Politik

Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Arbeitsweise

Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Arbeitsweise
Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Arbeitsweise
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Die Bundesregierung leitet auf Bundesebene die politischen und staatlichen Geschäfte Deutschlands. Sie besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Gemeinsam heißen sie Kabinett.

Du lernst, wie die Bundesregierung entsteht, wie sie Aufgaben verteilt und warum sie Gesetze vorschlagen, aber nicht allein beschließen kann.

Deine Lernziele

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Wer gehört zur Bundesregierung?

Die Bundesregierung gehört zur Exekutive, also zur ausführenden Staatsgewalt. Sie steuert Regierungspolitik und sorgt zusammen mit Verwaltungen dafür, dass Gesetze umgesetzt werden.

Definition

Kabinett

Das Kabinett ist die Bundesregierung als gemeinsames Gremium: Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin und alle Bundesministerinnen und Bundesminister.

Der Kanzler oder die Kanzlerin leitet die Regierung. Die Ministerinnen und Minister führen jeweils einen Fachbereich, ein Ressort, etwa Finanzen, Umwelt oder Außenpolitik.

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind nicht dasselbe:

  • Der Bundestag ist das gewählte Parlament des Bundes. Er beschließt Gesetze, wählt den Kanzler oder die Kanzlerin und kontrolliert die Regierung.
  • Der Bundesrat vertritt die 16 Länder und wirkt an der Bundesgesetzgebung mit.
  • Die Bundesregierung plant und steuert Politik, erarbeitet Vorschläge und führt Gesetze aus.
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Frage 1 von 2LeichtWelche Personen bilden gemeinsam die Bundesregierung?
Lösung: Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin und Bundesministerinnen und Bundesminister — Die Mitglieder der Bundesregierung bilden gemeinsam das Kabinett.
Frage 2 von 2MittelEin Bundesministerium setzt in seinem Bereich geltendes Recht um. Welcher Staatsgewalt ist diese Tätigkeit zugeordnet?
Lösung: Der Exekutive — Die Exekutive führt Gesetze aus und setzt staatliche Entscheidungen praktisch um.
Wie entsteht eine Bundesregierung?

Die Bevölkerung wählt nicht direkt die Bundesregierung. Sie wählt die Abgeordneten des Bundestages. Danach folgt eine Kette demokratischer Entscheidungen:

  1. Die Wahl bestimmt, wie stark die Fraktionen im Bundestag sind.
  2. Fraktionen suchen eine Mehrheit. Wollen mehrere Parteien gemeinsam regieren, bilden sie eine Koalition.
  3. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Im ersten Wahlgang ist dafür die absolute Mehrheit aller Mitglieder nötig.
  4. Der gewählte Kanzler oder die gewählte Kanzlerin schlägt die Ministerinnen und Minister vor.
  5. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ernennt sie.
Definition

Absolute Mehrheit

Eine absolute Mehrheit liegt vor, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages zustimmt. Es genügt nicht, nur mehr Ja- als Nein-Stimmen unter den gerade Abstimmenden zu erhalten.

Eine Koalition ist üblich, wenn keine Fraktion allein eine tragfähige Mehrheit besitzt. Die Koalitionsparteien einigen sich dann auf gemeinsame Vorhaben und Personal.

Merke

Volk wählt Bundestag – Bundestag wählt Kanzler oder Kanzlerin – Kanzler oder Kanzlerin schlägt Ministerinnen und Minister vor – Bundespräsident oder Bundespräsidentin ernennt sie.

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Frage 1 von 2LeichtWer wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin?
Lösung: Der Bundestag — Die Kanzlerwahl verbindet die Bundesregierung mit der Mehrheit im gewählten Parlament.
Frage 2 von 2MittelWelche Reihenfolge ist richtig?
Lösung: Bundestagswahl – Kanzlerwahl – Vorschlag der Minister – Ernennung der Minister — Die Regierungsbildung baut Schritt für Schritt auf der Wahl und den Entscheidungen des Bundestages auf.
Wie verteilt das Kabinett seine Macht?

Drei Arbeitsprinzipien verbinden politische Leitung, eigenständige Facharbeit und gemeinsame Entscheidungen.

Definition

Kanzlerprinzip

Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür politische Verantwortung.

Definition

Ressortprinzip

Jede Ministerin und jeder Minister leitet das eigene Ressort innerhalb der politischen Richtlinien selbstständig und eigenverantwortlich. Der Kanzler oder die Kanzlerin entscheidet deshalb nicht ohne Weiteres jede Fachfrage.

Definition

Kollegialprinzip

Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung entscheidet das Kabinett gemeinsam. Bei Streit zwischen Ministerien muss das Kabinett schließlich mehrheitlich entscheiden. Dieses Prinzip wird auch Kabinettsprinzip genannt.

Beispiel

Ein Umweltministerium plant neue Regeln für seinen Fachbereich.

