Wenn in deiner Stadt Wahlplakate hängen, siehst du oft einzelne Personen mit Namen und Foto. Diese Personen wollen für deine Gegend in ein Parlament einziehen. Auf dem Stimmzettel geht es deshalb nicht nur um Parteien, sondern auch um Menschen aus deinem Wahlkreis.
- Du verstehst, was die Erststimme bei der Bundestagswahl bedeutet.
- Du kannst Wahlkreis, Direktkandidat und Mandat erklären.
- Du erkennst den Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme.
- Du weißt, warum die Erststimme wichtig ist, aber nicht allein über die Stärke der Parteien entscheidet.
Die Erststimme wählt eine Person
Bei der Bundestagswahl wählen Bürgerinnen und Bürger den Deutschen Bundestag. Der Deutsche Bundestag ist das Parlament Deutschlands. Ein Parlament ist eine gewählte Versammlung, die Gesetze beschließt und die Regierung kontrolliert.
Die Erststimme ist die Stimme, mit der du eine konkrete Person aus deinem Wahlkreis wählst. Diese Person soll deine Region im Bundestag vertreten. Du wählst also nicht zuerst eine Partei-Liste, sondern einen Menschen mit Namen.
Die Zweitstimme ist die Stimme für die Liste einer Partei in einem Bundesland. Sie ist später wichtig, wenn berechnet wird, wie viele Sitze die Parteien im Bundestag bekommen.
Die Erststimme ist bei der Bundestagswahl die Stimme für eine einzelne Kandidatin oder einen einzelnen Kandidaten in deinem Wahlkreis.
Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl die Stimme für die Landesliste einer Partei.
Stell dir vor, du wohnst im Wahlkreis Neustadt. Auf dem Stimmzettel stehen links mehrere Personen. Du findest Kandidatin A überzeugend, weil sie sich für Schulen und Busverbindungen in deiner Region einsetzen will. Dann machst du dein Kreuz bei Kandidatin A. Das ist deine Erststimme.
Mit der Erststimme entscheidest du: Welche Person soll meine Gegend im Bundestag vertreten?
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Wahlkreis und Direktkandidat
Damit nicht nur große Städte oder bekannte Regionen beachtet werden, ist Deutschland für die Bundestagswahl in Wahlkreise eingeteilt. Ein Wahlkreis ist ein Gebiet, in dem die Menschen dieselben Kandidatinnen und Kandidaten mit der Erststimme wählen. Bei der Bundestagswahl gibt es 299 Wahlkreise.
Ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin ist eine Person, die in einem Wahlkreis direkt gewählt werden möchte. Meist wird sie von einer Partei vorgeschlagen. Es können aber auch unabhängige Personen antreten.
Ein Wahlkreis ist ein festgelegtes Wahlgebiet. Alle Wahlberechtigten in diesem Gebiet wählen aus denselben Direktkandidatinnen und Direktkandidaten.
Ein Direktkandidat ist eine Person, die in einem Wahlkreis mit der Erststimme gewählt werden kann.
Lina wohnt in Köln, Ben wohnt in Rostock. Beide bekommen bei der Bundestagswahl einen Stimmzettel. Aber links auf dem Stimmzettel stehen nicht dieselben Personen, weil Lina und Ben in verschiedenen Wahlkreisen leben.
Wahlkreise sollen dafür sorgen, dass verschiedene Regionen im Bundestag sichtbar sind. So können auch lokale Themen eine Rolle spielen, zum Beispiel Verkehr, Schulen, Wohnen oder Landwirtschaft.
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Was aus der Erststimme werden kann
Wenn eine Person im Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, hat sie den Wahlkreis gewonnen. Das ist ein starkes Ergebnis, weil viele Menschen aus der Region genau diese Person unterstützen.
Ein Mandat ist ein Sitz im Parlament. Wer ein Mandat hat, ist Abgeordnete oder Abgeordneter. Ein Direktmandat ist ein Mandat, das über den Erfolg im Wahlkreis erreicht werden soll.
