Politik

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren einfach erklärt

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren einfach erklärt
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren einfach erklärt
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Ein Bundesgesetz entsteht nicht durch eine einzige Abstimmung. Im Regelfall beginnt der Weg mit einem Gesetzentwurf, führt durch Beratungen und den Beschluss im Bundestag, beteiligt den Bundesrat und endet mit Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Wer darf ein Gesetz vorschlagen?

Am Anfang steht die Gesetzesinitiative, also ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf. Auf Bundesebene dürfen ihn nur drei Seiten einbringen:

  • die Bundesregierung,
  • der Bundesrat,
  • eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages.

Ein einzelner Bürger kann keinen Gesetzentwurf unmittelbar in den Bundestag einbringen. Er kann aber Abgeordnete von einer Idee überzeugen.

Definition

Gesetzesinitiative

Die Gesetzesinitiative ist das Recht, einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Eine politische Idee allein ist noch keine Gesetzesinitiative.

Je nach Urheber unterscheidet sich der erste Weg:

  • Ein Entwurf der Bundesregierung geht zuerst an den Bundesrat zur Stellungnahme und danach an den Bundestag.
  • Ein Entwurf des Bundesrates geht über die Bundesregierung zum Bundestag. Die Bundesregierung fügt ihre Auffassung bei.
  • Ein Entwurf aus der Mitte des Bundestages kann direkt im Bundestag beraten werden, wenn ihn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten tragen.
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Frage 1 von 2LeichtWer kann allein keine Gesetzesinitiative auf Bundesebene einbringen?
Lösung: ein einzelner Bürger — Bürger können politische Forderungen stellen und Abgeordnete überzeugen. Das formelle Initiativrecht besitzen aber nur Bundesregierung, Bundesrat und eine ausreichend große Gruppe im Bundestag.
Frage 2 von 2MittelEine Fraktion des Bundestages legt einen Entwurf vor. Welcher Weg in die Beratung ist richtig?
Lösung: Der Entwurf kann ohne vorherige Stellungnahme des Bundesrates in den Bundestag gelangen. — Ein parlamentarischer Entwurf gelangt ohne das vorgeschaltete Bundesratsverfahren in die Beratung des Bundestages.
Wie berät der Bundestag den Entwurf?

Der Bundestag behandelt Gesetzentwürfe grundsätzlich in drei Lesungen. „Lesung“ bedeutet dabei Beratung, nicht das vollständige Vorlesen des Textes.

  1. In der ersten Lesung wird der Entwurf in der Regel an die fachlich zuständigen Ausschüsse überwiesen. Eine Grundsatzdebatte findet statt, wenn sie vereinbart oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.
  2. Im Ausschuss geschieht die Detailarbeit. Abgeordnete beraten einzelne Regeln, können Sachverständige anhören und erarbeiten eine Beschlussempfehlung.
  3. In der zweiten Lesung berät der Bundestag den Entwurf und mögliche Änderungen.
  4. In der dritten Lesung folgen gegebenenfalls eine weitere Aussprache und Änderungsanträge unter strengeren Bedingungen.
  5. Am Ende steht die Schlussabstimmung. Erreicht der Entwurf die notwendige Mehrheit, leitet der Bundestag den Gesetzesbeschluss an den Bundesrat weiter.
Beispiel

Angenommen, die Bundesregierung schlägt neue Regeln zum Schutz von Mietern vor. Nach der Stellungnahme des Bundesrates kommt der Entwurf in den Bundestag. Ein zuständiger Ausschuss prüft Einzelheiten und hört Fachleute an. Er empfiehlt Änderungen. Der Bundestag berät die überarbeitete Fassung in zweiter und dritter Lesung und stimmt schließlich darüber ab.

Entscheidend ist: Sachverständige liefern Wissen und Argumente, aber den Gesetzesbeschluss fasst der Bundestag.

Merke

Die drei Lesungen und die Ausschussarbeit trennen Grundsatzfragen, Detailprüfung, Änderungen und Schlussentscheidung voneinander.

