Politik

EU-Gesetzgebungsverfahren einfach erklärt

EU-Gesetzgebungsverfahren einfach erklärt
EU-Gesetzgebungsverfahren einfach erklärt
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Beim ordentlichen Gesetzgebungsverfahren legt in der Regel die Europäische Kommission einen Vorschlag vor. Ein EU-Rechtsakt entsteht nur, wenn das Europäische Parlament und der Rat der EU am Ende demselben Text zustimmen.

Du lernst nun, welche Institution was tut, wie die drei möglichen Lesungen zusammenhängen und an welchen Stellen ein Vorhaben angenommen wird oder scheitert.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Wer macht was?

Drei EU-Institutionen prägen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren:

Definition

Europäische Kommission

Die Kommission bereitet einen Vorschlag vor und leitet damit in der Regel das Verfahren ein. Andere EU-Organe können sie auffordern, tätig zu werden. Das eigentliche Initiativrecht liegt grundsätzlich bei der Kommission; für eng begrenzte Fälle gibt es Ausnahmen.

Definition

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU. Seine Fachausschüsse prüfen den Vorschlag, schlagen Änderungen vor und bereiten die Entscheidung des Plenums vor.

Definition

Rat der EU

Im Rat der EU beraten die zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten. Der Rat vertritt damit die Regierungen der Mitgliedstaaten. Er wird auch Ministerrat genannt.

Parlament und Rat sind gleichberechtigte Gesetzgeber. Die Kommission macht also im Regelfall den Anfang, entscheidet aber nicht allein über das Ergebnis.

Merke

Kommission schlägt vor – Parlament und Rat beraten, ändern und beschließen gemeinsam.

Drei ähnlich klingende Namen

Der Rat der EU beschließt gemeinsam mit dem Parlament EU-Rechtsakte. Der Europäische Rat gibt politische Impulse und besteht aus den Staats- und Regierungschefs; er ist im ordentlichen Verfahren kein Mitgesetzgeber. Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union.

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Frage 1 von 2LeichtWelche Institution vertritt im Gesetzgebungsverfahren die Regierungen der Mitgliedstaaten?
Lösung: Der Rat der EU — Der Rat der EU besteht aus den jeweils zuständigen Ministerinnen und Ministern der Mitgliedstaaten.
Frage 2 von 2MittelWer muss im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren am Ende demselben Text zustimmen?
Lösung: Europäisches Parlament und Rat der EU — Ein Rechtsakt kommt in diesem Verfahren nur zustande, wenn Parlament und Rat der EU einen identischen Text billigen.
Wie läuft die erste Lesung?

Die Kommission übermittelt ihren Vorschlag gleichzeitig an das Europäische Parlament, den Rat der EU und die nationalen Parlamente.

Im Parlament läuft die Beratung in zwei Schritten:

  1. Der zuständige Fachausschuss untersucht den Vorschlag und berät mögliche Änderungen.
  2. Anschließend diskutiert und beschließt das Plenum den Standpunkt des Parlaments.

Der Rat arbeitet bereits parallel an seiner Position. Einen förmlichen Standpunkt in erster Lesung kann er jedoch erst nach dem Standpunkt des Parlaments festlegen.

Akzeptiert der Rat den vom Parlament gebilligten Text vollständig, ist der Rechtsakt angenommen. Übernimmt er nicht alle Änderungen oder verlangt er eigene Änderungen, begründet er seinen Standpunkt. Dann beginnt die zweite Lesung.

Gut zu wissen

Für die erste Lesung gibt es keine feste Frist. Parlament, Rat und Kommission können deshalb schon früh nach einem Kompromiss suchen.

Beispiel

Bei der Richtlinie zur Verringerung dünner Plastiktüten legte die Kommission im November 2013 einen Vorschlag vor. Parlament und Rat änderten ihn. Das Parlament ergänzte unter anderem eine Ausnahme für bestimmte Tüten zur Verpackung frischer Lebensmittel. Nach einer zweiten Lesung wurde die Richtlinie im April 2015 angenommen.

Das Beispiel zeigt: Ein Vorschlag wird nicht einfach unverändert weitergereicht. Die Mitgesetzgeber prüfen ihn und können seinen Inhalt verändern.

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Frage 1 von 1MittelDas Parlament hat Änderungen beschlossen. Der Rat akzeptiert alle Änderungen. Was folgt?
Lösung: Der Rechtsakt ist angenommen. — Stimmen Parlament und Rat demselben Text zu, ist keine weitere Lesung erforderlich.
Was passiert ohne Einigung?

