Verfassungsorgane: Aufgaben und Zusammenspiel
Verfassungsorgane sind die obersten staatlichen Einrichtungen, die das Grundgesetz vorsieht. Sie teilen Aufgaben untereinander auf, wirken zusammen und begrenzen dadurch politische Macht. Auf dieser Seite lernst du, die sieben Organe nach Aufgabe, Bildung und Beziehung sicher zu unterscheiden.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Die sieben Organe bilden ein System
Stell dir den Staat wie einen Körper vor: Herz und Lunge erfüllen verschiedene Aufgaben, funktionieren aber nur im Zusammenspiel. Ähnlich ist es bei den Verfassungsorganen. Kein Organ erledigt alle staatlichen Aufgaben allein.
Verfassungsorgan
Ein Verfassungsorgan ist eine oberste staatliche Einrichtung, die im Grundgesetz vorgesehen ist. Das Grundgesetz legt ihren Handlungsrahmen fest; alle Verfassungsorgane sind daran und an die Grundrechte gebunden.
Fünf Organe bestehen dauerhaft. Ständig bedeutet dabei nicht, dass ihre Mitglieder ununterbrochen tagen, sondern dass das Organ dauerhaft vorgesehen ist.
| Ständiges Verfassungsorgan | Kernaufgabe |
|---|---|
| Deutscher Bundestag | wird unmittelbar vom Volk gewählt, beschließt Gesetze, wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und kontrolliert die Regierung |
| Bundesrat | beteiligt die Länder an der Gesetzgebung und an weiteren Bundesangelegenheiten |
| Bundesregierung | führt die Staatsgeschäfte, schlägt Gesetze vor und setzt beschlossene Gesetze um |
| Bundespräsident oder Bundespräsidentin | ist Staatsoberhaupt, repräsentiert Deutschland und übernimmt formelle Aufgaben wie Ernennungen und die Ausfertigung von Gesetzen |
| Bundesverfassungsgericht | prüft in vorgesehenen Verfahren, ob staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar ist |
Zwei weitere Organe treten nur für einen besonderen Zweck zusammen: die Bundesversammlung und der Gemeinsame Ausschuss. Deshalb heißen sie nichtständige Verfassungsorgane.
Sieben insgesamt: fünf ständige Organe für den politischen Alltag und zwei nichtständige Organe für besondere Aufgaben.
Vom Volk zur Bundesregierung
Wie führt deine Stimme bei einer Bundestagswahl zur Bildung einer Regierung? Der Weg verläuft über mehrere Organe:
- Die Bürgerinnen und Bürger wählen unmittelbar den Bundestag.
- Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin schlägt dem Bundestag eine Person für das Kanzleramt vor.
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
- Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ernennt die gewählte Person.
- Auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin ernennt das Staatsoberhaupt die Bundesministerinnen und Bundesminister. Gemeinsam bilden sie die Bundesregierung.
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist kein eigenes Verfassungsorgan. Das Amt gehört zur Bundesregierung und hat dort eine besonders starke Stellung: Es bestimmt die politischen Richtlinien.
Nach einer Bundestagswahl einigen sich mehrere Fraktionen auf eine gemeinsame politische Mehrheit. Diese Mehrheit unterstützt eine Person bei der Kanzlerwahl im Bundestag. Wird sie gewählt und anschließend vom Staatsoberhaupt ernannt, kann sie Ministerinnen und Minister vorschlagen. Das Beispiel zeigt: Die Regierung wird nicht unmittelbar vom Volk gewählt. Ihre politische Handlungsfähigkeit hängt von Unterstützung im gewählten Bundestag ab.
Die Abhängigkeit bleibt auch nach der Wahl bestehen. Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung. Einen Kanzler oder eine Kanzlerin kann er nur abwählen, indem er gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt. Das heißt konstruktives Misstrauensvotum.
Gesetzgebung verbindet mehrere Organe
Ein Gesetz ist normalerweise nicht das Werk eines einzigen Organs. An seinem Weg können mehrere Verfassungsorgane beteiligt sein.
Die Bundesregierung hält eine neue bundesweite Regelung für nötig und bringt einen Gesetzentwurf ein. Der Bundestag berät und beschließt darüber. Der Bundesrat wirkt als Vertretung der Länder mit. Welche Wirkung seine Entscheidung hat, hängt von der Art des Gesetzes ab: Bei einem Zustimmungsgesetz ist seine Zustimmung nötig; gegen ein Einspruchsgesetz kann er Einspruch erheben, den der Bundestag unter den vorgesehenen Bedingungen überstimmen kann. Nach Abschluss des Verfahrens fertigt der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin das Gesetz aus und es wird verkündet. Die Bundesregierung sorgt anschließend für die Umsetzung im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Diese Arbeitsteilung verbindet politische Gestaltung mit Kontrolle. Der Bundestag kontrolliert außerdem die Regierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundesrat bringt die Interessen der Länder ein.
