinflussen. Die tägliche Regierungspolitik leitet jedoch nicht er, sondern die Bundesregierung unter Führung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin.

Auf dieser Seite lernst du, Amt, Wahl und Aufgaben zu erklären und Zuständigkeiten sicher zu unterscheiden.

Deine Lernziele

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Staatsoberhaupt heißt nicht Regierungschef

Der Bundespräsident steht im höchsten staatlichen Amt und repräsentiert Deutschland nach innen und außen. Das bedeutet aber nicht, dass er die größte politische Macht besitzt.

Definition

Staatsoberhaupt

Das Staatsoberhaupt vertritt den Staat als Ganzes. In Deutschland übernimmt der Bundespräsident diese Rolle vor allem durch staatliche Auftritte, verfassungsrechtliche Handlungen und die Vertretung gegenüber anderen Staaten.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet dagegen die Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien der Politik. Deshalb musst du Rang und Gestaltungsmacht auseinanderhalten: Der Bundespräsident hat den höchsten formellen Rang, der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin besitzt im politischen Alltag mehr Entscheidungsmacht.

Beispiel

Bei einem Staatsbesuch empfängt der Bundespräsident ein ausländisches Staatsoberhaupt. Über ein neues Regierungsprogramm entscheidet er dabei nicht. Der Empfang gehört zur Repräsentation; die politische Leitung der Regierung gehört zum Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin.

Merke

Staatsoberhaupt und Regierungschef sind zwei verschiedene Aufgaben: Der Bundespräsident repräsentiert den Staat, die Bundesregierung gestaltet die laufende Politik.

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Frage 1 von 1LeichtWelche Aussage beschreibt die Stellung des Bundespräsidenten richtig?
Lösung: Er ist Staatsoberhaupt, leitet aber nicht die tägliche Regierungspolitik. — Der Bundespräsident hat einen hohen formellen Rang, aber nur begrenzte eigene politische Gestaltungsmacht.
So wirken seine Aufgaben mit anderen Organen zusammen

Viele Handlungen des Bundespräsidenten schließen Entscheidungen anderer Verfassungsorgane formell ab. Formell bedeutet hier: Er führt den vorgeschriebenen staatlichen Akt aus, ohne die vorausgehende politische Entscheidung allein getroffen zu haben.

Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:

  • Gesetze ausfertigen und unterzeichnen;
  • den vom Bundestag gewählten Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ernennen;
  • die vom Regierungschef vorgeschlagenen Ministerinnen und Minister ernennen;
  • vorgeschlagene Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere ernennen;
  • Deutschland völkerrechtlich und bei Staatsbesuchen vertreten;
  • in Einzelfällen begnadigen;
  • verdiente Personen auszeichnen.
Beispiel

Der Bundestag wählt eine Person zum Bundeskanzler. Danach ernennt der Bundespräsident diese Person. Der entscheidende Unterschied lautet:

  1. Der Bundestag wählt.
  2. Der Bundespräsident ernennt.

Die Ernennung ist wichtig, aber sie ersetzt die Wahl nicht.

Ähnlich ist es bei Gesetzen: Der Bundespräsident bestimmt nicht selbst den Gesetzesinhalt. Er fertigt das beschlossene Gesetz aus und unterzeichnet es.

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Frage 1 von 2MittelDer Bundestag hat eine Person zum Bundeskanzler gewählt. Was geschieht anschließend?
Lösung: Der Bundespräsident ernennt die gewählte Person. — Die politische Auswahl erfolgt durch die Wahl im Bundestag. Der Bundespräsident nimmt danach den formellen Ernennungsakt vor.
Frage 2 von 2MittelWas zeigt die Unterschrift des Bundespräsidenten unter einem Gesetz?
Lösung: Er wirkt an der formellen Ausfertigung des beschlossenen Gesetzes mit. — Gesetzgebung und Ausfertigung sind verschiedene Schritte. Der Bundespräsident bestimmt den Inhalt nicht eigenständig.
Die Bundesversammlung wählt das Staatsoberhaupt

Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk und auch nicht allein vom Bundestag gewählt. Dafür tritt die Bundesversammlung zusammen.

Definition

Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist ein besonderes Verfassungsorgan, das ausschließlich den Bundespräsidenten wählt. Ihr gehören alle Mitglieder des Bundestages und ebenso viele von den Landtagen gewählte Personen an.

Unter den von den Landtagen gewählten Mitgliedern können neben Politikerinnen und Politikern auch bekannte Personen aus Kultur, Sport oder Gesellschaft sein. So wirken der Bund und die Länder gemeinsam an der Wahl mit.

In den ersten beiden Wahlgängen braucht eine Person die absolute Mehrheit. Das bedeutet: Sie muss mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder erhalten. Im dritten Wahlgang genügt die höchste Stimmenzahl.

Wählbar ist, wer

  • deutsch ist,
  • das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und
  • das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal möglich.

Lückentext

Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.

Der Bundespräsident wird von der gewählt. Ihr gehören die Mitglieder des und ebenso viele von den Landtagen gewählte Personen an. Die Amtszeit dauert Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur möglich.

