Erststimme bei der Bundestagswahl einfach erklärt
Mit der Erststimme wählst du eine konkrete Person aus deinem Wahlkreis. Die meisten Erststimmen machen diese Person zum Wahlkreissieger. Bei einer Parteibewerbung führt der Sieg seit der 21. Wahlperiode aber nur mit Zweitstimmendeckung zu einem Sitz im Bundestag.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Mit der Erststimme wählst du eine Person
Deutschland ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt. Auf der linken Seite des Stimmzettels stehen die Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber. Du darfst dort genau eine Person ankreuzen, die in deinem Wahlkreis kandidiert.
Erststimme
Die Erststimme ist die Stimme für eine konkrete Person im eigenen Wahlkreis. Sie entscheidet darüber, wer dort die meisten Stimmen erhält.
Die Person mit den meisten gültigen Erststimmen gewinnt den Wahlkreis. Dafür genügt eine relative Mehrheit: Sie braucht mehr Stimmen als jede andere kandidierende Person, aber nicht zwingend mehr als die Hälfte aller Stimmen.
Im Wahlkreis erhalten drei Personen 38 %, 34 % und 28 % der gültigen Erststimmen. Die Person mit 38 % gewinnt, weil niemand sonst einen höheren Anteil erreicht. Eine absolute Mehrheit von mehr als 50 % ist nicht nötig.
Ein Wahlkreissieg garantiert nicht immer einen Sitz
Seit der 21. Wahlperiode reicht bei einer Parteibewerbung der Wahlkreissieg allein nicht aus. Der Wahlkreissitz muss zusätzlich durch das Zweitstimmenergebnis der Partei im betreffenden Bundesland gedeckt sein. Diese Bedingung heißt Zweitstimmendeckung.
Zweitstimmendeckung
Zweitstimmendeckung liegt vor, wenn einer Partei in einem Bundesland genügend Sitze aus ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen, um den betreffenden Wahlkreissieger zu berücksichtigen.
Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr dort Sitze zustehen, ziehen nicht alle Wahlkreissieger ein. Vorrang haben die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mit den relativ stärkeren Erststimmenergebnissen.
Eine Partei gewinnt in einem Bundesland drei Wahlkreise. Aus ihrem Zweitstimmenergebnis stehen ihr dort aber nur zwei Sitze zu. Die drei Wahlkreissieger haben relative Erststimmenergebnisse von 42 %, 38 % und 35 %.
Im vereinfachten Beispiel erhalten die beiden relativ stärksten Wahlkreissieger mit 42 % und 38 % einen Sitz. Der Wahlkreissieger mit 35 % bleibt ohne Sitz, obwohl er in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen hatte.
Wahlkreissieg bedeutet: die meisten Erststimmen im Wahlkreis. Wahlkreissitz bedeutet: Einzug in den Bundestag. Bei Parteibewerbungen verbindet erst die Zweitstimmendeckung beides.
Ältere Erklärungen zum Wahlrecht können behaupten, jeder Wahlkreissieger ziehe sicher ein. Das beschrieb die Rechtslage bis zur Bundestagswahl 2021, nicht die Regel ab der 21. Wahlperiode.
Erst- und Zweitstimme haben verschiedene Aufgaben
Bei der Bundestagswahl kannst du zwei Kreuze setzen. Beide Stimmen erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
| Stimme | Du wählst | Hauptwirkung |
|---|---|---|
| Erststimme | eine Person im Wahlkreis | bestimmt den Wahlkreissieger |
| Zweitstimme | eine Partei und ihre Landesliste | bestimmt grundsätzlich die Stärke der Parteien und ihre Sitzzahl |
Die insgesamt 630 Bundestagssitze werden grundsätzlich im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Deshalb ist die Zweitstimme für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ausschlaggebend.
Du darfst die Stimmen aufteilen. Mit der Erststimme kannst du eine Person der einen Partei und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen. Das nennt man Stimmensplitting.
Du kreuzt links eine Wahlkreisbewerberin der Partei A an und rechts die Landesliste der Partei B. Deine Erststimme zählt für die Bewerberin von Partei A. Deine Zweitstimme zählt für den Sitzanspruch von Partei B.
So gibst du deine Stimme gültig ab
Du musst nicht beide Stimmen abgeben. Kreuzt du nur eine Wahlkreisbewerbung an, bleibt deine Erststimme gültig. Kreuzt du nur eine Landesliste an, bleibt deine Zweitstimme gültig. Die jeweils ausgelassene Stimme gilt als ungültig; sie macht die andere Stimme nicht ungültig.
Auf der Erststimmenseite kannst du nur eine vorgedruckte Person wählen. Eine andere Person oder Partei darfst du nicht in ein freies Feld eintragen.
Nicht jede Partei stellt in jedem Wahlkreis eine Person auf. Außerdem können parteiunabhängige Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber antreten. Gewinnt eine solche Einzelbewerbung den Wahlkreis, hängt ihr Sitz nicht von Zweitstimmen einer Partei ab.
Erststimmen für unterlegene Personen verändern grundsätzlich weder die Sitzverteilung noch die Stärke der Parteien. Sie zeigen jedoch, wie viel Unterstützung eine Person im Wahlkreis erhalten hat.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Erststimme bei der Bundestagswahl
- wählt eine Person im eigenen Wahlkreis
- bestimmt den Wahlkreissieger durch relative Mehrheit
- führt bei Parteibewerbungen nur mit Zweitstimmendeckung zum Sitz
- unterscheidet sich von der sitzentscheidenden Zweitstimme
- kann unabhängig von der Zweitstimme abgegeben werden
Abschluss-Check
Du kannst die Erststimme sicher erklären, wenn du diese Kette begründen kannst: Person wählen → Wahlkreis gewinnen → bei Parteibewerbungen Zweitstimmendeckung prüfen → gegebenenfalls Wahlkreissitz erhalten.
Mit Google fortfahren