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Erststimme bei der Bundestagswahl einfach erklärt

Erststimme bei der Bundestagswahl einfach erklärt
Erststimme bei der Bundestagswahl einfach erklärt
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Mit der Erststimme wählst du eine konkrete Person aus deinem Wahlkreis. Die meisten Erststimmen machen diese Person zum Wahlkreissieger. Bei einer Parteibewerbung führt der Sieg seit der 21. Wahlperiode aber nur mit Zweitstimmendeckung zu einem Sitz im Bundestag.

Deine Lernziele

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Mit der Erststimme wählst du eine Person

Deutschland ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt. Auf der linken Seite des Stimmzettels stehen die Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber. Du darfst dort genau eine Person ankreuzen, die in deinem Wahlkreis kandidiert.

Definition

Erststimme

Die Erststimme ist die Stimme für eine konkrete Person im eigenen Wahlkreis. Sie entscheidet darüber, wer dort die meisten Stimmen erhält.

Die Person mit den meisten gültigen Erststimmen gewinnt den Wahlkreis. Dafür genügt eine relative Mehrheit: Sie braucht mehr Stimmen als jede andere kandidierende Person, aber nicht zwingend mehr als die Hälfte aller Stimmen.

Beispiel

Im Wahlkreis erhalten drei Personen 38 %, 34 % und 28 % der gültigen Erststimmen. Die Person mit 38 % gewinnt, weil niemand sonst einen höheren Anteil erreicht. Eine absolute Mehrheit von mehr als 50 % ist nicht nötig.

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Frage 1 von 2LeichtWen wählst du mit der Erststimme?
Lösung: Eine kandidierende Person aus deinem Wahlkreis — Die Erststimme gilt einer Wahlkreisbewerberin oder einem Wahlkreisbewerber. Über das Kanzleramt entscheidet später der Bundestag.
Frage 2 von 2MittelVier Personen erhalten 31 %, 29 %, 24 % und 16 % der Erststimmen. Wer gewinnt den Wahlkreis?
Lösung: Die Person mit 31 % — Gewonnen hat genau die Person, die mehr Erststimmen als jede andere Person erhält.
Ein Wahlkreissieg garantiert nicht immer einen Sitz

Seit der 21. Wahlperiode reicht bei einer Parteibewerbung der Wahlkreissieg allein nicht aus. Der Wahlkreissitz muss zusätzlich durch das Zweitstimmenergebnis der Partei im betreffenden Bundesland gedeckt sein. Diese Bedingung heißt Zweitstimmendeckung.

Definition

Zweitstimmendeckung

Zweitstimmendeckung liegt vor, wenn einer Partei in einem Bundesland genügend Sitze aus ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen, um den betreffenden Wahlkreissieger zu berücksichtigen.

Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr dort Sitze zustehen, ziehen nicht alle Wahlkreissieger ein. Vorrang haben die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mit den relativ stärkeren Erststimmenergebnissen.

Beispiel

Eine Partei gewinnt in einem Bundesland drei Wahlkreise. Aus ihrem Zweitstimmenergebnis stehen ihr dort aber nur zwei Sitze zu. Die drei Wahlkreissieger haben relative Erststimmenergebnisse von 42 %, 38 % und 35 %.

Im vereinfachten Beispiel erhalten die beiden relativ stärksten Wahlkreissieger mit 42 % und 38 % einen Sitz. Der Wahlkreissieger mit 35 % bleibt ohne Sitz, obwohl er in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen hatte.

Merke

Wahlkreissieg bedeutet: die meisten Erststimmen im Wahlkreis. Wahlkreissitz bedeutet: Einzug in den Bundestag. Bei Parteibewerbungen verbindet erst die Zweitstimmendeckung beides.

Ältere Erklärungen zum Wahlrecht können behaupten, jeder Wahlkreissieger ziehe sicher ein. Das beschrieb die Rechtslage bis zur Bundestagswahl 2021, nicht die Regel ab der 21. Wahlperiode.

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Frage 1 von 2MittelEine Partei gewinnt vier Wahlkreise in einem Bundesland, hat dort aber nur drei gedeckte Sitze. Welche Aussage stimmt?
Lösung: Einer der vier Wahlkreissieger kann ohne Sitz bleiben. — Drei gedeckte Sitze reichen in diesem vereinfachten Fall nicht für vier Wahlkreissieger. Die relativ stärkeren Ergebnisse haben Vorrang.
Frage 2 von 2SchwerWarum kann ein Wahlkreissieger ohne Bundestagssitz bleiben?
Lösung: Die Partei hat im Bundesland nicht genügend durch Zweitstimmen gedeckte Sitze. — Entscheidend ist nicht eine persönliche 50-Prozent-Hürde, sondern der Sitzanspruch der Partei aufgrund ihrer Zweitstimmen im Bundesland.
Erst- und Zweitstimme haben verschiedene Aufgaben

Bei der Bundestagswahl kannst du zwei Kreuze setzen. Beide Stimmen erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

StimmeDu wählstHauptwirkung
Erststimmeeine Person im Wahlkreisbestimmt den Wahlkreissieger
Zweitstimmeeine Partei und ihre Landeslistebestimmt grundsätzlich die Stärke der Parteien und ihre Sitzzahl

Die insgesamt 630 Bundestagssitze werden grundsätzlich im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Deshalb ist die Zweitstimme für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ausschlaggebend.