Lösungen: Lücke 1: Bundesversammlung; Lücke 2: Bundestages; Lücke 3: fünf; Lücke 4: einmal. Die Bundesversammlung verbindet Bundestag und Länder. Sie wählt das Staatsoberhaupt für fünf Jahre; unmittelbar kann es nur einmal wiedergewählt werden.
Einfluss entsteht auch durch Worte

Der Bundespräsident soll über parteipolitischen Auseinandersetzungen stehen. Diese überparteiliche Amtsführung bedeutet jedoch nicht, dass er zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen schweigen muss.

Durch Reden, Ansprachen, Gespräche und öffentliche Auftritte kann er

  • auf Probleme aufmerksam machen,
  • Menschen zum Nachdenken oder Handeln ermutigen,
  • unterschiedliche Gruppen zusammenführen und
  • für demokratische Werte werben.

Dieser Einfluss wird manchmal als „Macht des Wortes“ beschrieben. Eine Rede ist aber keine Regierungsanweisung und kein neues Gesetz.

Beispiel

Der Bundespräsident spricht öffentlich über den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Damit kann er eine Debatte anstoßen. Er kann den Ministerinnen und Ministern durch diese Rede jedoch keine politischen Weisungen erteilen.

Merke

Überparteilich heißt: Das Staatsoberhaupt soll nicht als Kämpfer einer Partei handeln. Es darf trotzdem begründet zu wichtigen Fragen Stellung nehmen.

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Frage 1 von 1MittelDer Bundespräsident fordert in einer Rede mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. Welche Wirkung passt zu seinem Amt?
Lösung: Er kann Aufmerksamkeit schaffen und Orientierung geben. — Die politische Wirkung von Reden beruht auf öffentlicher Aufmerksamkeit und Autorität, nicht auf unmittelbarer Regierungsgewalt.
Zuständigkeiten in neuen Fällen prüfen

Bei einem Institutionenfall helfen dir drei Fragen:

  1. Welche Handlung ist gefragt? Geht es um Wählen, Ernennen, Regieren, Repräsentieren oder Unterzeichnen?
  2. Wer trifft die politische Sachentscheidung? Zum Beispiel wählt der Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
  3. Wer vollzieht den formellen Akt? Der Bundespräsident ernennt die gewählte Person.
Beispiel

Fall: Nach einer Bundestagswahl soll eine neue Regierung entstehen. Eine Person behauptet: „Der Bundespräsident sucht den Regierungschef allein aus.“

Prüfung: Die Behauptung ist falsch. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Der Bundespräsident ernennt anschließend die gewählte Person. Beide Organe sind beteiligt, aber mit verschiedenen Aufgaben.

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Frage 1 von 2SchwerEin Ministerposten soll neu besetzt werden. Wer entscheidet nicht allein über die Person, nimmt aber die formelle Ernennung vor?
Lösung: Der Bundespräsident — Der Bundespräsident ernennt die vom Bundeskanzler oder von der Bundeskanzlerin vorgeschlagenen Ministerinnen und Minister. Er trifft die Personalauswahl nicht allein.
Frage 2 von 2SchwerEine Schülerin sagt: „Wer im Staat den höchsten Rang hat, muss auch die Regierung leiten.“ Wie beurteilst du das?
Lösung: Die Aussage ist falsch, weil formeller Rang und politische Leitung verschieden sind. — Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt. Die laufende Regierungspolitik leitet der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
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Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Bundespräsident
    • Stellung: Staatsoberhaupt mit begrenzter Regierungsgewalt
    • Wahlorgan: Bundesversammlung
    • Amtszeit: fünf Jahre und eine einmalige anschließende Wiederwahl
    • Repräsentation: Deutschland nach innen und außen vertreten
    • Gesetze: ausfertigen und unterzeichnen
    • Ernennungen: an Entscheidungen oder Vorschläge anderer Organe anknüpfen
    • Öffentlicher Einfluss: durch Reden integrieren und orientieren
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWer wählt den Bundespräsidenten?
Lösung: Die Bundesversammlung — Die Bundesversammlung tritt eigens zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen.
Frage 2 von 3MittelWelche Zuordnung ist korrekt?
Lösung: Bundestag: Kanzlerwahl; Bundespräsident: Ernennung der gewählten Person — Die Zuordnung trennt politische Wahl und formellen Ernennungsakt.
Frage 3 von 3SchwerEin Bundespräsident hält eine viel beachtete Rede. Danach behauptet jemand, die Aussagen seien nun verbindliche Regierungsbeschlüsse. Was stimmt?
Lösung: Die Rede kann politisch wirken, ist aber kein Regierungsbeschluss. — Die „Macht des Wortes“ kann Debatten prägen. Verbindliche Regierungs- oder Gesetzgebungsentscheidungen entstehen dadurch nicht.

Du kannst das Amt sicher einordnen, wenn du bei jedem Fall zwischen Repräsentieren, Entscheiden, Wählen und Ernennen unterscheidest.

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