Europäisches Parlament: Aufgaben einfach erklärt
Das Europäische Parlament, kurz EP, vertritt die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Sie wählen seine Abgeordneten direkt. Das EP beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union viele EU-Gesetze, entscheidet über den Haushalt mit und kontrolliert andere EU-Organe.
Auf dieser Seite verfolgst du den Weg von der Europawahl bis zur Entscheidung über ein EU-Gesetz. Außerdem erfährst du, wie das Parlament arbeitet und wie du dich an es wenden kannst.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Wie vertritt das Parlament die EU-Bürgerinnen und -Bürger?
In der EU leben sehr viele Menschen. Sie können nicht alle gemeinsam über jede politische Regel beraten. Deshalb wählen sie Personen, die stellvertretend entscheiden: die Abgeordneten.
Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. Seit 1979 werden die Abgeordneten direkt von den Wahlberechtigten in den Mitgliedstaaten gewählt. In Deutschland darf man seit der Europawahl 2024 ab 16 Jahren wählen; Einzelheiten der Wahl können sich zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden.
Demokratische Legitimation
Demokratische Legitimation bedeutet, dass politische Macht durch den Willen der Bürgerinnen und Bürger begründet ist. Beim Europäischen Parlament entsteht diese Verbindung durch die direkte Wahl: Bürgerinnen und Bürger wählen Abgeordnete, und die Abgeordneten entscheiden im Parlament.
Die Legitimationskette lautet:
Bürgerinnen und Bürger → gewählte Abgeordnete → Europäisches Parlament → politische Entscheidungen
Eine hohe Wahlbeteiligung bedeutet, dass sich ein größerer Teil der Wahlberechtigten an dieser Auswahl beteiligt. Sie verändert aber nicht die festgelegten Befugnisse des Parlaments.
Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?
Die Befugnisse des EP lassen sich in drei Hauptbereiche einteilen.
Gesetze mitbeschließen
Das Parlament berät, verändert und beschließt viele EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union. Dieser Rat vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Das Parlament entscheidet dabei also nicht allein.
Über das Geld der EU mitentscheiden
Das EP stellt gemeinsam mit dem Rat den Haushaltsplan der EU auf. Es genehmigt außerdem den langfristigen Finanzrahmen und prüft, ob EU-Mittel regelgerecht verwendet wurden.
Andere EU-Organe kontrollieren
Das Parlament kontrolliert besonders die Europäische Kommission. Es wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission und stimmt der Kommission als gesamtem Kollegium zu. Die Kommission muss dem Parlament Rede und Antwort stehen. Ein Misstrauensvotum kann sie zum Rücktritt zwingen.
Das Parlament kann zudem Untersuchungsausschüsse einsetzen, Petitionen bearbeiten und Vertreterinnen oder Vertreter anderer EU-Organe befragen.
Das Europäische Parlament hat drei zentrale Aufgaben: Gesetzgebung, Haushalt und demokratische Kontrolle.
Wie entsteht mit dem Parlament ein EU-Gesetz?
Bei vielen EU-Gesetzen lässt sich das Verfahren vereinfacht in fünf Schritten darstellen:
- Die Europäische Kommission legt einen Vorschlag vor.
- Fachausschüsse des Parlaments prüfen den Vorschlag und beraten mögliche Änderungen.
- Das Plenum des Parlaments stimmt über seine Position ab.
- Auch der Rat der Europäischen Union berät und entscheidet.
- Parlament und Rat müssen sich auf denselben Text einigen, damit die Regelung beschlossen werden kann.
Das EP kann die Kommission auffordern, einen Vorschlag vorzulegen. Im beschriebenen Gesetzgebungsverfahren ersetzt diese Aufforderung aber nicht den Vorschlag der Kommission.
Angenommen, die EU soll gemeinsame Regeln für die Haltbarkeit von Akkus beschließen. Die Kommission legt einen Vorschlag vor. Ein zuständiger Parlamentsausschuss prüft Details und schlägt Änderungen vor. Danach stimmt das Plenum über die Position des Parlaments ab. Auch der Rat berät den Text. Erst wenn Parlament und Rat einer gemeinsamen Fassung zustimmen, kann die Regelung beschlossen werden.
Der Rat der Europäischen Union wird auch Rat der EU oder Ministerrat genannt. Dort beraten jeweils zuständige Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten. Er ist nicht dasselbe wie der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs politische Leitlinien festlegen.
Wie arbeiten Ausschüsse, Fraktionen und Plenum zusammen?
Ein Parlament mit 720 Abgeordneten kann nicht jedes Detail sofort mit allen Mitgliedern bearbeiten. Deshalb ist die Arbeit aufgeteilt.