Lehnt der Rat in der ersten Lesung Teile des Parlamentsstandpunkts ab, folgt eine zweite Lesung.

Zweite Lesung im Parlament

Das Parlament hat grundsätzlich drei Monate Zeit; die Frist kann um einen Monat verlängert werden. Es kann den Standpunkt des Rates:

  • billigen – der Rechtsakt ist angenommen;
  • nicht innerhalb der Frist ändern oder ablehnen – der Rechtsakt gilt in der Fassung des Rates als angenommen;
  • mit der absoluten Mehrheit aller Mitglieder ablehnen – das Vorhaben ist gescheitert;
  • mit der absoluten Mehrheit aller Mitglieder ändern – Rat und Kommission erhalten die Änderungen.

Zweite Lesung im Rat

Der Rat prüft nur die Änderungen des Parlaments. Billigt er alle, ist der Rechtsakt angenommen. Billigt er nicht alle, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen.

Definition

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss besteht aus gleich großen Delegationen des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Kommission nimmt vermittelnd teil. Für die Einigung stehen grundsätzlich sechs Wochen zur Verfügung; eine Verlängerung um zwei Wochen ist möglich.

Findet der Ausschuss keinen gemeinsamen Entwurf, scheitert das Vorhaben.

Dritte Lesung

Ein gemeinsamer Entwurf geht unverändert an Parlament und Rat. Weitere Änderungen sind jetzt ausgeschlossen. Beide haben grundsätzlich sechs Wochen Zeit; eine Verlängerung um zwei Wochen ist möglich.

  • Stimmen beide zu, ist der Rechtsakt angenommen.
  • Lehnt mindestens einer ab oder verstreicht seine Frist ohne Billigung, ist das Verfahren beendet.
Merke

Je später das Verfahren, desto kleiner wird der Spielraum: In der dritten Lesung lautet die Entscheidung nur noch Zustimmung oder Ablehnung.

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Frage 1 von 2LeichtWann wird der Vermittlungsausschuss benötigt?
Lösung: Wenn der Rat nicht alle Änderungen des Parlaments aus der zweiten Lesung billigt — Die Vermittlung soll den verbliebenen Streit zwischen den beiden Mitgesetzgebern lösen.
Frage 2 von 2SchwerDer Vermittlungsausschuss findet einen gemeinsamen Entwurf. Das Parlament will darin noch einen Satz ändern. Was ist möglich?
Lösung: Es kann den Entwurf nur unverändert annehmen oder ablehnen. — Der gemeinsame Entwurf ist ein ausgehandelter Gesamtkompromiss und wird deshalb unverändert zur Abstimmung gestellt.
Wie wirken Triloge und nationale Parlamente?

Ein Trilog ist eine informelle Verhandlung zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Parlaments, des Rates und der Kommission. Er kann schon früh einen Kompromiss ermöglichen und dadurch weitere förmliche Verfahrensstufen verkürzen.

Ein Trilog beschließt jedoch keinen Rechtsakt. Eine vorläufige Einigung muss anschließend von Parlament und Rat in den vorgesehenen förmlichen Verfahren bestätigt werden.

Triloge zeigen einen politischen Zielkonflikt: Frühe Verhandlungen können schneller zu einem tragfähigen Kompromiss führen. Zugleich kann für Außenstehende schwerer erkennbar sein, wer welche Änderung eingebracht hat.

Auch die nationalen Parlamente erhalten den Kommissionsvorschlag. Sie prüfen innerhalb von acht Wochen, ob die EU handeln sollte oder ob das Ziel besser auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene erreicht werden kann. Diese Prüfung folgt dem Subsidiaritätsprinzip.

Erreicht die Kritik mindestens ein Drittel der Stimmen der nationalen Parlamente, muss der Vorschlag überprüft werden. Das zuständige EU-Organ kann ihn danach beibehalten, ändern oder zurückziehen und muss seine Entscheidung begründen.

Bürgerinnen und Bürger können ebenfalls Einfluss nehmen, etwa durch Petitionen, öffentliche Konsultationen oder eine Europäische Bürgerinitiative. Eine solche Initiative benötigt innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterstützende aus mindestens sieben Mitgliedstaaten. Sie bringt ein Thema an die Kommission heran, beschließt aber selbst kein Gesetz.