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Frage 1 von 1MittelWelche Aufgabe gehört zur Ausschussphase?
Lösung: den Entwurf fachlich im Detail beraten und eine Beschlussempfehlung erarbeiten — Ausschüsse prüfen Details, können Fachleute anhören und empfehlen dem Bundestag eine Fassung. Sie ersetzen die Schlussabstimmung nicht.
Wie wirkt der Bundesrat mit?

Nach dem Beschluss des Bundestages erhält der Bundesrat das Gesetz. Er vertritt die Länder und wirkt an jedem Bundesgesetz mit. Wie stark er ein Gesetz stoppen kann, hängt von der Art des Gesetzes ab.

Definition

Zustimmungsgesetz

Ein Zustimmungsgesetz kann nur zustande kommen, wenn der Bundesrat zustimmt. Das Grundgesetz legt fest, welche Gesetze zustimmungsbedürftig sind, etwa bestimmte Gesetze, die Länderfinanzen oder Verwaltungszuständigkeiten der Länder betreffen.

Definition

Einspruchsgesetz

Bei einem Einspruchsgesetz kann der Bundesrat nach dem Vermittlungsverfahren Einspruch einlegen. Der Bundestag kann diesen Einspruch mit der jeweils erforderlichen Mehrheit zurückweisen.

Der Bundesrat kann den vom Bundestag beschlossenen Text nicht selbst ändern. Bei einem Konflikt kann der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss vorschlagen. Ihm gehören je 16 Mitglieder von Bundestag und Bundesrat an. Ändert der Vermittlungsvorschlag den Gesetzesbeschluss, muss der Bundestag erneut darüber entscheiden.

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Frage 1 von 3LeichtWelche Aussage beschreibt ein Zustimmungsgesetz?
Lösung: Ohne Zustimmung des Bundesrates kommt es nicht zustande. — Beim Zustimmungsgesetz ist das Ja des Bundesrates eine notwendige Bedingung.
Frage 2 von 3MittelDer Bundesrat möchte bei einem Einspruchsgesetz widersprechen. Was ist richtig?
Lösung: Er muss zunächst das Vermittlungsverfahren durchlaufen. — Vor dem Einspruch ist der Vermittlungsausschuss einzuschalten. Bleibt der Konflikt bestehen, entscheidet sich im Bundestag, ob die nötige Mehrheit zur Zurückweisung des Einspruchs erreicht wird.
Frage 3 von 3SchwerEin Gesetz regelt Verwaltungsaufgaben der Länder und ist laut Grundgesetz zustimmungsbedürftig. Der Bundesrat verweigert die Zustimmung. Welche Folge ist ohne Einigung richtig?
Lösung: Das Gesetz kommt nicht zustande. — Bei einem Zustimmungsgesetz kann der Bundestag die fehlende Zustimmung des Bundesrates nicht überstimmen.
Wie wird aus dem Beschluss geltendes Recht?

Hat das Gesetz Bundestag und Bundesrat verfassungsgemäß passiert, folgen weitere Schritte:

  1. Die Bundesregierung zeichnet das Gesetz gegen.
  2. Der Bundespräsident prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist, und fertigt es durch seine Unterschrift aus.
  3. Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
  4. Es tritt zu dem im Gesetz bestimmten Zeitpunkt in Kraft. Fehlt eine besondere Regelung, gilt es ab dem vierzehnten Tag nach Ausgabe des Bundesgesetzblattes.
Definition

Verkündung

Verkündung bedeutet die amtliche Veröffentlichung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Erst danach kann es nach seiner Inkrafttretensregel gelten.