Ausschuss
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich auf ein Politikfeld spezialisiert. Ausschüsse prüfen Vorschläge, beraten Änderungen und bereiten Entscheidungen vor.
Im Plenum kommen grundsätzlich alle Abgeordneten zur öffentlichen Beratung und abschließenden Abstimmung zusammen. Die regulären Plenartagungen finden vor allem in Straßburg statt. Zusätzliche Sitzungen sind auch in Brüssel möglich.
Eine Fraktion verbindet Abgeordnete mit ähnlichen politischen Zielen. Die Abgeordneten schließen sich daher überwiegend nach ihrer politischen Ausrichtung und nicht nach ihrer Staatsangehörigkeit zusammen. Fraktionen beraten gemeinsame Positionen, bevor abgestimmt wird.
Bei einem Vorschlag zum Umweltschutz prüft zunächst der zuständige Fachausschuss die Einzelheiten. Die Fraktionen beraten, welche Änderungen sie unterstützen. Anschließend diskutiert und entscheidet das Plenum über die vorgelegten Positionen.
Die Arbeit verteilt sich auf drei Orte:
- Straßburg: vor allem reguläre Plenartagungen
- Brüssel: vor allem Ausschüsse, Fraktionen und weitere parlamentarische Arbeit
- Luxemburg: Parlamentsverwaltung
Plenarreden werden in die 24 Amtssprachen der EU übertragen. So können Abgeordnete die Beratungen in unterschiedlichen Sprachen verfolgen.
Wie werden Sitze und politische Gruppen gebildet?
Das Europäische Parlament hat 720 Abgeordnete. Die Mitgliedstaaten erhalten unterschiedlich viele Sitze. Dabei zählt nicht nur die Bevölkerungsgröße.
Degressive Proportionalität
Degressive Proportionalität bedeutet: Ein bevölkerungsreiches Land erhält mehr Sitze als ein kleines Land, aber kleine Länder bekommen im Verhältnis zu ihrer Bevölkerung mehr Sitze.
Jeder Mitgliedstaat hat mindestens 6 und höchstens 96 Sitze. Deutschland erreicht mit 96 Sitzen die Höchstzahl; Malta hat 6 Sitze. Die aktuelle Zahl von 720 Abgeordneten darf nicht mit der vertraglichen Obergrenze verwechselt werden.
Nach der Wahl sitzen die Abgeordneten nicht in nationalen Länderblöcken. Sie organisieren sich überwiegend in europäischen Fraktionen mit ähnlichen politischen Positionen. Innerhalb einer Fraktion können trotzdem unterschiedliche nationale oder regionale Interessen sichtbar werden.
Sitze werden Staaten zugeteilt, Fraktionen entstehen nach politischer Ausrichtung. Das sind zwei verschiedene Ordnungsprinzipien.
Wie kannst du dich an das Parlament wenden?
Demokratische Beteiligung endet nicht mit der Wahl. Du kannst Abgeordnete anschreiben, Gesprächstermine oder Bürgersprechstunden nutzen und dich an Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments wenden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Petition. Damit bittest du das Parlament, sich mit einem Anliegen zu beschäftigen.
Petition
Eine Petition ist eine schriftliche Eingabe an das Parlament. Sie muss ein Thema betreffen, für das die EU zuständig ist.
Petitionen können unter anderem EU-Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Land einreichen. Auch Unternehmen und Organisationen mit Sitz in der EU sind petitionsberechtigt.
Du ärgerst dich über eine rein kommunale Regel, für die nur deine Gemeinde zuständig ist. Eine Petition an das Europäische Parlament wäre dafür nicht der passende Weg. Betrifft dein Anliegen dagegen die Anwendung einer Regel in einem Zuständigkeitsbereich der EU, kann eine Petition grundsätzlich infrage kommen.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Europäisches Parlament
- Wahl und Vertretung
- direkte Wahl alle fünf Jahre
- demokratische Legitimation
- Aufgaben
- EU-Gesetze mit dem Rat beschließen
- Haushalt mitentscheiden und kontrollieren
- Kommission demokratisch kontrollieren
- Arbeitsweise
- Ausschüsse bereiten vor
- Fraktionen koordinieren Positionen
- Plenum berät und stimmt ab
- Zusammensetzung
- 720 Abgeordnete
- degressive Sitzverteilung
- politische Fraktionen statt Länderblöcke
- Beteiligung
- Abgeordnete kontaktieren
- Petition bei EU-Zuständigkeit
- Wahl und Vertretung
Abschluss-Check
Du hast den Kern verstanden, wenn du diese Kette erklären kannst: Wahl → politische Vertretung → Beratung in Ausschüssen und Fraktionen → Entscheidung im Plenum gemeinsam mit dem Rat → Kontrolle und Rückbindung an die Bürgerinnen und Bürger.
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