Das Bundesverfassungsgericht gehört zur rechtsprechenden Gewalt. Es prüft Gesetze nicht automatisch. Es entscheidet nur, wenn ein dafür vorgesehenes Verfahren an es herangetragen wird. Dabei misst es staatliches Handeln am Grundgesetz.
Gewaltenteilung bedeutet nicht, dass jedes Verfassungsorgan genau einer einzigen Gewalt zugeordnet werden kann. Entscheidend ist, dass Aufgaben verteilt sind und Organe einander mitwirken, kontrollieren oder rechtlich begrenzen.
Zuständigkeiten in neuen Fällen erkennen
Bei einem Kompetenzfall helfen dir drei Fragen:
- Welche Handlung ist gefragt: wählen, regieren, mitwirken, repräsentieren oder prüfen?
- Wie entsteht das Organ: durch Volkswahl, Entsendung, Wahl durch ein anderes Organ oder Ernennung?
- Welche Beziehung zu einem anderen Organ ist im Fall wichtig?
| Hinweis im Fall | Passendes Organ |
|---|---|
| unmittelbar vom Volk gewählt; Kanzlerwahl; Regierungskontrolle | Bundestag |
| Vertretungen der Landesregierungen; Mitwirkung an Bundesgesetzen | Bundesrat |
| politische Richtlinien; Ministerien; Umsetzung von Gesetzen | Bundesregierung |
| Staatsoberhaupt; Ernennung; Repräsentation; Ausfertigung | Bundespräsident oder Bundespräsidentin |
| Prüfung am Maßstab des Grundgesetzes in einem vorgesehenen Verfahren | Bundesverfassungsgericht |
Fall: Nach einem Bundestagsbeschluss soll ein Gesetz ausgefertigt werden. Später entsteht in einem zulässigen Verfahren Streit darüber, ob es gegen das Grundgesetz verstößt.
Lösung: Für die Ausfertigung ist der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin zuständig. Über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet dagegen das Bundesverfassungsgericht. Die beiden Aufgaben dürfen nicht verwechselt werden: Ausfertigung ist eine formelle Aufgabe des Staatsoberhaupts; die verbindliche verfassungsgerichtliche Prüfung gehört zur Rechtsprechung.
Besondere Organe für besondere Situationen
Die beiden nichtständigen Organe haben eng begrenzte Aufgaben.
Die Bundesversammlung wählt das Staatsoberhaupt
Die Bundesversammlung tritt ausschließlich zusammen, um den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Ihr gehören alle Mitglieder des Bundestags und ebenso viele Mitglieder an, die von den Landesparlamenten gewählt werden. So wirken Bund und Länder bei der Wahl des Staatsoberhaupts gleichgewichtig mit.
Der Gemeinsame Ausschuss ist für den Ausnahmefall vorgesehen
Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Notparlament für den Verteidigungsfall. Er kann Aufgaben von Bundestag und Bundesrat übernehmen, wenn der Bundestag wegen unüberwindlicher Hindernisse nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Zwei Drittel seiner Mitglieder stammen aus dem Bundestag, ein Drittel aus dem Bundesrat.
Bundesversammlung: Wahl des Staatsoberhaupts. Gemeinsamer Ausschuss: Ersatzfunktion unter engen Bedingungen im Verteidigungsfall.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Verfassungsorgane
- Volk wählt unmittelbar den Bundestag
- Bundestag beschließt Gesetze, kontrolliert und wählt die Kanzlerin oder den Kanzler
- Bundesrat beteiligt die Länder an Bundesangelegenheiten
- Bundesregierung gestaltet Politik und setzt Gesetze um
- Staatsoberhaupt repräsentiert, ernennt und fertigt Gesetze aus
- Bundesverfassungsgericht prüft in vorgesehenen Verfahren am Grundgesetz
- Bundesversammlung und Gemeinsamer Ausschuss erfüllen besondere Aufgaben
Abschluss-Check
Du kannst einen neuen Fall lösen, wenn du zuerst die Handlung bestimmst und dann nach Bildung und Kontrollbeziehung des Organs fragst. So erkennst du das politische System als Beziehungsgefüge statt als bloße Namensliste.
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