Bundesregierung: Aufgaben, Bildung und Arbeitsweise
Die Bundesregierung leitet auf Bundesebene die politischen und staatlichen Geschäfte Deutschlands. Sie besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Gemeinsam heißen sie Kabinett.
Du lernst, wie die Bundesregierung entsteht, wie sie Aufgaben verteilt und warum sie Gesetze vorschlagen, aber nicht allein beschließen kann.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Wer gehört zur Bundesregierung?
Die Bundesregierung gehört zur Exekutive, also zur ausführenden Staatsgewalt. Sie steuert Regierungspolitik und sorgt zusammen mit Verwaltungen dafür, dass Gesetze umgesetzt werden.
Kabinett
Das Kabinett ist die Bundesregierung als gemeinsames Gremium: Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin und alle Bundesministerinnen und Bundesminister.
Der Kanzler oder die Kanzlerin leitet die Regierung. Die Ministerinnen und Minister führen jeweils einen Fachbereich, ein Ressort, etwa Finanzen, Umwelt oder Außenpolitik.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind nicht dasselbe:
- Der Bundestag ist das gewählte Parlament des Bundes. Er beschließt Gesetze, wählt den Kanzler oder die Kanzlerin und kontrolliert die Regierung.
- Der Bundesrat vertritt die 16 Länder und wirkt an der Bundesgesetzgebung mit.
- Die Bundesregierung plant und steuert Politik, erarbeitet Vorschläge und führt Gesetze aus.
Wie entsteht eine Bundesregierung?
Die Bevölkerung wählt nicht direkt die Bundesregierung. Sie wählt die Abgeordneten des Bundestages. Danach folgt eine Kette demokratischer Entscheidungen:
- Die Wahl bestimmt, wie stark die Fraktionen im Bundestag sind.
- Fraktionen suchen eine Mehrheit. Wollen mehrere Parteien gemeinsam regieren, bilden sie eine Koalition.
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Im ersten Wahlgang ist dafür die absolute Mehrheit aller Mitglieder nötig.
- Der gewählte Kanzler oder die gewählte Kanzlerin schlägt die Ministerinnen und Minister vor.
- Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ernennt sie.
Absolute Mehrheit
Eine absolute Mehrheit liegt vor, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages zustimmt. Es genügt nicht, nur mehr Ja- als Nein-Stimmen unter den gerade Abstimmenden zu erhalten.
Eine Koalition ist üblich, wenn keine Fraktion allein eine tragfähige Mehrheit besitzt. Die Koalitionsparteien einigen sich dann auf gemeinsame Vorhaben und Personal.
Volk wählt Bundestag – Bundestag wählt Kanzler oder Kanzlerin – Kanzler oder Kanzlerin schlägt Ministerinnen und Minister vor – Bundespräsident oder Bundespräsidentin ernennt sie.
Wie verteilt das Kabinett seine Macht?
Drei Arbeitsprinzipien verbinden politische Leitung, eigenständige Facharbeit und gemeinsame Entscheidungen.
Kanzlerprinzip
Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür politische Verantwortung.
Ressortprinzip
Jede Ministerin und jeder Minister leitet das eigene Ressort innerhalb der politischen Richtlinien selbstständig und eigenverantwortlich. Der Kanzler oder die Kanzlerin entscheidet deshalb nicht ohne Weiteres jede Fachfrage.
Kollegialprinzip
Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung entscheidet das Kabinett gemeinsam. Bei Streit zwischen Ministerien muss das Kabinett schließlich mehrheitlich entscheiden. Dieses Prinzip wird auch Kabinettsprinzip genannt.
Ein Umweltministerium plant neue Regeln für seinen Fachbereich.
- Die politische Richtung muss zu den Richtlinien des Kanzlers oder der Kanzlerin passen: Kanzlerprinzip.
- Die fachliche Ausarbeitung liegt zunächst in der Verantwortung der Ministerin oder des Ministers: Ressortprinzip.
- Betrifft der Vorschlag mehrere Ressorts und bleibt ein wichtiger Streit bestehen, entscheidet das Kabinett gemeinsam: Kollegialprinzip.
Wie wirken Regierung und Parlament zusammen?
Eine Regierung kann ein Problem erkennen und eine gesetzliche Lösung anstoßen. Sie kann ein Gesetz aber nicht allein gültig machen.
- Die politische Leitung setzt ein Ziel.
- Fachleute im zuständigen Ministerium prüfen die Sachlage und bereiten einen Entwurf vor.
- Das Kabinett berät die Vorlage und fasst einen Kabinettsbeschluss.
- Die Bundesregierung bringt den Entwurf als Gesetzesinitiative in das parlamentarische Verfahren ein.
- Der Bundestag berät und beschließt. Je nach Gesetz wirkt auch der Bundesrat mit.
Die Regierung möchte eine Regel im Straßenverkehr ändern. Das zuständige Ministerium klärt Fachfragen und formuliert einen Entwurf. Das Kabinett berät ihn. Erst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kann daraus ein beschlossenes Gesetz machen.
So lassen sich drei Rollen unterscheiden:
- Politische Leitung: Ziele und politische Richtung festlegen.
- Ministerialarbeit: Fachfragen prüfen, Vorlagen und Entwürfe vorbereiten.
- Parlamentarische Verantwortung: Regierung kontrollieren sowie Gesetze beraten und beschließen.
Der Bundestag kontrolliert die Regierung. Beim konstruktiven Misstrauensvotum kann er einen Kanzler oder eine Kanzlerin nur ablösen, indem er gleichzeitig eine neue Person wählt. Außerdem begrenzt die Gewaltenteilung Macht: Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive führt sie aus und die unabhängige Judikative spricht Recht.
Deutschland ist ein Bundesstaat. Die Bundesregierung ist für Aufgaben des Bundes zuständig; daneben gibt es 16 Landesregierungen. Ein Landtag ist keine Landesregierung: Er beschließt Landesgesetze, wählt und kontrolliert die Landesregierung.
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Die politische setzt das Ziel. Das zuständige erarbeitet die fachliche Vorlage. Das berät den Regierungsentwurf. Das Bundesgesetz beschließt nicht die Regierung allein, sondern der .
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Alles auf einen Blick
- Bundesregierung
- besteht aus Kanzler oder Kanzlerin und Bundesministerinnen und Bundesministern
- entsteht über Bundestagswahl, Kanzlerwahl, Ministervorschlag und Ernennung
- arbeitet nach Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip
- entwickelt politische Ziele und fachlich vorbereitete Vorlagen
- bringt Gesetzesinitiativen ein, beschließt Gesetze aber nicht allein
- wird vom Bundestag kontrolliert und durch Gewaltenteilung begrenzt
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