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Frage 1 von 2MittelWarum ist eine Einigung im Trilog noch kein fertiger EU-Rechtsakt?
Lösung: Parlament und Rat müssen den Kompromiss noch förmlich bestätigen. — Der Trilog bereitet einen Kompromiss vor. Die rechtlich maßgeblichen Beschlüsse fallen in den formellen Verfahren von Parlament und Rat.
Frage 2 von 2SchwerWas macht das Gesetzgebungsverfahren demokratisch legitimiert und zugleich manchmal schwer durchschaubar?
Lösung: Gewählte Abgeordnete und mitgliedstaatliche Regierungen entscheiden gemeinsam, während mehrere Stufen und informelle Verhandlungen den Weg komplex machen. — Bürgervertretung im Parlament und Staatenvertretung im Rat bilden zwei Legitimationswege. Die vielen Beteiligten und Verhandlungsstufen erhöhen zugleich die Komplexität.
Was gilt nach dem Beschluss?

Das Verfahren erzeugt nicht immer dieselbe Art von EU-Rechtsakt. Entscheidend ist, welche Rechtsform beschlossen wurde.

RechtsaktWirkung
VerordnungSie gilt unmittelbar und verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich.
RichtlinieSie gibt ein verbindliches Ziel und eine Umsetzungsfrist vor. Die Mitgliedstaaten bestimmen durch ihr Recht, wie sie das Ziel erreichen.
BeschlussEr ist vollständig verbindlich, richtet sich aber an bestimmte Fälle oder Adressaten.
Empfehlung oder StellungnahmeSie ist nicht verbindlich.
Beispiel

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt als Verordnung unmittelbar. Die Richtlinie zu dünnen Plastiktüten verlangte dagegen bestimmte Ergebnisse, ließ den Mitgliedstaaten aber Spielraum bei den Maßnahmen, etwa durch Verteuerung oder Verbote.

Lückentext

Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.

Die legt gewöhnlich den Vorschlag vor. Das Europäische Parlament vertritt die , der Rat der EU die . Eine Verordnung gilt , während eine Richtlinie in nationales Recht werden muss.

Lösungen: Lücke 1: Kommission; Lücke 2: Bürgerinnen und Bürger; Lücke 3: Regierungen der Mitgliedstaaten; Lücke 4: unmittelbar; Lücke 5: umgesetzt. Entscheidend sind die unterschiedlichen Rollen: Initiative durch die Kommission, gemeinsamer Beschluss durch Parlament und Rat sowie je nach Rechtsform unmittelbare Geltung oder nationale Umsetzung.
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Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Ordentliches EU-Gesetzgebungsverfahren
    • Initiative
      • Kommission legt gewöhnlich den Vorschlag vor
    • Mitgesetzgeber
      • Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger
      • Rat der EU vertritt die Regierungen
    • Entscheidungsweg
      • Erste Lesung und mögliche Annahme
      • Zweite Lesung bei abweichenden Standpunkten
      • Vermittlung bei verbleibendem Streit
      • Dritte Lesung ohne weitere Änderungen
    • Zusätzliche Beteiligung
      • Nationale Parlamente prüfen Subsidiarität
      • Triloge bereiten mögliche Kompromisse vor
    • Ergebnis
      • Annahme nur bei Zustimmung beider Mitgesetzgeber
      • Verordnung, Richtlinie oder Beschluss
Abschluss-Check
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Frage 1 von 4LeichtWer besitzt im Regelfall das Initiativrecht?
Lösung: Die Europäische Kommission — Das gewöhnliche Verfahren beginnt mit einem Vorschlag der Kommission.
Frage 2 von 4MittelParlament und Rat vertreten unterschiedliche Positionen. Nach der zweiten Lesung billigt der Rat nicht alle Änderungen des Parlaments. Was folgt?
Lösung: Ein Vermittlungsausschuss wird einberufen. — Nach der erfolglosen zweiten Lesung versucht der Vermittlungsausschuss, einen gemeinsamen Entwurf zu finden.
Frage 3 von 4SchwerEin Land soll das Ziel eines EU-Rechtsakts erreichen, darf den rechtlichen Weg dorthin aber selbst festlegen. Welche Rechtsform passt?
Lösung: Eine Richtlinie — Eine Richtlinie bindet die Mitgliedstaaten an das Ziel und die Frist, lässt ihnen aber Spielraum bei der Umsetzung.
Frage 4 von 4SchwerErkläre die Legitimationskette eines gewöhnlichen Vorschlags.
Lösung: Die Kommission schlägt vor; das gewählte Parlament und der Rat als Vertretung der Mitgliedstaaten müssen demselben Text zustimmen. — Die Legitimationskette verbindet Initiative, Bürgervertretung und Staatenvertretung. Erst die Zustimmung beider Mitgesetzgeber macht aus dem Vorschlag einen angenommenen Rechtsakt.

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