Du darfst die Stimmen aufteilen. Mit der Erststimme kannst du eine Person der einen Partei und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen. Das nennt man Stimmensplitting.

Beispiel

Du kreuzt links eine Wahlkreisbewerberin der Partei A an und rechts die Landesliste der Partei B. Deine Erststimme zählt für die Bewerberin von Partei A. Deine Zweitstimme zählt für den Sitzanspruch von Partei B.

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Frage 1 von 2LeichtWelche Stimme bestimmt grundsätzlich, wie viele Sitze eine Partei erhält?
Lösung: Die Zweitstimme — Für die Stärke der Parteien und die Verteilung der Sitze sind grundsätzlich die Zweitstimmen maßgeblich.
Frage 2 von 2MittelDarfst du mit Erst- und Zweitstimme unterschiedliche Parteien unterstützen?
Lösung: Ja, die beiden Kreuze dürfen unterschiedlich verteilt werden. — Stimmensplitting ist erlaubt: Die Erststimme gilt einer Person, die Zweitstimme einer Partei.
So gibst du deine Stimme gültig ab

Du musst nicht beide Stimmen abgeben. Kreuzt du nur eine Wahlkreisbewerbung an, bleibt deine Erststimme gültig. Kreuzt du nur eine Landesliste an, bleibt deine Zweitstimme gültig. Die jeweils ausgelassene Stimme gilt als ungültig; sie macht die andere Stimme nicht ungültig.

Auf der Erststimmenseite kannst du nur eine vorgedruckte Person wählen. Eine andere Person oder Partei darfst du nicht in ein freies Feld eintragen.

Nicht jede Partei stellt in jedem Wahlkreis eine Person auf. Außerdem können parteiunabhängige Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber antreten. Gewinnt eine solche Einzelbewerbung den Wahlkreis, hängt ihr Sitz nicht von Zweitstimmen einer Partei ab.

Erststimmen für unterlegene Personen verändern grundsätzlich weder die Sitzverteilung noch die Stärke der Parteien. Sie zeigen jedoch, wie viel Unterstützung eine Person im Wahlkreis erhalten hat.

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Frage 1 von 2MittelDu setzt nur bei der Erststimme ein zulässiges Kreuz. Was gilt?
Lösung: Die Erststimme ist gültig; die nicht abgegebene Zweitstimme ist ungültig. — Erst- und Zweitstimme werden getrennt bewertet. Eine gültig abgegebene Stimme bleibt auch ohne das zweite Kreuz gültig.
Frage 2 von 2SchwerEine parteiunabhängige Einzelbewerberin erhält die meisten Erststimmen. Welche Besonderheit gilt?
Lösung: Ihr Wahlkreissitz benötigt keine Zweitstimmendeckung durch eine Partei. — Die Zweitstimmendeckung betrifft Parteibewerbungen. Eine erfolgreiche Einzelbewerbung ist keiner Partei mit einem Zweitstimmenergebnis zugeordnet.
Karteikasten
Karteikasten

Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Erststimme bei der Bundestagswahl
    • wählt eine Person im eigenen Wahlkreis
    • bestimmt den Wahlkreissieger durch relative Mehrheit
    • führt bei Parteibewerbungen nur mit Zweitstimmendeckung zum Sitz
    • unterscheidet sich von der sitzentscheidenden Zweitstimme
    • kann unabhängig von der Zweitstimme abgegeben werden
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWas kennzeichnet einen Wahlkreissieger?
Lösung: Die Person hat mehr Erststimmen als jede andere kandidierende Person. — Der Wahlkreissieg wird ausschließlich durch den Vergleich der Erststimmen im jeweiligen Wahlkreis bestimmt.
Frage 2 von 3MittelPartei A gewinnt in einem Bundesland zwei Wahlkreise, besitzt dort aber nur einen gedeckten Sitz. Was folgt im vereinfachten Fall?
Lösung: Nur der Wahlkreissieger mit dem relativ stärkeren Erststimmenergebnis erhält den Sitz. — Reichen die gedeckten Sitze nicht für alle Wahlkreissieger, haben die relativ stärkeren Erststimmenergebnisse Vorrang.
Frage 3 von 3SchwerLea wählt mit der Erststimme einen Bewerber der Partei A und mit der Zweitstimme Partei B. Welche Auswertung ist richtig?
Lösung: Der Bewerber von Partei A erhält Leas Erststimme; Partei B erhält ihre Zweitstimme. — Beim Stimmensplitting wirken die beiden Stimmen unabhängig: eine für die Person, eine für die Partei.

Du kannst die Erststimme sicher erklären, wenn du diese Kette begründen kannst: Person wählen → Wahlkreis gewinnen → bei Parteibewerbungen Zweitstimmendeckung prüfen → gegebenenfalls Wahlkreissitz erhalten.

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