Seit der Wahlrechtsreform für die Bundestagswahl 2025 reicht der Sieg im Wahlkreis allein nicht immer aus. Die Partei der siegreichen Person muss in dem Bundesland genug Sitze über die Zweitstimmen bekommen haben. Das nennt man Zweitstimmendeckung.
Ein Mandat ist ein Sitz im Parlament.
Ein Direktmandat ist ein Sitz, der mit dem Erststimmenerfolg in einem Wahlkreis zusammenhängt.
Zweitstimmendeckung bedeutet: Ein Wahlkreissieg führt nur dann zu einem Sitz, wenn das Zweitstimmenergebnis der Partei dafür genug Sitze hergibt.
Kandidat B gewinnt in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen. Seine Partei bekommt in diesem Bundesland aber nur wenige Sitze nach den Zweitstimmen. Dann kann es passieren, dass Kandidat B trotz Wahlkreissieg keinen Sitz im Bundestag bekommt. Der Wahlkreissieg ist also wichtig, aber er muss gedeckt sein.
Bei der Bundestagswahl ist die Erststimme die Personenstimme. Ob daraus ein Sitz wird, hängt seit 2025 auch vom Zweitstimmenergebnis der Partei ab.
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Erststimme und Zweitstimme unterscheiden
Die Erststimme fragt: Welche Person aus meinem Wahlkreis möchte ich unterstützen? Die Zweitstimme fragt: Welche Partei soll im Bundestag wie stark vertreten sein?
Das ist ein wichtiger Unterschied. Mit der Erststimme wählst du eine Person. Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei-Liste. Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl besonders wichtig, weil sie im Kern bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Du kannst mit der Erststimme Kandidatin C wählen, weil du sie persönlich überzeugend findest. Mit der Zweitstimme kannst du Partei D wählen, weil du ihr Programm am besten findest. Beide Stimmen haben verschiedene Aufgaben.
Die Zweitstimme zählt nicht doppelt. Sie hat eine andere Aufgabe als die Erststimme: Sie bestimmt vor allem die Stärke der Parteien im Bundestag.
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Warum die Erststimme wichtig ist
Die Erststimme macht Politik persönlicher. Du kannst eine Person unterstützen, die deine Region kennt. Dadurch soll im Bundestag nicht nur allgemein über Deutschland gesprochen werden, sondern auch über verschiedene Gegenden.
Sie hilft außerdem dabei, Kandidatinnen und Kandidaten sichtbar zu machen. Parteien sind wichtig, aber Abgeordnete arbeiten auch als Personen: Sie sprechen mit Bürgerinnen und Bürgern, besuchen Termine im Wahlkreis und bringen regionale Anliegen in die politische Arbeit ein.
In einem ländlichen Wahlkreis geht es vielen Menschen um Busverbindungen und ärztliche Versorgung. In einem städtischen Wahlkreis sind vielleicht Mieten und volle Schulen besonders wichtig. Direktkandidierende können solche Themen aus ihrem Wahlkreis in die politische Arbeit mitnehmen.
Die Erststimme verbindet deinen Wohnort mit dem Bundestag. Sie ersetzt aber nicht die Zweitstimme, weil die Zweitstimme über die Stärke der Parteien entscheidet.
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Zusammenfassung
Die Erststimme ist deine Stimme für eine konkrete Person in deinem Wahlkreis. Diese Person heißt Direktkandidat oder Direktkandidatin. Sie möchte deine Region im Bundestag vertreten.
Ein Mandat ist ein Sitz im Parlament. Bei der Bundestagswahl kann ein Wahlkreissieg zu einem Direktmandat führen. Seit 2025 braucht dieser Erfolg aber meistens auch Zweitstimmendeckung, also genügend Sitze der Partei nach dem Zweitstimmenergebnis.
Die Zweitstimme ist die Stimme für eine Partei-Liste. Sie bestimmt vor allem, wie stark Parteien im Bundestag vertreten sind. Kurz gesagt: Erststimme für die Person, Zweitstimme für die Partei-Stärke.
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