  • Die politische Richtung muss zu den Richtlinien des Kanzlers oder der Kanzlerin passen: Kanzlerprinzip.
  • Die fachliche Ausarbeitung liegt zunächst in der Verantwortung der Ministerin oder des Ministers: Ressortprinzip.
  • Betrifft der Vorschlag mehrere Ressorts und bleibt ein wichtiger Streit bestehen, entscheidet das Kabinett gemeinsam: Kollegialprinzip.
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Frage 1 von 3LeichtEin Ministerium bearbeitet eine Fachfrage im vereinbarten politischen Rahmen eigenverantwortlich. Welches Prinzip gilt?
Lösung: Ressortprinzip — Beim Ressortprinzip trägt die Ministerin oder der Minister Verantwortung für den eigenen Geschäftsbereich.
Frage 2 von 3MittelZwei Ministerien streiten über eine Angelegenheit von allgemeiner politischer Bedeutung. Das Kabinett entscheidet mehrheitlich. Welches Prinzip ist entscheidend?
Lösung: Kollegialprinzip — Das Kollegial- oder Kabinettsprinzip verlangt die gemeinsame Entscheidung des Kabinetts.
Frage 3 von 3SchwerEin Kanzler legt als politische Leitlinie fest, dass alle Ressorts den Klimaschutz stärker berücksichtigen sollen. Welches Prinzip erklärt das am besten?
Lösung: Kanzlerprinzip — Allgemeine Richtlinien der Regierungspolitik gehören zum Kanzlerprinzip.
Wie wirken Regierung und Parlament zusammen?

Eine Regierung kann ein Problem erkennen und eine gesetzliche Lösung anstoßen. Sie kann ein Gesetz aber nicht allein gültig machen.

  1. Die politische Leitung setzt ein Ziel.
  2. Fachleute im zuständigen Ministerium prüfen die Sachlage und bereiten einen Entwurf vor.
  3. Das Kabinett berät die Vorlage und fasst einen Kabinettsbeschluss.
  4. Die Bundesregierung bringt den Entwurf als Gesetzesinitiative in das parlamentarische Verfahren ein.
  5. Der Bundestag berät und beschließt. Je nach Gesetz wirkt auch der Bundesrat mit.
Beispiel

Die Regierung möchte eine Regel im Straßenverkehr ändern. Das zuständige Ministerium klärt Fachfragen und formuliert einen Entwurf. Das Kabinett berät ihn. Erst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kann daraus ein beschlossenes Gesetz machen.

So lassen sich drei Rollen unterscheiden:

  • Politische Leitung: Ziele und politische Richtung festlegen.
  • Ministerialarbeit: Fachfragen prüfen, Vorlagen und Entwürfe vorbereiten.
  • Parlamentarische Verantwortung: Regierung kontrollieren sowie Gesetze beraten und beschließen.

Der Bundestag kontrolliert die Regierung. Beim konstruktiven Misstrauensvotum kann er einen Kanzler oder eine Kanzlerin nur ablösen, indem er gleichzeitig eine neue Person wählt. Außerdem begrenzt die Gewaltenteilung Macht: Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive führt sie aus und die unabhängige Judikative spricht Recht.

Deutschland ist ein Bundesstaat. Die Bundesregierung ist für Aufgaben des Bundes zuständig; daneben gibt es 16 Landesregierungen. Ein Landtag ist keine Landesregierung: Er beschließt Landesgesetze, wählt und kontrolliert die Landesregierung.

Lückentext

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Die politische setzt das Ziel. Das zuständige erarbeitet die fachliche Vorlage. Das berät den Regierungsentwurf. Das Bundesgesetz beschließt nicht die Regierung allein, sondern der .

Lösungen: Lücke 1: Leitung; Lücke 2: Ministerium; Lücke 3: Kabinett; Lücke 4: Bundestag. Regierung und Ministerien bereiten Politik vor und führen sie aus. Die Entscheidung über ein Bundesgesetz liegt beim Bundestag; der Bundesrat wirkt je nach Gesetz mit.
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Frage 1 von 2MittelWas geschieht bei einem konstruktiven Misstrauensvotum?
Lösung: Der Bundestag wählt einen neuen Kanzler oder eine neue Kanzlerin und beendet damit zugleich die Amtszeit der bisherigen Person. — Das Verfahren verbindet den Regierungswechsel mit einer neuen Mehrheit.
Frage 2 von 2SchwerEin Ministerium hat einen Entwurf fachlich vorbereitet. Nun berät das Kabinett darüber. Welche Beschreibung passt?
Lösung: Fachliche Ministerialarbeit wird mit einer gemeinsamen politischen Entscheidung verbunden. — Ministerien leisten Facharbeit, das Kabinett entscheidet über Regierungsvorlagen und das Parlament beschließt Gesetze.
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Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Bundesregierung
    • besteht aus Kanzler oder Kanzlerin und Bundesministerinnen und Bundesministern
    • entsteht über Bundestagswahl, Kanzlerwahl, Ministervorschlag und Ernennung
    • arbeitet nach Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip
    • entwickelt politische Ziele und fachlich vorbereitete Vorlagen
    • bringt Gesetzesinitiativen ein, beschließt Gesetze aber nicht allein
    • wird vom Bundestag kontrolliert und durch Gewaltenteilung begrenzt
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWelche Aussage über die Bundesregierung ist richtig?
Lösung: Sie gehört zur Exekutive und kann Gesetzesinitiativen einbringen. — Die Regierung gestaltet und vollzieht Politik, während der Bundestag Gesetze berät und beschließt.
Frage 2 von 3MittelWelche Reihenfolge verbindet Wahl und Regierungsbildung richtig?
Lösung: Bundestagswahl – Kanzlerwahl – Ministervorschlag – Ernennung — Der gewählte Bundestag wählt den Kanzler; danach werden die vorgeschlagenen Minister ernannt.
Frage 3 von 3SchwerEin Minister behauptet: „In meinem Ressort darf ich alles entscheiden, auch gegen die allgemeinen Richtlinien.“ Wie beurteilst du das?
Lösung: Falsch: Das Ressort wird eigenverantwortlich, aber innerhalb der politischen Richtlinien geleitet. — Das Ressortprinzip schützt eigenständige Fachleitung, hebt Kanzlerprinzip und gemeinsame Kabinettsentscheidungen aber nicht auf.

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