Zeitstrahl
  1. InitiativeBundesregierung, Bundesrat oder eine ausreichend große Gruppe im Bundestag bringt einen Entwurf ein.
  2. BundestagLesungen, Ausschussarbeit, Änderungen und Schlussabstimmung folgen.
  3. BundesratDie Länder wirken durch Zustimmung oder die Möglichkeit zum Einspruch mit.
  4. AbschlussGegenzeichnung, Prüfung und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten folgen.
  5. GeltungNach der Verkündung tritt das Gesetz zum festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
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Frage 1 von 1LeichtWas macht ein ausgefertigtes Gesetz amtlich öffentlich?
Lösung: die Verkündung im Bundesgesetzblatt — Mit der Verkündung wird das ausgefertigte Gesetz amtlich veröffentlicht. Es gilt anschließend ab dem in ihm bestimmten Zeitpunkt oder nach der gesetzlichen Auffangregel.
Wende den Ablauf auf einen Fall an

Prüfe bei einem neuen Fall immer vier Fragen:

  1. Initiative: Wer hat den Entwurf eingebracht, und welcher Vorweg gilt?
  2. Beratung: Wo werden Details geprüft, Änderungen beraten und der Beschluss gefasst?
  3. Bundesrat: Ist im Fall ausdrücklich angegeben, ob es sich um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, und welche Folge hat die Entscheidung des Bundesrates?
  4. Abschluss: Sind Gegenzeichnung, Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten erfolgt?
Beispiel

Ein Entwurf kommt aus dem Bundesrat. Die richtige Spur lautet zunächst: Bundesrat beschließt den Entwurf → Bundesregierung nimmt Stellung → Bundestag berät ihn in Lesungen und Ausschüssen → Bundestag stimmt ab → Bundesrat wirkt am beschlossenen Gesetz je nach Gesetzesart mit → Gegenzeichnung → Ausfertigung → Verkündung → Inkrafttreten.

Ein häufiger Fehler wäre, die Bundesregierung als Entscheiderin über den Entwurf des Bundesrates zu behandeln. Sie leitet ihn mit ihrer Auffassung weiter; den Gesetzesbeschluss fasst der Bundestag.

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Frage 1 von 2MittelEin Regierungsentwurf wurde nach Ausschussarbeit und drei Lesungen vom Bundestag beschlossen. Was folgt im Regelfall als Nächstes?
Lösung: Der Gesetzesbeschluss wird dem Bundesrat zugeleitet. — Nach dem Bundestagsbeschluss wirkt der Bundesrat mit. Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung folgen erst später.
Frage 2 von 2SchwerEin Lernender sagt: „Der Bundesrat ist eine vierte Lesung des Bundestages.“ Welche Korrektur trifft zu?
Lösung: Der Bundesrat ist ein eigenes Verfassungsorgan, durch das die Länder an der Bundesgesetzgebung mitwirken. — Bundestag und Bundesrat haben unterschiedliche Rollen. Der Bundestag beschließt Bundesgesetze; der Bundesrat vertritt die Länder und wirkt je nach Gesetzesart durch Zustimmung oder Einspruch mit.
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Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
    • Initiative: Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestagsmitglieder
    • Bundestag: Lesungen, Ausschussarbeit und Beschluss
    • Bundesrat: Zustimmung oder Möglichkeit zum Einspruch
    • Vermittlung: Suche nach einem Kompromiss
    • Abschluss: Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung
    • Geltung: Inkrafttreten zum festgelegten Zeitpunkt
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWer fasst den Gesetzesbeschluss auf Bundesebene?
Lösung: der Bundestag — Die Bundesregierung kann Entwürfe einbringen. Den Beschluss über das Bundesgesetz fasst der Bundestag.
Frage 2 von 3MittelWelche Reihenfolge ist für einen Regierungsentwurf richtig?
Lösung: Bundesrat zur Stellungnahme → Bundestag und Ausschüsse → Bundestagsbeschluss → erneute Beteiligung des Bundesrates → Abschluss — Ein Regierungsentwurf wird vor der Bundestagsberatung dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Bundestagsbeschluss wirkt der Bundesrat erneut am Gesetz mit; danach folgen Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung.
Frage 3 von 3SchwerDer Bundesrat lehnt ein Gesetz ab. Warum reicht diese Information noch nicht für die Folge?
Lösung: Man muss wissen, ob es ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz ist. — Die Gesetzesart entscheidet über die Wirkung: Zustimmung ist beim Zustimmungsgesetz zwingend; beim Einspruchsgesetz kann der Bundestag den Einspruch mit der erforderlichen Mehrheit zurückweisen.

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