Bundespräsident: Aufgaben, Wahl und Macht
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er vertritt den Staat, erfüllt wichtige Aufgaben nach dem Grundgesetz und kann mit Reden gesellschaftliche Debatten beeinflussen. Die tägliche Regierungspolitik leitet jedoch nicht er, sondern die Bundesregierung unter Führung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin.
Auf dieser Seite lernst du, Amt, Wahl und Aufgaben zu erklären und Zuständigkeiten sicher zu unterscheiden.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Staatsoberhaupt heißt nicht Regierungschef
Der Bundespräsident steht im höchsten staatlichen Amt und repräsentiert Deutschland nach innen und außen. Das bedeutet aber nicht, dass er die größte politische Macht besitzt.
Staatsoberhaupt
Das Staatsoberhaupt vertritt den Staat als Ganzes. In Deutschland übernimmt der Bundespräsident diese Rolle vor allem durch staatliche Auftritte, verfassungsrechtliche Handlungen und die Vertretung gegenüber anderen Staaten.
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet dagegen die Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien der Politik. Deshalb musst du Rang und Gestaltungsmacht auseinanderhalten: Der Bundespräsident hat den höchsten formellen Rang, der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin besitzt im politischen Alltag mehr Entscheidungsmacht.
Bei einem Staatsbesuch empfängt der Bundespräsident ein ausländisches Staatsoberhaupt. Über ein neues Regierungsprogramm entscheidet er dabei nicht. Der Empfang gehört zur Repräsentation; die politische Leitung der Regierung gehört zum Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin.
Staatsoberhaupt und Regierungschef sind zwei verschiedene Aufgaben: Der Bundespräsident repräsentiert den Staat, die Bundesregierung gestaltet die laufende Politik.
So wirken seine Aufgaben mit anderen Organen zusammen
Viele Handlungen des Bundespräsidenten schließen Entscheidungen anderer Verfassungsorgane formell ab. Formell bedeutet hier: Er führt den vorgeschriebenen staatlichen Akt aus, ohne die vorausgehende politische Entscheidung allein getroffen zu haben.
Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:
- Gesetze ausfertigen und unterzeichnen;
- den vom Bundestag gewählten Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ernennen;
- die vom Regierungschef vorgeschlagenen Ministerinnen und Minister ernennen;
- vorgeschlagene Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere ernennen;
- Deutschland völkerrechtlich und bei Staatsbesuchen vertreten;
- in Einzelfällen begnadigen;
- verdiente Personen auszeichnen.
Der Bundestag wählt eine Person zum Bundeskanzler. Danach ernennt der Bundespräsident diese Person. Der entscheidende Unterschied lautet:
- Der Bundestag wählt.
- Der Bundespräsident ernennt.
Die Ernennung ist wichtig, aber sie ersetzt die Wahl nicht.
Ähnlich ist es bei Gesetzen: Der Bundespräsident bestimmt nicht selbst den Gesetzesinhalt. Er fertigt das beschlossene Gesetz aus und unterzeichnet es.
Die Bundesversammlung wählt das Staatsoberhaupt
Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk und auch nicht allein vom Bundestag gewählt. Dafür tritt die Bundesversammlung zusammen.
Bundesversammlung
Die Bundesversammlung ist ein besonderes Verfassungsorgan, das ausschließlich den Bundespräsidenten wählt. Ihr gehören alle Mitglieder des Bundestages und ebenso viele von den Landtagen gewählte Personen an.
Unter den von den Landtagen gewählten Mitgliedern können neben Politikerinnen und Politikern auch bekannte Personen aus Kultur, Sport oder Gesellschaft sein. So wirken der Bund und die Länder gemeinsam an der Wahl mit.
In den ersten beiden Wahlgängen braucht eine Person die absolute Mehrheit. Das bedeutet: Sie muss mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder erhalten. Im dritten Wahlgang genügt die höchste Stimmenzahl.
Wählbar ist, wer
- deutsch ist,
- das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und
- das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Der Bundespräsident wird von der gewählt. Ihr gehören die Mitglieder des und ebenso viele von den Landtagen gewählte Personen an. Die Amtszeit dauert Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur möglich.
Einfluss entsteht auch durch Worte
Der Bundespräsident soll über parteipolitischen Auseinandersetzungen stehen. Diese überparteiliche Amtsführung bedeutet jedoch nicht, dass er zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen schweigen muss.
Durch Reden, Ansprachen, Gespräche und öffentliche Auftritte kann er
- auf Probleme aufmerksam machen,
- Menschen zum Nachdenken oder Handeln ermutigen,
- unterschiedliche Gruppen zusammenführen und
- für demokratische Werte werben.
Dieser Einfluss wird manchmal als „Macht des Wortes“ beschrieben. Eine Rede ist aber keine Regierungsanweisung und kein neues Gesetz.
Der Bundespräsident spricht öffentlich über den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Damit kann er eine Debatte anstoßen. Er kann den Ministerinnen und Ministern durch diese Rede jedoch keine politischen Weisungen erteilen.
Überparteilich heißt: Das Staatsoberhaupt soll nicht als Kämpfer einer Partei handeln. Es darf trotzdem begründet zu wichtigen Fragen Stellung nehmen.
Zuständigkeiten in neuen Fällen prüfen
Bei einem Institutionenfall helfen dir drei Fragen:
- Welche Handlung ist gefragt? Geht es um Wählen, Ernennen, Regieren, Repräsentieren oder Unterzeichnen?
- Wer trifft die politische Sachentscheidung? Zum Beispiel wählt der Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
- Wer vollzieht den formellen Akt? Der Bundespräsident ernennt die gewählte Person.
Fall: Nach einer Bundestagswahl soll eine neue Regierung entstehen. Eine Person behauptet: „Der Bundespräsident sucht den Regierungschef allein aus.“
Prüfung: Die Behauptung ist falsch. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Der Bundespräsident ernennt anschließend die gewählte Person. Beide Organe sind beteiligt, aber mit verschiedenen Aufgaben.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Bundespräsident
- Stellung: Staatsoberhaupt mit begrenzter Regierungsgewalt
- Wahlorgan: Bundesversammlung
- Amtszeit: fünf Jahre und eine einmalige anschließende Wiederwahl
- Repräsentation: Deutschland nach innen und außen vertreten
- Gesetze: ausfertigen und unterzeichnen
- Ernennungen: an Entscheidungen oder Vorschläge anderer Organe anknüpfen
- Öffentlicher Einfluss: durch Reden integrieren und orientieren
Abschluss-Check
Du kannst das Amt sicher einordnen, wenn du bei jedem Fall zwischen Repräsentieren, Entscheiden, Wählen und Ernennen unterscheidest.
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